Tierarzneimittel: von wem? Tierarzt, Apotheke oder Internet? Haben Sie sich nach einem Besuch mit Ihrem kranken Tier beim Tierarzt nicht auch schon häufig die Frage gestellt: Warum kann mein Tierarzt im Gegensatz zu den Ärzten die zur Weiterbehandlung notwendigen Medikament gleich mitgeben? Grundlage dafür ist das sogenannte tierärztliche Dispensierrecht. Dies gibt dem Tierarzt die Berechtigung für die von ihm behandelten Tiere Arzneimittel herzustellen, vom Hersteller oder Großhandel zu beziehen und an den Tierhalter abzugeben. Dafür betreibt der Tierarzt eine Tierärztliche Hausapotheke, in der er die Vielzahl von Tierarzneimitteln für die verschiedenen Tierarten bevorraten kann, um den Tierhalter sowohl in der Praxis, als auch vor Ort im Stall kompetent und fachgerecht mit den Medikamenten zu versorgen. Das tierärztliche Dispensierrecht ist keine Selbstverständlichkeit, sonder eine –sehr wichtige- Ausnahmeregelung vom Apothekenmonopol. Nur wir Tierärzte können aufgrund der umfangreichen Ausbildung die unterschiedliche Wirkungsweise der Medikamente bei den verschiedenen Tierarten richtig beurteilen, da es große Unterschiede in Wirksamkeit und Verträglichkeit gibt. Beispielsweise können manche Flohmittel für Hunde bei Katzen tödliche Nebenwirkungen haben. Auch Pferde und Kühe dürfen hinsichtlich Dosierung und Verträglichkeit nicht einheitlich behandelt werden. Jedes Tierarzneimittel ist für bestimmte Tierarten und bestimmte Krankheiten zugelassen. Für den Fall, dass es für eine vorliegende Erkrankung kein zugelassenes Medikament gibt, kann der Tierarzt im Einzelfall ein wirksames und verträgliches Arzneimittel umwidmen, d.h. anwenden. Dafür können insbesondere für die Kleintiere auch humanmedizinische Medikamente Anwendung finden; aber auch hier kann eine unbedacht verabreichte Schmerztablette aus der Humanmedizin bereits zu Vergiftungserscheinungen bei Hund und Katze führen. Neben dem Recht Arzneimittel anzuwenden und abzugeben, bestehen aber auch Pflichten und der Tierarzt trägt auch eine große Verantwortung. Im Nutztierbereich muß auf die Rückstandsfreiheit der Lebensmittel geachtet werden. Dies muß durch entsprechende Anwendungs- und Abgabebelege dokumentiert werden. Auch bei der Behandlung von Pferden muß zum einen der Lebensmittelstatus und zum anderen die Dopingproblematik berücksichtigt werden. Durch die tierärztliche Hausapotheke halten wir den Kontakt zu den Tierhaltern und können mit unserem Wissen optimal über die Produkte und deren Wirkung und Nebenwirkungen aufklären und beraten. Wir Tierärzte sind die kompetenten Ansprechpartner zum Thema Tiergesundheit.