meldebogen_lokalschau_2016

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Lokalschau des KZV H27 Dauborn und Umgebung e.V.
mit angeschlossener Gemeinschaftsclubschau der Riesenclubs des
LV Hessen-Nassau und Kurhessen am 05. und 06.11.2016
in der Mehrzweckhalle Hünfelden-Dauborn
Meldebogen Lokalschau
Aussteller Nr.
Den Meldebogen bitte vollständig und leserlich mit Druckbuchstaben oder Schreibmaschine ausfüllen
Die Angaben dienen zur Veröffentlichung im Ausstellungskatalog
Name / ZGM, Vorname
Straße / Nr.
PLZ Ort
Verein und
Vereinskennzeichen
E Pokal Ja/Nein
Jugend Ja/Nein
Telefon,Handy,Fax,E Mail
Unter Anerkennung der allgemeinen und besonderen Ausstellungsbedingungen melde ich folgende Tiere
Rasse
Farbenschlag
Geschlecht
1.0
Tätowierung
0.1
Verein
Nr.
Wettbewerb
EinzelZG
I / II / III
tier
Jungtier
VK
Preis €
Meldeschluss ist Mittwoch 26.10.2016
Einlieferung ist Freitag 04.11.2016 von 16.00 – 18.00 Uhr
Richten der Tiere :Freitag 04.11.2016 ab 19.00 Uhr Aussetzen ist Sonntag den 06.11.2016 um 17.00 Uhr
Ich bezahle beim Einsetzen
Standgeld pro Tier
___ Tiere x 3 € =________€
Mit der Abgabe des Meldebogens überweise ich den Gesamtbetrag auf das
KTO Nr. DE19 5119 0000 0007 0814 05
Der Vereinigten Volksbank Limburg e.G
Zuchtgruppe
Pflichtkatalog
Ehrenpreisspende
Gesamtbetrag
___ ZG x 1,50 € =________€
___ Stück x 3,00 € =________€
=________€
=________€
Mit der Unterschrift bestätige ich, dass die gemeldeten Tiere laut Vereinszuchtbuch zur jeweiligen Zuchtgruppe
gehören.
Datum :…………………
Unterschrift Aussteller:………………………………………………..
Ausstellungsbestimmungen
für die Lokalschau des KZV H27 Dauborn und Umgebung e.V.
mit angeschlossener Gemeinschaftsclubschau der Riesenclubs des
LV Hessen-Nassau und Kurhessen am 05. und 06.11.2016
in der Mehrzweckhalle Hünfelden-Dauborn
Meldebogen Lokalschau
1. Maßgebend sind die AAB des ZDRK und die nachfolgenden Ergänzungen.
2. Es besteht Impfpflicht. Die Tiere müssen gegen RHD 1 und 2 geimpft sein, entweder mit dem Combiimpfstoff
Filavac VHD K C+V , oder mit einem Impfstoff für RHD 1 und einer Wiederholungsimpfung im Abstand von
3 Wochen. Die entsprechenden Impfbescheinigungen sind dem Meldebogen beizufügen.
3. Die Kosten betragen: Standgeld pro Tier (inklusive Kostenbeitrag )
3,00 €
Pro gemeldete Zuchtgruppe
1,50 €
Katalog pro Aussteller oder Familie
3,00 €
Ummeldungen pro Tier
0,50 €
4. Es besteht die Möglichkeit Jungtiere auszustellen. Diese müssen min. 3 Monate und max. 6 Monate alt sein.
5. Meldeschluss ist am Mittwoch den 26.10.2016 (Datum des Poststempels )
6. Die Meldebögen sind an folgende Adresse zu schicken.
Jürgen Rosbach
Tel: 06438/835595
Obertorstr. 2a
Email : [email protected]
65611 Brechen
Fax: 06438/833111
Weitere Informationen unter : www.kzvh27.de
7. Der B-Bogen wird beim Einsetzen am Freitag 04.11.2016 ausgegeben.
8. Die Meldegebühren sind mindestens 8 Werktage vor dem Einsetzen auf folgendes Konto zu überweisen.
KTO Nr. DE19 5119 0000 0007 0814 05 Vereinigte Volksbank Limburg e.G. oder beim Einsetzen in bar zu
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zahlen.
Der Tierverkauf erfolgt nur über die Ausstellungsleitung. Der Käufer hat einen Aufschlag von 10 % auf den Kaufpreis
zu zahlen. Privatverkäufe während der Schau sind nicht statthaft. Gekaufte Tiere können sofort mitgenommen
werden.
Alle Tiere müssen gebracht und abgeholt werden (kein Bahnversand).
Für Schäden durch höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.
Für Schäden, die auf nachweisliches Verschulden des Veranstalters zurückzuführen sind, haftet der Veranstalter für
Große Rassen
mit
35,00 €
Mittlere Rassen
mit
25,00 €
Kleine und Zwergrassen
mit
15,00 €
Vereine und Aussteller die sich an der Stiftung von Ehrenpreisen beteiligen, werden im Katalog mit Namen
aufgeführt.
Preisverteilung: Jedes 10. Tier erhält einen Sach- oder Geldehrenpreis ( 5 € ) nach Wahl.
I Preis ( 2 € ), II Preis ( 1,75 € ), III Preis ( 1,50 € )
14. Die Schau ist geöffnet am:
Samstag den 05.11.2016
von 09.00 – 18.00 Uhr
Sonntag den 06.11.2016
von 9.00 – 17.00 Uhr
Feierliche Eröffnung
Samstag den 05.11.2016
um 14.00 Uhr
15. Aussetzen der Tiere ist am
Sonntag den 06.11.2016
ab 17.00 Uhr
16. Reklamationen müssen bis
Sonntag den 06.11.2016 gestellt sein. In allen die Ausstellungsleitung betreffenden
Streitigkeiten entscheidet die Ausstellungsleitung unter Ausschluss des Rechtsweges.
17. Mit der Abgabe des unterschriebenen Meldebogens erkennt der Aussteller die Vorstehenden besonderen
Ausstellungsbedingungen an.
Die Ausstellungsleitung
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