Ausstellungsordnung

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Ausstellungsordnung für die 48. Harz-Solling-Schau,
Kaninchen- und Erzeugnisausstellung mit angeschlossener
Jugendgruppenschau am 10./11./10.2015
in 37154 Northeim in der Tierzuchthalle, Am Sollingtor 2
Maßgebend sind die AAB des Zentralverbandes Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V.
1. Die 48. Harz-Solling-Schau wird vom KV Südhannover durchgeführt. Ausstellungsberechtigt sind alle
Züchterinnen und Züchter und Selbsterzeugergruppen, die Mitglied in einem dem ZDRK e.V.
angeschlossenen Landesverband sind.
2. Es können alle im Standard und den ergänzenden, von der Standardkommission bekannt gegebenen
Bewertungsbestimmungen aufgeführten Kaninchenrassen und Erzeugnisse gemeldet werden. Die
Kaninchen können als Einzeltiere oder in den Zuchtgruppen I, II und III (beide Geschlechter müssen
vertreten sein) gemeldet werden. Es wird im Wechselsystem (ABCD-, ABC-, AB-Bewertung) bewertet.
3. Sämtliche gemeldeten Tiere müssen mindestens 3 Monate im Besitz der Ausstellerin / des Ausstellers
sein. In Zuchtgruppen gemeldete Tiere müssen mit Ausnahme des in der Zuchtgruppe I gemeldeten
Alttieres eigene Zucht des Ausstellers sein. Gemeldete Erzeugnisse müssen Eigentum der Ausstellerin /
des Ausstellers und von ihr / ihm selbst angefertigt worden sein.
4. Für jede Rasse und Farbenschlag ist ein gesonderter Anmeldebogen zu benutzen. Bei Erzeugnissen
können maximal 4 Kollektionen auf einem Anmeldebogen aufgeführt werden.
5. Die Richtigkeit der Zuchtgruppen ist auf dem Anmeldebogen vom Zuchtbuchführer zu bescheinigen.
6. Kranke Tiere und solche an denen eine Täuschung wahrzunehmen ist, werden von der Prämierung
ausgeschlossen.
7. Alle ausgestellten Tiere müssen gegen RHD geimpft sein, die Impfung muss mindestens 14 Tage
zurückliegen und darf nicht älter als 1 Jahr sein. Eine Kopie der vom zuständigen Tierarzt
ausgestellten Impfbescheinigung ist mit der Anmeldung mitzuschicken. Tiere ohne Impfnachweis
werden nicht angenommen.
8. Ummeldungen und Verkaufsänderungen werden nur gegen Zahlung einer Gebühr von 2,-€ pro Tier
vorgenommen. Die Ersatztiere müssen gleicher Rasse und Farbe sein. Für eine Änderung im Katalog
wird keine Gewähr übernommen. Eingesetzte Ersatztiere, für die keine offizielle Ummeldung
vorgenommen wurde, werden von der Prämierung ausgeschlossen.
9. Die gemeldeten Tiere und Erzeugnisse müssen am Mittwoch dem 7. Oktober in der Zeit von 16.00
bis 20.00 Uhr angeliefert werden. Die Bewertung ist am 8. Oktober ab 8.00 Uhr.
10. Die ausgestellten Tiere können zum Verkauf gemeldet werden. Vom Käufer wird eine Gebühr in Höhe
von 10% des Verkaufspreises erhoben. Bei Rückkäufen gilt der Aussteller als Käufer. Für verkäuflich
gemeldete Tiere ist keine Rassebescheinigung beizufügen, diese ist dem Käufer auf Anforderung zur
Verfügung zu stellen. Privatverkäufe sind nicht zulässig. Das Verkaufsgeld wird während der
Ausstellungstage ausgezahlt.
11. Allgemeiner Meldeschluss ist der 18. September 2015 (Datum des Poststempels). Der Meldebogen
gilt als alleiniger Ausweis für die Abholung der Tiere. Anmeldungen dürfen auch auf kopierten
Anmeldebögen erfolgen oder können auf der KV-Seite www.kv-suedhannover.de runter geladen werden.
12. Sollte die Veranstaltung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden können, werden die durch die
Vorarbeiten entstandenen Kosten prozentual vom Kostenbeitrag einbehalten.
13. Für Verluste durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse lehnt die Schauleitung jegliche
Entschädigung ab. Sollten Tierverluste durch Verschulden der Schauleitung eintreten, wird hierfür eine
Entschädigung (lt. AAB) gezahlt.
14. Für die Fütterung der Tiere ist es erforderlich, dass der Aussteller pro Tier zwei Futternäpfe mitbringt und
den Käfig damit ausstattet. Käfige, die nicht mit Näpfen ausgestattet wurden, werden durch die
Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers bestückt. (Kosten pro Tier 1,-€)
15. Beschwerden gegen Preisrichter und Schauleitung werden gem. § 23 AAB erledigt. Reklamationen,
gleich welcher Art, werden nach dem 12. November 2015 nicht mehr angenommen. Der ordentliche
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
16. Die Ausstellungsgebühren setzten sich wie folgt zusammen:
Standgeld je Tier: 3,00 €, Jugend 1,50 €. Zuchtgruppenzuschlag pro ZG. 4,00 €, Kostenbeitrag je Tier 1,€, Porto- und Drucksachenanteil je Aussteller / Ausstellerin / Familie 2,00 €, Katalog je Aussteller /
Ausstellerin / Familie 3,00 €, Dauereintrittskarte 2,50 € je Aussteller / Ausstellerin. Jungzüchter haben bei
Vorlage des Jugendausweises freien Eintritt. Standgeld bei den Erzeugnissen je Kollektion 3,00 €. (auch
für Jungzüchter) Die Katalogabnahme ist freigestellt.
17. An Preisen werden vergeben:
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Falls vorhanden, Bronzene Plakette des Nieders. Mininisteriums für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung für die beste ZG I oder ZG II der Schau
Bester Rammler, beste Häsin der Schau – Alt- und Jungzüchter
Harz-Solling-Meister (Urkunde) und Jugend-Harz-Solling-Meister (Pokal) auf alle Rassen und
Farbenschläge, wenn mindestens 1 Zuchtgruppe ausgestellt wird und diese mit mindestens 376 Pkt.
bewertet sind. Der Harz-Solling-Meister wird auf die ZG I, ZG II und ZG III (beide Geschlechter
müssen vertreten sein) vergeben. Bei Punktgleichheit ziehen ZG I und ZG II vor ZG III.
Sieger (S) entsprechend der AAB
Ehrenpreise (E) auf je 8 Tiere einer Rasse/Farbenschlag (Hier muss bei der Anmeldung zwischen
einem Pokal und einer „Eichsfelder Stracke“ mit ca. 430 g, die vom Preis her gleichwertig sind,
gewählt werden)
Zuchtgruppenehrenpreise (ZE) bei 3 ausgestellten ZG 1 ZE, bei 5 ausgestellten 2 ZE, bei 7
ausgestellten 3 ZE usw. je Rasse/Farbenschlag
18. Vereinswettbewerb: Vereine können auf separatem Meldebogen 12 Tiere (Altzüchter), davon werden
die besten 10 gewertet und / oder 9 Tiere (Jungzüchter) davon werden die besten 6 gewertet, melden.
Es dürfen je Rasse/Farbenschlag 3 Tiere gemeldet werden. Abgabe am 7.10. (Einlieferung). Es
entstehen keine Kosten.
19. Die gesamten Kosten sind bei Abgabe des Meldebogens auf das Ausstellungskonto
Konto-Inhaber : KV – Quentin
IBAN:DE71 2625 0001 0172 0066 78
BIC: NOLADE21NOM
Bank: Kreis-Sparkasse Northeim
zu überweisen.
20. Die Anmeldebögen sind an folgende Adresse zu senden:
Sebastian Kopp, Markt 13, 37176 Nörten-Hardenberg
Ausstellungsleiter
Sebastian Kopp
Termine:
Meldeschluss:
18. September 2015
Aufbau:
Samstag,
03. Oktober 2015 ab 8.00 Uhr
Einlieferung:
Mittwoch,
07. Oktober 2015 von 16.00 bis 20.00 Uhr
Bewertung:
Donnerstag, 08. Oktober 2015 ab 8.00 Uhr
Kassenöffnung:
Samstag:
10. Oktober 2015 von 8.00 – 17.00 Uhr
Sonntag:
11. Oktober 2015 von 9.00 – 14.30 Uhr
Offizielle Eröffnung:
Samstag:
10. Oktober 2015 um 10.00 Uhr
Züchterabend:
Samstag
10. Oktober 2015 ab ca 17.30 Uhr beim Griechen an
der Tierzuchthalle, kosten: 7€ pro Person
Ausstellungsschluss:
Sonntag:
11. Oktober 2015 um 15.00 Uhr, anschließend Abbau
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