Impfungen bei Kinder und Jugendlichen mit rheumatischen Erkrankungen Sehr geehrte Eltern, Ihr Kind leidet an einer rheumatischen Erkrankung und ist deshalb einem leicht erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Weiterhin können die Medikamente gegen die rheumatische Erkrankung (z.B. MTX oder Biologika) das Immunsystem abschwächen. Um Ihr Kind vor ansteckenden und zum Teil lebensbedrohlichen Infektionen zu schützen, werden Impfungen gegen verschiedene Erkrankungen empfohlen: TOTIMPFSTOFFE Diphtherie: eine bakterielle Infektionskrankheit, die durch Tröpfchen (z.B. Niesen oder Husten) übertragen wird. Durch Beläge im Rachen kann eine Einengung der Atemwege auftreten, welche bei hochgradiger Einengung auch lebensbedrohlich sein kann. Tetanus (Wundstarrkrampf): eine lebensgefährliche Infektionskrankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Die Bakterien können überall vorkommen und können ein Gift produzieren, welches Nervenzellen schädigt. Dies kann zu Muskelkrämpfen und Lähmungen führen. Pertussis (Keuchhusten): eine hoch ansteckende bakterielle Infektionskrankheit, die durch Tröpfcheninfektion übertragen wird. Komplikationen wie Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen und Krampfanfälle können auftreten. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann die Krankheit lebensbedrohlich verlaufen. Impfung mit einer Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Kombination: Die ersten Impfungen im Rahmen der Grundimmunisierung erfolgen bei Kindern in den ersten beiden Lebensjahren. Auffrischimpfungen erfolgen im Alter von 5-6 Jahren und noch einmal im Alter von 9-17 Jahren. Poliomyelitis (Kinderlähmung): eine Virusinfektion, die durch Schmierinfektionen übertragen wird. Zum Teil verläuft die Infektion ohne jegliche Krankheitszeichen. In ca. 1% der Fälle können jedoch schwere und (oftmals) bleibende Lähmungen auftreten. Impfung mit dem IPV-Impfstoff gegen Kinderlähmung: Die Grundimmunisierung erfolgt in den ersten beiden Lebensjahren, die Auffrischimpfung zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr. Hepatitis B: eine Viruskrankheit, die über Blut- und Sexualkontakt übertragen wird. Die akute Erkrankung verläuft entweder ohne jegliche Krankheitszeichen (asymptomatisch) oder mit Fieber, Müdigkeit, Übelkeit und Erbrechen und Gelbsucht. In seltenen Fällen können schwere Komplikationen auftreten, die Hepatitis-B-Infektion kann chronisch werden oder zu Leberkrebs führen. Impfung gegen Hepatitis B: Die Grundimmunisierung erfolgt in den ersten beiden Lebensjahren. Eine Nachholimpfung zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr bei unvollständiger Grundimmunisierung. Haemophilus influenzae Typ b (Hib): ein bakterielle Infektionskrankheit, die insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern zu einer akuten Kehlkopfentzündung oder eitrigen Hirnhautentzündung führen kann. Trotz Antibiotika-Therapie treten in ca. 10%-20% der Fälle geistige oder körperliche Behinderungen auf. Impfung gegen Hib: Nach der Grundimmunisierung in den ersten beiden Lebensjahren muss eine Auffrischung nur in bestimmten Fällen (angeborene und erworbene Immundefekte) durchgeführt werden. Die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis, Hepatitis B und Haemophilus influenzae Typ B können zusammen als 6-fache Impfung gegeben werden. Meningokokken (Hirnhautentzündung): ist eine hochansteckende bakterielle Infektionskrankheit, die durch Tröpfcheninfektion, wie Husten, Niesen oder Sprechen, übertragen wird. Eine Meningitis ist immer ein Notfall und kann lebensbedrohlich verlaufen. Pneumokokken: eine bakterielle Infektion, die schwere Lungen-, Mittelohr- oder Hirnhautentzündungen verursachen kann. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkinder kann die Infektion bedrohlich verlaufen. Die Gefahr bleibender Folgeschäden ist hoch. Impfungen bei Kinder und Jugendlichen mit rheumatischen Erkrankungen Impfungen gegen Meningokokken und Pneumokokken: Die Grundimmunisierung gegen Meningokokken und Pneumokokken erfolgt vor dem 23. Lebensmonat. In besonderen Fällen müssen diese Impfungen aufgefrischt werden. Solche Indikationen sind z.B. angeborene und erworbene Immundefekte bzw. besondere gesundheitliche Gefährdung durch eine immunsuppressive Therapie. Die oben genannten Totimpfstoffe erhalten abgetötete Krankheitserreger, die sich nicht vermehren und können keine Krankheit auslösen können, und dürfen auch bei Rheumapatienten und unter Einnahme von Medikamenten, die das Immunsystem abschwächen (z.B. Biologika wie Abatacept, Adalimumab, Canakinumab, Etanercept oder Tocilizumab), verabreicht werden. LEBENDIMPFSTOFFE Masern, Mumps, Röteln, Varizellen Zählen zu den klassischen Kinderkrankheiten, können aber auch im Erwachsenenalter auftreten. Sie sind virale Erkrankungen, die Komplikationen wie eine Entzündungen des Gehirns, Ertaubung (nach einer Mumps-Infektion) oder Missbildungen in der Schwangerschaft (bei Rötelninfektionen) verursachen können. Lebenimpfstoffe erhalten abgeschwächte lebende Keime. Die Erreger können sich somit noch vermehren und ähnliche Beschwerden wie die Krankheit auslösen. Patienten mit rheumatischen Erkrankungen dürfen die oben genannten Lebendimpfstoffe in folgenden Situationen nicht erhalten: • Wenn Ihr Kind Methotrexat- >15mg/m2/Wo oder eine Steroid-Therapie > 2mg/kg Körpergewicht täglich (bzw. >20mg täglich) über >2 Wochen bekommt • Wenn Ihr Kind ein Biologikum bekommt (z.B. Abatacept, Adalimumab, Canakinumab, Etanercept oder Tocilizumab) • Im akuten Krankheitsschub Impfungen mit Lebendimpfstoffen sind unter topischer (lokale Behandlung) oder intra-artikulärer (Injektionen im Gelenk) Steroid-Therapie unbedenklich. Auch wenn Ihr Kind eine niedrig dosierte Steroidtherapie oder Methotrexat <15mg/kg täglich bekommt, dürfen Lebendimpfungen gegeben werden. ______________________________________________________________________________________ In der tabellarischen Übersicht „Impfungen bei Kindern und Jugendlichen mit rheumatischen Erkrankungen“ finden Sie alle Impfstoffe und -zeiten übersichtlich aufgeführt: PDF