26. September 2013, 02:44 Uhr Vorlesen Drucken Kommentare (0) Verkehrte Welt im Wolfsgebiet Sachsens Jäger wollen das geschützte Raubtier vor Fangfallen schützen – die staatliche Tierschützer gelegt habe n DRESDEN Soft, aber dennoch tückisch: Die Fallen, mit denen Sachsens Wolfsmanager ihre Rudel überwachen, sorgen für Kritik. Laut EU-Tellereisenverordnung ist diese Fangmethode seit 1995 verboten. Das Umweltministerium in Dresden beruft sich auf eine Sondergenehmigung . Tiere, die in den heimtückischen Eisen hängen bleiben, können schwer verletzt werden. Oder sie beißen sich frei. Die EU ging sogar so weit, den Import von Pelzen zu verweigern, die aus Ländern stammen, in denen mit Tellereisen gejagt wird. Dass nun ähnliche Geräte im sächsischen Wolfsmanagement eingesetzt werden, regt gerade die Jäger auf. Es gäbe durchaus schonendere Methoden, um Erkenntnisse über die Wölfe zu gewinnen, sagt Heinz Baacke, Vize-Chef des Sächsischen Landesjagdverbands. Zum Beispiel die Untersuchung von Kotproben. "Das wäre natürlich viel aufwendiger, weil man dafür regelmäßig die Wolfsgebiete ablaufen müsste." Stattdessen, so Baackes Vorwurf, agiere das Wolfsbüro Lupus mit dem Einsatz von Soft Catch Traps "ein kleines bisschen fantasielos". Der Landesjagdverband wirft den Tierschützern vor, gegen den Tierschutz zu verstoßen. Die umstrittenen Fußfallen werden im sächsischen Wolfsmanagement eingesetzt, um einzelnen Tieren GPS-Sender anzuhängen. Die Tierschützer im Auftrag des Freistaats erhoffen sich dadurch Erkenntnisse über die Wanderungen und den Raumbedarf der Rudel. Um an die Tiere heranzukommen "gibt es kaum andere Möglichkeiten", verteidigt Frank Meyer, Sprecher des sächsischen Umweltministeriums, die Methode. Schüsse mit dem Betäubungsgewehr könnten die Tiere schlimmer verletzen, so Meyer. Auch die Lappenjagd habe sich nicht als praktikabel erwiesen. Deshalb also die abgepolsterten Tellereisen, deren Einsatz die Landesdirektion Dresden vor zwei Jahren genehmigt hat. Diese Fallen würden zu allem Übel auch noch im Frühjahr gestellt, wenn die geschützten Räuber ihre Welpen bekommen. Muttertiere, die zwecks Nachwuchsversorgung unterwegs sind, werden dadurch abgefangen. "Wenn die Tiere Junge haben", sagt Jäger Baacke, "dann ist eine Fangaktion, egal welcher Art, immer ein Risiko. Das kann man nur dann machen, wenn es gar nicht anders geht." In Sachsen untersteht der streng geschützte Wolf dem Jagdrecht. Im neuen Jagdgesetz, das der Landtag in Dresden vor eineinhalb Jahren beschlossen hat, wurde der Schutz der Tiere ausdrücklich festgeschrieben. Wölfe dürfen, wie Biber und Luchse, nicht geschossen werden. Indes will der Freistaat die Jäger ins Wolfsmanagement einbeziehen. Dem zeigt sich der Landesjagdverband durchaus aufgeschlossen: "Wir haben an der TU Dresden 40 Leute geschult, die sich am Monitoring beteiligen wollen", sagt Heinz Baacke. Deren Mithilfe werde jedoch bislang nicht abgerufen. Ministeriumssprecher Meyer sieht das kritisch. Allein mit 40 Freiwilligen könne man kaum neun Wolfsrudeln nachsteigen. Christine Keilholz