Ausstellungsordnung

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Ausstellungsordnung
der
43. Harz-Solling-Schau
K a n i n c h e n - u n d E r z e u g n i s a u s s t e l l u n g mit angeschlossener
Jugendgruppenschau,
angeschlossen ist die Clubschau des Angoraclub Hannover
am 9./10. Oktober 2010 in Northeim,
Tierzuchthalle am Sollingtor.
Maßgebend sind die AAB des Zentralverbandes Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V.
1. Ausstellungsberechtigt sind alle Züchterinnen und Züchter und Selbsterzeugergruppen, die Mitglied
in einem dem ZDRK e.V. angeschlossenen Landesverband sind.
2. Es können alle im Standard und den ergänzenden, von der Standardkommission bekannt
gegebenen Bewertungsbestimmungen aufgeführten Kaninchenrassen und Erzeugnisse gemeldet
werden. Die Kaninchen können als Einzeltiere oder in den Zuchtgruppen I, II und III (incl.
Meisterwertung) gemeldet werden. Es wird im Wechselsystem (ABCD-, ABC-, AB-Bewertung)
bewertet.
3. Sämtliche gemeldeten Tiere müssen mindestens 3 Monate im Besitz der Ausstellerin / des
Ausstellers sein. In Zuchtgruppen gemeldete Tiere müssen mit Ausnahme des in der Zuchtgruppe I
gemeldeten Alttieres eigene Zucht des Ausstellers sein. Gemeldete Erzeugnisse müssen Eigentum
der Ausstellerin / des Ausstellers und von ihr / ihm selbst angefertigt worden sein.
4. Für jede Rasse und Farbenschlag ist ein gesonderter Anmeldebogen zu benutzen. Bei
Erzeugnissen können maximal 4 Kollektionen auf einem Anmeldebogen aufgeführt werden.
5. Die Richtigkeit der Zuchtgruppen ist auf dem Anmeldebogen vom Zuchtbuchführer zu bescheinigen.
6. Kranke Tiere werden von der Ausstellung ausgeschlossen
7. Es können nur gegen „RHD“ geimpfte Tiere ausgestellt werden. Als Nachweis der Impfung ist eine
Kopie der vom zuständigen Tierarzt ausgestellten Bescheinigung der Anmeldung beizufügen.
8. Ummeldungen und Verkaufsänderungen werden nur gegen Zahlung einer Gebühr von 2,-€ pro Tier
vorgenommen. Die Ersatztiere müssen gleicher Rasse und Farbe sein. Für eine Änderung im
Katalog wird keine Gewähr übernommen. Eingesetzte Ersatztiere, für die keine offizielle
Ummeldung vorgenommen wurde, werden von der Prämierung ausgeschlossen.
9. Die gemeldeten Tiere und Erzeugnisse müssen am Einlieferungstag in der Zeit von 16.00 bis 20.00
Uhr angeliefert werden.
10. Die ausgestellten Tiere können zum Verkauf gemeldet werden. Vom Käufer wird eine Gebühr in
Höhe von 10% des Verkaufspreises erhoben. Bei Rückkäufen gilt der Aussteller aus Käufer. Für
verkäuflich gemeldete Tiere ist keine Rassebescheinigung beizufügen, diese ist dem Käufer auf
Anforderung zur Verfügung zu stellen. Privatverkäufe sind nicht zulässig.
11. Allgemeiner Meldeschluss ist der 15. September 2010 (Datum des Poststempels). Der Meldebogen
gilt als alleiniger Ausweis für die Abholung der Tiere. Anmeldungen dürfen auch auf kopierten
Anmeldebögen erfolgen.
12. Sollte die Veranstaltung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden können, werden die durch die
Vorarbeiten entstandenen Kosten prozentual vom Kostenbeitrag einbehalten.
13. Für die Fütterung der Tiere ist es erforderlich, dass der Aussteller pro Tier zwei Futternäpfe
mitbringt und den Käfig damit ausstattet. Käfige, die nicht mit Näpfen ausgestattet wurden, werden
durch die Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers bestückt. (Kosten pro Tier 1,-€)
14. Für Verluste durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse lehnt die Schauleitung
jegliche Entschädigung ab. Sollten Tierverluste durch Verschulden der Schauleitung eintreten, wird
hierfür eine Entschädigung (lt. AAB) gezahlt.
15. Beschwerden gegen Preisrichter und Schauleitung werden gem. § 23 AAB erledigt. Reklamationen,
gleich welcher Art, werden nach dem 12. November 2010 nicht mehr angenommen. Der ordentliche
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
16. Das Verkaufsgeld wird während der Ausstellungstage ausgezahlt.
17. Die Ausstellungsgebühren setzten sich wie folgt zusammen:
Standgeld je Tier: 3,00 €, Jugend 1,50 €. Zuchtgruppenzuschlag pro Zgr. 4,00 €, Kostenbeitrag je
Tier 1,- €, Porto- und Drucksachenanteil je Aussteller / Ausstellerin / Familie 2,00 €, Katalog je
Aussteller / Ausstellerin / Familie 3,00 €, Dauereintrittskarte 2,50 € je Aussteller / Ausstellerin.
Jungzüchter haben bei Vorlage des Jugendausweises freien Eintritt. Standgeld bei den
Erzeugnissen je Kollektion 3,00 €. (auch für Jungzüchter) Die Katalogabnahme ist freigestellt..
18. An Preisen werden vergeben:
-Solling-Meister auf alle Rassen und Farben, wenn mindestens 2 Zuchtgruppen ausgestellt
sind. Bei weniger als 2 Zuchtgruppen werden die Rassen bzw. Farben zusammengelegt. Die
Zusammenlegung erfolgt durch die Ausstellungsleitung.
-Solling-Meister auf Erzeugnisse wird analog diesen Bestimmungen vergeben.
-Solling-Meister auf 1 Zuchtgruppe vergeben, wenn alle
Tiere mind. mit sg bewertet sind
-Ehrenpreise (ZE) = Sachpreis oder Geldpreis
-teller oder –pokal
is oder Geldpreis auf je 8 Tiere einer Rasse und Farbenschlag.
19. Tieranlieferungen per Bahn sind nicht möglich.
20. Vereinswettbewerb: Vereine können auf separatem Meldebogen 12 Tiere (Altzüchter) und / oder 9
Tiere (Jungzüchter) melden. Es dürfen je Rasse/Farbe 3 Tiere gemeldet werden. Abgabe am
6.10.10 (Einlieferung). Kosten 10 € je Meldung, davon werden 50% an Preisgeld / Pokalen
ausgeschüttet.
21. Vereine können ihre internen Vereinwettbewerbe durchführen. Sie werden im Katalog aufgeführt
(siehe Clubs). Hierfür ist ein Vereinsvertreter am 7.10.10 zwischen 15 und 17 Uhr vor Ort für die
Auswertung verantwortlich.
22. Die gesamten Kosten sind bei Abgabe des Meldebogens auf das Ausstellungskonto
Konto-Inhaber : KV – Quentin
Konto-Nr. 172006678,
Bank : Kreissparkasse Northeim, BLZ:
26250001
zu überweisen.
23. Die Anmeldebögen sind an folgende Adresse zu senden:
Beatrix Pohl, Stettiner Str. 2, 37154 Northeim
oder per Email: [email protected]
Northeim, im Februar 2010
Kreisverband Südhannover
Beatrix Pohl
(Vorsitzende)
Ausstellungsleitung
Termine:
Meldeschluss:
Donnerstag, der 15. September 2010
Aufbau:
Samstag,
02. Oktober 2010, ab 8.00 Uhr
Einlieferung
Mittwoch,
06. Oktober 2010, von 16.00 bis 20.00 Uhr
Bewertung:
Donnerstag, 07 Oktober 2010, ab 8.00 Uhr
Kassenöffnung:
Samstag,
09. Oktober 2010, von 8.00 bis 17.00 Uhr
Sonntag,
10. Oktober 2010, von 9.00 bis 14.30 Uhr
Offizielle Eröffnung:
Samstag,
09. Oktober 2010, um 10.00 Uhr
Ausstellungsschluss:
Sonntag,
10. Oktober 2010, um 15.00 Uhr, anschließend Abbau
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