Herunterladen - Kreisverband Hannover-Ost

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Ausstellungsordnung
der Kreisverbandsschau Hannover-Ost am
10. und 11. Dezember 2016
Die Ausstellung findet im Gasthaus „Ohne Bahnhof“ in Otze Worthstraße 36
statt.
Ausrichter der Kreisverbandsschau ist F404 Otze.
Maßgebend sind die AAB des ZDRK soweit diese nicht durch die Ausstellungsordnung ergänzt oder
abgeändert werden.
1. Ausstellungsberechtigt sind alle gemeldeten Mitglieder des Kreisverbandes Hannover-Ost. Für
Jugend- und Handarbeits- und Kreativgruppenmitglieder gelten die gleichen Bestimmungen wie für
Altzüchter. Jugend- und Handarbeits- und Kreativgruppenmitglieder konkurrieren unter sich.
2. Es können Kaninchen aller anerkannten Rassen und Exponaten aus der Rassekaninchenzucht
ausgestellt werden.
3. Für die KV-Schau können folgende Zuchtgruppen und Einzeltiere gemeldet werden:
Sämtliche gemeldeten Tiere müssen drei Monate im Besitz des Ausstellers sein.
Zuchtgruppe 1:
1,0 oder 0,1 mit 3 Wurfgeschwister-Nachkommen 2016. Das Elterntier braucht nicht eigene Zucht
zu sein, muss aber an der ersten Stelle der Zuchtgruppen stehen.
Zuchtgruppe 2:
4 Wurfgeschwister oder 2 mal 2 Wurfgeschwister 2016 aus zwei Würfen. Die Eltern können
verschieden sein.
Zuchtgruppe 3:
4 Tiere aus beliebigen Würfen des Zuchtjahres 2016, es müssen beide Geschlechter vertreten
sein
Die ZG 1, ZG 2 und ZG3 können an der Rassekreismeisterschaft teilnehmen. Bei gleicher
Punktzahl geht Zuchtgruppe 1 und 2 vor 3. Preisentscheidung erfolgt gemäß des
Preisrichterurteils.
4. Für jede Rasse und eines Farbenschlages ist ein Anmeldebogen zu benutzen. Bei Exponaten ist
jede Nummer auf einen Bogen zu melden.
5. Die Richtigkeit der Zuchtgruppen ist auf dem Anmeldebogen vom Zuchtbuchführer des Vereins zu
bescheinigen. Ummeldungen sind ebenfalls auf dem Ummeldebogen vom Zuchtbuchführer des
Vereins zu bescheinigen.
6. Alle Tiere müssen mindestens 14 Tage vor der Ausstellung, jedoch nicht älter als 1 Jahr, gegen
RHD geimpft sein. Eine Impfbescheinigung ist bei der Anmeldung der Tiere beizufügen,
spätestens bei der Einlieferung nachzureichen.
7. Kostenbeitrag und Nebenkosten:
Kostenbeitrag pro Tier: Altzüchter 3,00 €, Jungzüchter 1,50 €.
Kostenbeitrag für Exponate pro Nummer 3,00 €. Jungendliche 1,50 €
Futterkosten für Alt- und Jungzüchter pro Tier 2,00 €. Für Zuchtgruppen werden jeweils 5,00 €
erhoben, die voll zu Preisen verwandt werden. Jeder Aussteller (auch für Exponate) hat eine
Bearbeitungsgebühr von 2,00 € zu entrichten. Der Kostenbeitrag wird zu 50 % für Preise verwandt.
Jeder Aussteller, außer Jugend- und Handarbeits- und Kreativgruppenmitglieder, verpflichten sich
einen Ausstellungskatalog zum Preis von 3,00 € abzunehmen. Dieser Beitrag ist gleichzeitig mit
den Kostenbeiträgen zu entrichten.
8. An Preisen werden vergeben:
Auf acht Tiere je Rasse wird ein Ehrenpreis (5,00 €) vergeben (auch für Jungzüchter).
9. Für die Kreismeisterschaft der Vereine konkurrieren die besten 10 Tiere eigener Zucht, höchstens
4 Tiere aus einer Rasse des Zuchtjahres 2016 jedes an der Kreisschau teilnehmenden Vereins.
Von den an der Kreisjugendmeisterschaft teilnehmenden Jugendgruppen konkurrieren die besten
5 Tiere aus 2 Rassen eigener Zucht des Zuchtjahres 2016 jedes Vereins.
10. Die Erringung der Kreismeisterschaft, der Jugendkreismeisterschaft und der Kreismeisterschaft
der Handarbeits- und Kreativgruppen wird mit einem Pokal des Kreisverbandes geehrt. Der
Kreismeister der Handarbeits- und Kreativgruppen wird vergeben, wenn mindestens drei
Frauengruppen mit je 2 Ausstellerinnen ihre Exponate bewerten lassen.
11. Der Rassekreismeister wird vergeben, wenn mindestens 3 Zuchtgruppen (bei Jugendlichen 2
Zuchtgruppen) einer Rasse gemeldet sind. Bei spalterbigen Rassen, bei 2 Zuchtgruppen die
mindestens 376 Punkte erreicht haben.
12. Die Anmeldebogen sind an Gaby Oppermann Vor dem Celler Tor 32, 31303 Burgdorf zu
richten:
Die Ausstellungsgebühren sind auf das Konto des Kaninchenzuchtvereins F 404 Otze bei der
Stadtsparkasse Burgdorf, IBAN DE42 2515 1371 0006 0000 46 BIC NOLADE21BUF
Verwendungszweck "Kreisschau" bis zum Anmeldeschluss einzuzahlen. Jeder Aussteller muss
einzeln überweisen. Anmeldeschluss ist der 17.11.2016
Später eingehende oder nicht richtig ausgefüllte Anmeldebogen können von der
Ausstellungsleitung zurückgewiesen werden. Der B-Bogen gilt als alleiniger Ausweis gegenüber
der Ausstellungsleitung sowie für die Abholung der Tiere und die Preisauszahlung!
13. Ersatztiere werden zur Bewertung gegen eine Ummeldegebühr von 2,00 € je Tier zugelassen.
Ersatztiere, die für verkäuflich gemeldete Tiere eingeliefert werden, müssen bei der Einlieferung
zurückgekauft werden, ansonsten kommen sie grundsätzlich zum Verkauf. Bei Anmeldungen, die
nicht vollständig sind, werden die Tiere als Einzeltiere bewertet.
14. Die Einlieferung der Tiere und Exponate muß am 08.12.2016 ab 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgt
sein.
15. Die Bewertung findet am 08.12.2016 ab 18.30 Uhr statt.
16. Verkauf:
Für verkäufliche Tiere ist der Verkaufspreis im Meldebogen einzusetzen. Vom Käufer werden 10%
Vermittlungsgebühren erhoben. Für verkäuflich gemeldete Tiere ist kein Abstammungsnachweis
mit einzureichen, dieser ist auf Wunsch dem Käufer zu übersenden. Verkaufte Tiere werden ab
dem 10.12.2016 ab 10.00 Uhr durch die Schauleitung ausgegeben.
17. Fütterung: Brix, Wasser, Heu
Am Tage der Einlieferung ist der Züchter selbst für das Füttern zuständig. Brix, Wasser und Heu
wird bereitgestellt. Zur Fütterung der Tiere ist es erforderlich, dass jeder Aussteller pro Tier zwei
Futternäpfe mitbringt. Käfige, die nicht mit Näpfen des Ausstellers ausgestattet sind, werden auf
Kosten des Ausstellers seitens der Ausstellungsleitung bestückt. Die Näpfe können auf den
Meldepapieren bei der Ausstellungsleitung in Auftrag gegeben werden; pro Napf 1,00 €.
18. Das Decken von Häsinnen auf der Schau ist untersagt.
19. Die Ehrung der Preisträger und die Aushändigung der Sachpreise erfolgt am Sonntag, den
11.12.2016 ab 13.00 Uhr.
20. Sollte die Veranstaltung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden, werden die durch die Vorarbeiten
entstandenen Kosten prozentual vom Kostenbeitrag einbehalten.
21. Für die unverschuldete oder durch höhere Gewalt entstandenen Schaden haftet die
Ausstellungsleitung (Verein) nicht.
22. Am 10.01.2017 sind alle Forderungen an die Ausstellungsleitung (Verein) erloschen. Der
ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.
23. Die Ausstellung ist am 10.12.2016 von 09.00 - 17.00 Uhr und am 11.12.2016 von
09.00 - 15.00 Uhr geöffnet. Die Eröffnungsfeier findet am Samstag dem 10.12.2016 um 10.00
Uhr statt.
24. Die ausgestellten Tiere, Produkte und Erzeugnisse werden am 11.12.2016 ab 15.00 Uhr anhand
der B-Bogen ausgegeben. Bei schlechtem Wetter kann auf Anordnung der Ausstellungsleitung
das Aussetzen auch früher erfolgen.
Die Ausstellungsleitung wünscht allen Züchterinnen und Züchtern, die auf der KV-Schau
ausstellen, einen guten Erfolg!
KV Hannover-Ost
Ausstellungsleitung
Wichtige Termine!!-Wichtige Termine!!-Wichtige Termine!!-Wichtige Termine!!
Anmeldeschluß (Posteingang)
Einlieferung der Tiere (14.00 - 18.00 Uhr)
Bewertung der Tiere (ab 18.30 Uhr)
Eröffnungsfeier (ab 10.00 Uhr)
Ausgabe der Tiere (15.00 Uhr)
Ausgabe der Preisgelder und Ehrenpreise (13.00 Uhr)
Schluss der Ausstellung (15.00 Uhr)
17.11.2016
08.12.2016
08.12.2016
10.12.2016
11.12.2016
11.12.2016
11.12.2016
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