Merkblatt Tuberkulose

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Merkblatt
TUBERKULOSE
Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, deren Erreger „Mycobacterium tuberculosis-Komplex“
durch Tröpfcheninfektion übertragen werden.
Infektionsweg
Die Ansteckung mit Tuberkulosebakterien erfolgt heute praktisch nur noch über die Atemwege von
Mensch zu Mensch, insbesondere durch Husten und Niesen. Die Gefahr einer Ansteckung
vergrößert sich mit Enge und Häufigkeit des Kontaktes.
Eine Ansteckung auf dem Wege über andere Organe (z.B. Knochen, Gelenke, Lymphknoten,
Rippenfell, ableitende Harnwege oder über infizierte Gegenstände) ist sehr selten.
In der Lunge kann ein tuberkulöser Herd entstehen. Vergrößert sich dieser Herd und bekommt
Anschluss an die Bronchien/Luftröhre, enthält der beim Husten produzierte Auswurf
Tuberkulosebakterien. Dies nennt man eine offene Lungentuberkulose. Vom Lungenherd aus kann
sich die Tuberkulose im Körper ausbreiten und weitere Infektionsherde bilden (z.b. Lymphknoten,
Rippenfell, Knochen, Hirnhaut, ableitende Harnwege, Geschlechtsorgane).
Nur etwa 10% der angesteckten Personen erkranken an einer Tuberkulose, die anderen erwerben
eine gewisse Immunisierung.
Menschen mit geschwächter Abwehrlage können direkt im Anschluss an die Infektion an einer
Tuberkulose erkranken.
Beschwerden / Symptome
Häufig verspürt der Tuberkuloseerkrankte wegen des schleichenden Beginns keine oder nur
uncharakteristische Symptome.
Typische Zeichen sind jedoch Huste/Hüsteln (Husten mit Auswurf), Gewichtsabnahmen,
Nachtschweiß, auch Appetitlosigkeit, Müdigkeit und leichtes Fieber können auftreten. Jeder länger
als drei Wochen anhaltende Husten sollte deshalb abgeklärt werden.
Diagnostik:
1.) Bluttest (Interferon-Gamma-Test)
Ob eine Ansteckung vorliegt, wird in einem speziellen Labor untersucht. Sie müssen für die
Blutentnahme nicht nüchtern sein.
Ein positives Ergebnis weist auf stattgehabten Kontakt hin, beweist aber noch nicht eine
Erkrankung. Weitere Diagnostik ist erforderlich.
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2. Röntgendiagnostik
Röntgenaufnahmen der Lunge spielen in der Diagnostik eine entscheidende Rolle. Sie beweisen
jedoch nicht alleine die Erkrankung an eine Lungentuberkulose. Bei verdächtigen Befunden ist
eine weitere Abklärung erforderlich.
3. Bakteriologische Diagnostik
Der Nachweis erfolgt in der Regel aus dem Auswurf (Sputum), Bronchialsekret, Magensaft oder
aus Punktionsproben. Die Erreger werden kulturell nachgewiesen. Da die Bakterien nur langsam
wachsen, kann der Nachweis bis zu 8 Wochen dauern.
Therapie
Die Tuberkulose ist heute eine Infektionskrankheit mit hervorragenden Heilungsaussichten. Ziel ist
die Vernichtung der Tuberkulosebakterien im Körper mit speziellen Antibiotika. Die Behandlung
dauert ca. 6-8 Monate und erfordert eine gute Zusammenarbeit mit dem Erkrankten.
Präventive Maßnahmen
Entscheidend für eine effektive Tuberkulosebekämpfung ist die rasche Entdeckung angesteckter
Personen. Sie besteht mitunter aus Umgebungsuntersuchungen von Kontaktpersonen (Familie,
Arbeitskollegen, Bekanntenkreis etc.).
Die BCG-Impfung wird von der STIKO (Ständigen Impfkommission) seit 1998 nicht mehr
empfohlen.
Untersuchung der Kontaktpersonen (Umgebungsuntersuchung)
Die Umgebungsuntersuchung konzentriert sich auf die Suche der Personen, die sich vermutlich
angesteckt haben und evtl. erste Anzeichen einer Tuberkulose zeigen oder sogar nachweislich
erkrankt sind.
Die Vorgehensweise beinhaltet die unterschiedliche Suche nach der Infektionsquelle und nach
krankheitsverdächtigen. Die Kontaktpersonen erhalten eine Blutentnahme und/oder eine
Röntgenaufnahme der Lunge, bei entsprechenden Beschwerden wird auch der Auswurf
untersucht.
Die neuen „Empfehlungen für die Umgebungsuntersuchungen bei Tuberkulose“ des
Deutschen Zentralkomitees für Tuberkulose (DZK) dienen als Orientierungshilfe. Nach
diesen Empfehlungen werden Teste und Röntgenaufnahmen in bestimmten Abständen
wiederholt. Im Einzelfall treffen die für die Tb-Bekämpfung verantwortlichen Ärzte/Ärztinnen
abweichende Entscheidungen.
Gesetzliche Grundlage
Seit dem 01.01.2001 regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Maßnahmen zur Bekämpfung
übertragbarer Krankheiten.
Die wesentlichen Bestimmungen für die Durchführung von Umgebungsuntersuchungen bei
Tuberkulose sind in den § 25 IfSG zu finden.
Die in § 25 Abs. 1 IfSG genannten Personen werden durch das Gesundheitsamt vorgeladen,
insbesondere die erforderlichen äußerlichen Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen und
Blutentnahmen sind zu dulden.
Weitere Informationen zur Tuberkulose finden Sie im Internet unter
www.rki.de und
www.pneumologie.de/dzk/empfehlungen
Stand August 2016
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