Gesetzliche Regelungen: Krankenhaushygiene www.lgl.bayern.de „Krankenhaushygiene“ = Hygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens Krankenhaus Ambulanter OP Fußpflege Rettungsdienst Krankentransport Arztpraxis Infektionen treten im Zusammenhang der Behandlung auf Logopädie, Ergotherapie Altenheim Krankengymnastik Ambulante Pflege „Health Care Associated Infections“ www.lgl.bayern.de Ziel in der „Krankenhaushygiene“: Vermeidung von nosokomialen Infektionen Definition: nosokomiale Infektionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens erworben stehen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in den Einrichtungen bestanden nicht bei der Aufnahme/Kontakt treten nach Aufnahme/Kontakt auf, ggfs. nach Entlassung Nosokomiale Infektionen in Deutschland 550 000/anno 15 000-40 000 Tote* Postoperative Wundinfektionen 225 000 Harnwegsinfektionen 155 000 Untere Atemwegsinfektionen 80 000 Primäre Sepsis 20 000 Andere (13%) 70 000 Augsburg Regensburg Bayreuth Sonthofen Bamberg www.lgl.bayern.de *Vergleich ca. 4000 Verkehrstote Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) Bericht 2007: „Infektionen, die mit medizinischen Einrichtungen assoziiert sind, stellen wahrscheinlich die größte Herausforderung dar, der Europa bei den Infektionskrankheiten gegenübersteht. Dies gilt insbesondere für Infektionen, die durch resistente Mikroorganismen verursacht werden.“ Nosokomiale Infektionen (NI) in Europa (pro Jahr) ca. 4 Mio Fälle ca. 37 000 direkt darauf zurückzuführende Todesfälle ca. 16 Mio zusätzliche Krankenhausverweiltage ca. € 5.5 Mrd. direkte Zusatzkosten (Durchschnitt: € 334 pro Tag) www.lgl.bayern.de Beispiel: Ausbruchsgeschehen in einer Kinik Bakterieninfektion in Passau: Zustand von Frühgeborenem ist ernst 7.10.2011 Kinderklinik in Passau ist eine Bakterieninfektion (ESBL*) ausgebrochen. 12 Betroffene, 3 mit Symptomen Gesundheitsamt eingeschaltet Warum kommt das Gesundheitsamt? Was sind Mängel? Was sind Ausbrüche? Wo finden sich Standards? Welche Folge hat dies? www.lgl.bayern.de Regelwerke Infektionsschutzgesetz (IfSG) Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHgV) KRINKO/EU/CDC/SHEA…. Pflege- und Wohnqualitätsgesetz geplant: Pflege- und Wohnhygieneverordnung Medizinprodukte gesetz/-Verordnungen Normen: CEN/DIN/VDI Infektions prävention und Krankenhaus hygiene Arbeitsschutz; Biostoffverordnung (TRBA 250) Qualitätsbericht, 5. Soz. Gesetzbuch Trinkwasser verordnung Arzneimittel gesetz Lebensmittel recht ……. „Health Care Associated Infections“ www.lgl.bayern.de Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (2001/2011) HAUSANSCHRIFT Eigenverantwortung! Meldewesen Verhütung & Bekämpfung übertragbarer Krankheiten • Krankenhaushygiene Gemeinschaftseinrichtungen Wasser Personal beim Umgang mit Lebensmitteln Entschädigung in besonderen Fällen POSTANSCHRIFT TEL Presse- FAX INTERNET E-MAIL Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin +49 (0)30 18441-2225 +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de [email protected] mitteilung Berlin, 8. Juli 2011 Nr. 38 Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze passiert Bundesrat Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze gebilligt. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um die Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu verbessern. Insbesondere die Zahl von Infektionen mit Krankheitserregern, die gegen Antibiotika resistent sind, soll deutlich reduziert werden. In Deutschland ziehen sich jährlich ca. 400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten medizinischen Behandlung eine Infektion zu. Schätzungsweise zwischen 7.500 bis 15.000 von ihnen sterben jährlich daran. Zwanzig bis dreißig Prozent dieser nosokomialen Infektionen und Todesfälle wären durch eine bessere Einhaltung von bekannten Regeln der Infektionshygiene vermeidbar. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der nosokomialen Infektionen durch Erreger verursacht werden, die gegen Arzneimittel resistent und deshalb schwer zu behandeln sind. Die Selektion und Weiterverbreitung von resistenten Krankheitserregern ist insbesondere durch eine sachgerechtere Verordnung von Antibiotika vermeidbar. www.lgl.bayern.de Rechtsverordnungen der Länder müssen beinhalten…….. www.lgl.bayern.de Einrichtungen sicherstellen: Beratung durch Krankenhaushygieniker/in 2. & 3. Versorgungsstufe Vollzeit und Facharzt Bauvorhaben vor Beantragung/Durchführung durch Krankenhaushygieniker bewerten Hygienekommission Hygienefachpersonal muss Patientendaten erhalten/darf Daten erheben. zweijährliche Pflichtfortbildung Sektor-übergreifender Informationsaustausch: Rettungsdienst, Einrichtungen, Ärzte Etablierung von regionalen Netzwerken durch Gesundheitsbehörden www.lgl.bayern.de Aufgaben des Gesundheitsamtes n. IfSG § 16 IfSG: Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde (1) … .... (2) … …….. Grundstücke, Räume, Anlagen und Einrichtungen sowie Verkehrsmittel betreten Bücher/Unterlagen einsehen • Abschriften, Ablichtungen oder Auszüge anzufertigen Gegenstände zu untersuchen Proben fordern oder entnehmen www.lgl.bayern.de Vorgaben (IfSG) für die Prävention und Kontrolle von nosokomialen Infektionen/Krankenhaushygiene (1) Einrichtungen (Kliniken, Arztpraxen) verpflichtet: Hygienemanagement: hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb • Aufzeichnung und Bewertung Präventionsmaßnahmen umsetzen – Art und Umfang des www.lgl.bayern.de Vorgaben (IfSG) für die Prävention und Kontrolle von nosokomialen Infektionen/Krankenhaushygiene (2) • „Krankenhaushygiene & Infektionsprävention“ (KRINKO) • „Antiinfektiva, Resistenz und Therapie“ www.lgl.bayern.de Juristische Aspekte z.B. Fenger 2007 OLG Düsseldorf: Leitlinien verbindlich. OLG Hamm: Nichtbeachtung von Leitlinien zumindest keine groben Behandlungsfehler ….. Missachtung oder fehlende Umsetzung verursacht nicht bereits eine Haftung des Trägers Eine Haftung des Krankenhausträgers für die Infizierung z.B. einer Operationswunde kommt immer dann in Betracht, wenn die Keimübertragung durch die gebotene hygienische Vorsorge hätte verhindert werden können. Infektion plus fehlende Umsetzung Haftung Deshalb kann jedem Krankenhausträger nur dringend angeraten werden, die Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle des RKI umzusetzen. Aber der aktuelle Stand des Wissens muss vom Arzt berücksichtigt werden! www.lgl.bayern.de KRINKO-Empfehlungen Berücksichtigen Art der Einrichtung Patienten ökonomische Aspekte ökologische Aspekte Abweichung grundsätzlich möglich!! Bedingungen für Alternativen: nicht niedrigeres Schutzniveau für Patient und medizinisches Personal führen. Abweichung von der Empfehlung fachlich begründen! Empfehlenswert schriftliche Dokumentation www.lgl.bayern.de www.lgl.bayern.de Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Erfassung und Bewertung nosokomialer Infektionen 4x Bekämpfung und Kontrolle 5x Infektionsprävention in Pflege, Diagnostik und Therapie 8x Hygienemanagement 2x Betriebsorganisation in speziellen Bereichen 9x Reinigung, Desinfektion, Sterilisation 3x Lebensmittel, Wasser, Luft 2x Abfallbeseitigung 1x Zahnmedizin 1x www.lgl.bayern.de Kategorien d. Empfehlungen I-IV 2010 Ia hochwertige Reviews/ Studien Ib klinischepi. Studien/ theoretisch plausibel II Hinweise aus Studien/ theoretisch nachvollziehbar III unzureichende Evidenz/ Widersprüche IV Basis: allg. Rechtsvorschriften www.lgl.bayern.de Entwurf der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zur „Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen“ • IA: Bei tatsächlicher oder möglicher mikrobieller Kontamination muss eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden. • Genotypisierung bei Va Ausbruch • • räumlich getrennt können Zimmer verlassen, Händedesinfektion • ob Dekolonisierung von Personal Voraussetzung für die Patientenbetreuung ist, ist eine ungelöste Frage • §23 Absatz 8, 10. Vorgaben HygV Länder 17 Kategorisierung der KRINKO-Empfehlungen Beispiele (alt): IA: Bei tatsächlicher oder möglicher mikrobieller Kontamination muss eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden. IB: Patienten mit MRSA müssen räumlich getrennt untergebracht werden. II: MRSA-Träger unter dem Personal sollten bis zur Sanierung keine Patienten behandeln. III: Hygienische Händedesinfektion behandschuhter Hände wird nicht allgemein empfohlen. www.lgl.bayern.de Hygienemanagement: Hygienekommission/Hygieneteam n. KRINKO Empfehlung www.lgl.bayern.de Qualifikationen und Aufgaben des Hygienebeauftragten Arztes n. KRINKO www.lgl.bayern.de Qualifikationen und Aufgaben des Hygienebeauftragten Arztes n. KRINKO Qualifikation 40-stündige Fortbildung Stellung fachliche Zusammenarbeit mit dem/der Krankenhaushygieniker schriftlich festzulegen. Rahmenbedingungen Umfang der Freistellung zur Erfüllung der definierten zusätzlichen Aufgaben vertraglich zu fixieren. Bedarf jedes Krankenhaus mindestens ein hygienebeauftragter Arzt Behandlungszentren mit mehreren organisatorisch getrennten Abteilungen mit speziellem Risikoprofil: jede Fachabteilung einen Weiterqualifikation: Struk Curr FB Krankenhaushygiene http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Strukturierte-curriculare-Fortbildung_Krankenhaushygiene_18.11.2011_final.pdf www.lgl.bayern.de Surveillance von nosokomialen Infektionen (NI) verpflichtend nach dem Infektionsschutzgesetz 1. Aufzeichnen von Infektionszahlen 2. Bewerten von Infektionsraten • Intern im Zeitvergleich • Extern Benchmarking zu nationalen Zahlen z.B. KISS 3. Präventionsmaßnahmen umsetzen Dokumentation! www.lgl.bayern.de Beispiel für die Erfassung von postoperative Wundinfektionen 1. Aufzeichnen Berechnung von Infektionsraten www.lgl.bayern.de Bsp für die Bewertung postoperativer Wundinfektionen 2. Bewerten Trends der kumulativen Inzidenz von postoperativen Wundinfektionen für Hüftendoprothesen nach Ländern 2004–2006 Quelle: ECDC Annual Epidemiological Report 2010 3. Präventionsmaßnahmenableiten /umsetzen/dokumentieren www.lgl.bayern.de Ausbruchsmanagement n. KRINKO Feststellen eines Auslöseereignisses Auffällige Infektions- (Übertragungs?) ereignisse: Fallhäufungen/Einzelne Beurteilung Ausbruchmanagement-Team ?? Bestätigung eines Ausbruches ?? - ggf. Meldung Gesundheitsamt (§6IfSGAbs. 3) - erste krankenhaushygienische Ortsbegehung Festlegung akuter Handlungsbedarf und Schadensbegrenzung mit Festlegung von ersten Interventionsmaßnahmen Ursachenfindung Ermittlung der Infektionsquelle/-ursache Bewertung Festlegung gezielter (ursächlicher) Interventionsmaßnahmen Abschluss des Ausbruch Managements - Festlegung absichernder Maßnahmen - Abschließende Evaluierung, Defizitanalyse - Festlegung von Präventionsstrategien Abschließende Dokumentation www.lgl.bayern.de • ggf. Einbeziehung weiterer Experten • ggf. Risikokommunikation • detaillierte krankenhaus-hygienische • Ortsbegehung • Analyse von Handlungsabläufen, • Umgebungsuntersuchungen (Sammlung und Typisierung) • Epidemiologie (deskriptiv, analytisch, interventionell) Weitere Empfehlungen: Prävention und Kontrolle von nosokomialen Infektionen/Krankenhaushygiene www.lgl.bayern.de Nosokomiale Infektionen nicht immer zu vermeiden, aber..... ............. dabei könnten zahlreiche Infektionen (20 bis 30 Prozent laut Experten) vermieden werden, wenn die Hygiene in den Gesundheitseinrichtungen konsequenter verwirklicht, sektorenübergreifende Präventionsmaßnahmen berücksichtigt, Antibiotika mit größerer Sorgfalt verwendet und die Entstehung resistenter Keime vermieden würden....... http://www.youtube.com/watch?v=_9XKyCTsi8g http://www.youtube.com/user/krankenhaushygiene/videos?tag_id=&view=0&sort=d d&shelf_index=1 www.lgl.bayern.de