Ausstellungsbestimmungen für die 64. Kreiskaninchenschau des Kreisverbandes Saarlouis am 28. und 29. November 2015 in der Litermonthalle Nalbach Ausrichter der Kreisschau: Kreisverband Saarlouis Ausstellungsleiter der Schau: 1. Kreisvorsitzender Stellvertreter u. techn. Leiter: 1. Vorsitzender RKZV SR 95 Patrik Kelter Kreuzwaldstr.4 66333 Völklingen Tel.: 06802 / 9948850 Gerhard Paulus Moselstr.48 66809 Nalbach Tel..: 6838 92173 Für die Ordnung der Ausstellung sind maßgebend: Die AAB des ZDRK und die Bestimmungen des Einheitsstandards, soweit diese nicht durch folgende Bestimmungen ergänzt werden. Die Bestimmungen des Kreisveterinäramtes Saarlouis. Die Durchführung der Kreisschau erfolgt im Einvernehmen mit dem Vorstand des Landesverbandes. Teilnahmeberechtigung und Aufbau der Ausstellung: An der Ausstellung können alle bei unserem Kreisverband organisierten Mitglieder und Jugendliche teilnehmen. Der Aufbau der Ausstellung erfolgt entsprechend den Vorschriften des Einheitsstandards, wobei die Haarstruktur- Kurzhaar- und Langhaarrassen hinter den Havanna einzuordnen sind. Ausgestellt werden können: Kaninchen aus allen, im deutschen Einheitsstandard, anerkannten Rassen und Farbenschläge. Bastelarbeiten, sowie Erzeugnisse aus Kaninchenfleisch. Zur Bewertung kommen (bei den Altzüchtern und der Jugend) Einzeltiere: Eigene und fremde Zucht ohne Altersbegrenzung Zuchtgruppe 1: 1,3 (1 Elterntier, das fremd sein kann und 3 Jungtiere eigene Zucht eines Wurfes, des Jahrgang 2015) Zuchtgruppe 2: 4 Wurfgeschwister, eigene Zucht, Jahrgang 2015 oder 2 x 2 Tiere einer Rasse und Farbenschlages eigene Zucht, Jahrgang 2015 Zuchtgruppe 3: 4 Tiere einer Rasse und Farbenschlages aus beliebigen Würfen, eigene Zucht Jahrgang 2015, wobei beide Geschlechter vertreten sein müssen. Preisverteilung Kreisvereinsmeister : Auf 20 Tiere, mit dem Kennzeichen des am Wettbewerb teilnehmenden Vereins, des Zuchtjahres 2015. Es müssen mindestens 2 Züchter mindestens 4 Rassen mit mindestens 3 Tieren, aber höchstens 5 Tieren gemeldet werden. Die restlichen Tiere können aus allen anerkannten Rassen stammen. 1 Kreisjugendvereinsmeister: Auf 10 Tiere, mit dem Kennzeichen des am Wettbewerb teilnehmenden Vereins, des Zuchtjahres 2015. Es muss mindestens 1 Jugendzüchter mindestens 2 Rassen mit mindestens 2 Tieren jedoch nicht mehr als 5 Tiere pro Rasse gemeldet werden. Die restlichen Tiere können aus allen anerkannten Rassen stammen. Bei Punktgleichheit wird wie bei den Zuchtgruppen verfahren. Es können mehrere Vereinsleistungen abgegeben werden, jedoch wird von jedem Verein nur die höchste berücksichtigt. Es werden die ersten drei Plätze bei der Jugend und den aktiven vergeben. Bei den Bastelarbeiten aus Kaninchenfellen, Angorawolle, Stick- und KnüpfErzeugnissen wird der Titel auf 2 Erzeugnisse mit 190 Punkten vergeben. Die Meldungen zur Vereins- und Jugendmeisterschaft müssen auf den zur Verfügung gestellten Vordrucken des Kreisverbandes vorgelegt und beim Einsetzen abgegeben werden. Kreismeister Aktiven und Jugend wird vergeben, wenn mindestens eine Zuchtgruppe einer Rasse ausgestellt ist. Kreisvizemeister wird bei min. zwei Zuchtgruppen von zwei Züchtern vergeben. Alle weiteren Zuchtgruppen erhalten keinen Preis. Kreismeister werden mit dem Titel und einer Urkunde bedacht, Kreisvizemeister werden mit einem Preis bedacht. Für beide Titel muss die Sammlung mindestens 376,00 Pkt. erreichen. Die drei höchsten Zuchtgruppen, sowie die Schönsten 1,0 und 0,1 bei den Aktiven und der Jugend erhalten einen Preis. Jedes Tier mit dem Prädikat „Vorzüglich“ erhält einen Preis. Bei Punktgleichheit der Zgr. 1, 2, 3 ziehen die Zgr.1 und 2 vor der Zgr. 3. Kosten, Tiermeldungen usw.: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Allgemeine Kosten je Tier 4,00 € Je Zuchtsammlung 4,00 € Katalog, der von jedem Altzüchter abgenommen werden muss 4:50 € Vereinsleistung 5,00 € Ummeldung, je Tier 1,00 € Nachmelden von Verkaufstieren nach der Bewertung, je Tier 3,00 € Nachmelden von Verkaufstieren vor der Bewertung kostenfrei Rückkauf von Verkaufstieren 10 % des Verkaufspreises Die Gebühren für die Vereinssammlungen sind beim Einsetzen zu entrichten. >>>> Eintritt frei <<<< Die Beträge 1 – 3 sind bis zur Abgabe der Meldung auf das Konto bei den Vereinigten Volksbanken eG IBAM DE98 5909 2000 1810510001 BIC GENODE51SB2 Verwendungszweck „Kreisschau 2015 und Vereinskennzeichen“ zu entrichten. Mit den Meldepapieren ist eine Kopie des Einzahlungsscheines einzureichen. Es werden keine Meldepapiere versandt. Es sind die vom ZDRK zugelassenen Formulare zu verwenden. BBögen werden keine versandt, diese liegen beim Einsetzen der Tiere aus. 2 Alle Meldepapiere der Ausstellung, sind an folgende Adresse zu richten: Gerhard Paulus Moselstr.48 66809 Nalbach Impfpflicht besteht nicht, sie wird jedoch empfohlen. Einsetzen, Bewertung und Aussetzen: Die Tiere werden am Donnerstag, den 26.11.2015 von 11 bis 17 Uhr eingesetzt. Ab dem Einsetzen unterstehen die Tiere der Obhut der Ausstellungsleitung. Werden Tiere ohne Genehmigung der Ausstellungsleitung entnommen, hat der Aussteller kein Anrecht auf einen Preis. Die Bewertung der Kaninchen findet als Wechselbewertung am Donnerstag, den 26.11.2015 ab 18 Uhr statt. Hierzu werden Zuträger gesucht, die sich bitte bei der Ausstellungsleitung oder auf dem Meldebogen namentlich anmelden möchten.. Personen, die nicht als Helfer eingeteilt sind, ist der Aufenthalt bei den Tieren und Preisrichtern während der Bewertung untersagt. Die Tiere können am Sonntag, den 29+.11. ab 17 Uhr ausgesetzt werden. Füttern und tränken der Tiere erfolgt durch die Schauleitung in Gitterbecher und Nippeltränken. Für die Gitterbecher und Nippeltränken sind die Aussteller selbst verantwortlich.. Andere Becher oder Näpfe sowie Tränken sind nicht zugelassen. Meldeschluss, Tierverkauf und sonstiges: Der Meldeschluss ist auf Sonntag, den 11. November 2015 festgelegt. (Datum Poststempel) Die Meldungen gelten erst als angenommen, wenn alle zu zahlenden Gelder und Ausstellungsunterlagen bei der Ausstellungsleitung bis Montag, den 12. November 2015 eingegangen sind. Mit der Ausstellung ist ein Tierverkauf verbunden. Die Verkaufstiere sind bei der Anmeldung der Ausstellungsleitung mit der Angabe des Verkaufspreises anzugeben. Die Höchstpreise dürfen laut AAB, für alle Rassen, 250 € nicht übersteigen. Die Ausstellungsleitung erhebt einen Zuschlag von 10 % des Verkaufspreises, der vom Käufer zu tragen ist. Die gekauften Tiere dürfen am Samstag, den 28.11.2015 ab 12 Uhr ausgesetzt werden. Die Verkaufsgelder werden am Sonntag, den 29.11.2015 Vereinsweise durch die Ausstellungsleitung ab 16.00 Uhr ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt an einen Vertreter des Vereins. Die Tiere, die durch Verschulden der Ausstellungsleitung verendet oder abhandengekommen sind, werden nach den Sätzen der AAB vergütet. Beschwerden gegen die Bewertung werden lt. AAB § 23 nur während der Ausstellung jedoch bis spätestens Sonntag, den 29.11.2015, 12.00 Uhr, entgegengenommen. 3 Alle übrigen Beschwerden sind bis spätestens 4 Wochen nach der Ausstellung (23. Dez. 2015) schriftlich an den Vorsitzenden des Landesverbandes Saar einzureichen. Zur Eröffnung der 64. Kreiskaninchenschau in Nalbach laden wir alle Züchter und Aussteller am Samstag, den 28.11.2015 um 19.00 Uhr recht herzlich ein. Am Samstag, den 28.11.2015 um 19 Uhr findet ein Züchterabend mit Siegerehrung statt. Beginnend mit der Ehrung der Jugendzüchter und Züchter sowie Ehrung verdienter Züchter. Die Preisvergabe der Jugend erfolgt separat. Jeder Jugendkreismeister erhält einen Preis. Für den Vorstand: Patrik Kelter 1. Vorsitzender Gerhard Paulus Stellv. Ausstellungsleiter Wichtige Termine Meldeschluss Sonntag, den Einsetzen der Tiere Donnerstag, den 21. Nov. 2015von 11 bis 17 Uhr Bewertung Donnerstag, den 26. November 2015 ab 18.00 Uhr Siegerehrung und Züchterabend Samstag, den ab 19 Uhr Öffnungszeiten der Schau Samstag, den 28. November 2015 ab 9.00 Uhr. Sonntag, den 29. November 2015 9.00 bis 17 Uhr Aussetzen der Tiere Sonntag, den 29. November 2015 ab 17.00 Uhr 4 11. November 2015 28. November 2015