Für Reisende in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung, die Kassen

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Im Überblick: Empfohlene Impfungen von A bis Z
Die Impf-Richtlinien für Deutschland basieren auf den Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut. Für empfohlene Impfungen zahlen die
Krankenkassen, aber nicht für Reise-Impfungen. Für Impfungen wegen einer besonderen
beruflichen Gefährdung, zum Beispiel im Gesundheitssektor oder in der Forstwirtschaft,
kommen entweder die Kassen oder der Arbeitgeber auf.
Übrigens: Wer in der folgenden alphabetischen Übersicht die Mutter aller Impfungen
vermissen sollte - Pocken gelten seit 1980 als weltweit ausgerottet.
Cholera: Nur im Ausnahmefall bei Auslandsreisen, wenn das Zielland oder Deutschland es
vorschreiben. Die Kasse zahlt nicht.
Diphterie (schwere und komplikationsreiche Infektion der oberen Atemwege): Erste
Impfungen im 2. 3. und 4. Lebensmonat, Abschluss der Grundimmunisierung mit einer
vierten Injektion zwischen 11. und 14. Monat; Auffrischimpfungen im 5. bis 6. Lebensjahr
sowie 9. bis 17. Lebensjahr, danach alle zehn Jahre.
Frühsommer-Hirnhautentzündung (durch Zecken übertragbare FSME): Für Menschen in
Risikogebieten innerhalb Deutschlands - in Rheinland-Pfalz der Kreis Birkenfeld - sowie
beruflich gefährdete Menschen wie zum Beispiel Forstarbeiter; die ersten beiden Injektionen
im Abstand von ein bis drei Monaten, die dritte Impfung nach neun bis zwölf Monaten;
Auffrischimpfungen alle fünf Jahre, bei Menschen über 60 alle drei Jahre.
Gelbfieber: Bei Reisen in Gelbfieber-Gebiete nach den jeweils geltenden Hinweisen der
Weltgesundheitsorganisation WHO. Wie bei allen Reise-Impfungen keine Kassenerstattung.
Haemophilus Influenzae, Typ b (gefährliche bakterielle Infektion des Hals-Nasen-Ohren
Bereichs): Erste Impfungen im 2., 3. und 4. Lebensmonat mit Abschluss der
Grundimmunisierung zwischen 11. bis 14. Lebensmonat.
Hepatitis B (Leberentzündung): Erste Impfungen im 2., 3. und 4. Lebensmonat, Abschluss der
Grundimmunisierung vom 11. bis 14. Monat; nachgeholte Grundimmunisierung
beziehungsweise Komplettierung zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr; bei Reisen in
gefährdete Regionen, wenn länger enger Kontakt zu Einheimischen besteht.
Humane Papillomaviren (können Warzen im Genitalbereich und Gebärmutterhalskrebs
auslösen): Drei Injektionen bei Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren vor dem ersten
Geschlechtsverkehr.
Influenza (echte Grippe, nicht zu verwechseln mit harmlosen grippalen Infekten):
Standardimpfung für Menschen über 60 Jahre sowie Jugendliche und Erwachsene mit
besonderer Gefährdung, zum Beispiel wegen chronischer Krankheiten oder in Berufen mit
viel Publikumskontakt. Jährlich neue Impfung ab Herbst gegen die wechselnden Virenstämme
nötig.
Keuchhusten (Pertussis): Erste Impfungen im 2., 3. und 4. Lebensmonat, Abschluss der
Grundimmunisierung vom 11. bis 14. Monat; Auffrischimpfungen im Alter von 5 bis 6 und
von 9 bis 17 Jahren.
Kinderlähmung (Poliomyelitis): Erste Impfungen im 2., 3. und 4. Lebensmonat, Abschluss
der Grundimmunisierung vom 11. bis 14. Monat; Auffrischimpfung zwischen 9 und 17
Jahren.
Masern: Erste Impfung zwischen 11. und 14. Lebensmonat, zweite Impfung vor dem 3.
Geburtstag. Meist als Dreifach-Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln.
Meningokokken (bakterielle Auslöser von Hirnhautenzündung): Eine Impfung im 2.
Lebensjahr; für Erwachsene nur bei beruflicher Gefährdung in Labors und vor Reisen in
Risikoländer.
Mumps: Erste Impfung zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat, zweite Impfung vor dem 3.
Geburtstag; meist als Dreifach-Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln.
Papillomaviren (Warzen im Genitalbereich auslösende Viren, die Gebärmutterhalskrebs
verursachen können): Drei Impfungen innerhalb von sechs Monaten für Mädchen zwischen
12 und 17 Jahren vor dem ersten Geschlechtsverkehr.
Pneumokokken (bakterielle Entzündung von Lunge, Mittelohr oder Hirnhaut): Erste
Impfungen im 2., 3. und 4. Lebensmonat, Abschluss der Grundimmunisierung vom 11. bis 14.
Monat; außerdem empfohlen für Personen über 60 Jahre, weil die Immunabwehr im Alter
weniger leistungsfähig ist.
Röteln: Erste Impfung zwischen 11. und 14. Lebensmonat, zweite Impfung vor dem 3.
Geburtstag; meist als Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln;
Einzelimpfung gegen Röteln für Frauen mit Kinderwunsch und ohne Antikörper im Blut
empfohlen - eine Infektion während der Schwangerschaft schädigt das Ungeborene schwer.
Tetanus (Wundstarrkrampf): Erste Impfungen im 2., 3. und 4. Lebensmonat, Abschluss der
Grundimmunisierung zwischen 11. und 14. Monat; meist in Kombination mit DiphterieImpfung; Auffrischimpfungen mit 5 bis 6 Jahren sowie mit 9 bis 17 Jahren, danach alle zehn
Jahre.
Tollwut: Für Reisende in Länder mit hoher Tollwutgefährdung, die Kassen zahlen nicht. Bei
Beschäftigten in gefährdeten Forschungseinrichtungen oder mit regelmäßigem Kontakt zu
freilebenden Tieren zahlt der Arbeitgeber.
Tuberkulose: Der verfügbare BCG-Impfstoff wird von der Ständigen Impfkommission nicht
empfohlen, weil seine Wirksamkeit nicht belegt ist und Deutschland nur geringe Fallzahlen
von Tuberkulose hat.
Typhus: Für Reisende in betroffene Gebiete, keine Kassenerstattung.
Windpocken (Varizellen): Erste Impfung zwischen 11. und 14. Lebensmonat, zweite Impfung
vor dem 3. Geburtstag, auch als Kombinations-Impfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und
Windpocken; Kinder und Jugendliche, die die Krankheit nicht hatten, können sich mit 9 bis
17 Jahren noch impfen lassen.
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