Grundlagen der Krankenhaushygiene

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Gesetzliche Regelungen:
Krankenhaushygiene
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„Krankenhaushygiene“ = Hygiene in Einrichtungen
des Gesundheitswesens
Krankenhaus
Ambulanter
OP
Fußpflege
Rettungsdienst
Krankentransport
Arztpraxis
Infektionen treten im
Zusammenhang
der Behandlung
auf
Logopädie,
Ergotherapie
Altenheim
Krankengymnastik
Ambulante
Pflege
„Health Care Associated Infections“
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Ziel in der „Krankenhaushygiene“:
Vermeidung von nosokomialen Infektionen
Definition: nosokomiale Infektionen
 in Einrichtungen des Gesundheitswesens erworben
 stehen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in den Einrichtungen
 bestanden nicht bei der Aufnahme/Kontakt
 treten nach Aufnahme/Kontakt auf, ggfs. nach Entlassung
Nosokomiale Infektionen in
Deutschland 550 000/anno
15 000-40 000 Tote*
Postoperative
Wundinfektionen
225 000
Harnwegsinfektionen
155 000
Untere Atemwegsinfektionen
80 000
Primäre
Sepsis
20 000
Andere
(13%)
70 000
Augsburg
Regensburg
Bayreuth
Sonthofen
Bamberg
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*Vergleich ca. 4000 Verkehrstote
Europäisches Zentrum für die Prävention und die
Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
Bericht 2007:
„Infektionen, die mit medizinischen
Einrichtungen assoziiert sind, stellen
wahrscheinlich die größte Herausforderung dar,
der Europa bei den Infektionskrankheiten
gegenübersteht.
Dies gilt insbesondere für Infektionen, die durch
resistente Mikroorganismen verursacht werden.“
Nosokomiale Infektionen (NI) in Europa (pro Jahr)
ca. 4 Mio Fälle
ca. 37 000 direkt darauf zurückzuführende
Todesfälle
ca. 16 Mio zusätzliche Krankenhausverweiltage
ca. € 5.5 Mrd. direkte Zusatzkosten
(Durchschnitt: € 334 pro Tag)
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Beispiel: Ausbruchsgeschehen in einer Kinik
Bakterieninfektion in Passau:
Zustand von Frühgeborenem ist ernst 7.10.2011
Kinderklinik in Passau ist eine Bakterieninfektion (ESBL*) ausgebrochen.
12 Betroffene, 3 mit Symptomen
Gesundheitsamt eingeschaltet
Warum kommt das
Gesundheitsamt?
Was sind Mängel?
Was sind Ausbrüche?
Wo finden sich Standards?
Welche Folge hat dies?
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Regelwerke
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in
medizinischen Einrichtungen (MedHgV)
KRINKO/EU/CDC/SHEA….
Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
geplant: Pflege- und
Wohnhygieneverordnung
Medizinprodukte
gesetz/-Verordnungen
Normen:
CEN/DIN/VDI
Infektions
prävention und
Krankenhaus
hygiene
Arbeitsschutz;
Biostoffverordnung
(TRBA 250)
Qualitätsbericht, 5. Soz.
Gesetzbuch
Trinkwasser
verordnung
Arzneimittel
gesetz
Lebensmittel
recht
…….
„Health Care Associated Infections“
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Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die
Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten beim Menschen (2001/2011)
HAUSANSCHRIFT
Eigenverantwortung!






Meldewesen
Verhütung & Bekämpfung
übertragbarer Krankheiten
• Krankenhaushygiene
Gemeinschaftseinrichtungen
Wasser
Personal beim Umgang mit
Lebensmitteln
Entschädigung in besonderen
Fällen
POSTANSCHRIFT
TEL
Presse-
FAX
INTERNET
E-MAIL
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
11055 Berlin
+49 (0)30 18441-2225
+49 (0)30 18441-1245
www.bundesgesundheitsministerium.de
[email protected]
mitteilung
Berlin, 8. Juli 2011
Nr. 38
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer
Gesetze passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
und weiterer Gesetze gebilligt. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um die
Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu
verbessern. Insbesondere die Zahl von Infektionen mit Krankheitserregern, die
gegen Antibiotika resistent sind, soll deutlich reduziert werden.
In Deutschland ziehen sich jährlich ca. 400.000 bis 600.000 Patientinnen und
Patienten im Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten medizinischen
Behandlung eine Infektion zu. Schätzungsweise zwischen 7.500 bis 15.000 von
ihnen sterben jährlich daran. Zwanzig bis dreißig Prozent dieser nosokomialen
Infektionen und Todesfälle wären durch eine bessere Einhaltung von bekannten
Regeln der Infektionshygiene vermeidbar. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der
nosokomialen Infektionen durch Erreger verursacht werden, die gegen Arzneimittel
resistent und deshalb schwer zu behandeln sind. Die Selektion und Weiterverbreitung von resistenten Krankheitserregern ist insbesondere durch eine sachgerechtere Verordnung von Antibiotika vermeidbar.
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Rechtsverordnungen der Länder
müssen beinhalten……..
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 Einrichtungen sicherstellen:
 Beratung durch Krankenhaushygieniker/in
 2. & 3. Versorgungsstufe Vollzeit und Facharzt
 Bauvorhaben vor Beantragung/Durchführung durch Krankenhaushygieniker
bewerten
Hygienekommission
Hygienefachpersonal


muss Patientendaten erhalten/darf Daten erheben.
zweijährliche Pflichtfortbildung
 Sektor-übergreifender Informationsaustausch:


Rettungsdienst, Einrichtungen, Ärzte
Etablierung von regionalen Netzwerken durch Gesundheitsbehörden
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Aufgaben des Gesundheitsamtes n. IfSG
§ 16 IfSG: Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde
(1) …
....
(2) …
……..
 Grundstücke, Räume, Anlagen und Einrichtungen sowie
Verkehrsmittel betreten
 Bücher/Unterlagen einsehen
• Abschriften, Ablichtungen oder Auszüge anzufertigen
 Gegenstände zu untersuchen
 Proben fordern oder entnehmen
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Vorgaben (IfSG) für die Prävention und Kontrolle von
nosokomialen Infektionen/Krankenhaushygiene (1)
Einrichtungen (Kliniken, Arztpraxen) verpflichtet:
 Hygienemanagement:
 hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb
• Aufzeichnung und Bewertung
 Präventionsmaßnahmen umsetzen
– Art und Umfang des
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Vorgaben (IfSG) für die Prävention und Kontrolle von
nosokomialen Infektionen/Krankenhaushygiene (2)
• „Krankenhaushygiene & Infektionsprävention“ (KRINKO)
• „Antiinfektiva, Resistenz und Therapie“
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Juristische Aspekte
z.B.


Fenger 2007
OLG Düsseldorf: Leitlinien verbindlich.
OLG Hamm: Nichtbeachtung von Leitlinien zumindest keine
groben Behandlungsfehler
 ….. Missachtung oder fehlende Umsetzung verursacht nicht
bereits eine Haftung des Trägers
 Eine Haftung des Krankenhausträgers für die Infizierung z.B.
einer Operationswunde kommt immer dann in Betracht, wenn
die Keimübertragung durch die gebotene hygienische Vorsorge
hätte verhindert werden können.
 Infektion plus fehlende Umsetzung  Haftung
Deshalb kann jedem Krankenhausträger nur dringend
angeraten werden, die Empfehlungen zur Prävention und
Kontrolle des RKI umzusetzen.
Aber der aktuelle Stand des Wissens muss vom Arzt
berücksichtigt werden!
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KRINKO-Empfehlungen
Berücksichtigen
 Art der Einrichtung
 Patienten
 ökonomische Aspekte
 ökologische Aspekte
Abweichung grundsätzlich möglich!!
Bedingungen für Alternativen:
 nicht niedrigeres Schutzniveau für Patient und medizinisches
Personal führen.
 Abweichung von der Empfehlung fachlich begründen!
Empfehlenswert schriftliche Dokumentation
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Empfehlungen der Kommission für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
(KRINKO)
Erfassung und
Bewertung
nosokomialer
Infektionen
4x
Bekämpfung und
Kontrolle
5x
Infektionsprävention
in Pflege, Diagnostik
und Therapie
8x
Hygienemanagement
2x
Betriebsorganisation
in speziellen
Bereichen 9x
Reinigung,
Desinfektion,
Sterilisation
3x
Lebensmittel,
Wasser, Luft
2x
Abfallbeseitigung
1x
Zahnmedizin
1x
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Kategorien d.
Empfehlungen I-IV
2010
Ia
hochwertige
Reviews/
Studien
Ib
klinischepi.
Studien/
theoretisch
plausibel
II
Hinweise aus
Studien/
theoretisch
nachvollziehbar
III
unzureichende Evidenz/
Widersprüche
IV Basis: allg. Rechtsvorschriften
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Entwurf der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention (KRINKO) zur
„Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten
Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in
medizinischen und pflegerischen Einrichtungen“
•
IA: Bei tatsächlicher oder möglicher mikrobieller
Kontamination muss eine hygienische
Händedesinfektion durchgeführt werden.
•
Genotypisierung bei Va Ausbruch
•
•
räumlich getrennt
können Zimmer verlassen, Händedesinfektion
•
ob Dekolonisierung von Personal Voraussetzung für
die Patientenbetreuung ist, ist eine ungelöste Frage
•
§23 Absatz 8, 10. Vorgaben HygV Länder
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Kategorisierung der KRINKO-Empfehlungen
Beispiele (alt):
IA: Bei tatsächlicher oder möglicher mikrobieller Kontamination muss eine hygienische
Händedesinfektion durchgeführt werden.
IB: Patienten mit MRSA müssen räumlich getrennt untergebracht werden.
II: MRSA-Träger unter dem Personal sollten bis zur Sanierung keine Patienten behandeln.
III: Hygienische Händedesinfektion behandschuhter Hände wird nicht allgemein
empfohlen.
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Hygienemanagement:
Hygienekommission/Hygieneteam
n. KRINKO Empfehlung
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Qualifikationen
und Aufgaben
des Hygienebeauftragten
Arztes n. KRINKO
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Qualifikationen und Aufgaben des
Hygienebeauftragten Arztes n. KRINKO
Qualifikation
 40-stündige Fortbildung
Stellung
 fachliche Zusammenarbeit mit dem/der Krankenhaushygieniker
schriftlich festzulegen.
Rahmenbedingungen
 Umfang der Freistellung zur Erfüllung der definierten zusätzlichen
Aufgaben vertraglich zu fixieren.
Bedarf
 jedes Krankenhaus mindestens ein hygienebeauftragter Arzt
 Behandlungszentren mit mehreren organisatorisch getrennten
Abteilungen mit speziellem Risikoprofil: jede Fachabteilung einen
Weiterqualifikation: Struk Curr FB Krankenhaushygiene
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Strukturierte-curriculare-Fortbildung_Krankenhaushygiene_18.11.2011_final.pdf
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Surveillance von nosokomialen Infektionen (NI)
verpflichtend nach dem Infektionsschutzgesetz
1. Aufzeichnen von Infektionszahlen
2. Bewerten von Infektionsraten
• Intern im Zeitvergleich
• Extern Benchmarking zu nationalen
Zahlen z.B. KISS
3. Präventionsmaßnahmen umsetzen
Dokumentation!
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Beispiel für die Erfassung von postoperative
Wundinfektionen
1. Aufzeichnen
Berechnung von Infektionsraten
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Bsp für die Bewertung postoperativer Wundinfektionen
2. Bewerten
Trends der kumulativen Inzidenz von postoperativen
Wundinfektionen für Hüftendoprothesen nach
Ländern 2004–2006
Quelle: ECDC Annual Epidemiological Report 2010
3. Präventionsmaßnahmenableiten
/umsetzen/dokumentieren
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Ausbruchsmanagement n. KRINKO
Feststellen eines Auslöseereignisses
Auffällige Infektions- (Übertragungs?) ereignisse:
Fallhäufungen/Einzelne
Beurteilung
 Ausbruchmanagement-Team ??
 Bestätigung eines Ausbruches ??
- ggf. Meldung Gesundheitsamt (§6IfSGAbs. 3)
- erste krankenhaushygienische Ortsbegehung
Festlegung
akuter Handlungsbedarf und
Schadensbegrenzung mit Festlegung
von ersten Interventionsmaßnahmen
Ursachenfindung
Ermittlung der Infektionsquelle/-ursache
Bewertung  Festlegung gezielter
(ursächlicher) Interventionsmaßnahmen
Abschluss des Ausbruch Managements
- Festlegung absichernder Maßnahmen
- Abschließende Evaluierung, Defizitanalyse
- Festlegung von Präventionsstrategien
Abschließende Dokumentation
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• ggf. Einbeziehung weiterer Experten
• ggf. Risikokommunikation
• detaillierte krankenhaus-hygienische
• Ortsbegehung
• Analyse von Handlungsabläufen,
• Umgebungsuntersuchungen
(Sammlung und Typisierung)
• Epidemiologie
(deskriptiv, analytisch, interventionell)
Weitere Empfehlungen: Prävention und Kontrolle von
nosokomialen Infektionen/Krankenhaushygiene
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Nosokomiale Infektionen nicht immer zu vermeiden,
aber.....
............. dabei könnten zahlreiche Infektionen
(20 bis 30 Prozent laut Experten) vermieden werden, wenn die
Hygiene in den Gesundheitseinrichtungen konsequenter verwirklicht,
sektorenübergreifende Präventionsmaßnahmen berücksichtigt,
Antibiotika mit größerer Sorgfalt verwendet und die Entstehung
resistenter Keime vermieden würden.......
http://www.youtube.com/watch?v=_9XKyCTsi8g
http://www.youtube.com/user/krankenhaushygiene/videos?tag_id=&view=0&sort=d
d&shelf_index=1
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