Tierarzneimittel

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Tierarzneimittel: von wem? Tierarzt, Apotheke oder Internet?
Haben Sie sich nach einem Besuch mit Ihrem kranken Tier beim Tierarzt nicht auch
schon häufig die Frage gestellt: Warum kann mein Tierarzt im Gegensatz zu den
Ärzten die zur Weiterbehandlung notwendigen Medikament gleich mitgeben?
Grundlage dafür ist das sogenannte tierärztliche Dispensierrecht. Dies gibt dem
Tierarzt die Berechtigung für die von ihm behandelten Tiere Arzneimittel herzustellen,
vom Hersteller oder Großhandel zu beziehen und an den Tierhalter abzugeben.
Dafür betreibt der Tierarzt eine Tierärztliche Hausapotheke, in der er die Vielzahl von
Tierarzneimitteln für die verschiedenen Tierarten bevorraten kann, um den Tierhalter
sowohl in der Praxis, als auch vor Ort im Stall kompetent und fachgerecht mit den
Medikamenten zu versorgen.
Das tierärztliche Dispensierrecht ist keine Selbstverständlichkeit, sonder eine –sehr
wichtige- Ausnahmeregelung vom Apothekenmonopol. Nur wir Tierärzte können
aufgrund der umfangreichen Ausbildung die unterschiedliche Wirkungsweise der
Medikamente bei den verschiedenen Tierarten richtig beurteilen, da es große
Unterschiede in Wirksamkeit und Verträglichkeit gibt. Beispielsweise können
manche Flohmittel für Hunde bei Katzen tödliche Nebenwirkungen haben. Auch
Pferde und Kühe dürfen hinsichtlich Dosierung und Verträglichkeit nicht einheitlich
behandelt werden.
Jedes Tierarzneimittel ist für bestimmte Tierarten und bestimmte Krankheiten
zugelassen. Für den Fall, dass es für eine vorliegende Erkrankung kein
zugelassenes Medikament gibt, kann der Tierarzt im Einzelfall ein wirksames und
verträgliches Arzneimittel umwidmen, d.h. anwenden. Dafür können insbesondere für
die Kleintiere auch humanmedizinische Medikamente Anwendung finden; aber auch
hier kann eine unbedacht verabreichte Schmerztablette aus der Humanmedizin
bereits zu Vergiftungserscheinungen bei Hund und Katze führen.
Neben dem Recht Arzneimittel anzuwenden und abzugeben, bestehen aber auch
Pflichten und der Tierarzt trägt auch eine große Verantwortung. Im Nutztierbereich
muß auf die Rückstandsfreiheit der Lebensmittel geachtet werden. Dies muß durch
entsprechende Anwendungs- und Abgabebelege dokumentiert werden. Auch bei der
Behandlung von Pferden muß zum einen der Lebensmittelstatus und zum anderen
die Dopingproblematik berücksichtigt werden.
Durch die tierärztliche Hausapotheke halten wir den Kontakt zu den Tierhaltern und
können mit unserem Wissen optimal über die Produkte und deren Wirkung und
Nebenwirkungen aufklären und beraten. Wir Tierärzte sind die kompetenten
Ansprechpartner zum Thema Tiergesundheit.
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