Vorlage VFA 44/2006

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Öffentlich
Sitzungsvorlage
BSV 16/2009
Fachbereich
Bürgerdienste
Federführung (Fachbereich):
Bürgerdienste
Federführende/r Sachbearbeiter/in (mit Tel. Nr.):
Nußbaum, Werner 07151/5001-245
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales und Verwaltung
25.03.2009
Betreff:
Wahlwerbung anlässlich der Wahlen am Sonntag, 07. Juni 2009
Anlagen:
1 Auszug aus den Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen
2 Übersichtsplan Infostände
Beschlussvorschlag:
a) Die Plakatflächen der Stadt Waiblingen werden je zur Hälfte für die Eur opawahl
und für die Gemeinderatswahl zur Verfügung gestellt.
b) Jede Partei und jede mitgliedschaftlich oder nicht mitgliedschaftlich organisierte
Wählervereinigung, die bereits im Gemeinderat vertreten oder deren
Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats zugelassen ist, wird berechtigt,
eine Freiveranstaltung zur Gemeinderatswahl in einer öffentlichen Einrichtung
(Bürgerzentrum, Kameralamts-keller, Kulturhaus Schwanen oder Gemeindehalle
in Beinstein, Hegnach, Neustadt bzw. Bürgerhaus Hohenacker oder
Zehntscheune Bittenfeld) durchzuführen. Die Stadt übernimmt ausschließlich die
Bruttoraummiete; weitere ggf. anfallende Kosten, insbesondere für Personal,
Ton-, Projektions-, Licht- und Ausstellungstechnik, Zubehör sind vom jeweiligen
Mieter zu tragen.
Diese Festlegungen gelten analog auch für Ortschaftsratswahlen.
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c) Infostände für Wahlzwecke können auf den in der Anlage 2 genannten
öffentlichen Flächen betrieben werden.
d) Kenntnisnahme von den Grundsätzen zur Wahlwerbung in Waiblingen.
Begründung:
Am 7. Juni 2009 finden die Europawahl, die Regionalwahl und die Kommunalwahlen statt. Die
Parteien und Wählergruppen haben im Rahmen der politischen Willensbildung einen im
Grundgesetz verankerten Rechtsanspruch für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums für
die Wahlwerbung. Um jeder Partei und Wählergruppe nach § 5 Parteiengesetz die gleichen
Voraussetzungen zu ermöglichen, ist eine Regelung für das Plakatieren der Parteien und
Wählergruppen zu treffen.
Aufstellen von Plakatständern im Straßenraum
Nach den städtischen Richtlinien zur Wahlwerbung (Anlage 1) wird die Aufstellung von
Wahlplakaten allgemein für einen Zeitraum von 6 Wochen vor dem Wahltermin erlaubt. Damit
darf ab Freitag, 24. April 2009 mit der Plakatierung begonnen werden.
Städtische Plakatflächen auf Anschlagtafeln der Fa. Ilg Außenwerbung
Durch vertragliche Vereinbarung mit der Fa. Ilg Außenwerbung stehen der Stadt Wai blingen
zum Zwecke der Wahlwerbung insgesamt 456 Plakatanschlagflächen in der Größe DIN A 1 für
einen Zeitraum von 6 Wochen vor den Wahlen kostenlos zur Verf ügung. Es handelt sich um
17 Großflächenwerbetafeln in der Kernstadt und 2 Litfaßsäulen in jeder Ortschaft.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Flächen für die Wahlwerbung je zur Hälfte der Eur opawahl
und der Gemeinderatswahl zur Verfügung zu stellen.
Auf Antrag erhalten Parteien und Vereinigungen, deren Wahlvorschläge zugelassen sind,
Flächen zugeteilt. Dabei sind die Grundsätze des Parteiengesetzes und die hierzu ergangene
Rechtssprechung zu beachten. Für den Umfang gilt die „abgestufte Chancengleichheit“,
wonach die Ergebnisse vorausgegangener Wahlen zu berücksichtigen sind. Bisher nicht in
den Gremien vertretenen Parteien oder Vereinigungen sind fünf Prozent der bereitstehenden
Werbemöglichkeiten offen zu halten.
Die DIN A 1 Plakate sind spätestens bis zum 24. April 2009 beim Fachbereich Bürgerdienste,
Marktplatz 6, Zimmer 11 abzugeben. Das Bekleben und die Pflege der Plakattafeln erfolgt
durch die Fa. Ilg Außenwerbung.
Aufstellen von Großflächenplakatträgern der Parteien für die Europ awahl
Die Aufstellung von Großflächenplakatträgern ist genehmigungspflichtig und rechtzeitig vo rher
beim Fachbereich Bürgerdienste zu beantragen.
Informationsstände
Informationsstände sind beim Fachbereich Bürgerdienste schriftlich anzuzeigen und sind ab
der sechsten Woche vor dem Wahltag gebührenfrei. Mögliche Standorte können dem als
Anlage 2 beigefügten Plan entnommen werden. Standortwünsche werden nach Möglichkeit
berücksichtigt, ansonsten werden sie im Wechsel vergeben.
Wir bitten den Verantwortlichen sich am Veranstaltungstag vor Aufbaubeginn beim
Marktmeister zu melden.
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Lautsprechereinsatz
Der Einsatz von Lautsprechern im öffentlichen Verkehrsraum ist genehmigungspflichtig und
rechtzeitig vorher beim Fachbereich Bürgerdienste zu beantragen.
Wahlwerbung im Stauferkurier und in den Ortsnachrichten
Von den Parteien und Vereinigungen werden im Amtlichen Teil des Stauferkuriers und im
Amtlichen Teil der Ortsnachrichten keine Veröffentlichungen bekannt gemacht, a ußer
Hinweise und Einladungen zu Veranstaltungen.
Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung
Für Fragen der Wahlwerbung, Infostände und Lautsprechereinsatz ist die Abteilung
Ordnungswesen zuständig, Herr Conradt, Tel. 07151/5001-247,
[email protected]
Die Wahlleitung insgesamt obliegt dem Bürgerbüro, Frau Weigl, Tel. 07151/5001-326,
[email protected]
Weitere beteiligte Fachbereiche:
Unterschriften:
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Dezernent/in
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Fachbereichsleiter/in
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Ersteller/in
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