Ethisches Argumentieren als Weg zur Normenfindung - PH

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Ethisches Argumentieren als Weg zur Normenfindung
Wird beim Rollenspiel im Suchen und Darstellen von Lösungsmöglichkeiten ethische
Phantasie gefördert, so wird beim ethischen Argumentieren das Denken und Urteilen
geschärft.
Die Diskussion ethischer Probleme ist für den Religionsunterricht elementar, da dadurch
Normenfindung und Begründung ethischer Normen gelernt wird. Bei der Diskussion von
Konflikt- und Dilemmageschichten ist es sinnvoll, den Weg zu beschreiten, den Alfons Auer
in seinem »Kreismodell« ethischen Argumentierens beschreibt.
Zur graphischen Darstellung: Die Skizze innerhalb der Kreise verdeutlicht den
Gesamtprozess der sittlichen Bewusstseinsbildung und der wissenschaftlich-ethischen
Reflexion. Die Kreise selbst stellen den christlichen Sinnhorizont- und seine Auswirkung für
die Motivation des Handelns sowie für die Findung sittlicher Weisungen (kritisierender,
stimulierender, integrierender Effekt) dar. Die Pfeile weisen darauf hin, dass dieser
christliche Sinnhorizont ständig in den gesamten autonomen Vernunftprozess hineinwirkt schon in die Bildung des Vorverständnisses« und noch in die Bereitschaft zu »bleibender
kritischer Offenheit-.
An Hand des Beispiels »Abtreibung« soll nun nach dem Auer-Modell der Weg der
Normenfindung beschritten werden:
Für das ethische Argumentieren in der Klasse könnte ein Film oder folgender Dialog ein
Anstoß sein:
Fritz: Warum bist du heute so schweigsam, Renate?
Renate: Ich ... ich war heute beim Arzt.
Fritz: Was ist denn? Bist du krank? Dann geh' doch ins Bett!
Renate: Nein. ... Ich bin ... ich bin ... schwanger.
Fritz: Das gibt's doch nicht! Wir haben doch immer aufgepasst! ...
Renate: Bis auf damals! ... Ich hätte vor drei Wochen schon die Regel bekommen sollen. Es
besteht kein Zweifel - der Arzt hat es bestätigt.
Fritz: Wir können doch jetzt kein Kind haben, wo ich noch mindestens ein Jahr bis zur
Gesellenprüfung brauche. Und du hast im Juni Matura.
Renate. Die Eltern sind dagegen, dass wir jetzt schon heiraten. Und ein Kind vor der
Hochzeit ist für sie untragbar.
Fritz: Was sollen wir bloß tun? jetzt ein Kind - kommt nicht in Frage!
Renate: Woran denkst du?
Fritz: Du brauchst einen Arzt, der keine horrende Summe verlangt.
Renate: Da mach ich nicht mit! Das ist doch Leben - Leben in mir!
Fritz: Was soll das für ein Leben sein? Das ist ein erbsengroßer Klumpen, ein paar
verschmolzene Zellen!
Renate: ja, aber es wird größer und ist jetzt schon ein Mensch! Es ist ein Teil von dir und
mir!
Fritz: Das Ergebnis von einer Nacht - ich kann mir doch nicht jetzt meine Ausbildung
kaputtmachen lassen.
Renate: Damals war es für dich das Schönste. - Die Berufsausbildung muss doch auch mit
dem Kind möglich sein.
Fritz: Unsere Freiheit wäre dahin. Wir könnten nicht mehr jederzeit tanzen gehen, nicht auf
Urlaub fahren, müssten auf vieles verzichten
Renate: Wenn du das Kind abtreiben lassen willst, nimmst du ihm die Freiheit, überhaupt
leben zu können.
Fritz: Bis zum Ende des dritten Monats ist es doch erlaubt.
Renate: Du, Fritz, wenn eine Tat strafrechtlich nicht verfolgt wird, so heißt das noch lange
nicht, dass sie moralisch gut ist.
Fritz: Hör mir auf mit der Moral! Wenn ich einmal ein Kind haben will,
möchte ich den Zeitpunkt bestimmen und ihm dann ermöglichen, dass es sein Leben
gestalten und sich selbst verwirklichen kann. Aber zuerst möchte ich mein Leben leben!
Renate: Und ich - welche Rolle spiele ich in deinem Leben?
Fritz: Natürlich möchte ich mit dir leben - aber vorerst ohne Kind!
Renate: Du Egoist! In deinen Augen kommst zuerst du, dann lange nichts, dann vielleicht
einmal ich - und wann das Kind, das ich in meinem Bauch trage? Kannst du dir nicht
vorstellen, dass ein Mensch, auch wenn er noch nicht geboren ist, genauso wichtig ist
wie ein lebender? Er hat dieselbe Würde wie du und ich!
Fritz: Ich möchte das Leben genießen - und zwar mit dir! Ich möchte meine
Berufsausbildung abschließen, mir eine gute Stellung aufbauen, eine Wohnung oder ein
Haus erwerben. Und im Urlaub möchte ich reisen. Ein Kind würde da nur stören!
Renate: All diese Werte kannst du nur verwirklichen, weil du lebst und deine Eltern nicht so
gedacht haben wie du. Auch unser Kind wird vieles nur dann verwirklichen können,
wenn wir es überhaupt leben lassen.
Für kognitiv schwächere Klassen ist sicher ein Zwischenschritt sinnvoll: Schreibt in zwei
Spalten auf, für welche Werte Fritz und für welche Werte Renate eintritt.
Für die folgende Diskussion ist auch das Einbeziehen der Entscheidungsregeln (DLG S.
99) wertvoll.
I. Als Vorverständnis des Sittlichen wird z.B. von Dreizehnjährigen geäußert: Es ist gut,
dass Menschen geboren werden; jeder Mensch hat ein Recht auf Leben; viele Kinder werden
misshandelt, sogar abgetrieben; in Österreich gibt es wahrscheinlich ca. 100000
Abtreibungen im Jahr; viele Frauen leiden nach einer Abtreibung ...
II. Die wissenschaftliche Rechtfertigung über das Vorverständnis
1. Humanwissenschaftliche Grundlegung: Von der Medizin her wissen wir, dass
menschliches Leben von der Verschmelzung von Samen- und Einzelle an greifbar ist. Es ist
artspezifisches menschliches Leben; es enthält das Genprogramm für individuelles
personales Dasein in der Welt. Humaner Umgang mit menschlichem Leben beginnt bereits
vor der Geburt.
2. Anthropologische Integration: Menschliches personales Leben ist ein ganzheitlicher
Prozess, der vom Beginn bis zum Ende durch Identität charakterisiert ist. Zum Gelingen des
Menschseins, zum Glücken des Lebens braucht der Mensch Güter, z.B. Freiheit ...
3. E t h i s c h e N o r m i e r u n g : Welches Gut, welcher Wert ist höher, wenn es /er mit
anderen in Konflikt steht. Im Güterkonflikt ist zuerst darauf zu achten, dass für a 11 e
Menschen die gleichen Rechte gelten, auch schon für die im Mutterleib: jeder Mensch hat die
gleiche Würde.
Im tragischsten Konflikt, in dem Leben gegen Leben steht (Leben des ungeborenen Kindes
gegen das Leben der Mutter), gilt die Vorzugsregel: d a s rettbare Leben ist dem unrettbaren
vorzuziehen.
Meist tritt das fundamentale Gut menschlichen Lebens mit Gütern in Konflikt, die auf
diesem grundlegenden Gut erst aufbauen, z.B. Lebensqualität, Eigentum, Ruf und Ehre,
Freizügigkeit und Gesundheit. Hier gilt die Regel: Menschliches Leben hat Vorrang vor
Gütern, die darauf aufbauen.
Wo die Weckung menschlichen Lebens nicht verantwortet werden kann, ist
Empfängnisverhütung sittlich geboten. Auch das kirchliche Lehramt hat sich seit dem II.
Vaticanum ständig für verantwortete Elternschaft ausgesprochen.9
III. Bleibende kritische Offenheit ist wichtig: Konkrete ethische Normen können nie so
genau formuliert werden, als dass sie nicht unter bestimmten Lebensumständen noch genauer
formuliert werden müssten.
Der christliche Sinnhorizont wirkt einerseits auf die Motivation des einzelnen, anderseits
auf den gesellschaftlichen Normfindungsprozess. Überall wo Menschen von den
Grundrechten ausgeschlossen sind, äußern sich Christen kritisch, machen auf Unrecht
aufmerksam, damit solchen Menschen zu ihrem Recht verholfen wird. Christliches Handeln
führt weiter, stimuliert im Denken und Handeln, um menschliches Leben besser zu schützen.
Christen nehmen dankbar auf, was an Schutz des Lebens in der Gesellschaft schon erfolgt;
Kirchen und Theologen wollen aber vor innerweltlicher Absolutsetzung bewahren (z.B.
wenn Gesundheit als oberster Wert angesehen wird - was bleibt einem unheilbar
Kranken/Behinderten, damit er sein Leben lebenswert findet?) Doch nicht nur die Frage nach
der rechten Norm ist zu stellen, sondern auch Überlegungen über den richtigen Umgang mit
ethischen Einsichten sind anzustellen.
Was nicht strafrechtlich verfolgt wird (Abtreibung bis Ende des dritten Monats wird nicht
bestraft), ist noch lange nicht moralisch gut. Ein Gesetz gibt die unterste für die Gesellschaft
tragbare Grenze an. Es wäre ein Trugschluss, zu folgern: Abtreibung bis zu drei Monaten
wird strafrechtlich nicht verfolgt - folglich erlaubt - folglich moralisch in Ordnung. Aus dem
Faktum, dass in Österreich ca. 100000 Abtreibungen pro Jahr durchgeführt werden, darf
nicht deren moralische Güte gefolgert werden!
Abtreibung ist weder gesellschaftlich wünschenswert, noch medizinisch
empfehlenswert.
Abtreibung ist unsittlich, auch wenn sie unter bestimmten Umständen
strafrechtlich nicht verfolgt wird.
Gewissenhafter Umgang mit den Methoden der Empfängnisregelung.
Beratung soll Hilfe und umfassende Lebensberatung sein, nicht Kontrolle! Sollte sich nach
gründlicher Beratung und Bedenkzeit die Frau (die oft unter vielfachem Druck steht)
dennoch für die Abtreibung entscheiden, soll psychische, soziale und wenn gewünscht
seelsorgliche Betreuung gewährt werden.
Vorurteile gegenüber unehelichen Kindern sind abzubauen. Es ist humaner, ein Kind zur
Adoption freizugeben als es abzutreiben.
Familienpolitische Maßnahmen, z.B. im Bereich des Sozial- und Steuerrechts sollen
gesetzt werden.
Rechtspolitische Signale sind zu setzen, z.B. wird oft Eigentum besser geschützt und höher
bewertet als menschliches Leben. Verstöße gegen das Eigentum (Einbruch, Diebstahl,
Raub ... ) werden meist höher bestraft als Verstöße gegen Gesundheit und Leben.
Nicht nur Umweltschutz, auch menschlicher Mitweltschutz gehört grundrechtlich
verankert.
Auf diese Weise (mit einfacherer Sprache) wäre es auch mit Dreizehnjährigen möglich,
andere ethische Probleme an Hand des Auer-Modells zu diskutieren und zu einer
Normenfindung zu gelangen.
(Aus: F. Feiner, Didaktik ethischen Lernens. Lernwege, in: F. Feiner – A. Schrettle, Leben
gestalten – Glauben verantworten. Handbuch zu ‚Glaubensbuch 7’, Salzburg 1989, 50-54)
Theologisch-ethische Ansätze im und für das Schülerbuch »Das Leben gestalten«
Aus der großen Palette theologisch-ethischer Ansätze heute sind uns für das ethische Lernen
im RU zwei bedeutende Konzepte wichtig, nämlich das mehr hermeneutische von Alfons
Auer und das mehr analytische von Bruno Schüller. Folgende Gründe sind entscheidend,
warum gerade diese Ansätze herausgegriffen werden:
Die Geschichte des Gesprächs zwischen Moraltheologie und -pädagogik ist noch nicht sehr
lang, sofern man der Moralpädagogik wirklich eine relative Eigenständigkeit zugesteht und
sie nicht nur als die berühmte »Anwendung« der von der Theologie gefundenen Normen und
Prinzipien gesehen wird. In diesem Gespräch ist die theologisch-ethische Position Auers
bestimmt die am häufigsten und intensivsten rezipierte.
Im hermeneutischen Dreischritt werden zunächst natur- und humanwissenschaftliche
Daten analysiert und dann durch die philosophische Anthropologie auf das Ganzheitliche des
Menschseins hin ausgelegt; erst jetzt kann die Ethik in ihrer normativen Funktion authentisch
ansetzen.
Diesen Dreischritt können sowohl Christen als auch Anders- und sogar Nichtgläubige
vollziehen; denn ethische Normenfindung wird von der Vernunft, vom Gewissen geleitet. Christen sind von ihrem Sinnhorizont, von ihrem Glauben her zusätzlich motiviert für ihr
Handeln.
Die ausschlaggebendsten Gründe für die häufige Rezeption der Position Alfons Auers
sind: Eine Argumentationsweise nach kasuistischem Muster scheint nicht mehr praktikabel
zu sein, weil einerseits die konkrete, unverwechselbare geschichtliche Existenz des
Menschen zu wenig in den Blick kommt und weil andererseits die Rolle des Menschen als
Subjekt des sittlichen Handelns (nicht nur als Anwender von vorgegebenen objektiven
Normen) verdunkelt wird.
Eine Argumentation glaubensethischer und heilsgeschichtlicher Art (Ableitung von
Normen aus der Bibel) scheint insofern schwierig oder unmöglich zu sein, weil der Großteil
der »Adressaten«, d.h. der sittlich handelnden Personen in unserer konkreten
gesellschaftlichen Verfassung und geschichtlichen Situation sich nicht primär oder gar
ausschließlich als vom Glauben und der Gottesbeziehung bestimmt betrachten und insofern
eine Argumentation solcherart nicht annehmen würden weil die »Plausibilität« für sie nicht
gegeben ist.
Insofern scheint die Position Auers in gewisser Hinsicht und mit manchen
Einschränkungen auch die Situation des Moralpädagogen zu beschreiben: Sachargumente,
Werben um Einsicht, Zu-Gehör-Bringen der Wirklichkeit, wie sie sich in ihrem Anspruch an
den Menschen darstellt. Im Blick auf die Schüler muss außerdem gesagt werden, dass unsere
Lebenswelt immer komplexer wird und daher junge Menschen rechtzeitig mit einem
verantwortungsethischen Ansatz vertraut werden müssen, damit sie sich selbständig
orientieren und ein Urteil bilden können.
Ein ethischer Ansatz wie dieser kann zudem in der Wirklichkeit der Schule, die ja in die
Lebenswelt einführen will und soll, sich wesentlich selbstverständlicher legitimieren als ein
Ansatz, der die Auseinandersetzung mit dieser Weltwirklichkeit eigentlich gar nicht braucht.
Geht es bei A. Auer um eine gewisse Grundeinstellung, so wurde B. Schüllers Position
herausgegriffen, weil er jenen anderen Schwerpunkt ethischen Argumentierens besonders
behandelt, der in vielen Diskussionen auch in Schulklassen von großer Bedeutung ist:
welchem Wert, welchem Gut soll man den Vorzug geben? Warum?
In dieser Altersstufe muss bei ethischen Diskussionen Kohlbergs postkonventionelle Ebene
zumindest in Sicht kommen, um ein kritisches Urteil und eine Weiterentwicklung zu
ermöglichen. Schüler, die sich in dieser Altersstufe vermutlich auf Stufe 3 und 4 befinden,
sollen zumindest ansatzweise wissen können, nach welchen ethischen Kriterien sich ein
Gesetz (konventionelles Stadium der Ethik) in der Gesellschaft legitimieren muss.
A. Auer liefert das Konzept einer Ethik, in dem sowohl die Human- und
Sozialwissenschaften als auch die philosophische Anthropologie ihren eigenständigen
Platz haben und in den Prozess der Normenfindung eingebracht werden.
A. Auer sucht Antwort auf die Frage nach dem Sein-Sollenden, indem er die Wirklichkeit
mit den in ihr enthaltenen Möglichkeiten sieht.
Die Frage nach dem sittlich Richtigen und Falschen sucht A. Auer durch Einbeziehung der
Humanwissenschaften zu klären; dies klärt aber noch zu wenig die Frage, wann und unter
welchen Umständen ein Wert einem anderen vorzuziehen ist.
An diesem Punkt setzt B. Schüller an, dem die Frage nach den Wertvorzugsurteilen
wesentlich ist. Er gibt konkreter als A. Auer Entscheidungs- und Begründungshilfen in der
Frage nach dem sittlich Richtigen durch die Klassifizierung der Güter und die Darlegung
der Wertvorzugsregeln. Diese stellen die Bedingungen dar, unter welchen ein Wert einem
anderen vorzuziehen ist.
Im Fall konkurrierender Werte sind Wertvorzugsurteile zu treffen und zu
begründen. Dabei gilt es,
- zwischen sittlichen und nicht-sittlichen Werten zu unterscheiden,
- das Problem der Selbstliebe und Nächstenliebe zu sehen,
- die Goldene Regel als Aufforderung zu unparteiischer Liebe zu verstehen,
- zwischen Nahen, Näheren und Nächsten zu unterscheiden und doch in jedem
Menschen, der mich gerade braucht, den Nächsten zu sehen,
- zwischen dem Wohl vieler und dem Wohl weniger zu unterscheiden,
- einen fundamentalen, auch nicht-sittlichen Wert zuerst zu verwirklichen, da sonst ein
höherer Wert nicht verwirklicht werden kann,
- den sittlich guten Willen und die sittlich richtige Tat differenziert zu betrachten.
Bei A. Auers Modell ist bedeutsam, dass
- es induktiv beim Vorverständnis des Sittlichen des Schülers ansetzt,
- es echte Korrelation zwischen Anthropologie und Theologie ermöglicht,
- es den Humanwissenschaften eine eigenständige Rolle zuerkennt und
- eine kritisierende, stimulierende und integrierende Funktion der Theologie erhalten bleibt.
Die Modelle Auers und Schüllers ergänzen einander gut, insofern Auer ein umfassendes
Konzept theologisch-ethischer Argumentation liefert und Schüller mit seinen
Wertvorzugsregeln im konkreten Prozess moralischer Urteilsbildung Begründungshilfen
bietet.
A. Auer und B. Schüller stimmen darin überein, dass die Wirklichkeit nicht bloß als das
Faktische und Empirische gesehen wird, denn das bloß Faktische begründet keine sittliche
Notwendigkeit. Für die Begründung des Sittlichen ist das Faktische auf das »Essentielle« hin
zu überschreiten.
Es geht also nicht nur darum, zu fragen: Was ist natürlich? sondern um die Frage: Was ist
dem Menschen wesentlich? Was ist verbindlich für das optimal Menschliche? Was trägt bei
zum Mehr-Mensch-Werden? Wie können wir am besten unser Leben in Gemeinschaft mit
anderen gestalten?
(Aus: F. Feiner, Didaktik ethischen Lernens. Grundlagen, in: F. Feiner – A. Schrettle, Leben
gestalten – Glauben verantworten. Handbuch zu ‚Glaubensbuch 7’, Salzburg 1989, 39-41)
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