Vertrag Bestäubungsdienst Imker/in Name, Vorname Adresse PLZ, Ort Telefon, Mobile E-Mail Obstproduzent/in Name, Vorname Adresse PLZ, Ort Telefon, Mobile E-Mail Vertragsinhalte – Seite 1 Bemerkungen/Ergänzungen 1) Volksstärke Wirtschaftsvolk mindestens 9 Wabengassen gut besetzt, ein- bis zweijährige Königin 2) Anzahl Wirtschaftsvölker (Empfehlung VDRB: pro Hektare Kernobst 8 Völker, Steinobst 6 Völker) 3) Anlieferdatum 4) Standort in der Anlage Die Vertragsparteien haben im Vorfeld eine gemeinsame Geländebegehung durchgeführt und den Stellplatz für die Wirtschaftsvölker festgehalten. 5) Zutritt zur Anlage Der Imker hat während der Vertragsdauer Zutritt zur Obstanlage. 6) Datum der Abholung der Wirtschaftsvölker 7) Entschädigungskonditionen (Empfehlung VDRB siehe Seite 2) Preis pro Wirtschaftsvolk CHF Transport-Entschädigung CHF Andere Kosten (Tagespauschale bei Verlängerung) CHF Vertragsinhalte – Seite 2 Bemerkungen/Ergänzungen 8) Zahlungskonditionen In bar, im Anschluss an das Aufstellen der Wirtschaftsvölker. Per Rechnung, zahlbar innert 10 Tagen nach dem Aufstellen der Wirtschaftsvölker. IBAN Imker/in: 9) Pflichten 9a) Imker/in: Die gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten. 9b) Obstproduzent/in: Der Obstproduzent hat die Gesundheit der Bienen nicht zu gefährden. Er informiert den Imker im Voraus, wann er welche Spritzungen in der Anlage vornehmen wird. Bei Pestizid-Einsatz im Flugbereich muss dem Imker genügend Zeit gegeben werden, um die Bienen aus der Gefahrenzone zu entfernen. 10) Haftung Der Imker haftet nicht, wenn die Bestäubungsleistung witterungsbedingt nicht erbracht wird. 11) Allgemeine Vertragsbestimmungen Der vorliegende Vertrag wird in zwei Exemplaren ausgeführt und erreicht Gültigkeit nach Unterzeichnung der beiden Vertragspartner. Gerichtsstand ist die Wohngemeinde des Bienenhalters. Ort, Datum Unterschrift Imker/in Ort, Datum Unterschrift Obstproduzent/in Empfehlung VDRB: Richtpreise Bestäubungsdienst Tarif Fr. 0.- als Goodwill des Imkers kann durchaus eine lohnende Option sein. Pro Volk bei mindestens 6 Völkern: Fr. 40.- bis Fr. 110.- Steinobst (für die vertraglich vereinbarte Bestäubungsdauer) Pro Volk bei mindestens 8 Völkern: Fr. 30.- bis Fr. 100.- Kernobst (für die vertraglich vereinbarte Bestäubungsdauer) Pro Zusatztag wird pro Volk die proportionale Entschädigung des Vertragsansatzes in Rechnung gestellt.