Ausstellungsordnung für die Clubschau des Widderclubs Hannover

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Ausstellungsordnung für die Clubschau des Widderclubs Hannover
Maßgebend sind die AAB des Zentralverbandes Deutscher Rassekaninchenzüchter e.V., sowie
die durch den Mitgliederbeschluss genehmigten Sonderbestimmungen.
1. Die Widderclub Schau wird am 29. + 30. September 2012 in Hodenhagen (Aller-Meiße-Halle,
Volksloh 5) durchgeführt. Ausstellungsberechtigt ist jedes Clubmitglied, sofern es seinen
Verpflichtungen gegenüber dem Club nachgekommen ist. Hierzu zählt erfolgte Beitragszahlung und
pünktliche Abgabe der Wurfmeldungen. Letztere hat bis spätestens 31. August des laufenden
Jahres zu erfolgen.
2. Es können alle im Standard und den ergänzenden, von der Standardkommission bekannt
gegebenen Bewertungsbestimmungen aufgeführten Widderrassen und Farbenschläge ausgestellt
werden. Die Kaninchen können als Einzeltiere oder in den Zuchtgruppen I, II und III (beide
Geschlechter müssen vertreten sein) gemeldet werden. Je nach Tierzahl wird im Wechselsystem
(ABC bzw. ABCD) bewertet.
3. Sämtliche gemeldeten Tiere müssen mindestens 3 Monate im Besitz des Ausstellers sein. In Zuchtgruppen gemeldete Tiere müssen mit Ausnahme des in der Zuchtgruppe I gemeldeten Alttieres
eigene Zucht des Ausstellers sein. Für jede Rasse und Farbenschlag ist ein gesonderter
Anmeldebogen zu benutzen.
4. Kranke Tiere und solche an denen eine Täuschung wahrzunehmen ist, werden von der Prämierung
ausgeschlossen.
5. Alle ausgestellten Tiere müssen gegen RHD geimpft sein, die Impfung muss mindestens 14 Tage
zurückliegen und darf nicht länger als 1 Jahr her sein. Als Nachweis der Impfung ist eine Kopie der
vom zuständigen Tierarzt ausgestellten Bescheinigung beim Einliefern abzugeben. Tiere ohne
Impfnachweis werden nicht angenommen.
6. Die Unmeldungen und Verkaufsänderungen sind kostenlos. Eingesetzte Tiere, für die keine
Ummeldung vorgenommen wurde, werden von der Bewertung ausgeschlossen. Die Ersatztiere
müssen gleicher Rasse und Farbe sein. Die Ummeldungen müssen, auch wenn die Einlieferung
erst später erfolgt bis Donnerstag, 27.09.12 bis 20:00 Uhr (A. Rau, Mobil: 0160-91729672)
durchgegeben werden. Dies ist erforderlich, damit der Katalog und die Bewertungskarten, die für die
am nächsten Morgen stattfindende Bewertung vorbereitet werden können.
7. Die gemeldeten Tiere müssen spätestens am Freitag, 28.09.12 bis 09:30 Uhr eingeliefert sein. Die
Ummeldungen müssen bis Donnerstag, 27.09.12 bis 20:00 Uhr vorliegen! (Näheres siehe Punkt 6)
Die Bewertung beginnt am Freitag, 28.09.12 um 10:00 Uhr.
8. Die ausgestellten Tiere können zum Verkauf gemeldet werden. Vom Käufer wird eine Gebühr in
Höhe von 10% des Verkaufspreises erhoben. Bei Rückkäufen gilt der Aussteller als Käufer. Für
verkäuflich gemeldete Tiere ist keine Rassebescheinigung beizufügen, diese ist dem Käufer auf
Anforderung zur Verfügung zu stellen. Privatverkäufe sind nicht zulässig. Das Verkaufsgeld wird
während der Ausstellungstage ausgezahlt.
9. Allgemeiner Meldeschluss ist Sonntag, 15.09.12 (nächste Club-Versammlung).
10. Sollte die Veranstaltung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden können, werden die durch die
Vorarbeiten entstandenen Kosten prozentual vom Kostenbeitrag einbehalten.
11. Die Tiere müssen beim Einsetzen selbst gefüttert werden. Für die Fütterung der Tiere ist es
erforderlich, dass der Aussteller pro Tier zwei Futternäpfe mitbringt und den Käfig damit ausstattet.
Wasser und Pellets werden vom Club gestellt.
12. Für Verluste durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse lehnt die Schauleitung
jegliche Entschädigung ab. Sollten Tierverluste durch Verschulden der Schauleitung eintreten, wird
hierfür eine Entschädigung nach AAB gezahlt.
13. Beschwerden gegen Preisrichter und Schauleitung werden gem. § 23 AAB erledigt. Reklamationen,
gleich welcher Art, werden nach dem 10.10.12 nicht mehr angenommen. Der ordentliche
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
14. Ausstellungsgebühren setzen sich wie folgt zusammen: Standgeld je Tier 2,50 €, Kostenbeitrag je
Tier 1,50 €, Zuchtgruppenzuschlag je ZG 3,00 €. Der Katalog ist für jeden Aussteller kostenlos. Die
Kosten sind bei der Anmeldung zu entrichten. Preisgeld wird nicht ausgezahlt.
15. Folgende Preisen werden vergeben:
 Beste Gesamtleistung der Schau: Hierfür werden die besten 8 Tiere jedes Ausstellers
gewertet. Bedingungen sind: eine Rasse/Farbenschlag, laufender Jahrgang, eigene Zucht.
 Clubmeister auf alle Rassen und Farbenschläge: Wenn mindestens 1 Zuchtgruppe
ausgestellt wird und diese mit mindestens 375 Pkt. bewertet wird. Zuchtgruppe I und II
(sowie 2/2) sind dabei gleichberechtigt und werden bei Punktgleichheit der Zuchtgruppe III
vorgezogen.
 Clubvizemeister: Wenn in einer Rasse/Farbenschlag von 4 Ausstellern mindestens 6
Zuchtgruppen gemeldet sind. Clubmeister und Clubvizemeister in einer Rasse/Farbenschlag
darf nicht derselbe Aussteller sein.
 Bester 1,0 und Beste 0,1: Laufender Jahrgang, eigene Zucht.
 Bester 1,0 und Beste 0,1 überjährig: Eigene Zucht.
 Bester Widder gescheckt oder Abzeichentier: Laufender Jahrgang, eigene Zucht (hierzu
zählen außer Widder–Schecken z. Zt. die Farbenschläge th., wg., ja. rh., marderfarbig,
lohfarbig, russenfarbig, siam, hotot).
 Sieger: Entsprechend der AAB.
 Ehrenpreise: Auf je 7 Tiere.
 Zuchtgruppenehrenpreise
16. Die Anmeldebögen und Kosten sind abzugeben und zu entrichten:
 auf der Clubversammlung am 15.09.12
 per Post bis zum 13.09.12 (Datum des Poststempels) an den Ausstellungsleiter
17. Mit der Unterschrift auf dem Meldebogen erkennt der Aussteller diese Ausstellungsordnung an.
Ausstellungsleiter: Andreas Rau
Meldeschluss
15.09.2012
Aufbau
26.09.2012, 14:00 Uhr
Einsetzen
27.09.2012, ab 16:00 Uhr
Ummeldungen
27.09.2012, bis 20:00 Uhr
Bewertung
28.09.2012, 10:00 Uhr
Offizielle Schaueröffnung
29.09.2012, 11:00 Uhr
Öffnungszeiten
Abbau und Käfigrücktransport
Sa, 29.09.2012: 09:30 Uhr – 18:00 Uhr
So, 30.09.3012: 09:30 Uhr – 15:00 Uhr
Nach Schauende
Es wird für den Bewertungstag ein gemeinsames Frühstück für 5,00 €
sowie ein gemeinsames Mittagessen für7,00 € pro Person angeboten. Die verbindliche
Anmeldung dazu erfolgt bis zum15.09.12. Die Kosten dazu müssen bereits auf der letzten
Clubversammlung am bezahlt werden.
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