PRESSEMITTEILUNG Fledermäuse: ökologisch wertvolle und schützenswerte Tiere – eine ergänzende Stellungnahme zu dem rezenten Fall von Fledermaustollwut Im Süden des Landes wurde am Montag eine Person von einer Fledermaus gebissen. Die Naturverwaltung ließ daraufhin das Tier, welches einen gebrochenen Flügel hatte und somit eingeschläfert werden musste, für eine Untersuchung ins Nancy Laboratory for Rabies and Wildlife bringen. Das Tier wurde positiv auf Fledermaustollwut (European Bat Lyssa Virus Typ 1, EBLV-1) getestet. Hierzu haben die Naturverwaltung und das Nationalmuseum für Naturgeschichte, in Absprache mit dem Gesundheit – und Landwirtschaftsministerium folgenden ergänzenden Anmerkungen: Die Fledermaustollwut (EBLV-1 und EBLV-2) steht mit der Wildtollwut (Fuchstollwut) epidemiologisch nicht in Verbindung. In Luxemburg sind 21 Fledermausarten nachgewiesen. Nur wenige davon leben in Menschennähe. 2008-2010 wurden in Luxemburg 152 Fledermäuse auf Fledermaustollwut untersucht. Nur 5 hiervon wiesen Antikörper zu EBL-Virus auf, d.h. waren mit dem Virus in Kontakt gekommen (3%). Eine Übertragung der Fledermaustollwut auf Haustiere wie Katzen und Hunden wurde bis jetzt nicht nachgewiesen. Im Gegensatz zu tollwütigen Füchsen oder Hunden reagieren Fledermäuse nicht aggressiv. Für die Bevölkerung ist das Risiko, an Fledermaus-Tollwut durch Biss oder Kratzen zu erkranken, als vernachlässigbar gering einzustufen. Jedoch ist es eher als erhöht einzuschätzen für Personen, die mit Fledermäusen beruflich oder in ihrer Freizeit umgehen. Ihnen wird die prophylaktische Impfung empfohlen. Nicht jede geschwächt aufgefundene Fledermaus muss an Tollwut erkrankt sein. Beim Umgang mit aufgefundenen Fledermäusen sind immer Handschuhe zu tragen. Alle Fledermäuse sind nach europäischem und luxemburgischem Recht streng geschützt. Das Töten von Fledermäusen oder das Vertreiben ihrer Kolonien ist in allen Fällen verboten. Fledermäuse gehören also zu den geschützten Tierarten und spielen eine wichtige Rolle in der Regulierung von Insekten und somit potentiellen Schädlingen. Demnach ist sehr sensibel mit dem Thema EBLV bei Fledermäusen umzugehen, um die Schutzmaßnahmen für diese ökologisch wichtigen Tiere nicht zunichte zu machen. Luxemburg ist übrigens über seine Landesgrenzen bekannt für seine vorbildlichen Fledermausschutzprogramme und beherbergt Fledermauspopulationen von europäischer Bedeutung. Im Zweifelsfall sollte man die Naturverwaltung (Tel.: 40 22 01-309 oder -314) oder das Nationalmuseum für Naturgeschichte (Tel.: 46 22 33 414) anrufen. Mehr Informationen zu Fledermäusen, die in Menschennähe leben, bekommt man in der Broschüre „Hausbewohnende Fledermäuse in Luxemburg“, die man im Nationalmuseum für Naturgeschichte oder bei der Naturverwaltung gratis bestellen kann, oder auf http://www.environnement.public.lu/conserv_nature/publications/chauvesouris/Hausbewohne nde_Fledermaus1.pdf herunterladen. www.emwelt.lu