Öffentlich Sitzungsvorlage BSV 16/2009 Fachbereich Bürgerdienste Federführung (Fachbereich): Bürgerdienste Federführende/r Sachbearbeiter/in (mit Tel. Nr.): Nußbaum, Werner 07151/5001-245 Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Soziales und Verwaltung 25.03.2009 Betreff: Wahlwerbung anlässlich der Wahlen am Sonntag, 07. Juni 2009 Anlagen: 1 Auszug aus den Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen 2 Übersichtsplan Infostände Beschlussvorschlag: a) Die Plakatflächen der Stadt Waiblingen werden je zur Hälfte für die Eur opawahl und für die Gemeinderatswahl zur Verfügung gestellt. b) Jede Partei und jede mitgliedschaftlich oder nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung, die bereits im Gemeinderat vertreten oder deren Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats zugelassen ist, wird berechtigt, eine Freiveranstaltung zur Gemeinderatswahl in einer öffentlichen Einrichtung (Bürgerzentrum, Kameralamts-keller, Kulturhaus Schwanen oder Gemeindehalle in Beinstein, Hegnach, Neustadt bzw. Bürgerhaus Hohenacker oder Zehntscheune Bittenfeld) durchzuführen. Die Stadt übernimmt ausschließlich die Bruttoraummiete; weitere ggf. anfallende Kosten, insbesondere für Personal, Ton-, Projektions-, Licht- und Ausstellungstechnik, Zubehör sind vom jeweiligen Mieter zu tragen. Diese Festlegungen gelten analog auch für Ortschaftsratswahlen. Seite 2 c) Infostände für Wahlzwecke können auf den in der Anlage 2 genannten öffentlichen Flächen betrieben werden. d) Kenntnisnahme von den Grundsätzen zur Wahlwerbung in Waiblingen. Begründung: Am 7. Juni 2009 finden die Europawahl, die Regionalwahl und die Kommunalwahlen statt. Die Parteien und Wählergruppen haben im Rahmen der politischen Willensbildung einen im Grundgesetz verankerten Rechtsanspruch für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums für die Wahlwerbung. Um jeder Partei und Wählergruppe nach § 5 Parteiengesetz die gleichen Voraussetzungen zu ermöglichen, ist eine Regelung für das Plakatieren der Parteien und Wählergruppen zu treffen. Aufstellen von Plakatständern im Straßenraum Nach den städtischen Richtlinien zur Wahlwerbung (Anlage 1) wird die Aufstellung von Wahlplakaten allgemein für einen Zeitraum von 6 Wochen vor dem Wahltermin erlaubt. Damit darf ab Freitag, 24. April 2009 mit der Plakatierung begonnen werden. Städtische Plakatflächen auf Anschlagtafeln der Fa. Ilg Außenwerbung Durch vertragliche Vereinbarung mit der Fa. Ilg Außenwerbung stehen der Stadt Wai blingen zum Zwecke der Wahlwerbung insgesamt 456 Plakatanschlagflächen in der Größe DIN A 1 für einen Zeitraum von 6 Wochen vor den Wahlen kostenlos zur Verf ügung. Es handelt sich um 17 Großflächenwerbetafeln in der Kernstadt und 2 Litfaßsäulen in jeder Ortschaft. Die Verwaltung schlägt vor, diese Flächen für die Wahlwerbung je zur Hälfte der Eur opawahl und der Gemeinderatswahl zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag erhalten Parteien und Vereinigungen, deren Wahlvorschläge zugelassen sind, Flächen zugeteilt. Dabei sind die Grundsätze des Parteiengesetzes und die hierzu ergangene Rechtssprechung zu beachten. Für den Umfang gilt die „abgestufte Chancengleichheit“, wonach die Ergebnisse vorausgegangener Wahlen zu berücksichtigen sind. Bisher nicht in den Gremien vertretenen Parteien oder Vereinigungen sind fünf Prozent der bereitstehenden Werbemöglichkeiten offen zu halten. Die DIN A 1 Plakate sind spätestens bis zum 24. April 2009 beim Fachbereich Bürgerdienste, Marktplatz 6, Zimmer 11 abzugeben. Das Bekleben und die Pflege der Plakattafeln erfolgt durch die Fa. Ilg Außenwerbung. Aufstellen von Großflächenplakatträgern der Parteien für die Europ awahl Die Aufstellung von Großflächenplakatträgern ist genehmigungspflichtig und rechtzeitig vo rher beim Fachbereich Bürgerdienste zu beantragen. Informationsstände Informationsstände sind beim Fachbereich Bürgerdienste schriftlich anzuzeigen und sind ab der sechsten Woche vor dem Wahltag gebührenfrei. Mögliche Standorte können dem als Anlage 2 beigefügten Plan entnommen werden. Standortwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ansonsten werden sie im Wechsel vergeben. Wir bitten den Verantwortlichen sich am Veranstaltungstag vor Aufbaubeginn beim Marktmeister zu melden. Seite 3 Lautsprechereinsatz Der Einsatz von Lautsprechern im öffentlichen Verkehrsraum ist genehmigungspflichtig und rechtzeitig vorher beim Fachbereich Bürgerdienste zu beantragen. Wahlwerbung im Stauferkurier und in den Ortsnachrichten Von den Parteien und Vereinigungen werden im Amtlichen Teil des Stauferkuriers und im Amtlichen Teil der Ortsnachrichten keine Veröffentlichungen bekannt gemacht, a ußer Hinweise und Einladungen zu Veranstaltungen. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Für Fragen der Wahlwerbung, Infostände und Lautsprechereinsatz ist die Abteilung Ordnungswesen zuständig, Herr Conradt, Tel. 07151/5001-247, [email protected] Die Wahlleitung insgesamt obliegt dem Bürgerbüro, Frau Weigl, Tel. 07151/5001-326, [email protected] Weitere beteiligte Fachbereiche: Unterschriften: _______________________ Dezernent/in _______________________ Fachbereichsleiter/in _______________________ Ersteller/in