Ausstellungsbestimmungen - RKZV-SR95

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Ausstellungsbestimmungen
für die 64. Kreiskaninchenschau des Kreisverbandes Saarlouis
am 28. und 29. November 2015 in der Litermonthalle Nalbach
Ausrichter der Kreisschau: Kreisverband Saarlouis
Ausstellungsleiter der Schau:
1. Kreisvorsitzender
Stellvertreter u. techn. Leiter:
1. Vorsitzender RKZV SR 95
Patrik Kelter
Kreuzwaldstr.4
66333 Völklingen
Tel.: 06802 / 9948850
Gerhard Paulus
Moselstr.48
66809 Nalbach
Tel..: 6838 92173
Für die Ordnung der Ausstellung sind maßgebend:
Die AAB des ZDRK und die Bestimmungen des Einheitsstandards, soweit diese nicht
durch folgende Bestimmungen ergänzt werden.
Die Bestimmungen des Kreisveterinäramtes Saarlouis. Die Durchführung der Kreisschau
erfolgt im Einvernehmen mit dem Vorstand des Landesverbandes.
Teilnahmeberechtigung und Aufbau der Ausstellung:
An der Ausstellung können alle bei unserem Kreisverband organisierten Mitglieder und
Jugendliche teilnehmen. Der Aufbau der Ausstellung erfolgt entsprechend den
Vorschriften des Einheitsstandards, wobei die Haarstruktur- Kurzhaar- und
Langhaarrassen hinter den Havanna einzuordnen sind.
Ausgestellt werden können:
Kaninchen aus allen, im deutschen Einheitsstandard, anerkannten Rassen und
Farbenschläge.
Bastelarbeiten, sowie Erzeugnisse aus Kaninchenfleisch.
Zur Bewertung kommen (bei den Altzüchtern und der Jugend)
Einzeltiere:
Eigene und fremde Zucht ohne Altersbegrenzung
Zuchtgruppe 1: 1,3 (1 Elterntier, das fremd sein kann und 3 Jungtiere eigene Zucht
eines Wurfes, des Jahrgang 2015)
Zuchtgruppe 2: 4 Wurfgeschwister, eigene Zucht, Jahrgang 2015 oder 2 x 2 Tiere
einer Rasse und Farbenschlages eigene Zucht, Jahrgang 2015
Zuchtgruppe 3: 4 Tiere einer Rasse und Farbenschlages aus beliebigen Würfen,
eigene Zucht Jahrgang 2015, wobei beide Geschlechter vertreten
sein müssen.
Preisverteilung
Kreisvereinsmeister :
Auf 20 Tiere, mit dem Kennzeichen des am Wettbewerb teilnehmenden
Vereins, des Zuchtjahres 2015. Es müssen mindestens 2 Züchter mindestens 4
Rassen mit mindestens 3 Tieren, aber höchstens 5 Tieren gemeldet
werden. Die restlichen Tiere können aus allen anerkannten Rassen stammen.
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Kreisjugendvereinsmeister:
Auf 10 Tiere, mit dem Kennzeichen des am Wettbewerb teilnehmenden
Vereins, des Zuchtjahres 2015. Es muss mindestens 1 Jugendzüchter mindestens
2 Rassen mit mindestens 2 Tieren jedoch nicht mehr als 5 Tiere pro Rasse
gemeldet werden. Die restlichen Tiere können aus allen anerkannten Rassen
stammen.
Bei Punktgleichheit wird wie bei den Zuchtgruppen verfahren. Es können mehrere
Vereinsleistungen abgegeben werden, jedoch wird von jedem Verein nur die höchste
berücksichtigt. Es werden die ersten drei Plätze bei der Jugend und den aktiven
vergeben.
Bei den Bastelarbeiten aus Kaninchenfellen, Angorawolle, Stick- und KnüpfErzeugnissen wird der Titel auf 2 Erzeugnisse mit 190 Punkten vergeben.
Die Meldungen zur Vereins- und Jugendmeisterschaft müssen auf den zur
Verfügung gestellten Vordrucken des Kreisverbandes vorgelegt und beim Einsetzen
abgegeben werden.
Kreismeister Aktiven und Jugend
wird vergeben, wenn mindestens eine Zuchtgruppe einer Rasse ausgestellt ist.
Kreisvizemeister wird bei min. zwei Zuchtgruppen von zwei Züchtern vergeben. Alle
weiteren Zuchtgruppen erhalten keinen Preis. Kreismeister werden mit dem Titel und
einer Urkunde bedacht, Kreisvizemeister werden mit einem Preis bedacht. Für beide
Titel muss die Sammlung mindestens 376,00 Pkt. erreichen. Die drei höchsten
Zuchtgruppen, sowie die Schönsten 1,0 und 0,1 bei den Aktiven und der Jugend
erhalten einen Preis. Jedes Tier mit dem Prädikat „Vorzüglich“ erhält einen Preis.
Bei Punktgleichheit der Zgr. 1, 2, 3 ziehen die Zgr.1 und 2 vor der Zgr. 3.
Kosten, Tiermeldungen usw.:
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Allgemeine Kosten je Tier
4,00 €
Je Zuchtsammlung
4,00 €
Katalog, der von jedem Altzüchter abgenommen werden muss
4:50 €
Vereinsleistung
5,00 €
Ummeldung, je Tier
1,00 €
Nachmelden von Verkaufstieren nach der Bewertung, je Tier
3,00 €
Nachmelden von Verkaufstieren vor der Bewertung
kostenfrei
Rückkauf von Verkaufstieren 10 % des Verkaufspreises
Die Gebühren für die Vereinssammlungen sind beim Einsetzen zu entrichten.
>>>> Eintritt frei
<<<<
Die Beträge 1 – 3 sind bis zur Abgabe der Meldung auf das Konto bei den
Vereinigten Volksbanken eG
IBAM DE98 5909 2000 1810510001
BIC
GENODE51SB2
Verwendungszweck „Kreisschau 2015 und Vereinskennzeichen“ zu entrichten.
Mit den Meldepapieren ist eine Kopie des Einzahlungsscheines einzureichen. Es werden keine
Meldepapiere versandt. Es sind die vom ZDRK zugelassenen Formulare zu verwenden. BBögen werden keine versandt, diese liegen beim Einsetzen der Tiere aus.
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Alle Meldepapiere der Ausstellung, sind an folgende Adresse zu richten:
Gerhard Paulus
Moselstr.48
66809 Nalbach
Impfpflicht besteht nicht, sie wird jedoch empfohlen.
Einsetzen, Bewertung und Aussetzen:
Die Tiere werden am Donnerstag, den 26.11.2015 von 11 bis 17 Uhr eingesetzt.
Ab dem Einsetzen unterstehen die Tiere der Obhut der Ausstellungsleitung.
Werden Tiere ohne Genehmigung der Ausstellungsleitung entnommen, hat der
Aussteller kein Anrecht auf einen Preis.
Die Bewertung der Kaninchen findet als Wechselbewertung am Donnerstag,
den 26.11.2015 ab 18 Uhr statt.
Hierzu werden Zuträger gesucht, die sich bitte bei der Ausstellungsleitung oder auf dem
Meldebogen namentlich anmelden möchten..
Personen, die nicht als Helfer eingeteilt sind, ist der Aufenthalt bei den Tieren und
Preisrichtern während der Bewertung untersagt.
Die Tiere können am Sonntag, den 29+.11. ab 17 Uhr ausgesetzt werden.
Füttern und tränken der Tiere
erfolgt durch die Schauleitung in Gitterbecher und Nippeltränken.
Für die Gitterbecher und Nippeltränken sind die Aussteller selbst verantwortlich..
Andere Becher oder Näpfe sowie Tränken sind nicht zugelassen.
Meldeschluss, Tierverkauf und sonstiges:
Der Meldeschluss ist auf Sonntag, den 11. November 2015 festgelegt.
(Datum Poststempel)
Die Meldungen gelten erst als angenommen, wenn alle zu zahlenden Gelder
und Ausstellungsunterlagen bei der Ausstellungsleitung bis Montag, den
12. November 2015 eingegangen sind.
Mit der Ausstellung ist ein Tierverkauf verbunden. Die Verkaufstiere sind bei der
Anmeldung der Ausstellungsleitung mit der Angabe des Verkaufspreises anzugeben.
Die Höchstpreise dürfen laut AAB, für alle Rassen, 250 € nicht übersteigen.
Die Ausstellungsleitung erhebt einen Zuschlag von 10 % des
Verkaufspreises,
der vom Käufer zu tragen ist.
Die gekauften Tiere dürfen am Samstag, den 28.11.2015 ab 12 Uhr ausgesetzt werden.
Die Verkaufsgelder werden am Sonntag, den 29.11.2015 Vereinsweise durch
die Ausstellungsleitung ab 16.00 Uhr ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt an
einen Vertreter des Vereins.
Die Tiere, die durch Verschulden der Ausstellungsleitung verendet oder
abhandengekommen sind, werden nach den Sätzen der AAB vergütet.
Beschwerden gegen die Bewertung werden lt. AAB § 23 nur während der
Ausstellung jedoch bis spätestens Sonntag, den 29.11.2015, 12.00 Uhr,
entgegengenommen.
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Alle übrigen Beschwerden sind bis spätestens 4 Wochen nach der Ausstellung
(23. Dez. 2015) schriftlich an den Vorsitzenden des Landesverbandes Saar
einzureichen.
Zur Eröffnung der 64. Kreiskaninchenschau in Nalbach laden wir alle Züchter und
Aussteller am Samstag, den 28.11.2015 um 19.00 Uhr recht herzlich ein.
Am Samstag, den 28.11.2015 um 19 Uhr findet ein Züchterabend mit Siegerehrung statt.
Beginnend mit der Ehrung der Jugendzüchter und Züchter sowie Ehrung verdienter
Züchter.
Die Preisvergabe der Jugend erfolgt separat. Jeder Jugendkreismeister erhält einen
Preis.
Für den Vorstand:
Patrik Kelter
1. Vorsitzender
Gerhard Paulus
Stellv. Ausstellungsleiter
Wichtige Termine
Meldeschluss
Sonntag, den
Einsetzen der Tiere
Donnerstag, den 21. Nov. 2015von 11 bis 17 Uhr
Bewertung
Donnerstag, den 26. November 2015 ab 18.00 Uhr
Siegerehrung und
Züchterabend
Samstag, den
ab 19 Uhr
Öffnungszeiten der Schau
Samstag, den 28. November 2015 ab 9.00 Uhr.
Sonntag, den 29. November 2015
9.00 bis 17 Uhr
Aussetzen der Tiere
Sonntag, den 29. November 2015 ab 17.00 Uhr
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11. November 2015
28. November 2015
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