Lokalschau des KZV H27 Dauborn und Umgebung e.V. mit angeschlossener Gemeinschaftsclubschau der Riesenclubs des LV Hessen-Nassau und Kurhessen am 05. und 06.11.2016 in der Mehrzweckhalle Hünfelden-Dauborn Meldebogen Lokalschau Aussteller Nr. Den Meldebogen bitte vollständig und leserlich mit Druckbuchstaben oder Schreibmaschine ausfüllen Die Angaben dienen zur Veröffentlichung im Ausstellungskatalog Name / ZGM, Vorname Straße / Nr. PLZ Ort Verein und Vereinskennzeichen E Pokal Ja/Nein Jugend Ja/Nein Telefon,Handy,Fax,E Mail Unter Anerkennung der allgemeinen und besonderen Ausstellungsbedingungen melde ich folgende Tiere Rasse Farbenschlag Geschlecht 1.0 Tätowierung 0.1 Verein Nr. Wettbewerb EinzelZG I / II / III tier Jungtier VK Preis € Meldeschluss ist Mittwoch 26.10.2016 Einlieferung ist Freitag 04.11.2016 von 16.00 – 18.00 Uhr Richten der Tiere :Freitag 04.11.2016 ab 19.00 Uhr Aussetzen ist Sonntag den 06.11.2016 um 17.00 Uhr Ich bezahle beim Einsetzen Standgeld pro Tier ___ Tiere x 3 € =________€ Mit der Abgabe des Meldebogens überweise ich den Gesamtbetrag auf das KTO Nr. DE19 5119 0000 0007 0814 05 Der Vereinigten Volksbank Limburg e.G Zuchtgruppe Pflichtkatalog Ehrenpreisspende Gesamtbetrag ___ ZG x 1,50 € =________€ ___ Stück x 3,00 € =________€ =________€ =________€ Mit der Unterschrift bestätige ich, dass die gemeldeten Tiere laut Vereinszuchtbuch zur jeweiligen Zuchtgruppe gehören. Datum :………………… Unterschrift Aussteller:……………………………………………….. Ausstellungsbestimmungen für die Lokalschau des KZV H27 Dauborn und Umgebung e.V. mit angeschlossener Gemeinschaftsclubschau der Riesenclubs des LV Hessen-Nassau und Kurhessen am 05. und 06.11.2016 in der Mehrzweckhalle Hünfelden-Dauborn Meldebogen Lokalschau 1. Maßgebend sind die AAB des ZDRK und die nachfolgenden Ergänzungen. 2. Es besteht Impfpflicht. Die Tiere müssen gegen RHD 1 und 2 geimpft sein, entweder mit dem Combiimpfstoff Filavac VHD K C+V , oder mit einem Impfstoff für RHD 1 und einer Wiederholungsimpfung im Abstand von 3 Wochen. Die entsprechenden Impfbescheinigungen sind dem Meldebogen beizufügen. 3. Die Kosten betragen: Standgeld pro Tier (inklusive Kostenbeitrag ) 3,00 € Pro gemeldete Zuchtgruppe 1,50 € Katalog pro Aussteller oder Familie 3,00 € Ummeldungen pro Tier 0,50 € 4. Es besteht die Möglichkeit Jungtiere auszustellen. Diese müssen min. 3 Monate und max. 6 Monate alt sein. 5. Meldeschluss ist am Mittwoch den 26.10.2016 (Datum des Poststempels ) 6. Die Meldebögen sind an folgende Adresse zu schicken. Jürgen Rosbach Tel: 06438/835595 Obertorstr. 2a Email : [email protected] 65611 Brechen Fax: 06438/833111 Weitere Informationen unter : www.kzvh27.de 7. Der B-Bogen wird beim Einsetzen am Freitag 04.11.2016 ausgegeben. 8. Die Meldegebühren sind mindestens 8 Werktage vor dem Einsetzen auf folgendes Konto zu überweisen. KTO Nr. DE19 5119 0000 0007 0814 05 Vereinigte Volksbank Limburg e.G. oder beim Einsetzen in bar zu 9. 10. 11. 12. 13. zahlen. Der Tierverkauf erfolgt nur über die Ausstellungsleitung. Der Käufer hat einen Aufschlag von 10 % auf den Kaufpreis zu zahlen. Privatverkäufe während der Schau sind nicht statthaft. Gekaufte Tiere können sofort mitgenommen werden. Alle Tiere müssen gebracht und abgeholt werden (kein Bahnversand). Für Schäden durch höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen. Für Schäden, die auf nachweisliches Verschulden des Veranstalters zurückzuführen sind, haftet der Veranstalter für Große Rassen mit 35,00 € Mittlere Rassen mit 25,00 € Kleine und Zwergrassen mit 15,00 € Vereine und Aussteller die sich an der Stiftung von Ehrenpreisen beteiligen, werden im Katalog mit Namen aufgeführt. Preisverteilung: Jedes 10. Tier erhält einen Sach- oder Geldehrenpreis ( 5 € ) nach Wahl. I Preis ( 2 € ), II Preis ( 1,75 € ), III Preis ( 1,50 € ) 14. Die Schau ist geöffnet am: Samstag den 05.11.2016 von 09.00 – 18.00 Uhr Sonntag den 06.11.2016 von 9.00 – 17.00 Uhr Feierliche Eröffnung Samstag den 05.11.2016 um 14.00 Uhr 15. Aussetzen der Tiere ist am Sonntag den 06.11.2016 ab 17.00 Uhr 16. Reklamationen müssen bis Sonntag den 06.11.2016 gestellt sein. In allen die Ausstellungsleitung betreffenden Streitigkeiten entscheidet die Ausstellungsleitung unter Ausschluss des Rechtsweges. 17. Mit der Abgabe des unterschriebenen Meldebogens erkennt der Aussteller die Vorstehenden besonderen Ausstellungsbedingungen an. Die Ausstellungsleitung