Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz -Fachbereich FinanzenBreite Straße 40 56626 Andernach Ihre Ansprechpartner/innen: Frau Ertel Tel. 02632/299-41 Fax. 02632/299-66 E-Mail: [email protected] Internet: www.pellenz.de VERGNÜGUNGSSTEUERANMELDUNG für sexuelle Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Betrieben und vergleichbaren Einrichtungen für das I. Quartal 2011 Veranstalter/in - Steuerpflichtige/r - Buchungs-Nr. Anschrift Telefon/Fax* E-Mail* * freiwillige Angaben Veranstaltungsbezeichnung: Veranstaltungsort: Veranstaltungsdatum: von Dauer der Veranstaltung: von 0 bis 0 Uhr Anzahl der Veranstaltungstage: 0 Veranstaltungsfläche: bis in geschlossenen Räumen von 0,00 qm (bitte ankreuzen) im Freien von 0,00 qm Ich (Wir) versicher(n)e, dass ich (wir) die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe(n). Datum, Unterschrift Hinweis: Besteuerung nach der Größe des benutzten Raumes: Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche in geschlossenen Räumen 2 Euro. Bei Veranstaltungen im Freien beträgt die Pauschalsteuer 1 Euro je Veranstaltungstag und angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche. Endet die Veranstaltung erst am Folgetag, wird ein Veranstaltungstag für die Berechnung zu Grunde gelegt. Für Veranstaltungen, die ununterbrochen länger als 24 Stunden dauern, wird die Steuer für jede angefangenen 24 Stunden erhoben. Vergnügungen sind spätestens 2 Wochen vor deren Beginn bei der Verbandsgemeinde anzuzeigen. Bei unvorbereiteten und nicht vorherzusehenden Veranstaltungen ist die Anzeige an dem auf die Veranstaltung folgenden Werktage nachzuholen. Veränderungen, sie sich auf die Höhe der Steuer auswirken, sind umgehend anzuzeigen. Rechtsgrundlage Die vorstehende Steueranmeldung erfolgt aufgrund § 1 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 Vergnügungssteuersatzung über die Besteuerung sexueller Vergnügungen in der jeweils gültigen Fassung. Die Steuer wird mit Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides unter Angabe der Buchungsnummer an die Verbandsgemeindekasse Pellenz zu entrichten, soweit die Verbandsgemeinde nicht durch Bescheid etwas anderes festsetzt. Sofern Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird die Steuer von Ihrem Konto abgebucht. Urschriftlich zurück an Verbandsgemeindekasse Pellenz Breite Straße 40 56626 Andernach EINZUGSERMÄCHTIGUNG Name Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon Ich ermächtige Sie widerruflich die von mir angemeldete und künftig fällig werdende Vergnügungssteuer von meinem Konto abzubuchen. Bankverbindung: Kontoinhaber/in Kontonummer Bankleitzahl Kreditinstitut Der Einzug soll ab erfolgen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Institutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Ort, Datum Unterschrift des/der Kontoinhaber/s