Landratsamt Reutlingen St.-Wolfgang-Str. 13 72764 Reutlingen Tel: 07121/480-4316 oder 4319 Fax: 07121/480 - 1818 mailto: [email protected] Kreisgesundheitsamt Geschäftsteil Gesundheitsschutz Merkblatt TUBERKULOSE Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, deren Erreger „Mycobacterium tuberculosis-Komplex“ durch Tröpfcheninfektion übertragen werden. Infektionsweg Die Ansteckung mit Tuberkulosebakterien erfolgt heute praktisch nur noch über die Atemwege von Mensch zu Mensch, insbesondere durch Husten und Niesen. Die Gefahr einer Ansteckung vergrößert sich mit Enge und Häufigkeit des Kontaktes. Eine Ansteckung auf dem Wege über andere Organe (z.B. Knochen, Gelenke, Lymphknoten, Rippenfell, ableitende Harnwege oder über infizierte Gegenstände) ist sehr selten. In der Lunge kann ein tuberkulöser Herd entstehen. Vergrößert sich dieser Herd und bekommt Anschluss an die Bronchien/Luftröhre, enthält der beim Husten produzierte Auswurf Tuberkulosebakterien. Dies nennt man eine offene Lungentuberkulose. Vom Lungenherd aus kann sich die Tuberkulose im Körper ausbreiten und weitere Infektionsherde bilden (z.b. Lymphknoten, Rippenfell, Knochen, Hirnhaut, ableitende Harnwege, Geschlechtsorgane). Nur etwa 10% der angesteckten Personen erkranken an einer Tuberkulose, die anderen erwerben eine gewisse Immunisierung. Menschen mit geschwächter Abwehrlage können direkt im Anschluss an die Infektion an einer Tuberkulose erkranken. Beschwerden / Symptome Häufig verspürt der Tuberkuloseerkrankte wegen des schleichenden Beginns keine oder nur uncharakteristische Symptome. Typische Zeichen sind jedoch Huste/Hüsteln (Husten mit Auswurf), Gewichtsabnahmen, Nachtschweiß, auch Appetitlosigkeit, Müdigkeit und leichtes Fieber können auftreten. Jeder länger als drei Wochen anhaltende Husten sollte deshalb abgeklärt werden. Diagnostik: 1.) Bluttest (Interferon-Gamma-Test) Ob eine Ansteckung vorliegt, wird in einem speziellen Labor untersucht. Sie müssen für die Blutentnahme nicht nüchtern sein. Ein positives Ergebnis weist auf stattgehabten Kontakt hin, beweist aber noch nicht eine Erkrankung. Weitere Diagnostik ist erforderlich. 1 2. Röntgendiagnostik Röntgenaufnahmen der Lunge spielen in der Diagnostik eine entscheidende Rolle. Sie beweisen jedoch nicht alleine die Erkrankung an eine Lungentuberkulose. Bei verdächtigen Befunden ist eine weitere Abklärung erforderlich. 3. Bakteriologische Diagnostik Der Nachweis erfolgt in der Regel aus dem Auswurf (Sputum), Bronchialsekret, Magensaft oder aus Punktionsproben. Die Erreger werden kulturell nachgewiesen. Da die Bakterien nur langsam wachsen, kann der Nachweis bis zu 8 Wochen dauern. Therapie Die Tuberkulose ist heute eine Infektionskrankheit mit hervorragenden Heilungsaussichten. Ziel ist die Vernichtung der Tuberkulosebakterien im Körper mit speziellen Antibiotika. Die Behandlung dauert ca. 6-8 Monate und erfordert eine gute Zusammenarbeit mit dem Erkrankten. Präventive Maßnahmen Entscheidend für eine effektive Tuberkulosebekämpfung ist die rasche Entdeckung angesteckter Personen. Sie besteht mitunter aus Umgebungsuntersuchungen von Kontaktpersonen (Familie, Arbeitskollegen, Bekanntenkreis etc.). Die BCG-Impfung wird von der STIKO (Ständigen Impfkommission) seit 1998 nicht mehr empfohlen. Untersuchung der Kontaktpersonen (Umgebungsuntersuchung) Die Umgebungsuntersuchung konzentriert sich auf die Suche der Personen, die sich vermutlich angesteckt haben und evtl. erste Anzeichen einer Tuberkulose zeigen oder sogar nachweislich erkrankt sind. Die Vorgehensweise beinhaltet die unterschiedliche Suche nach der Infektionsquelle und nach krankheitsverdächtigen. Die Kontaktpersonen erhalten eine Blutentnahme und/oder eine Röntgenaufnahme der Lunge, bei entsprechenden Beschwerden wird auch der Auswurf untersucht. Die neuen „Empfehlungen für die Umgebungsuntersuchungen bei Tuberkulose“ des Deutschen Zentralkomitees für Tuberkulose (DZK) dienen als Orientierungshilfe. Nach diesen Empfehlungen werden Teste und Röntgenaufnahmen in bestimmten Abständen wiederholt. Im Einzelfall treffen die für die Tb-Bekämpfung verantwortlichen Ärzte/Ärztinnen abweichende Entscheidungen. Gesetzliche Grundlage Seit dem 01.01.2001 regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Die wesentlichen Bestimmungen für die Durchführung von Umgebungsuntersuchungen bei Tuberkulose sind in den § 25 IfSG zu finden. Die in § 25 Abs. 1 IfSG genannten Personen werden durch das Gesundheitsamt vorgeladen, insbesondere die erforderlichen äußerlichen Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen und Blutentnahmen sind zu dulden. Weitere Informationen zur Tuberkulose finden Sie im Internet unter www.rki.de und www.pneumologie.de/dzk/empfehlungen Stand August 2016 2