Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-1 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) 4. Firmenzusammenschlüsse und Wettbewerbspolitik (vgl. Knieps, Kap. 6.1.7-6.3) Definition: Zusammenschluss von Firmen zu einer ökonomischen Einheit, entweder durch Fusion zu einer neuen rechtlichen Einheit (engl. merger) oder durch (mehrheitliche) Übernahme einer Firma durch eine andere (engl. acquisition). Bewertung von Fusionen: im Gegensatz zum Kartell ist ökonomische Bewertung von Fusionen grundsätzlich ambivalent contra: Fusion erhöht Unternehmenskonzentration im betreffenden Markt =⇒ Gefahr monopolistischer bzw. oligopolistischer Preissetzung pro: mögliche Senkung der Durchschnittskosten: Teilung von Overheadkosten (Management, F&E); Ausnutzung von Größen- und Verbundvorteilen populäres, internationales Zusatzargument: bei Vorliegen von Skalenerträgen wird internationale Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Industrie durch Fusion gesteigert. Ist dieses Argument gültig? =⇒ Fusionskontrolle als Abwägung zwischen diesen Argumenten mit großem Ermessensspielraum (rule of reason) Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-2 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) Beispiel: (vgl. 1. Übung) Auf einem Markt gibt es nur zwei identische Firmen, die miteinander im Mengenwettbewerb stehen (x1, x2). Diese beiden Firmen beantragen eine Fusion. Die Marktnachfrage ist gegeben durch p = 20 − x1 − x2. Vor der Fusion ist die Kostenfunktion beider Firmen C(xi) = 8xi. Die Wettbewerbsbehörde möchte die Konsumentenrente maximieren. (a) Sollte die Fusion genehmigt werden, wenn die Kostenfunktion der integrierten (Monopol-) Firma nach der Fusion unverändert bleibt? Warum? (b) Sollte die Fusion genehmigt werden, wenn die Integration der beiden Firmen die Kosten reduziert und das Monopolunternehmen nach der Fusion mit der Kostenfunktion C(x) = 2x produziert. Warum? Problem: In der Realität kennt die Wettbewerbsbehörde die Kostenfunktionen vor und nach einer Fusion nicht. Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-3 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) Abbildung 4.1: Wohlfahrtswirkungen einer Fusion p 6 Q SQ SQ S QQ Q S Q S Q Q S Q S Q Q S Q S Q Q S Q S Q Q S Q S Q Q S Q S Q Q S Q S Q D Q S Q S Q M Q S Q S Q Q S QQS Fall (a): geringe Kostenreduktion c x p M c D x x 6 Q SQ SQ S QQ Q S Q S Q Q S Q S Q Q S Q S Q Q S Q S Q D Q S Q S Q Q S Q S Q Q S Q S Q Q S Q S Q M Q S Q S Q Q S QQS Fall (b): starke Kostenreduktion c c xD xM x Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-4 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) 4.1 Volkswirtschaftliche Bewertung von Fusionen 4.1.1. Mögliche Argumente für Fusionen A. Größenvorteile (economies of scale) für 1 Gut und 2 Firmen gilt: C(x1) + C(x2) > C(x1 + x2) Beispiel: C(x1) = a + bx1, C(x2) = a + bx2 C(x1 + x2) = a + b(x1 + x2), a, b > 0 =⇒ eine Firma sollte die gesamte Menge herstellen • Aufteilung von Overheadkosten, inclusive Vermeidung reduplikativer F&E-Ausgaben • aber: in dem Ausmaß, in dem ‘Innovation’ ein Zufallsprozess ist, kann Reduktion unterschiedlicher F&E-Ansätze (‘Experimente’) auch zu reduzierter Innovationswahrscheinlichkeit führen B. Verbundvorteile (economies of scope) für 2 Güter und 2 Firmen gilt: C(x11, 0)+C(0, x22) > C(x11, x22) Beispiel: C(x11) = ax1, C(x22) = bx2 C(x11, x22) = ax1 + bx2 − cx1x2, a, b, c > 0 =⇒ eine Firma sollte gleichzeitig beide Güter herstellen • positive externe Effekte der Produktion von Gut A auf Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-5 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) Entwicklung und Produktion von Gut B • aber: auch positive Externalitäten als ‘Zufallsprozess’: kaum planbar und daher nicht ex-ante bezifferbar Negatives Beispiel: Chemie- und Pharmaindustrie • Erwartung von Synergien im (für diese Industrien zentralen) Forschungs- und Entwicklungsbereich • diese Synergien stellen sich kaum ein • Folge: Trennung von Chemie- und Pharmasparten bei den deutschen Großunternehmen: – Höchst verkauft Chemiesparte und fusioniert mit RhônePoulenc zu Aventis (1999) – BASF verkauft Pharmasparte (2001) – Bayer verkauft Chemiesparte (2003/04) C. Internationale Wettbewerbsfähigkeit Modell der strategischen Handelspolitik (Brander and Spencer, JIE 1985): • zwei Firmen aus unterschiedlichen Ländern konkurrieren im Markt eines Drittlandes (keine Produktion des Gutes im Drittland) • Cournot Wettbewerb zwischen den Firmen Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-6 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) • Exportsubventionen einer Regierung erhöht ceteris paribus den Marktanteil und die Gewinne der nationalen Firma (profit shifting) → strategischer Anreiz für jedes Land, Exportsubventionen zu geben Kann dieses Argument auf Fusionen übertragen werden? • eine Fusion von zwei nationalen Firmen, die zu einer Kostenreduktion führt, hat im Wettbewerb mit ausländischen Firmen den gleichen Effekt wie Exportsubvention • → Effizienzgewinne durch Kosteneinsparungen werden durch ein strategisches Element verstärkt: der aggregierte Gewinn der inländischen Firma (‘national champion’) steigt auf Kosten des Auslandes Argumente gegen eine Politik ‘Nationaler Champions’ (Hauptgutachten der Monopolkommission, 2004, S.1-13) • das Brander-Spencer Ergebnis führt weltweit zu einem Gefangenendilemma: im nicht-kooperativen Gleichgewicht verlieren alle Länder durch Exportsubventionen • das Brander-Spencer Ergebnis ist nicht robust: findet zwischen den Firmen Preiswettbewerb statt Mengenwettbewerb statt, so ist statt der Subvention eine Exportsteuer optimal (Eaton and Grossman, QJE 1986) Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-7 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) • die Übertragung der strategischen Handelspolitik auf eine strategische Fusionspolitik ist nicht stichhaltig: hier muss berücksichtigt werden, dass nach einer Fusion weniger inländische Spieler auf dem Weltmarkt sind und der Weltmarktanteil inländischer Produzenten bei globalem Mengenwettbewerb fällt, wenn nicht gleichzeitig Größen- oder Verbundvorteile vorliegen (Salant, Switzer, Reynolds, QJE 1983) vgl. allgemeines Oligopol in Übung 1: bei n Firmen ist die Produzentenrente pro Firma a/(n + 1). Wenn zwei von insgesamt drei Firmen im Inland sind, ist die aggregierte Produzentenrente größer als bei einer von zwei Firmen: • grundlegende Probleme der Monopolisierung werden im Brander-Spencer Modell nicht berücksichtigt: rent seeking, überhöhte Produktionskosten durch fehlenden Konkurrenzdruck etc. =⇒ Argument ‘nationaler Champions’ zur Begründung von Fusionen ist mit Standardmodellen nicht zu rechtfertigen Fazit: Argumente für Fusionen entstehen nur bei Vorliegen von Größen- oder Verbundvorteilen. Diese sind aber ex ante schwer vorhersehbar und kaum quantifizierbar. Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-8 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) 4.1.2. Argumente gegen Fusionen zentrales Argument: höhere Marktkonzentration es ist möglich, dass eine Firmenfusion nur stattfindet, um das Kartellverbot zu umgehen historischer ‘Beleg’: Ansteigen von Firmenfusionen in den USA nach Erlass des Sherman-Acts (1890); führt zu Ergänzung um Fusionskontrolle im Clayton Act (Abschnitt 4.2) • keine echte Kostenreduktion, aber Möglichkeit, dieses Argument zur Genehmigung der Fusion zu benutzen (Wettbewerbsbehörde kennt Kostenstrukturen nicht) • Problem der Instabilität von Kartellen tritt nicht auf (→ Kap. 3.2) • =⇒ Möglichkeit zur Setzung überhöhter Preise kompensiert für Verlust unternehmerischer Selbstständigkeit → in diesem Fall eindeutig schädliche Wirkung der Fusion aus volkswirtschaftlicher Sicht Fusionskontrolle: Abschätzung der Gefahr überhöhter Preise durch Marktmacht der zusammengeschlossenen Firmen 1. Prüfung der absoluten Unternehmensgröße nach Fusion 2. Prüfung des Marktanteils (concentration ratio) nach Fusion (→ vgl. Kap. 2.2) Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-9 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) Diskussion des Marktanteilskriteriums Vorteil: nach Abgrenzung des relevanten Marktes leicht operationalisierbar, nachprüfbar und über verschiedene Industrien vergleichbar Nachteil: Marktanteil erlaubt keinen direkten Schluss auf Preisgestaltung; implizit wird structure-conduct-performance Paradigma unterstellt, das aber empirisch und theoretisch umstritten ist (→ Kap. 2.2) Alternative: Ökonometrische Verfahren Voraussetzung: ökonometrische Schätzung der Marktnachfragekurve (und von Verschiebungen der Nachfragekurve) ist möglich Annahme: konstante Grenzkosten (einfachster Fall), deren Höhe nicht bekannt sein muss Verfahren: Ausmaß der Preisänderung bei einer Verschiebung der Nachfrage ist ein Indikator für Marktmacht, da im kompetitiven Referenzfall die Nachfrageänderung nur zu einem Outputeffekt führt Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-10 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) Abbildung 4.2: Identifikation von Marktmacht p 6 l T Tll T l T l l T l 2 T l T l T l T l ls T l l A T l All 1 T l A l T l A T ls ls l l A T l l A T l l A l l T 2 A T l l A1 l lT s s l A l T l l A T l A Tll l T l A l D p2 p∗ p1 E D A B M Cc MR MR q1 q3 q2 M Cm q • Ausgangspunkt bei Nachfragekurve D1 ist beobachteter Preis p∗. Dieser kann entweder ein kompetitiver Preis bei hohen Kosten M C c sein, oder ein monopolistischer Preis bei niedrigen Kosten (M C m) • bei Verschiebung der Nachfragekurve nach D2 kann Preissetzungsverfahren identifiziert werden kompetitives Verhalten: neues GG in B: Mengenausweitung q1 → q2, Preis p∗ bleibt konstant monopolistisches Verhalten: neues GG in E: Mengenausweitung q1 → q3, Preis steigt auf p2 Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-11 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) Tabelle 4.1: Schätzung des Lerner Index (p − c)/p study industry Lerner index Bresnahan (1981) automobiles 0.10-0.34 Appelbaum (1982) rubber 0.05 electrical machinery 0.20 tobacco 0.65 Lopez (1984) food processing 0.50 Spiller and banks before deregulation 0.88 Favaro (1984) banks after deregulation 0.40 Suslow (1986) aluminum 0.59 Slade (1987) retail gasoline 0.10 Quelle: Carlton/Perloff, 2000, Table 8.7 aber: sind Grenzkosten steigend, kann bei Verschiebung der Nachfragekurve nicht unterschieden werden zwischen Preiserhöhung aufgrund stärkerer Monopolmacht und Preiserhöhung aufgrund steigender Grenzkosten =⇒ ‘Nachweis’ monopolistischen Verhaltens durch ökonometrische Analysen ist schwierig Fazit: Quantifizierung der Argumente pro und contra Fusionen sehr schwierig → stark ‘politischer Bereich’, geprägt von widersprüchlichen Meinungen politischer Akteure (Bundeskartellamt, Wirtschaftsminister) und wiss. Gutachten Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-12 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) 4.2 Zusammenschlusskontrolle im Wettbewerbsrecht A. Deutschland • keine Zusammenschlusskontrolle in der ursprünglichen Fassung des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, 1957); erst 1973 eingeführt • keine klare Trennung zwischen horizontalen Zusammenschlüssen (fusionierende Firmen im gleichen Markt tätig) und vertikalen Zusammenschlüssen (Firmen sind auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette tätig) • Fusionen, durch die ‘marktbeherrschende Stellung’ entsteht oder verstärkt wird, sind vom Bundeskartellamt (Bonn; Präsident Bernhard Heitzer) zu untersagen. Bedingungen: – Umsatzkriterien (Aufgreifkriterien) sind erfüllt (Umsatz ≥ 1 Mrd. Euro, §35 GWB) – Definition von Marktbeherrschung (§19 GWB): liegt vor bei Konzentrationsraten CR1 ≥ 33.33%, CR3 ≥ 50%, CR5 ≥ 66.66% (Marktbeherrschung als ‘Legalvermutung’) – Zusammenschluss ist zulässig, wenn Unternehmen nachweisen können, dass Vorteile überwiegen • Gutachten der Monopolkommission, wissenschaftliche Kommission (Köln, Vorsitz: Jürgen Basedow) Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-13 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) • Bundeswirtschaftsminister kann negatives Votum des Kartellamtes aufheben, wenn ‘überragendes Interesse der Allgemeinheit’ besteht (‘Ministererlaubnis’, §42 GWB) B. Europäische Union • Grundlage ist Art. 82 EVG-Vertrag, der 1989 durch Verordnung zur Fusionskontrolle konkretisiert wurde • im Gegensatz zum GWB keine festen Schwellenwerte für Definition der ‘Marktbeherrschung’ und keine klare räumliche Abgrenzung des Marktes (EU vs. Mitgliedstaat vs. größere Region in einem Mitgliedsstaat) • Aufgreifkriterien: weltweiter Umsatz von 5 Mrd. Euro, EU-weiter Umsatz von 250 Mio. Euro, weniger als 2/3 der gemeinschaftsweiten Umsätze im Heimatland • Zulässigkeit einer Fusion bei Vorteilen für ‘wirtschaftlichen und technischen Fortschritt’. Kontroverse industriepolitische Klausel, die französischem Wettbewerbsrecht entnommen ist. • bis Ende 2002 Anmeldung von 1573 Fusionsvorhaben, von denen 1348 innerhalb eines Monats genehmigt wurden. Nur 13 Fusionen wurden vollständig untersagt. C. Vereinigte Staaten Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-14 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) • Clayton Act von 1914 erlaubt Fusionsverbot, um Beeinträchtigungen des Wettbewerbs vorbeugend zu unterbinden (sec. 7) • klare Trennung zwischen horizontalen und vertikalen Zusammenschlüssen horizontale Fusionen: Rechtsprechung bis 1980 entspricht per se Verbot von horizontalen Fusionen zwischen den 100 größten US-Unternehmen seit 1980 Übergang zu (aufwändiger) Einzelfallanalyse vertikale Fusionen: Prüfung der Marktanteile auf den beiden Wirtschaftsstufen in Hinblick auf Behinderung von Mitbewerbern durch verminderte Alternativen bei Bezugsquellen oder Absatzmöglichkeiten (foreclosure) 4.3 Fallbeispiel: Daimler-Benz und MBB (1989) (Weimann, Kap. 6.4, Sidestep 31) 1. Daimler-Benz (DB) beantragt im Dezember 1988 den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung (50.1%) an MBB (Messerschmitt-Bölkow-Blohm) 2. Entscheidung des Bundeskartellamtes (04/1989): Zusammenschluss wird untersagt, weil marktbeherrschende Stellung im Markt für Wehrtechnik entsteht oder verstärkt wird; dagegen keine wesentlichen Vorteile der Fusion Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-15 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) • ausländische Konkurrenz ist auf dem Rüstungsmarkt wenig relevant, da der einzige Nachfrager (Staat bzw. Bundeswehr) die Systemführerschaft regelmäßig an inländische Unternehmen vergibt • Vorteile im zivilen Flugbereich durch angekündigte Kapitalzufuhr von 1 Mrd. DM durch DB an die MBBTochter Deutsche Airbus (DA) werden als gering eingeschätzt, da dies die Wettbewerbsnachteile der DA, die durch das ‘ineffiziente EU-Airbusprogramm’ entstehen, nicht entscheidend kompensieren kann 3. Empfehlung der Monopolkommission: Befürwortung der Fusion mit der Auflage, dass Teile des Rüstungsbereiches verkauft werden • technologische Schlüsselrolle der Luft- und Raumfahrtindustrie → bedeutsame spill-overs • Fusion sichert Systemführerschaft eines deutschen Anbieters im Luft- und Raumfahrtsektor und trägt dazu bei, Airbus wettbewerbsfähig gegenüber Boeing und McDonnell Douglas zu machen • Monopolisierung in Teilbereichen der Wehrtechnik wird als kritisch gesehen und deshalb wahlweise (i) die Veräußerung des gesamten Bereiches militärische Triebwerke oder (ii) großer Teile der Bereiche Lenkwaffen und Wehrelektronik zur Auflage empfohlen 4. Entscheidung des Wirtschaftsministers Hausmann Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-16 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) (09/1989): Genehmigung der Fusion mit geringen Auflagen wegen ‘gewichtigem Interesse der Allgemeinheit’ • Hauptargument: mit Fusion ist Weichenstellung zur Sanierung und Privatisierung der Deutschen Airbus GmbH und damit dem Abbau der Airbus-Subventionen verbunden (fiskalisches Interesse) • Konzentration im Rüstungsbereich wird gesehen, führt aber nur zu kleineren Verkaufsauflagen für DB und MBB (insbes. muss MBB-Anteil an Krauss-Maffei in Höhe von 12.5% verkauft werden) Fazit: Fallbeispiel zeigt, dass die gleichen Sachverhalte bzw. Argumente bei verschiedenen Akteuren ganz unterschiedliches Gewicht erhalten. Für rationale und konsistente Fusionsentscheidungen fehlen klare und quantifizierbare ökonomische Kriterien, mit denen die Vor- und Nachteile von Fusionen ex ante bewertet werden können. Eine ex-post Bewertung von Fusionen ist aber möglich, durch die Entwicklung der Aktienkurse von Konkurrenten des fusionierten Unternehmens → 5. Übung