Vertragsvorlage Bestäubungsdienst

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Vertrag Bestäubungsdienst
Imker/in
Name, Vorname
Adresse
PLZ, Ort
Telefon, Mobile
E-Mail
Obstproduzent/in
Name, Vorname
Adresse
PLZ, Ort
Telefon, Mobile
E-Mail
Vertragsinhalte – Seite 1
Bemerkungen/Ergänzungen
1) Volksstärke
Wirtschaftsvolk mindestens 9 Wabengassen gut besetzt, ein- bis zweijährige
Königin
2) Anzahl Wirtschaftsvölker
(Empfehlung VDRB: pro Hektare Kernobst 8 Völker, Steinobst 6 Völker)
3) Anlieferdatum
4) Standort in der Anlage
Die Vertragsparteien haben im Vorfeld eine gemeinsame Geländebegehung
durchgeführt und den Stellplatz für die Wirtschaftsvölker festgehalten.
5) Zutritt zur Anlage
Der Imker hat während der Vertragsdauer Zutritt zur Obstanlage.
6) Datum der Abholung der Wirtschaftsvölker
7) Entschädigungskonditionen
(Empfehlung VDRB siehe Seite 2)
Preis pro Wirtschaftsvolk
CHF
Transport-Entschädigung
CHF
Andere Kosten (Tagespauschale bei Verlängerung)
CHF
Vertragsinhalte – Seite 2
Bemerkungen/Ergänzungen
8) Zahlungskonditionen
In bar, im Anschluss an das Aufstellen der Wirtschaftsvölker.
Per Rechnung, zahlbar innert 10 Tagen nach dem Aufstellen der
Wirtschaftsvölker.
IBAN Imker/in:
9) Pflichten
9a) Imker/in: Die gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten.
9b) Obstproduzent/in: Der Obstproduzent hat die Gesundheit der Bienen
nicht zu gefährden. Er informiert den Imker im Voraus, wann er welche
Spritzungen in der Anlage vornehmen wird. Bei Pestizid-Einsatz im
Flugbereich muss dem Imker genügend Zeit gegeben werden, um die
Bienen aus der Gefahrenzone zu entfernen.
10) Haftung
Der Imker haftet nicht, wenn die Bestäubungsleistung witterungsbedingt nicht
erbracht wird.
11) Allgemeine Vertragsbestimmungen
Der vorliegende Vertrag wird in zwei Exemplaren ausgeführt und erreicht
Gültigkeit nach Unterzeichnung der beiden Vertragspartner. Gerichtsstand ist
die Wohngemeinde des Bienenhalters.
Ort, Datum
Unterschrift Imker/in
Ort, Datum
Unterschrift Obstproduzent/in
Empfehlung VDRB: Richtpreise Bestäubungsdienst
Tarif Fr. 0.- als Goodwill des Imkers kann durchaus eine lohnende Option sein.
Pro Volk bei mindestens 6 Völkern: Fr. 40.- bis Fr. 110.- Steinobst (für die vertraglich vereinbarte Bestäubungsdauer)
Pro Volk bei mindestens 8 Völkern: Fr. 30.- bis Fr. 100.- Kernobst (für die vertraglich vereinbarte Bestäubungsdauer)
Pro Zusatztag wird pro Volk die proportionale Entschädigung des Vertragsansatzes in Rechnung gestellt.
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