aab-jugendjungtierschau-2017

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Ausstellungsordnung für die Kreisjugendjungtierschau am 26. und 27. Juli
2014 auf dem Zuchtgelände in Hanau Ausrichter ist der KZV H 449 Hanau
Ausstellungsleiter:
Markus Kleinberg
Anmeldeschluss:
Sonntag, 13. Juli 2014 von 10.00 bis 12.00 Uhr beim
Kreisvorsitzenden Klaus Pritschkat
Einsetzen der Tiere:
Donnerstag 24. Juli 2014 von 15.00 bis 19.00 Uhr
Für Helfer Freitag, 25. Juli 2014 bis 07.30 Uhr (Ummeldungen sind an diesem Tag
nicht mehr möglich).
Bewertung der Tiere:
Freitag, 24. Juli 2014 ab 08.00 Uhr
Aussetzen der Tiere:
Sonntag, 27. Juli 2014 ab 16.30 Uhr, je nach Wetterlage
Eröffnung der Schau:
Samstag, 26. Juli 2014 ab 15.00 Uhr
Kosten:
Kostenbeitrag pro Tier
€ 1,50
Unkostenbeitrag pro Tier
€ 3,00
Futterkosten pro Tier
€ 0,50
Tierversicherung pro Tier
€ 0,30
Zuchtgruppenzuschlag pro ZG
€ 3,00
Katalog
€ 3,00
Porto
€ 1,50
Maßgebend sind die Bestimmungen der AAB des ZDRK sowie folgende Bestimmungen:
Zur Ausstellung zugelassen sind alle anerkannten Rassen- und Farbenschläge in den Zuchtgruppen II und III und
Einzeltiere. Die Zuchtgruppe II besteht entweder aus 4 Tieren eines Wurfes oder je 2 Tiere aus zwei verschiedenen
Würfen des laufenden Zuchtjahres, Geschlecht beliebig. Die Zuchtgruppe III besteht aus 4 Tieren aus verschieden
Würfen (eigene Zucht und Täto HJ) des laufenden Zuchtjahres. In einer Zuchtgruppe dürfen alle Tiere umgemeldet
werden. Ummeldungen der Zuchtgruppen sind möglich. Die Tiere müssen Eigentum des Ausstellers sein. Kranke
Tiere und solche an denen absichtlich Täuschungen wahrzunehmen sind, werden von der Bewertung
ausgeschlossen. Alle Meldebogen mit Zuchtgruppen müssen vom Zuchtbuchführer und Aussteller
unterschrieben und mit dem Vereinsstempel versehen sein. Bitte Becher für Futter und Wasser mitbringen. Falls
dies nicht geschieht, werden Becher gestellt. Der Preis von € 0,60 pro Stück wird dann vom Preisgeld einbehalten. Vom
Kostenbeitrag der Zuchtgruppe werden € 2,00 für die Pokalbeschaffung einbehalten. € 1,00 des Kostenbeitrags der
Zuchtgruppe kommen zur Auszahlung. Weiterhin kommen 100 % von der letzt eingenommenen Tierversicherung (sofern
keine Auszahlungen bei der letzten Kreisschau getätigt wurden) zur Ehrenpreisauszahlung. Die Kreisschau ist nur für
Selbstbringer. Anmeldebogen und Vereinsabrechnungen werden von der Ausstellungsleitung ausgegeben. Andere
Melde- und Abrechnungsbogen werden nicht angenommen. Die Anmeldung ist nur Vereinsweise abzugeben. Alle oben
genannten Beträge sind mit der Anmeldung zu tätigen.
Jeder Verein ist verpflichtet, pro ausgestelltes Tier mindestens € 0,80 als Ehrenpreis zu entrichten, um eine repräsentative
Preisgeldauszahlung zu gewährleisten. Die Anmeldebogen werden in einfacher Ausfertigung abgegeben. Ummeldungen
sind bei Einzeltieren (E) und bei Zuchtgruppen (ZG 2, ZG 3) zugelassen. Nicht umgemeldete Tiere nehmen an der
Preisverleihung nicht teil. In Zuchtgruppen entfällt auch der Zuchtgruppenpreis.
Der Tierverkauf wird nur von der Ausstellungsleitung getätigt. Vom Käufer wird eine Gebühr von 10 % vom Verkaufspreis
erhoben. Bitte den Verkaufspreis bei der Anmeldung auf dem Anmeldebogen angeben. Der Rassenkreismeister wird
vergeben, wenn die Zuchtgruppe 16 Punkte und 4xsg erreicht hat. Der Vereinskreismeister 6 beste Tiere wird
über Computer ermittelt. Gibt es hier Punktgleichheit, so entscheiden die Anzahl der Rassen. Hier wird der 1, 2
und 3 Platz ausgezeichnet.
Jeder Aussteller ist verpflichtet, einen Ausstellungskatalog zu nehmen. Bei mehreren Ausstellern in der Familie ist nur ein
Katalog Pflicht. Der Katalogpreis ist mit der Anmeldung zu entrichten. Bei entstandenem Schaden ohne Verschulden des
Ausstellungsgebenden Vereins haftet die Versicherungskasse mit € 4,00 pro Kilogramm Lebendgewicht.
Die Vereinsvorsitzenden werden gebeten, die Helfer bei der Bewertung (Schreiber und Zuträger) schriftlich zur
Anmeldung bei der Ausstellungsleitung zu benennen. Der Benennung/Bestellung der Preisrichter erfolgt ausschließlich
durch den Kreisverbandsvorstand. Die Preisrichtervergabe wird per Los entschieden. Der Ausrichter ist bei einer
Katalogerstellung verpflichtet den Geschäftsführenden Vorstand sowie den Ehrenvorsitzenden im Ehrenausschuss zu
benennen. Weitere Ehrenpreisspenden sind dem KV zu melden. Die Beschaffung von Ehrenpreisen für Kreismeister und
Siegertiere obliegt dem KV. Der finanzielle Zuschuss des Kreisverbandes Hanau beträgt pro Tier 1,00 Euro
Die Ausstellungsleitung bittet die Vereine, die gesetzten Termine einzuhalten.
Vorstand des KV Hanau
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