Massnahmen im Gastgewerbe

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Massnahmen im Gastgewerbe
Kurzbeschreibung:
Verteilung von Doggybags in Restaurants und Cateringbetrieben. (Zusätzlich: Angepasste
Portionengrössen in Restaurants)
Detaillierte Beschreibung:
Catering: Bei Cateringbetrieben mit Buffet sollen Kärtchen aufgestellt werden (auf den
Tischen oder auf dem Buffet), welche die Gäste darüber informiert, dass verbliebene
Esswaren auf Eigenverantwortung nach einem bestimmten Zeitpunkt (dann wenn Buffet
theoretisch fertig ist) mitgenommen werden darf. Der Cateringbetrieb verpflichtet sich
nachhaltiges Verpackungsmaterial („Doggybags“) zur Mitnahme gratis oder gegen ein kleines
Entgelt zur Verfügung zu stellen. Die Verantwortung der Lebensmittelsicherheit liegt ab
diesem Zeitpunkt beim Gast. Der Cateringbetrieb kann für verdorbene Lebensmittel nicht
verantwortlich gemacht werden, sofern die Ware bis zu genanntem Zeitpunkt kein
Gesundheitsrisiko darstellte.
Wendet ein Betrieb dies geschickt an, so kann darin durchaus Werbepotential stecken, mit
welchem er sich (zumindest heute) von anderen Cateringbetrieben unterscheidet. Er könnte
damit Werbung betreiben.
Tellerservice/Gastronomie: Schriftlich oder mündliches Angebot, die Portionengrösse dem
Hunger der Gäste anzupassen. Hinweis (schriftlich oder mündlich) dass Essensreste
eingepackt werden können und offerieren von nachhaltiger Tupperware. Klarstellen, dass
die Verantwortung der Essensreste nach diesem Zeitpunkt nicht mehr beim Betrieb liegt.
Idee: Der Konsumentenschutz als Starthilfe
Der Konsumentenschutz (oder z.Bsp. der Suisse Catering Association, Schweizerischer Verein für
Gastronomie- und Gemeinschaftsverpflegungssysteme (SVGG)) könnte zum Start solche
„Doggybags“ gratis den Betrieben zu Verfügung stellen. Dadurch wird die Motivation zum
Mitmachen erhöht und kann zugleich als Werbung dienen (Logo auf Doggybag drucken – oder neues
Anti Food waste Logo kreieren und auf Doggybag drucken).
Wirkung auf Foodwaste:
Einerseits fühlen sich Personen, welche nach einem Doggybag fragen, nicht blossgestellt – man weiss
es ist vom Personal akzeptiert und das Essen wird ohne wunderliche Blicken eingepackt –
andererseits werden die Personen auf die Doggybags und Mitnahme von Essen sensibilisiert (es
trauen sich dann ev.mehr). Nicht zu vergessen (und das ist vielleicht auch der grösste Effekt) ist, dass
es auf das Thema Lebensmittelverschwendung aufmerksam macht und das Bewusstsein fördert.
Könnte demnach auch eine positive Wirkung auf das allgemeine Essverhalten haben.
Bemerkung:
Es ist abzuklären wie die rechtliche Lage bezüglich der Haftbarkeit aussieht. Ist es für den Betrieb
möglich die Verantwortung über die Reste nach dem erwähnten Zeitpunkt, bzw. nach dem Besuch
dem Konsumenten zu übergeben?
(Ev. Was für eine Rolle spielt die Angst vor einem Imageschaden? Gibt es allenfalls andere Gründe,
weshalb ein Betrieb nicht mitmachen möchte?)
Beispiele von Tischkärtchen: (Design & Formulierung müsste natürlich noch optimiert werden – mit
Logo – vom Doggybagspender oder Antifoodwaste - versehen)
Catering (Buffet):
·~·
Gerne dürfen Sie die
restlichen Speisen nach
20 Uhr mitnehmen.
·~·
Wir empfehlen Ihnen das Essen so
und so aufzubewahren und
möglichst bald zu konsumieren. Die
Mitnahme von Buffetresten, getränken unterliegt der
Eigenverantwortung.
Tellerservice/Gastronomie:
Nur einen kleinen Hunger?
Wir klären Sie gerne über unsere Portionengrösse auf und passen sie ihrem Hunger an!
Essensreste?
Geniessen Sie unser Essen später noch! Wir würden uns freuen Ihnen die Reste für den
späteren Genuss einzupacken.*
http://www.toogood-towaste.co.uk/
http://www.stopspildafmad.dk/
*Wir empfehlen Ihnen die Ware kühl zu lagern und möglichst bald zu konsumieren. Wir
übernehmen keine Verantwortung der Qualität und Sicherheit ab dem Zeitpunkt der Mitnahme.
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