Baubeschreibung-Ergaenzungen_Wasser

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Baubeschreibung zum Bauantrag vom
Erforderliche Angaben zur Wasser- und Abfallwirtschaft
Bauherrin/Bauherr
Grundstück (Ort, Straße, Hausnr.)
Gemarkung(en)
1
Schmutzwasser
Flur(en)
Flurstück(e)
Bei dem Bauvorhaben fällt betriebliches Schmutzwasser an
ja
nein
Wenn betriebliches Schmutzwasser in den städtischen Kanal geleitet wird, ist mit der Unteren
Wasserbehörde des Kreises Mettmann abzuklären, ob diese Einleitung einer seperaten
Indirekteinleitungsgenehmigung bedarf und wenn ja, welche Unterlagen im Einzelnen für dieses
Genehmigungsverfahrens erforderlich sind.
Bei dem Bauvorhaben fällt häusliches Schmutzwasser an
ja
nein
Bei ja, das Schmutzwasser wird in den städtischen Schmutz- oder
Mischwasserkanal geleitet
ja
nein
Bei nein, zus. Angaben zum Schmutzwasseranfall und zur -ableitung
Zahl der Wohneinheiten: ________________
Zahl der Bewohner: ________________
Bei Betrieben, Zahl der Beschäftigten: ________________
Bei Gaststätten und Hotels, Zahl der Sitzplätze: ________________
Zahl der Betten: ________________
Das Schmutzwasser wird in eine geschlossene Grube geleitet
ja
bei ja, Größe der Grube:
nein
m³
Für die geschlossene Grube ist eine Baugenehmigung zu beantragen.
Das Schmutzwasser wird in die Kläranlage eingeleitet
ja
nein
Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage liegt vor
ja
nein
Bei ja, Aktenzeichen:
Bei nein, Für die Einleitung des Schmutzwassers in eine Kleinkläranlage ist bei der Unteren
Wasserbehörde des Kreises Mettmann ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen.
2
Regenwasser
Das Regenwasser wird in den städtischen Regen- oder Mischwasserkanal geleitet
ja
nein
Das Regenwasser wird oberflächig auf dem Grundstück versickert
ja
nein
Das Regenwasser wird in eine Versickerungsanlage (Sickerschacht,
Sickerbrunnen, Sickergraben etc.) geleitet
ja
nein
Das Regenwasser wird in einen Bachlauf oder in ein Oberflächengewässer geleitet
ja
nein
ja
nein
Name des Gewässers:
Für die Einleitung des Regenwassers liegt eine wasserrechtliche
Erlaubnis vor:
Aktenzeichen:
Bei nein: Für die Einleitung des Gegenwassers in eine Versickerungsanlage oder ein
Oberflächengewässer ist bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann ein Antrag auf
wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen.
Untere Wasserbehörde, Kreis Mettmann
3
Angaben zur
Wasserversorgung
Das Bauvorhaben wird an die öffentliche Wasserversorgung
angeschlossen:
ja
nein
(Der Standort des Brunnes ist
im Lageplan zu kennzeichnen)
Das Bauvorhaben wird an eine private Wasserversorgung
angeschlossen:
ja
nein
Das Bauvorhaben wird an keine Wasserversorgung angeschlossen:
ja
nein
Bei Anschluss an eine private Wasserversorgung:
ja
nein
Die Wasserversorgung erfolg aus eigenem Brunnen
ja
nein
Die Wasserversorgung erfolg aus Quelle/Quellfassung
ja
nein
Die Wasserversorgung erfolgt aus einem Oberflächengewässer
ja
nein
ja
nein
Name des Gewässers:
Für die private Wasserversorgung liegt eine wasserrechtliche
Erlaubnis vor:
Aktenzeichen:
Bei nein: Bei Anschluss des Bauvorhabens an eine private Wasserversorgung ist mit der Unteren
Wasserbehörde des Kreises Mettmann abzuklären, ob dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis
beantragt werden muss.
4
Lage des Bauvorhabens zu
Wasserschutzgebieten und
Gewässern
Das Bauvorhaben liegt in einem Wasserschutzgebiet:
ja
nein
ja
nein
Bezeichnung des Wasserschutzgebietes:
Das Bauvorhaben liegt in einem Überschwemmungsgebiet
Name des Gewässers:
Kürzester Abstand des Bauvorhaben zu einem Oberflächengewässer
m
Name des Gewässers:
5
Wassergefährdende
Stoffe/Flüssigkeiten
Bei dem Bauvorhaben sind Anlagen zum Lagern, Abfüllen/Umfüllen
oder Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden
Stoffen/Flüssigkeiten (z.B. Heizöl, Benzin, Farben, Lacke, Lösemittel)
vorgesehen.
ja
nein
Bezeichnung dieser Stoffen
Bezeichnung, Beschreibung der vorgesehenen Anlagen:
Bei vorgesehenen Anlagen für wassergefährdende Stoffe/Flüssigkeiten ist mit der Unteren
Wasserbehörde Mettmann abzuklären, welche Unterlagen im einzelnen für diese Anlagen dem
Bauantrag beizufügen sind.
6
Abfall- bzw.
Reststoffversorgung
Bei der späteren Nutzung des Bauvorhabens fallen entsorgende
Abfälle/Reststoffen an
ja
nein
Bezeichnung der Abfälle/Reststoffe:
Wie erfolgt deren Entsorgung?
Untere Wasserbehörde, Kreis Mettmann
7
Angaben zur früheren
Nutzung des Grundstückes,
zum Vorhandensein von
Altablagerungen und/oder
Bodenverunreinigungen
Das Grundstück wurde früher gewerblich genutzt
ja
nein
ja
nein
Beschreibung der gewerblichen Nutzung:
Besteht Verdacht oder gibt es Erkenntnisse, dass die frühere Nutzung zu
Bodenverunreinigungen geführt hat?
Worin begründen sich die Verdachtsmomente, oder welche Erkenntnisse,
Untersuchungen oder Gutachten liegen vor?
Wenn Untersuchungen oder Gutachten vorliegen, sind diese der Unteren Wasserbehörde des
Kreises Mettmann vorzulegen.
Sind auf dem Grundstück Altablagerungen (z.B. Bauschutt, Schlacken,
Hausmüll etc.) vorhanden
ja
nein
Liegen Boden- oder Baugrundgutachten zu dem Grundstück vor, aus
denen das Vorhandensein von Altablagerungen hervorgeht
ja
nein
Entwurfsverfasserin/Entwurfsverfasser
Anschrift
Datum
Unterschrift
Fachplanerin/Fachplaner
Anschrift
Datum
Unterschrift
Untere Wasserbehörde, Kreis Mettmann
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