Sehr geehrte Eltern

Werbung
Impfungen bei Kinder und Jugendlichen mit rheumatischen Erkrankungen
Sehr geehrte Eltern,
Ihr Kind leidet an einer rheumatischen Erkrankung und ist deshalb einem leicht erhöhten Infektionsrisiko
ausgesetzt. Weiterhin können die Medikamente gegen die rheumatische Erkrankung (z.B. MTX oder
Biologika) das Immunsystem abschwächen. Um Ihr Kind vor ansteckenden und zum Teil
lebensbedrohlichen Infektionen zu schützen, werden Impfungen gegen verschiedene Erkrankungen
empfohlen:
TOTIMPFSTOFFE
Diphtherie: eine bakterielle Infektionskrankheit, die durch Tröpfchen (z.B. Niesen oder Husten)
übertragen wird. Durch Beläge im Rachen kann eine Einengung der Atemwege auftreten, welche bei
hochgradiger Einengung auch lebensbedrohlich sein kann.
Tetanus (Wundstarrkrampf): eine lebensgefährliche Infektionskrankheit, die durch Bakterien verursacht
wird. Die Bakterien können überall vorkommen und können ein Gift produzieren, welches Nervenzellen
schädigt. Dies kann zu Muskelkrämpfen und Lähmungen führen.
Pertussis (Keuchhusten): eine hoch ansteckende bakterielle Infektionskrankheit, die durch
Tröpfcheninfektion übertragen wird. Komplikationen wie Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen
und Krampfanfälle können auftreten. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann die Krankheit
lebensbedrohlich verlaufen.
Impfung mit einer Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Kombination:
Die ersten Impfungen im Rahmen der Grundimmunisierung erfolgen bei Kindern in den ersten beiden
Lebensjahren. Auffrischimpfungen erfolgen im Alter von 5-6 Jahren und noch einmal im Alter von 9-17
Jahren.
Poliomyelitis (Kinderlähmung): eine Virusinfektion, die durch Schmierinfektionen übertragen wird. Zum
Teil verläuft die Infektion ohne jegliche Krankheitszeichen. In ca. 1% der Fälle können jedoch schwere und
(oftmals) bleibende Lähmungen auftreten.
Impfung mit dem IPV-Impfstoff gegen Kinderlähmung:
Die Grundimmunisierung erfolgt in den ersten beiden Lebensjahren, die Auffrischimpfung zwischen dem 9.
und 17. Lebensjahr.
Hepatitis B: eine Viruskrankheit, die über Blut- und Sexualkontakt übertragen wird. Die akute Erkrankung
verläuft entweder ohne jegliche Krankheitszeichen (asymptomatisch) oder mit Fieber, Müdigkeit, Übelkeit
und Erbrechen und Gelbsucht. In seltenen Fällen können schwere Komplikationen auftreten, die
Hepatitis-B-Infektion kann chronisch werden oder zu Leberkrebs führen.
Impfung gegen Hepatitis B:
Die Grundimmunisierung erfolgt in den ersten beiden Lebensjahren. Eine Nachholimpfung zwischen dem
9. und 17. Lebensjahr bei unvollständiger Grundimmunisierung.
Haemophilus influenzae Typ b (Hib): ein bakterielle Infektionskrankheit, die insbesondere bei Säuglingen
und Kleinkindern zu einer akuten Kehlkopfentzündung oder eitrigen Hirnhautentzündung führen kann.
Trotz Antibiotika-Therapie treten in ca. 10%-20% der Fälle geistige oder körperliche Behinderungen auf.
Impfung gegen Hib:
Nach der Grundimmunisierung in den ersten beiden Lebensjahren muss eine Auffrischung nur in
bestimmten Fällen (angeborene und erworbene Immundefekte) durchgeführt werden.
Die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis, Hepatitis B und Haemophilus
influenzae Typ B können zusammen als 6-fache Impfung gegeben werden.
Meningokokken (Hirnhautentzündung): ist eine hochansteckende bakterielle Infektionskrankheit, die
durch Tröpfcheninfektion, wie Husten, Niesen oder Sprechen, übertragen wird. Eine Meningitis ist immer
ein Notfall und kann lebensbedrohlich verlaufen.
Pneumokokken: eine bakterielle Infektion, die schwere Lungen-, Mittelohr- oder Hirnhautentzündungen
verursachen kann. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkinder kann die Infektion bedrohlich verlaufen.
Die Gefahr bleibender Folgeschäden ist hoch.
Impfungen bei Kinder und Jugendlichen mit rheumatischen Erkrankungen
Impfungen gegen Meningokokken und Pneumokokken:
Die Grundimmunisierung gegen Meningokokken und Pneumokokken erfolgt vor dem 23. Lebensmonat. In
besonderen Fällen müssen diese Impfungen aufgefrischt werden. Solche Indikationen sind z.B.
angeborene und erworbene Immundefekte bzw. besondere gesundheitliche Gefährdung durch eine
immunsuppressive Therapie.
Die oben genannten Totimpfstoffe erhalten abgetötete Krankheitserreger, die sich nicht vermehren und
können keine Krankheit auslösen können, und dürfen auch bei Rheumapatienten und unter Einnahme
von Medikamenten, die das Immunsystem abschwächen (z.B. Biologika wie Abatacept, Adalimumab,
Canakinumab, Etanercept oder Tocilizumab), verabreicht werden.
LEBENDIMPFSTOFFE
Masern, Mumps, Röteln, Varizellen
Zählen zu den klassischen Kinderkrankheiten, können aber auch im Erwachsenenalter auftreten. Sie sind
virale Erkrankungen, die Komplikationen wie eine Entzündungen des Gehirns, Ertaubung (nach einer
Mumps-Infektion) oder Missbildungen in der Schwangerschaft (bei Rötelninfektionen) verursachen
können.
Lebenimpfstoffe erhalten abgeschwächte lebende Keime. Die Erreger können sich somit noch vermehren
und ähnliche Beschwerden wie die Krankheit auslösen.
Patienten mit rheumatischen Erkrankungen dürfen die oben genannten Lebendimpfstoffe in folgenden
Situationen nicht erhalten:
• Wenn Ihr Kind Methotrexat- >15mg/m2/Wo oder eine Steroid-Therapie > 2mg/kg Körpergewicht
täglich (bzw. >20mg täglich) über >2 Wochen bekommt
• Wenn Ihr Kind ein Biologikum bekommt (z.B. Abatacept, Adalimumab, Canakinumab, Etanercept
oder Tocilizumab)
• Im akuten Krankheitsschub
Impfungen mit Lebendimpfstoffen sind unter topischer (lokale Behandlung) oder intra-artikulärer
(Injektionen im Gelenk) Steroid-Therapie unbedenklich. Auch wenn Ihr Kind eine niedrig dosierte
Steroidtherapie oder Methotrexat <15mg/kg täglich bekommt, dürfen Lebendimpfungen gegeben werden.
______________________________________________________________________________________
In der tabellarischen Übersicht „Impfungen bei Kindern und Jugendlichen mit rheumatischen
Erkrankungen“ finden Sie alle Impfstoffe und -zeiten übersichtlich aufgeführt: PDF
Herunterladen