Im Überblick: Empfohlene Impfungen von A bis Z Die Impf-Richtlinien für Deutschland basieren auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut. Für empfohlene Impfungen zahlen die Krankenkassen, aber nicht für Reise-Impfungen. Für Impfungen wegen einer besonderen beruflichen Gefährdung, zum Beispiel im Gesundheitssektor oder in der Forstwirtschaft, kommen entweder die Kassen oder der Arbeitgeber auf. Übrigens: Wer in der folgenden alphabetischen Übersicht die Mutter aller Impfungen vermissen sollte - Pocken gelten seit 1980 als weltweit ausgerottet. Cholera: Nur im Ausnahmefall bei Auslandsreisen, wenn das Zielland oder Deutschland es vorschreiben. Die Kasse zahlt nicht. Diphterie (schwere und komplikationsreiche Infektion der oberen Atemwege): Erste Impfungen im 2. 3. und 4. Lebensmonat, Abschluss der Grundimmunisierung mit einer vierten Injektion zwischen 11. und 14. Monat; Auffrischimpfungen im 5. bis 6. Lebensjahr sowie 9. bis 17. Lebensjahr, danach alle zehn Jahre. Frühsommer-Hirnhautentzündung (durch Zecken übertragbare FSME): Für Menschen in Risikogebieten innerhalb Deutschlands - in Rheinland-Pfalz der Kreis Birkenfeld - sowie beruflich gefährdete Menschen wie zum Beispiel Forstarbeiter; die ersten beiden Injektionen im Abstand von ein bis drei Monaten, die dritte Impfung nach neun bis zwölf Monaten; Auffrischimpfungen alle fünf Jahre, bei Menschen über 60 alle drei Jahre. Gelbfieber: Bei Reisen in Gelbfieber-Gebiete nach den jeweils geltenden Hinweisen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Wie bei allen Reise-Impfungen keine Kassenerstattung. Haemophilus Influenzae, Typ b (gefährliche bakterielle Infektion des Hals-Nasen-Ohren Bereichs): Erste Impfungen im 2., 3. und 4. Lebensmonat mit Abschluss der Grundimmunisierung zwischen 11. bis 14. Lebensmonat. Hepatitis B (Leberentzündung): Erste Impfungen im 2., 3. und 4. Lebensmonat, Abschluss der Grundimmunisierung vom 11. bis 14. Monat; nachgeholte Grundimmunisierung beziehungsweise Komplettierung zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr; bei Reisen in gefährdete Regionen, wenn länger enger Kontakt zu Einheimischen besteht. Humane Papillomaviren (können Warzen im Genitalbereich und Gebärmutterhalskrebs auslösen): Drei Injektionen bei Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren vor dem ersten Geschlechtsverkehr. Influenza (echte Grippe, nicht zu verwechseln mit harmlosen grippalen Infekten): Standardimpfung für Menschen über 60 Jahre sowie Jugendliche und Erwachsene mit besonderer Gefährdung, zum Beispiel wegen chronischer Krankheiten oder in Berufen mit viel Publikumskontakt. Jährlich neue Impfung ab Herbst gegen die wechselnden Virenstämme nötig. Keuchhusten (Pertussis): Erste Impfungen im 2., 3. und 4. Lebensmonat, Abschluss der Grundimmunisierung vom 11. bis 14. Monat; Auffrischimpfungen im Alter von 5 bis 6 und von 9 bis 17 Jahren. Kinderlähmung (Poliomyelitis): Erste Impfungen im 2., 3. und 4. Lebensmonat, Abschluss der Grundimmunisierung vom 11. bis 14. Monat; Auffrischimpfung zwischen 9 und 17 Jahren. Masern: Erste Impfung zwischen 11. und 14. Lebensmonat, zweite Impfung vor dem 3. Geburtstag. Meist als Dreifach-Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln. Meningokokken (bakterielle Auslöser von Hirnhautenzündung): Eine Impfung im 2. Lebensjahr; für Erwachsene nur bei beruflicher Gefährdung in Labors und vor Reisen in Risikoländer. Mumps: Erste Impfung zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat, zweite Impfung vor dem 3. Geburtstag; meist als Dreifach-Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln. Papillomaviren (Warzen im Genitalbereich auslösende Viren, die Gebärmutterhalskrebs verursachen können): Drei Impfungen innerhalb von sechs Monaten für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren vor dem ersten Geschlechtsverkehr. Pneumokokken (bakterielle Entzündung von Lunge, Mittelohr oder Hirnhaut): Erste Impfungen im 2., 3. und 4. Lebensmonat, Abschluss der Grundimmunisierung vom 11. bis 14. Monat; außerdem empfohlen für Personen über 60 Jahre, weil die Immunabwehr im Alter weniger leistungsfähig ist. Röteln: Erste Impfung zwischen 11. und 14. Lebensmonat, zweite Impfung vor dem 3. Geburtstag; meist als Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln; Einzelimpfung gegen Röteln für Frauen mit Kinderwunsch und ohne Antikörper im Blut empfohlen - eine Infektion während der Schwangerschaft schädigt das Ungeborene schwer. Tetanus (Wundstarrkrampf): Erste Impfungen im 2., 3. und 4. Lebensmonat, Abschluss der Grundimmunisierung zwischen 11. und 14. Monat; meist in Kombination mit DiphterieImpfung; Auffrischimpfungen mit 5 bis 6 Jahren sowie mit 9 bis 17 Jahren, danach alle zehn Jahre. Tollwut: Für Reisende in Länder mit hoher Tollwutgefährdung, die Kassen zahlen nicht. Bei Beschäftigten in gefährdeten Forschungseinrichtungen oder mit regelmäßigem Kontakt zu freilebenden Tieren zahlt der Arbeitgeber. Tuberkulose: Der verfügbare BCG-Impfstoff wird von der Ständigen Impfkommission nicht empfohlen, weil seine Wirksamkeit nicht belegt ist und Deutschland nur geringe Fallzahlen von Tuberkulose hat. Typhus: Für Reisende in betroffene Gebiete, keine Kassenerstattung. Windpocken (Varizellen): Erste Impfung zwischen 11. und 14. Lebensmonat, zweite Impfung vor dem 3. Geburtstag, auch als Kombinations-Impfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken; Kinder und Jugendliche, die die Krankheit nicht hatten, können sich mit 9 bis 17 Jahren noch impfen lassen.