Ausstellungsordnung für die Clubschau des Widderclubs Hannover Maßgebend sind die AAB des Zentralverbandes Deutscher Rassekaninchenzüchter e.V., sowie die durch den Mitgliederbeschluss genehmigten Sonderbestimmungen. 1. Die Widderclub Schau wird am 1./2. Oktober 2016 im Schützenhaus in 27239 Twistringen, Hainbuchenring 9 durchgeführt. Ausstellungsberechtigt ist jedes Clubmitglied, sofern es seinen Verpflichtungen gegenüber dem Club nachgekommen ist. Hierzu zählt erfolgte Beitragszahlung und pünktliche Abgabe der Wurfmeldungen. Letztere hat bis spätestens 31. August des laufenden Jahres zu erfolgen. 2. Es können alle im Standard und den ergänzenden, von der Standardkommission bekannt gegebenen Bewertungsbestimmungen aufgeführten Widderrassen und Farbenschläge ausgestellt werden. Die Kaninchen können als Einzeltiere oder in den Zuchtgruppen I, II und III (beide Geschlechter müssen vertreten sein) gemeldet werden. Je nach Tierzahl wird im Wechselsystem (ABC bzw. ABCD) bewertet. 3. Sämtliche gemeldeten Tiere müssen mindestens 3 Monate im Besitz des Ausstellers sein. In Zuchtgruppen gemeldete Tiere müssen mit Ausnahme des in der Zuchtgruppe I gemeldeten Alttieres eigene Zucht des Ausstellers sein. Für jede Rasse und Farbenschlag ist ein gesonderter Anmeldebogen zu benutzen. 4. Kranke Tiere und solche an denen eine Täuschung wahrzunehmen ist, werden von der Prämierung ausgeschlossen. 5. Alle ausgestellten Tiere müssen gegen RHD geimpft sein, die Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen und darf nicht länger als 1 Jahr her sein. Als Nachweis der Impfung ist eine Kopie der vom zuständigen Tierarzt ausgestellten Bescheinigung beim Einliefern abzugeben. Tiere ohne Impfnachweis werden nicht angenommen. 6. Die Unmeldungen und Verkaufsänderungen sind kostenlos. Eingesetzte Tiere, für die keine Ummeldung vorgenommen wurde, werden von der Bewertung ausgeschlossen. Die Ersatztiere müssen gleicher Rasse und Farbe sein. Die Ummeldungen müssen, auch wenn die Einlieferung erst später erfolgt bis Donnerstag, 29.09.2016 bis 20:00 Uhr (U. Schneemann, 0151-54627719 ober B. Schneemann 0170-7158645) durchgegeben werden. Dies ist erforderlich, damit der Katalog und die Bewertungskarten, die für die am nächsten Morgen stattfindende Bewertung vorbereitet werden können. 7. Die gemeldeten Tiere müssen spätestens am Freitag, 30.09. bis 07:30 Uhr eingeliefert sein. Die Ummeldungen müssen bis Donnerstag, 29.09. bis 20.00 Uhr vorliegen! (Näheres siehe Punkt 6) Die Bewertung beginnt am Freitag, 30.09. um 8.00 Uhr. 8. Die ausgestellten Tiere können zum Verkauf gemeldet werden. Vom Käufer wird eine Gebühr in Höhe von 10% des Verkaufspreises erhoben. Bei Rückkäufen gilt der Aussteller als Käufer. Für verkäuflich gemeldete Tiere ist keine Rassebescheinigung beizufügen, diese ist dem Käufer auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Privatverkäufe sind nicht zulässig. Das Verkaufsgeld wird während der Ausstellungstage ausgezahlt. 9. Allgemeiner Meldeschluss ist Sonntag, 11.09.2016 (nächste Club-Versammlung). 10. Sollte die Veranstaltung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden können, werden die durch die Vorarbeiten entstandenen Kosten prozentual vom Kostenbeitrag einbehalten. 11. Die Tiere müssen beim Einsetzen selbst gefüttert werden. Für die Fütterung der Tiere ist es erforderlich, dass der Aussteller pro Tier zwei Futternäpfe mitbringt und den Käfig damit ausstattet. Wasser und Pellets werden vom Club gestellt. 12. Für Verluste durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse lehnt die Schauleitung jegliche Entschädigung ab. Sollten Tierverluste durch Verschulden der Schauleitung eintreten, wird hierfür eine Entschädigung nach AAB gezahlt. 13. Beschwerden gegen Preisrichter und Schauleitung werden gem. § 23 AAB erledigt. Reklamationen, gleich welcher Art, werden nach dem 27.10. nicht mehr angenommen. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen. 14. Ausstellungsgebühren setzen sich wie folgt zusammen: Standgeld je Tier 2,50 €, Kostenbeitrag je Tier 1,50 €, Zuchtgruppenzuschlag je ZG 3,00 €. Der Katalog ist für jeden Aussteller kostenlos. Die Kosten sind bei der Anmeldung zu entrichten. Preisgeld wird nicht ausgezahlt. 15. Folgende Preisen werden vergeben: Beste Gesamtleistung der Schau: Hierfür werden die besten 8 Tiere jedes Ausstellers gewertet. Bedingungen sind: eine Rasse/Farbenschlag, laufender Jahrgang, eigene Zucht. Clubmeister auf alle Rassen und Farbenschläge: Wenn mindestens 1 Zuchtgruppe ausgestellt wird und diese mit mindestens 375 Pkt. bewertet wird. Zuchtgruppe I und II (sowie 2/2) sind dabei gleichberechtigt und werden bei Punktgleichheit der Zuchtgruppe III vorgezogen. Clubvizemeister: Wenn in einer Rasse/Farbenschlag von 4 Ausstellern mindestens 6 Zuchtgruppen gemeldet sind. Clubmeister und Clubvizemeister in einer Rasse/Farbenschlag darf nicht derselbe Aussteller sein. Bester 1,0 und Beste 0,1: Laufender Jahrgang, eigene Zucht. Bester 1,0 und Beste 0,1 überjährig: Eigene Zucht. Bester Widder gescheckt oder Abzeichentier: Laufender Jahrgang, eigene Zucht (hierzu zählen außer Widder–Schecken z. Zt. die Farbenschläge th., wg., ja. rh., marderfarbig, lohfarbig, russenfarbig, siam, hotot). Sieger: Entsprechend der AAB. Ehrenpreise: Auf je 8 Tiere. Zuchtgruppenehrenpreise 16. Die Anmeldebögen und Kosten sind abzugeben und zu entrichten: auf der Clubversammlung am 11.09.2016 per Post bis zum 11.09.2016 (Datum des Poststempels) an den Ausstellungsleiter Andreas Rau, 17. Mit der Unterschrift auf dem Meldebogen erkennt der Aussteller diese Ausstellungsordnung an. Andreas Rau Ausstellungsleiter Meldeschluss 11.09.2016 Aufbau Einsetzen 29.09.2016, ab 16:00 Uhr Ummeldungen 29.09.2016, bis 20:00 Uhr Bewertung 30.09.2016 ab 8.00 Uhr Offizielle Schaueröffnung 01.10.2016, 11:00 Uhr Öffnungszeiten Abbau und Käfigrücktransport Sa. 01.10.2016: 09:30 Uhr – 18:00 Uhr So, 01.10.2016: 09:30 Uhr – 15:00 Uhr Nach Schauende Es wird für den Bewertungstag ein gemeinsames Frühstück für 5,00 € sowie ein gemeinsames Mittagessen für 7,00 € pro Person angeboten. Die verbindliche Anmeldung dazu erfolgt bis zum 11.09.2016. Die Kosten dazu müssen bereits auf der letzten Clubversammlung bezahlt werden.