Ausstellungsbestimmungen Rassebezogene Europaschau Appenzeller Barthühner, Appenzeller Spitzhauben und deren Zwerge Maßgebend sind die AAB des BDRG und die folgenden Sonderbestimmungen. Bei Nichtbeachtung und unrichtigem Ausfüllen des Meldebogens übernimmt die Ausstellungsleitung keinerlei Haftung. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Allgemeine Richtlinien: Alle in den Standards der teilnehmenden Ländern aufgeführte Farbenschlägen der Appenzeller Barthühner, Appenzeller Spitzhauben und deren Zwerge kann ausgestellt werden. Die zur Ausstellung gemeldeten Tiere müssen Eigentum des Ausstellers sein. Der Aussteller ist im Hinblick auf AAB IX. verantwortlich. Alle ausgestellten Tiere müssen einen geschlossen Fußring tragen. Meldeschluss ist der 15. September 2014. Anmeldungen sind in deutlicher Schrift an Klaus Hanselmann Kellergasse 40 74223 Flein Deutschland einzusenden. Die eingesandte Anmeldung wird als endgültig betrachtet. Spätere Änderungen können keine Berücksichtigung finden. Die Bearbeitung erfolgt erst, wenn sämtliche Ausstellungsgebühren der AL vorliegen (nur Überweisung). Standgeld, Unkostenbeitrag , Pflichtkatalog und eventuelle Ehrenpreisstiftungen müssen gleichzeitig mit der Anmeldung einbezahlt werden. Überweisungen auf Konto Nr. 354237 Kreissparkasse Heilbronn BLZ 620 500 00. IBAN: DE56620500000000354237 BIC: HEISDE66XXX Bitte besonders beachten: Durch die Bearbeitung mit EDV wird nur noch ein Meldebogen benötigt. Nach der Katalogisierung erhalten die Aussteller einen computergeschriebenen B-Bogen mit allen erforderlichen Unterlagen zurück. Bitte prüfen Sie dann diesen B-Bogen noch einmal auf seine Richtigkeit und Übereinstimmung mit Ihrer Meldung. Der B-Bogen gilt als alleiniger Ausweis gegenüber der Ausstellungsleitung. Wer seinen Meldebogen bis 1. Oktober 2014 noch nicht zurück erhalten hat, setze sich sofort mit der Ausstellungsleitung in Verbindung. Veterinärbehördliche Bestimmungen: Aus Sperr- und Beobachtungsgebieten, die auf Grund einer auf Geflügel übertragbareren Seuche festgelegt worden sind, darf kein Geflügel auf die Ausstellung verbracht werden. Gleiches gilt für Tiere, die aus Haltungen stammen, in denen übertragbare Geflügelkrankheiten festgestellt wurden. Alle Hühner müssen gemäß Geflügelpest-Verordnung in regelmäßigen Abständen gegen die Newcastle-Krankheit geimpft sein; die Impfungen dürfen spätestens 21 Tage und längstens 90 Tage vor dem 21.11.2012 (Tag des Einsetzens) zurück liegen. Über die durchgeführt Impfung ist beim Einsetzen eine Kopie der tierärztlichen Impfbescheinigung vorzulegen, die bei der AL verbleibt. Den Anordnungen der Veterinärbehörde ist Folge zu leisten. Termine: Einlieferungstag: Bewertung: Feierliche Eröffnung: Besuchszeiten: Donnerstag, 9. Oktober 2014 Freitag, 10. Oktober 2014 Samstag, 11. Oktober 2014 Samstag, 11. Oktober 2014 Sonntag, 12. Oktober 2014 Preisgeldauszahlung und Sachpreisausgabe: Sonntag, Tierausgabe: Sonntag, 12. Oktober 2014 16 Uhr bis 20 Uhr ab 7 Uhr 20 Uhr 10 Uhr bis 20 Uhr 10 Uhr bis 14 Uhr 12 Uhr bis 14 Uhr ab 14.00 Uhr 7. Zu den Preisen der Ausstellungsleitung (E à 6.50 €; Z à 3.- €) kommen Ehrenpreise der EE, BDRG, des Landesverbandes, ferner Stiftungen von Ministerien, Behörden, Firmen, Sondervereinen, Vereinen und Züchtern, die im Katalog verzeichnet werden. Zucht- und Leistungspreise werden gemäß AAB vergeben beziehungsweise zu den Bedingungen des Stifters. Europameister: Der Titel kann vergeben werden, wenn mindestens 20 Tiere einer Rasse angemeldet sind. Sofern innerhalb der einzelnen Farbenschläge ebenfalls 20 Tiere ausgestellt sind, kann dort ein weiterer Titel vergeben werden. Der Europameistertitel wird mit der höchsten Gesamtpunktzahl der 4 besten Tiere des gleichen Farbenschlages errechnet. Beide Geschlechter müssen vertreten sein. Bei Punktegleichheit erhalten beide Aussteller den Titel "Europameister. Die Gewinner werden rechnerisch ermittelt. 8. Tierverkauf: Angemeldete Tieren dürfen im Meldeformular zum Verkauf angeboten werden. Verkauf während der Öffnungszeiten der Schau bis Sonntag. 12. Oktober. 2014 13 Uhr. Sollte aufgrund behördlicher Auflagen der Tierverkauf erschwert oder unmöglich gemacht werden, wird darauf verzichtet. 9. Für den Verlust von Versandbehältern sowie Tierverluste durch höhere Gewalt, lehnt die AL jegliche Entschädigung ab. 10. Es können nur Selbsteinlieferer und Selbstabholer angenommen werden. Es empfiehlt sich Sammeltransporte zu organisieren. 11. Letzter Termin für Reklamationen ist der 10. Dezember 2014. Mit seiner Unterschrift erkennt der Aussteller die vorstehenden Ausstellungsbestimmungen als verbindlich an. Mündliche Nebenabsprachen sind für die AL ohne rechtliche Wirkung. Die Ausstellungsleitung