Ausstellungsordnung für die Kreisjugendjungtierschau am 26. und 27. Juli 2014 auf dem Zuchtgelände in Hanau Ausrichter ist der KZV H 449 Hanau Ausstellungsleiter: Markus Kleinberg Anmeldeschluss: Sonntag, 13. Juli 2014 von 10.00 bis 12.00 Uhr beim Kreisvorsitzenden Klaus Pritschkat Einsetzen der Tiere: Donnerstag 24. Juli 2014 von 15.00 bis 19.00 Uhr Für Helfer Freitag, 25. Juli 2014 bis 07.30 Uhr (Ummeldungen sind an diesem Tag nicht mehr möglich). Bewertung der Tiere: Freitag, 24. Juli 2014 ab 08.00 Uhr Aussetzen der Tiere: Sonntag, 27. Juli 2014 ab 16.30 Uhr, je nach Wetterlage Eröffnung der Schau: Samstag, 26. Juli 2014 ab 15.00 Uhr Kosten: Kostenbeitrag pro Tier € 1,50 Unkostenbeitrag pro Tier € 3,00 Futterkosten pro Tier € 0,50 Tierversicherung pro Tier € 0,30 Zuchtgruppenzuschlag pro ZG € 3,00 Katalog € 3,00 Porto € 1,50 Maßgebend sind die Bestimmungen der AAB des ZDRK sowie folgende Bestimmungen: Zur Ausstellung zugelassen sind alle anerkannten Rassen- und Farbenschläge in den Zuchtgruppen II und III und Einzeltiere. Die Zuchtgruppe II besteht entweder aus 4 Tieren eines Wurfes oder je 2 Tiere aus zwei verschiedenen Würfen des laufenden Zuchtjahres, Geschlecht beliebig. Die Zuchtgruppe III besteht aus 4 Tieren aus verschieden Würfen (eigene Zucht und Täto HJ) des laufenden Zuchtjahres. In einer Zuchtgruppe dürfen alle Tiere umgemeldet werden. Ummeldungen der Zuchtgruppen sind möglich. Die Tiere müssen Eigentum des Ausstellers sein. Kranke Tiere und solche an denen absichtlich Täuschungen wahrzunehmen sind, werden von der Bewertung ausgeschlossen. Alle Meldebogen mit Zuchtgruppen müssen vom Zuchtbuchführer und Aussteller unterschrieben und mit dem Vereinsstempel versehen sein. Bitte Becher für Futter und Wasser mitbringen. Falls dies nicht geschieht, werden Becher gestellt. Der Preis von € 0,60 pro Stück wird dann vom Preisgeld einbehalten. Vom Kostenbeitrag der Zuchtgruppe werden € 2,00 für die Pokalbeschaffung einbehalten. € 1,00 des Kostenbeitrags der Zuchtgruppe kommen zur Auszahlung. Weiterhin kommen 100 % von der letzt eingenommenen Tierversicherung (sofern keine Auszahlungen bei der letzten Kreisschau getätigt wurden) zur Ehrenpreisauszahlung. Die Kreisschau ist nur für Selbstbringer. Anmeldebogen und Vereinsabrechnungen werden von der Ausstellungsleitung ausgegeben. Andere Melde- und Abrechnungsbogen werden nicht angenommen. Die Anmeldung ist nur Vereinsweise abzugeben. Alle oben genannten Beträge sind mit der Anmeldung zu tätigen. Jeder Verein ist verpflichtet, pro ausgestelltes Tier mindestens € 0,80 als Ehrenpreis zu entrichten, um eine repräsentative Preisgeldauszahlung zu gewährleisten. Die Anmeldebogen werden in einfacher Ausfertigung abgegeben. Ummeldungen sind bei Einzeltieren (E) und bei Zuchtgruppen (ZG 2, ZG 3) zugelassen. Nicht umgemeldete Tiere nehmen an der Preisverleihung nicht teil. In Zuchtgruppen entfällt auch der Zuchtgruppenpreis. Der Tierverkauf wird nur von der Ausstellungsleitung getätigt. Vom Käufer wird eine Gebühr von 10 % vom Verkaufspreis erhoben. Bitte den Verkaufspreis bei der Anmeldung auf dem Anmeldebogen angeben. Der Rassenkreismeister wird vergeben, wenn die Zuchtgruppe 16 Punkte und 4xsg erreicht hat. Der Vereinskreismeister 6 beste Tiere wird über Computer ermittelt. Gibt es hier Punktgleichheit, so entscheiden die Anzahl der Rassen. Hier wird der 1, 2 und 3 Platz ausgezeichnet. Jeder Aussteller ist verpflichtet, einen Ausstellungskatalog zu nehmen. Bei mehreren Ausstellern in der Familie ist nur ein Katalog Pflicht. Der Katalogpreis ist mit der Anmeldung zu entrichten. Bei entstandenem Schaden ohne Verschulden des Ausstellungsgebenden Vereins haftet die Versicherungskasse mit € 4,00 pro Kilogramm Lebendgewicht. Die Vereinsvorsitzenden werden gebeten, die Helfer bei der Bewertung (Schreiber und Zuträger) schriftlich zur Anmeldung bei der Ausstellungsleitung zu benennen. Der Benennung/Bestellung der Preisrichter erfolgt ausschließlich durch den Kreisverbandsvorstand. Die Preisrichtervergabe wird per Los entschieden. Der Ausrichter ist bei einer Katalogerstellung verpflichtet den Geschäftsführenden Vorstand sowie den Ehrenvorsitzenden im Ehrenausschuss zu benennen. Weitere Ehrenpreisspenden sind dem KV zu melden. Die Beschaffung von Ehrenpreisen für Kreismeister und Siegertiere obliegt dem KV. Der finanzielle Zuschuss des Kreisverbandes Hanau beträgt pro Tier 1,00 Euro Die Ausstellungsleitung bittet die Vereine, die gesetzten Termine einzuhalten. Vorstand des KV Hanau