Anmeldung zur Besteuerung v. Angebot sexueller Vergnügungen

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Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz
-Fachbereich FinanzenBreite Straße 40
56626 Andernach
Ihre Ansprechpartner/innen:
Frau Ertel
Tel. 02632/299-41
Fax. 02632/299-66
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pellenz.de
VERGNÜGUNGSSTEUERANMELDUNG
für sexuelle Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Betrieben und
vergleichbaren Einrichtungen
für das I. Quartal 2011
Veranstalter/in - Steuerpflichtige/r -
Buchungs-Nr.
Anschrift
Telefon/Fax*
E-Mail*
* freiwillige Angaben
Veranstaltungsbezeichnung:
Veranstaltungsort:
Veranstaltungsdatum:
von
Dauer der Veranstaltung:
von 0 bis 0 Uhr
Anzahl der Veranstaltungstage:
0
Veranstaltungsfläche:
bis
in geschlossenen Räumen von 0,00 qm
(bitte ankreuzen)
im Freien von 0,00 qm
Ich (Wir) versicher(n)e, dass ich (wir) die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß nach bestem
Wissen und Gewissen gemacht habe(n).
Datum,
Unterschrift
Hinweis:
Besteuerung nach der Größe des benutzten Raumes:
Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche in geschlossenen
Räumen 2 Euro. Bei Veranstaltungen im Freien beträgt die Pauschalsteuer 1 Euro je Veranstaltungstag und
angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche.
Endet die Veranstaltung erst am Folgetag, wird ein Veranstaltungstag für die Berechnung zu Grunde gelegt. Für
Veranstaltungen, die ununterbrochen länger als 24 Stunden dauern, wird die Steuer für jede angefangenen 24
Stunden erhoben.
Vergnügungen sind spätestens 2 Wochen vor deren Beginn bei der Verbandsgemeinde anzuzeigen. Bei
unvorbereiteten und nicht vorherzusehenden Veranstaltungen ist die Anzeige an dem auf die Veranstaltung
folgenden Werktage nachzuholen. Veränderungen, sie sich auf die Höhe der Steuer auswirken, sind umgehend
anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Die vorstehende Steueranmeldung erfolgt aufgrund § 1 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 und § 6 Abs. 2
Vergnügungssteuersatzung über die Besteuerung sexueller Vergnügungen in der jeweils gültigen
Fassung.
Die Steuer wird mit Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des
Steuerbescheides unter Angabe der Buchungsnummer an die Verbandsgemeindekasse Pellenz zu entrichten, soweit
die Verbandsgemeinde nicht durch Bescheid etwas anderes festsetzt. Sofern Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen,
wird die Steuer von Ihrem Konto abgebucht.
Urschriftlich zurück an
Verbandsgemeindekasse Pellenz
Breite Straße 40
56626 Andernach
EINZUGSERMÄCHTIGUNG
Name
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Telefon
Ich ermächtige Sie widerruflich die von mir angemeldete und künftig fällig werdende
Vergnügungssteuer von meinem Konto abzubuchen.
Bankverbindung:
Kontoinhaber/in
Kontonummer
Bankleitzahl
Kreditinstitut
Der Einzug soll ab
erfolgen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung
nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Institutes keine Verpflichtung zur
Einlösung.
Ort,
Datum
Unterschrift des/der Kontoinhaber/s
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