Baubeschreibung zum Bauantrag vom Erforderliche Angaben zur Wasser- und Abfallwirtschaft Bauherrin/Bauherr Grundstück (Ort, Straße, Hausnr.) Gemarkung(en) 1 Schmutzwasser Flur(en) Flurstück(e) Bei dem Bauvorhaben fällt betriebliches Schmutzwasser an ja nein Wenn betriebliches Schmutzwasser in den städtischen Kanal geleitet wird, ist mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann abzuklären, ob diese Einleitung einer seperaten Indirekteinleitungsgenehmigung bedarf und wenn ja, welche Unterlagen im Einzelnen für dieses Genehmigungsverfahrens erforderlich sind. Bei dem Bauvorhaben fällt häusliches Schmutzwasser an ja nein Bei ja, das Schmutzwasser wird in den städtischen Schmutz- oder Mischwasserkanal geleitet ja nein Bei nein, zus. Angaben zum Schmutzwasseranfall und zur -ableitung Zahl der Wohneinheiten: ________________ Zahl der Bewohner: ________________ Bei Betrieben, Zahl der Beschäftigten: ________________ Bei Gaststätten und Hotels, Zahl der Sitzplätze: ________________ Zahl der Betten: ________________ Das Schmutzwasser wird in eine geschlossene Grube geleitet ja bei ja, Größe der Grube: nein m³ Für die geschlossene Grube ist eine Baugenehmigung zu beantragen. Das Schmutzwasser wird in die Kläranlage eingeleitet ja nein Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage liegt vor ja nein Bei ja, Aktenzeichen: Bei nein, Für die Einleitung des Schmutzwassers in eine Kleinkläranlage ist bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen. 2 Regenwasser Das Regenwasser wird in den städtischen Regen- oder Mischwasserkanal geleitet ja nein Das Regenwasser wird oberflächig auf dem Grundstück versickert ja nein Das Regenwasser wird in eine Versickerungsanlage (Sickerschacht, Sickerbrunnen, Sickergraben etc.) geleitet ja nein Das Regenwasser wird in einen Bachlauf oder in ein Oberflächengewässer geleitet ja nein ja nein Name des Gewässers: Für die Einleitung des Regenwassers liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis vor: Aktenzeichen: Bei nein: Für die Einleitung des Gegenwassers in eine Versickerungsanlage oder ein Oberflächengewässer ist bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen. Untere Wasserbehörde, Kreis Mettmann 3 Angaben zur Wasserversorgung Das Bauvorhaben wird an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen: ja nein (Der Standort des Brunnes ist im Lageplan zu kennzeichnen) Das Bauvorhaben wird an eine private Wasserversorgung angeschlossen: ja nein Das Bauvorhaben wird an keine Wasserversorgung angeschlossen: ja nein Bei Anschluss an eine private Wasserversorgung: ja nein Die Wasserversorgung erfolg aus eigenem Brunnen ja nein Die Wasserversorgung erfolg aus Quelle/Quellfassung ja nein Die Wasserversorgung erfolgt aus einem Oberflächengewässer ja nein ja nein Name des Gewässers: Für die private Wasserversorgung liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis vor: Aktenzeichen: Bei nein: Bei Anschluss des Bauvorhabens an eine private Wasserversorgung ist mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann abzuklären, ob dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden muss. 4 Lage des Bauvorhabens zu Wasserschutzgebieten und Gewässern Das Bauvorhaben liegt in einem Wasserschutzgebiet: ja nein ja nein Bezeichnung des Wasserschutzgebietes: Das Bauvorhaben liegt in einem Überschwemmungsgebiet Name des Gewässers: Kürzester Abstand des Bauvorhaben zu einem Oberflächengewässer m Name des Gewässers: 5 Wassergefährdende Stoffe/Flüssigkeiten Bei dem Bauvorhaben sind Anlagen zum Lagern, Abfüllen/Umfüllen oder Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen/Flüssigkeiten (z.B. Heizöl, Benzin, Farben, Lacke, Lösemittel) vorgesehen. ja nein Bezeichnung dieser Stoffen Bezeichnung, Beschreibung der vorgesehenen Anlagen: Bei vorgesehenen Anlagen für wassergefährdende Stoffe/Flüssigkeiten ist mit der Unteren Wasserbehörde Mettmann abzuklären, welche Unterlagen im einzelnen für diese Anlagen dem Bauantrag beizufügen sind. 6 Abfall- bzw. Reststoffversorgung Bei der späteren Nutzung des Bauvorhabens fallen entsorgende Abfälle/Reststoffen an ja nein Bezeichnung der Abfälle/Reststoffe: Wie erfolgt deren Entsorgung? Untere Wasserbehörde, Kreis Mettmann 7 Angaben zur früheren Nutzung des Grundstückes, zum Vorhandensein von Altablagerungen und/oder Bodenverunreinigungen Das Grundstück wurde früher gewerblich genutzt ja nein ja nein Beschreibung der gewerblichen Nutzung: Besteht Verdacht oder gibt es Erkenntnisse, dass die frühere Nutzung zu Bodenverunreinigungen geführt hat? Worin begründen sich die Verdachtsmomente, oder welche Erkenntnisse, Untersuchungen oder Gutachten liegen vor? Wenn Untersuchungen oder Gutachten vorliegen, sind diese der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann vorzulegen. Sind auf dem Grundstück Altablagerungen (z.B. Bauschutt, Schlacken, Hausmüll etc.) vorhanden ja nein Liegen Boden- oder Baugrundgutachten zu dem Grundstück vor, aus denen das Vorhandensein von Altablagerungen hervorgeht ja nein Entwurfsverfasserin/Entwurfsverfasser Anschrift Datum Unterschrift Fachplanerin/Fachplaner Anschrift Datum Unterschrift Untere Wasserbehörde, Kreis Mettmann