12. Süddeutsche Junggeflügel-u. Rasstetaubenschau Süddeutscher Meisterschaft angeschlossen: 62.Badische Landesschau 42. Badische Landesjugendschau 41. Zuchtbuchschau Baden 28.-29. November 2009 Neue Messe Freiburg Flugplatz Veranstalter: Ausstellungsleiter: LV Baden, Kreisverband Breisgau und KV Villingen Thomas Flach, Bergleweg 27, 79215 Elzach Ausstellungskonto: Ausstellungskonto KV Breisgau Volksbank Freiburg BLZ 68090000 Kto. 1729616 Ausstellungsbestimmungen 1. Maßgebend sind die AAB des BDRG, soweit sie nicht durch diese Sonderbestimmungen ergänzt worden sind. Auf dem Meldebogen können die Rassen aller Abteilungen hintereinander aufgeführt werden. 2. Gruppeneinteilungen a) Einzeltiere b) Jugendabteilung, nur Einzeltiere *) c) Stämme d) Volieren auf Anfrage e) Startgebühr Süddeutsche Meisterschaft Startgebühr Badischer Meister (nur Züchter LV Baden) Startgebühr Badischer Jugendmeister (nur LV Baden) Standgeld 9,-- Euro 4,50 Euro 12,-- Euro 25,-- Euro 8,---Euro 5,-- Euro 4,50 Euro *) die ermäßigte Ausstellungsgebühr wird nur Jugendlichen gewährt, die dem Meldebogen eine Bestätigung des Vereins-Jugendobmanns beifügen über die Mitgliedschaft in einer Jugendgruppe des BDRG. 3. Meisterschaften a) Süddeutsche Meisterschaft auf Bewerbung. Alle Aussteller. Pro Rasse und Farbe ist eine Bewerbung möglich. Mit dem Standgeld ist eine Gebühr von 8,--€ zu entrichten. Errechnung wie bei den Verbänden (VHGW, VZV und VDT) b) Badischer Meister: Teilnahmeberechtigt sind Aussteller die Mitglied des LV Baden sind und ihre BR über diesen bezogen haben. Mit dem Standgeld ist eine Gebühr von 5,-- € zu entrichten. c) Badischer Jugendmeister, Alle Jugendzüchter des LV Baden. Mit dem Standgeld ist eine Gebühr von 4,50 zu entrichten 4. Meldeschluß: 22.10.2011 oder früher, wenn die Hallenkapazität erreicht ist. Die Anmeldung ist vollständig in deutlicher Schrift ausgefüllt an Thomas Flach, Bergleweg 27, 79215 Elzach einzusenden. Die eingesandte Meldung ist entgültig, so dass Nachmeldungen und Änderungen nicht berücksichtigt werden. 5. Gleichzeitig mit den Meldungen ist das Standgeld einschließlich eines Kostenbeitrags in Höhe von 9,-- € sowie den Preis für den Pflichtkatalog 9,-- € zu entrichten. Amtierende Preisrichter und Jugendliche sind von der Abnahme des Pflichtkatalogs befreit. Über die Gesamtsumme ist der Meldung möglichst ein Scheck beizufügen . Nur in Ausnahmefällen per Überweisung. Bearbeitung der Meldung erfolgt erst, wenn das Geld auf dem Konto ist. 6. Preisgeld wird am Samstag 12.00 Uhr bis Sonntag 13.00 Uhr per Scheck ausbezahlt. Sachpreise müssen in dieser Zeit abgeholt werden, Versand von nicht abgeholten Sachpreise erfolgt auf Kosten des Eringers. 7. Aussteller, die Ihren Katalog nicht selbst abholen, müssen bei der Rücksendung des Kataloggutscheines 4,--€ für Versandkosten beifügen. 8. Durch die Bearbeitung mit EDV wird nur ein Meldebogen benötigt. Nach der Katalogisierung erhalten Sie einen computergeschriebenen B-Bogen mit allen erforderlichen Unterlagen zugesandt. Bitte prüfen Sie diesen B-Bogen noch einmal auf seine Richtigkeit und Übereinstimmung mit der Meldung. Der B-Bogen gilt als alleiniger Ausweis der Ausstellungsleitung, vor allem für Selbstabholer der Tiere sowie der Auszahlung des Preisgeldes. Wer seinen B-Bogen nicht bis zum 15. November zurückerhalten hat, fordere diesen sofort bei der Geschäftsstelle an. Die sorgfältig ausgefüllte Ringkarte ist der Sendung beizufügen, bzw. bei der Selbsteinlieferung abzugeben. Eine Hälfte verbleibt am Transportbehälter. Liegen Ringkarte und Rückversandpapiere im AL.-Büro nicht vor, übernimmt die Ausstellungsleitung keine Gewähr für das richtige Einsetzen der Tiere. Bei Nichtabgabe oder unvollständig ausgefüllter Ringkarte ersetzt die Ausstellungsleitung keine entstanden Schäden. 9. Wichtige Termine Einlieferung Bewertung Besuchszeiten: Ausgabe der Tiere Mittwoch Donnerstag Samstag Sonntag Sonntag 23. November 2011 24.November 2011 26.November 2011 27. November 2011 27. November 2011 ab 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr ab 07.00 Uhr ab 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr ab 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr ab 14.Uhr 10. Einlieferung aller Tiere Tiere verschiedener Abteilungen dürfen nicht zusammen verpackt werden. Bei allen Sendungen müssen Ringkarte (doppelt) sowie Impfzeugnis (Kopie) beiliegen Bitte verwenden Sie tierschutzgerechte Transportbehälter. 11. Die Ehrenpreise werden mit 11,--€ und die Zuschlagspreise mit 5,--€ ausbezahlt. Zur Vergabe kommen: Das gelbe Band von Baden. sowie zahlreiche LVP und KVP Zu den Preisen aus dem Standgeld kommen ferner alle gestifteten Preise von Behörden, Verbänden, Firmen Sondervereinen, Vereinen und Züchtern zur Vergabe, sie werden im Katalog aufgeführt, sofern sie bis 8 Tage vor der Drucklegung des Kataloges eingegangen sind. 12. Tierverkauf ist nur während der Besuchszeiten, am Sonntag nur bis 12.00 Uhr möglich. Der Verkauf der ausgestellten Tiere während der Ausstellung wird nur über die Ausstellungsleitung vorgenommen. Privatverkäufe sind nicht gestattet. Für verkäufliche Tiere ist der Verkaufspreis im Meldebogen einzutragen. Angekaufte Tiere müssen sofort bezahlt werden. Die Verkaufsprovision beträgt 15% des Verkaufpreises und geht zu Lasten des Verkäufers. Verkaufte Tiere müssen am Sonntag 27.11.11 bis 13.00 Uhr abgeholt sein. Tier Rückkäufe sind bis zum 23. November 11 nur schriftlich möglich, ohne dass wir eine Gewähr dafür übernehmen. Die im Katalog angegebenen Verkaufspreise sind ohne Gewähr. Bei Druckfehlern ist der Meldebogen die rechtliche Grundlage. Ein bereits geschlossener Kaufvertrag kann bei Irrtümern der AL. durch diese rückgängig gemacht werden. Für das Geschlecht der verkauften Tiere haftet allein der Verkäufer 13. Für Tiere oder Transportbehälter, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse verloren gehen, oder für Tiere die auf dem Transport bzw. der Schau verenden, lehnt die Ausstellungsleitung jegliche Entschädigungsansprüche ab. Ausstellern welche die Möglichkeit haben, eine geeignete Versicherung abzuschließen, kann dies empfohlen werden. Auf der Ausstellung selbst werden die Tiere von geschulten Kräften betreut. Sollten Verluste an Tieren durch Verschulden der Ausstellungsleitung entstehen, so wird hierfür ein Betrag von 30,--€ vergütet, jedoch nicht mehr als der Gemeldete Verkaufspreis. Die AL kann verstorbene Tiere vom Staatlichen Veterinäramt untersuchen lassen. Tierverluste die bis zum Beginn des Aussetzen Im Ausstellungsbüro nicht gemeldet sind, werden nicht mehr vergütet. 14. Die eingelieferten Tiere dürfen nur unter Aufsicht der von den von der Schauleitung beauftragten Personen in die Käfige gesetzt werden. Es ist den Ausstellern und Besuchern auch nicht gestattet, während der Ausstellung Tiere oder Eier aus den Käfigen zu nehmen, oder den nicht eigenen Tieren Futter zu reichen. Dies gilt auch für Aussteller die ihre Tier nicht selbst abholen. Selbstabholer, die ohne Beisein eines Beauftragten ihre Tiere selbst Einsetzen oder zum Abholen entnehmen, sind für Schäden oder Unstimmigkeiten, die sie verursachen, voll verantwortlich. Den Anordnungen der Aufsichtspersonen ist unbedingt nachzukommen. Wenn zur Feststellung der Ringnummer ein verkauftes Tier aus dem Käfig genommen werden soll, darf dies nur in Anwesenheit einer von der Schauleitung bestimmten Person und unter Vorlegung der Quittung über den Erwerb des Tieres erfolgen. 15. Die Ausgabe der Tiere an die Selbstabholer erfolgt nur gegen Vorlage des B-Bogens. Die Tiere dürfen nur im Beisein eines Ordners aus den Käfigen genommen werden. Die unterschriebene Ringkarte ist am Hallenausgang abzugeben. 16. Seuchenhygienische Vorschriften a) Geflügel darf der Schau nicht zugeführt werden: 1. in dem Herkunftsbestand auf Geflügel übertragbare Krankheiten herrschen oder deren Ausbruch zu befürchten ist 2. der Herkunftsort wegen Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit gesperrt ist. b) Hühnergeflügel (Haushühner, Truthühner, Perlhühner, oder Fasanen) muss aus Beständen stammen, die gegen Newcastle-Krankheit vorschriftsmäßig und termingerecht geimpft worden sind. Tauben dürfen zur Ausstellung gebracht werden, wenn sie aus Beständen stammen, in denen alle Tauben mit inaktiviertem Impfstoff gegen Paramyxovirose schutzgeimpft wurden, Die Schutzimpfung muss mindestens 3 Wochen vor dem Verbringen zur Ausstellung erfolgt sein und darf Nicht länger als 4 Monate zurückliegen. 17. Reklamationen a. Reklamationen wegen fehlender oder falscher Tiere sind innerhalb der Schau zu melden. Bei Selbstabholung kann eine Reklamation wegen fehlender Tiere nur bei sofortiger Meldung berücksichtigt werden. b. Letzter Termin für sonstige Reklamationen ist der 30 Dezember 2011. Reklamationen welche bis zu diesem Termin nicht beim Ausstellungsleiter vorgebracht werden, können keine Berücksichtigung finden. Die Parteien unterwerfen sich in allen Streitfällen dem Ehrengericht des LV Baden oder des BDRG. Die Beschreitung des ordentlichen Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Einsendung des rechtsgültig unterzeichneten Anmeldebogens erkennt der Aussteller sämtliche vorstehend aufgeführte Ausstellungsbestimmungen als verbindlich an. 18. Bitte beachten Sie die Ausstellungsordnung. Etwaige Berufung auf mündliche Nebenabsprachen sind für die Schauleitung ohne rechtliche Wirkung. Nur was geschrieben steht gilt. 19. Sonstiges: Sollte die Ausstellung wegen höher Gewalt, Seuchengefahr usw. nicht stattfinden können, wird das eingezahlte Standgeld und Unkosten zu zu 100% zurück erstattet. 20. Geschäftsstelle Thomas Flach, Bergleweg 27, 79215 Elzach, Fax 07682 924025, [email protected]