EU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Informationen Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Themenübersicht • • • • • Gesetzliche Grundlagen Unterscheidung wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeit Rechnerische Trennung und Vollkostenbetrachtung Overhead (= Gemeinkosten) Buchhalterische Abwicklung Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Gesetzliche Rahmenbedingungen Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Art. 107: (Beihilfeverbot) (1) Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Gesetzliche Rahmenbedingungen Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Art. 108: (Notifizierungs- und Genehmigungspflicht) (3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. (…) Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat. Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Gesetzliche Rahmenbedingungen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation vom 30.12.2009 Amtsblatt Nr. C 323 (3.1.1) Soweit die gleiche Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, fällt die staatliche Finanzierung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht unter Artikel 87 Absatz 1 EGV, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • Die beiden Tätigkeitsformen können eindeutig voneinander getrennt werden (Unterscheidung wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeit) Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Gesetzliche Rahmenbedingungen Eine Trennung der Kosten und Finanzierungen von wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten, um eine Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch den Landeszuschuss zu vermeiden. (Trennungsrechnung) Sind jedoch die wirtschaftlichen und die nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten untrennbar miteinander verknüpft, kann jede staatliche Finanzierung, die für die Unterstützung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten gedacht ist, unter den Beihilfebegriff fallen. Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Gesetzliche Rahmenbedingungen • Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit ist in einer separaten Teilergebnisrechnung darzustellen • Trennungsrechnung ist Teil der externen Rechnungslegung • Es besteht eine Prüfungspflicht im Rahmen des Jahresabschluss • Testat durch Wirtschaftsprüfer Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Unterscheidung wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten Nicht-wirtschaftliche Tätigkeit • Hauptaufgaben der Hochschulen o Ausbildung von qualifizierten Humanressourcen o Unabhängige Forschung und Entwicklung, auch im Verbund (Ziel: Erweiterung des Wissens und Verständnisses) o Verbreitung von Forschungsergebnissen o Interner Technologietransfer Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Unterscheidung wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten Wirtschaftliche Tätigkeit Die Wirtschaftliche Tätigkeit umfasst demnach alle nicht grundlegenden Tätigkeiten einer Hochschule. Das Hauptkriterium ist das Vorhandensein eines Marktes, auf dem die Waren und Dienstleistungen angeboten werden. • • • Vermietung von Infrastruktur Auftragsforschung Dienstleistung für gewerbliche Unternehmen Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Unterscheidung wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten Nicht wirtschaftlicher Bereich Wirtschaftlicher Bereich Lehre Ausbildung, Studium , Weiterbildung von Hochschulangehörigen Fortbildung, Weiterbildung Forschung Die unabhängige FuE im Verbund, zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses Auftragsforschung für Dritte, d. h. Forschungstätigkeit für Unternehmen (=Auftraggeber) • bei angemessenem Entgelt • Auftraggeber legt Konditionen für Dienstleistung fest Verbreitung der Forschungsergebnisse Kooperative Forschung, auch gemeinsam mit Unternehmen, wenn die Forschungsergebnisse frei zugängliche sind Dienstleistung Dienstleistungen für Nichtunternehmen Interner Technologietransfer Weitere Indizien: • Auftraggeber erhält Rechte an Forschungsergebnissen • Auftraggeber trägt Risiko des Scheiterns Vermietung von Infrastruktur Dienstleistungen für gewerbliche Unternehmen Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Rechnerische Trennung und Vollkostenbetrachtung Um eine mittelbare Beihilfe ausschließen zu können muss die wirtschaftliche Tätigkeit zu einem marktüblichen Preis (z. B. Gebührenordnung) oder einem Preis, der sämtliche Kosten abdeckt und eine angemessene Gewinnspanne enthält, angeboten werden. →Vollkostenbetrachtung Zudem ist um eine Quersubventionierung zu Vermeiden eine Trennung der „Kosten und Finanzierungen“ von wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten notwendig. →Trennungsrechnung Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Rechnerische Trennung und Vollkostenbetrachtung Vollkostenkalkulation (Direkte Kosten) • Personalkosten (von der Akquise des Professors bis zur administrativen Arbeit im Sekretariat) o Zusatzpersonal − − Personal welches für dieses Projekt eingestellt wird und auch aus diesen Einnahmen bezahlt wird, Personal welches aus anderen Drittmitteln bezahlt wird Wirtschaftliche Drittmittel = kein weiterer Aufwand Hoheitliche Drittmittel = Umbuchung der Personalkosten laut Kalkulation Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Rechnerische Trennung und Vollkostenbetrachtung o Planpersonal − Personal welches aus Landesmitteln finanziert wird Um die Personalkosten ursachengerecht zuweisen zu können und eine Quersubventionierung der hoheitlichen Mittel im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten zu vermeiden, muss von allen Mitarbeitern, die aus Landesmitteln finanziert werden, ein Stundennachweis erfolgen, aus dem hervorgeht, wie viele Stunden im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit aufgewandt wurden. • • Aufwendungen für Abschreibungen (AfA aus Investition) Material- und Sachkosten (Geräte, Verbrauchsmaterial, Druckkosten, usw.) • Reise- und Bewirtungskosten Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Rechnerische Trennung und Vollkostenbetrachtung Vollkostenkalkulation (Indirekte Kosten) • Overhead (Gemeinkosten) Der Overhead wird auf die gesamten Personalkosten berechnet. Von dem sich ergebenden Betrag verbleiben 75% zentral und 25% fließen zurück in den wissenschaftlichen Bereich Weitere Rechnungsgrößen • Gewinn • Umsatzsteuer Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Overhead (= Gemeinkosten) Der Overhead umfasst alle im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit anfallenden Gemeinkosten (indirekte Kosten). Gemeinkosten können einer bestimmten Leistung nicht direkt zugeordnet werden und werden somit mittels eines Zuschlagsatzes auf die Personalkosten (Einzelkosten) errechnet . Der an der RUB verwendete Overheadsatz beruht auf dem NRW-Kostenmodell, welches im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Kanzler der NRW Hochschulen entwickelt wurde. Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Overhead (= Gemeinkosten) Folgende indirekte Kosten sind u. a. in den Gemeinkosten berücksichtigt: • Mietkosten • Bewirtschaftungskosten • Kosten der zentralen Verwaltung Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Buchhalterische Abwicklung Die buchhalterische Umsetzung der Trennungsrechnung erfolgt in zwei Schritten und umfasst die verursachungsgerechte Zuordnung der Personalkosten des Planpersonals sowie die Buchung des Overheads. • Umbuchung des aus Landesmitteln finanzierten Planpersonals o Umbuchung erfolgt gemäß den an das Dezernat 4 übermittelteten Stundennachweisen o Belastung der PK-Kosten erfolgt auf der wirtschaftlichen Tätigkeit o Entlastung erfolgt auf der Lehrstuhlfinanzstelle, auf der der laufende Landeszuschuss zur Verfügung steht (Mittelherkunft: 210) Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling Buchhalterische Abwicklung • Buchung des Overheads o Die Höhe des Overheads bemisst sich nach den, im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit entstandenen Personal IST-Kosten (Finanzrechnung) o Darin enthalten sind sämtliche Kosten des Zusatz- und Planpersonals o Belastung des Overheads erfolgt auf der wirtschaftlichen Tätigkeit o Entlastung erfolgt auf der separat eingerichteten Lehrstuhlfinanzstelle mit der Mittelherkunft 117