MANAGEMENT SYSTEM DOK 4.7.03 4 REALISIERUNG Seite Rev. 1 4.7 Küche 1/1 4/20/2006 Warenannahme Lebensmittel Bei jedem Einkauf muss auf nachfolgende Punkte kontrolliert werden: Korrekte Bezeichnung Aussehen/Geruch (nur einwandfreie Ware wird entgegengenommen) saubere intakte Verpackung / Sauberes Gebinde / sauberes Transportfahrzeug (Stichprobe) Datierung (z.B. Legedatum bei Eiern) Nicht einwandfreie Waren dürfen nicht angenommen werden. Die Produkte müssen unmittelbar nach dem Kauf eingelagert werden. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden! Beim Einkauf immer Kühltaschen + Kühlelemente verwenden. Temperaturmessungen müssen stichprobeweise vor der Einlagerung vorgenommen werden. Bei Abweichungen von den untenstehenden Temperaturvorschriften sind Korrekturmassnahmen einzuleiten. Temperaturvorschriften: Produkt/Ware Temperatur bei Anlieferung Fleisch 7 C Fleischerzeugnisse z. B. Adrio, Aufschnitt, Cervelat, etc. 7 C Hackfleisch, Hackfleischprodukte, Geschnetzeltes 5 C Leichtverderbliche Milchprodukte 5 C Offene pasteurisierte Milch 5 C Eier über 20 Tage alt / bereits gekühlte Eier 5 C Leichtverderbliche Patisseriewaren 5 C Mischsalat / küchenfertiges Gemüse 12 C Tiefgekühlte Produkte -18 C Die Temperaturvorschriften gelten auch für Einkäufe direkt beim Lieferanten: Immer Kühlbox und Eiselemente mitnehmen. © F.E.E. Consult AG CH 1993 verantwortlich: QL genehmigt: MSL