Ausstellungsordnung für die 33. Weper

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Ausstellungsordnung für die 33. Weper-Kleintierausstellung in Moringen
Am 24. und 25.11.2012 führt der Kleintierzuchtverein F 92 Moringen e.V. seine 33. WeperKleintierausstellung in der Moringer Stadthalle durch.
Maßgebend sind die AAB des Zentralverbandes Deutscher Kaninchenzüchter, soweit sie nicht durch diese
Ausstellungsordnung ergänzt bzw. geändert werden.
1. Ausstellungsberechtigt sind alle Mitglieder, die dem ZDRK angehören.
2. Es können alle anerkannten Kaninchenrassen als Einzeltiere oder Zuchtgruppen ausgestellt werden, außerdem
Erzeugnisse der Frauengruppe.
a) Zuchtgruppen:
Zuchtgruppe I = 1 Elterntier 1,0 oder 0,1 mit drei Nachkommen eines Wurfes Zuchtjahr 2012
Zuchtgruppe II= 4 Wurfgeschwister oder 2 mal 2 Wurfgeschwister aus 2 verschiedenen Würfen, Zuchtjahr 2012.
Zuchtgruppe III= 4 Tiere aus beliebigen Würfen des Zuchtjahr 2012 (beide Geschlechter müssen vertreten
sein).Preisentscheidung erfolgt gemäß dem Preisrichterurteil.
b) Einzeltiere:
Zuchtjahr und Geschlecht beliebig.
Es wird nach dem A – B... System bewertet
c) Erzeugnisse der Frauengruppe.
3. Sämtlich gemeldete Tiere müssen 3 Monate im Besitz des Ausstellers sein.
4. Die Richtigkeit der Zuchtgruppen ist auf dem Anmeldebogen vom Zuchtbuchführer/in zu bescheinigen.
5. Das Standgeld einschließlich Kostenbeitrag beträgt € 4,00 pro Tier. Jungzüchter zahlen € 2,50 pro Tier. Sie
erhalten volles Preisgeld. Das Zuchtgruppengeld beträgt pro Zuchtgruppe € 3,00 und wird in voller Höhe zu
Zuchtgruppenpreisen verwendet. Jeder Aussteller hat einen Katalog zum Preis von € 2,50 abzunehmen. Die
Katalogabnahme bei Jungzüchtern ist freiwillig. Der Porto- und Drucksachenanteil beträgt pro Aussteller/in €
2,00. Aussteller-Dauerkarte € 2,00. Für die Erzeugnisse der Frauengruppe werden je Kollektion € 4,00 berechnet.
Jungzüchter zahlen € 2,50 je Kollektion. Auch hier ist die Katalogabnahme freiwillig. Züchter die 10 Tiere und
mehr ausstellen bekommen Katalog+ Dauerkarte geschenkt.
6. Es können nur gegen die „RHD-Krankheit“ geimpfte Tiere ausgestellt werden. Als Nachweis ist die
vom zuständigen Tierarzt ausgestellte Bescheinigung bei Anmeldung unbedingt beizufügen.
7. Für jede Rasse und Farbenschlag ist ein gesonderter Anmeldebogen zu benutzen.
8. An Preisen werden vergeben:
Rasse-Wepermeister 2012, wenn mindestens 2 Zuchtgruppen ausgestellt sind und die beste Zuchtgruppe mit
mindestens 378,0 Pkt. und alle Tiere mindestens mit sg bewertet werden (Urkunde). Für die Jugend gelten die
gleichen Bedingungen. Schwächer besetzte Rassen werden nicht zusammen gelegt.
Vereins-Wepermeister 2012 (der Vereine) gewertet werden die 10 besten Tiere eines Vereins. 12 Tiere aus
dem Zuchtjahr 2012, Rasse und Geschlecht beliebig, von mindestens zwei Ausstellern müssen beim Einsetzen der
AL hierfür gemeldet werden.
Wepermeister 2012 gewertet werden die 6 besten Tiere eines Züchter einer Rasse/Farbenschlag Zuchtjahr
2012.Die Tiere brauchen vorab nicht benannt werden.
Zuchtgruppen-Ehrenpreis (ZE) = (Sachpreis),Klassensieger (S) = (Pokal),Ehrenpreis – ET (E) = € 6,00
I., II., III. Preis = Geldpreise (€ 4,00, € 3,50, € 3,00)
Hinzu kommen gestiftete Ehrenpreise von Gönnern und Verbänden. Der Zuchtgruppenbeitrag wird zu 100%, das
Standgeld zu 40% und der Kostenbeitrag der Erzeugnisse zu 75% für Preise verwendet.
9. Meldeschluss ist der 03.11.2012 (Datum des Poststempels) oder wenn 600 Tiere angemeldet sind.
PRO TIER MÜSSEN 2 NÄPFE MITGEBRACHT WERDEN!
10. Für verkäuflich gemeldete Tiere ist – keine - Rassebescheinigung beizufügen. Der Abstammungsnachweis muss
dem Käufer auf Wunsch nachgeschickt werden.
11. Für Verluste durch höhere Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse lehnt die Schauleitung jegliche
Entschädigung ab. Sollten Tierverluste durch Verschulden der Schauleitung entstehen, so wird hierfür eine
Entschädigung pro Tier gezahlt. Die Höhe der Entschädigung wird von der Schauleitung festgelegt mit: kleine
Rassen € 15,00, mittlere Rassen € 25,00 und große Rassen € 35,00.
12. Einsetzen der Tiere und Abgabe der Erzeugnisse ist am Donnerstag, 22.11.2012 von 16.00 bis 19.30
Uhr. Die Kaninchen müssen beim Einsetzen selbst gefüttert werden. Wasser und Pellets werden von der
Schauleitung bereitgestellt. Nach der Bewertung übernimmt die Schauleitung die Fütterung.
13. Offizielle Eröffnung der Schau ist am Samstag, 24.11.2012 um 11.00 Uhr.
14. Das Standgeld bitten wir bei der Volksbank Solling/Moringen zu überweisen. Ausstellungskonto
Weperschau 2012, Konto-Nr. 15 493 801 (BLZ 262 616 93).
15. Beschwerden gegen Preisrichter und Schauleitung werden gem. § 23 der AAB erledigt. Reklamationen gleich
welcher Art, werden nach dem 19.12.2012 nicht mehr angenommen. Der ordentliche Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
16. Die ausgestellten Tiere können zum Verkauf gemeldet werden. Vom Verkäufer wird eine Gebühr von 10% des
Verkaufspreises erhoben. Das gleiche gilt bei Rückkäufen (Aussteller gleich Käufer). Verkaufte Tiere werden am
Samstag ab 13.00 Uhr ausgegeben.
17. Ausgabe der Tiere am Sonntag, 25.11.2012 um 16.30 Uhr.
18. Bei Abgabe der Meldepapiere erkennt der Aussteller diese Ausstellungsordnung an.
19. Die Anmeldungen sind zu richten an: Kai Lohmann, Üssinghäuserstr.15, 37181 Hardegsen,
Info: Tel. 0151/25682973
E-Mail; [email protected] HP: www.f92-moringen.de/
Die Schau ist geöffnet am Samstag, 24.11.12 von 9.00 – 17.00 und Sonntag, 25.11.12 von 9.00 bis 16.30 Uhr.
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