Ethisches Argumentieren als Weg zur Normenfindung Wird beim Rollenspiel im Suchen und Darstellen von Lösungsmöglichkeiten ethische Phantasie gefördert, so wird beim ethischen Argumentieren das Denken und Urteilen geschärft. Die Diskussion ethischer Probleme ist für den Religionsunterricht elementar, da dadurch Normenfindung und Begründung ethischer Normen gelernt wird. Bei der Diskussion von Konflikt- und Dilemmageschichten ist es sinnvoll, den Weg zu beschreiten, den Alfons Auer in seinem »Kreismodell« ethischen Argumentierens beschreibt. Zur graphischen Darstellung: Die Skizze innerhalb der Kreise verdeutlicht den Gesamtprozess der sittlichen Bewusstseinsbildung und der wissenschaftlich-ethischen Reflexion. Die Kreise selbst stellen den christlichen Sinnhorizont- und seine Auswirkung für die Motivation des Handelns sowie für die Findung sittlicher Weisungen (kritisierender, stimulierender, integrierender Effekt) dar. Die Pfeile weisen darauf hin, dass dieser christliche Sinnhorizont ständig in den gesamten autonomen Vernunftprozess hineinwirkt schon in die Bildung des Vorverständnisses« und noch in die Bereitschaft zu »bleibender kritischer Offenheit-. An Hand des Beispiels »Abtreibung« soll nun nach dem Auer-Modell der Weg der Normenfindung beschritten werden: Für das ethische Argumentieren in der Klasse könnte ein Film oder folgender Dialog ein Anstoß sein: Fritz: Warum bist du heute so schweigsam, Renate? Renate: Ich ... ich war heute beim Arzt. Fritz: Was ist denn? Bist du krank? Dann geh' doch ins Bett! Renate: Nein. ... Ich bin ... ich bin ... schwanger. Fritz: Das gibt's doch nicht! Wir haben doch immer aufgepasst! ... Renate: Bis auf damals! ... Ich hätte vor drei Wochen schon die Regel bekommen sollen. Es besteht kein Zweifel - der Arzt hat es bestätigt. Fritz: Wir können doch jetzt kein Kind haben, wo ich noch mindestens ein Jahr bis zur Gesellenprüfung brauche. Und du hast im Juni Matura. Renate. Die Eltern sind dagegen, dass wir jetzt schon heiraten. Und ein Kind vor der Hochzeit ist für sie untragbar. Fritz: Was sollen wir bloß tun? jetzt ein Kind - kommt nicht in Frage! Renate: Woran denkst du? Fritz: Du brauchst einen Arzt, der keine horrende Summe verlangt. Renate: Da mach ich nicht mit! Das ist doch Leben - Leben in mir! Fritz: Was soll das für ein Leben sein? Das ist ein erbsengroßer Klumpen, ein paar verschmolzene Zellen! Renate: ja, aber es wird größer und ist jetzt schon ein Mensch! Es ist ein Teil von dir und mir! Fritz: Das Ergebnis von einer Nacht - ich kann mir doch nicht jetzt meine Ausbildung kaputtmachen lassen. Renate: Damals war es für dich das Schönste. - Die Berufsausbildung muss doch auch mit dem Kind möglich sein. Fritz: Unsere Freiheit wäre dahin. Wir könnten nicht mehr jederzeit tanzen gehen, nicht auf Urlaub fahren, müssten auf vieles verzichten Renate: Wenn du das Kind abtreiben lassen willst, nimmst du ihm die Freiheit, überhaupt leben zu können. Fritz: Bis zum Ende des dritten Monats ist es doch erlaubt. Renate: Du, Fritz, wenn eine Tat strafrechtlich nicht verfolgt wird, so heißt das noch lange nicht, dass sie moralisch gut ist. Fritz: Hör mir auf mit der Moral! Wenn ich einmal ein Kind haben will, möchte ich den Zeitpunkt bestimmen und ihm dann ermöglichen, dass es sein Leben gestalten und sich selbst verwirklichen kann. Aber zuerst möchte ich mein Leben leben! Renate: Und ich - welche Rolle spiele ich in deinem Leben? Fritz: Natürlich möchte ich mit dir leben - aber vorerst ohne Kind! Renate: Du Egoist! In deinen Augen kommst zuerst du, dann lange nichts, dann vielleicht einmal ich - und wann das Kind, das ich in meinem Bauch trage? Kannst du dir nicht vorstellen, dass ein Mensch, auch wenn er noch nicht geboren ist, genauso wichtig ist wie ein lebender? Er hat dieselbe Würde wie du und ich! Fritz: Ich möchte das Leben genießen - und zwar mit dir! Ich möchte meine Berufsausbildung abschließen, mir eine gute Stellung aufbauen, eine Wohnung oder ein Haus erwerben. Und im Urlaub möchte ich reisen. Ein Kind würde da nur stören! Renate: All diese Werte kannst du nur verwirklichen, weil du lebst und deine Eltern nicht so gedacht haben wie du. Auch unser Kind wird vieles nur dann verwirklichen können, wenn wir es überhaupt leben lassen. Für kognitiv schwächere Klassen ist sicher ein Zwischenschritt sinnvoll: Schreibt in zwei Spalten auf, für welche Werte Fritz und für welche Werte Renate eintritt. Für die folgende Diskussion ist auch das Einbeziehen der Entscheidungsregeln (DLG S. 99) wertvoll. I. Als Vorverständnis des Sittlichen wird z.B. von Dreizehnjährigen geäußert: Es ist gut, dass Menschen geboren werden; jeder Mensch hat ein Recht auf Leben; viele Kinder werden misshandelt, sogar abgetrieben; in Österreich gibt es wahrscheinlich ca. 100000 Abtreibungen im Jahr; viele Frauen leiden nach einer Abtreibung ... II. Die wissenschaftliche Rechtfertigung über das Vorverständnis 1. Humanwissenschaftliche Grundlegung: Von der Medizin her wissen wir, dass menschliches Leben von der Verschmelzung von Samen- und Einzelle an greifbar ist. Es ist artspezifisches menschliches Leben; es enthält das Genprogramm für individuelles personales Dasein in der Welt. Humaner Umgang mit menschlichem Leben beginnt bereits vor der Geburt. 2. Anthropologische Integration: Menschliches personales Leben ist ein ganzheitlicher Prozess, der vom Beginn bis zum Ende durch Identität charakterisiert ist. Zum Gelingen des Menschseins, zum Glücken des Lebens braucht der Mensch Güter, z.B. Freiheit ... 3. E t h i s c h e N o r m i e r u n g : Welches Gut, welcher Wert ist höher, wenn es /er mit anderen in Konflikt steht. Im Güterkonflikt ist zuerst darauf zu achten, dass für a 11 e Menschen die gleichen Rechte gelten, auch schon für die im Mutterleib: jeder Mensch hat die gleiche Würde. Im tragischsten Konflikt, in dem Leben gegen Leben steht (Leben des ungeborenen Kindes gegen das Leben der Mutter), gilt die Vorzugsregel: d a s rettbare Leben ist dem unrettbaren vorzuziehen. Meist tritt das fundamentale Gut menschlichen Lebens mit Gütern in Konflikt, die auf diesem grundlegenden Gut erst aufbauen, z.B. Lebensqualität, Eigentum, Ruf und Ehre, Freizügigkeit und Gesundheit. Hier gilt die Regel: Menschliches Leben hat Vorrang vor Gütern, die darauf aufbauen. Wo die Weckung menschlichen Lebens nicht verantwortet werden kann, ist Empfängnisverhütung sittlich geboten. Auch das kirchliche Lehramt hat sich seit dem II. Vaticanum ständig für verantwortete Elternschaft ausgesprochen.9 III. Bleibende kritische Offenheit ist wichtig: Konkrete ethische Normen können nie so genau formuliert werden, als dass sie nicht unter bestimmten Lebensumständen noch genauer formuliert werden müssten. Der christliche Sinnhorizont wirkt einerseits auf die Motivation des einzelnen, anderseits auf den gesellschaftlichen Normfindungsprozess. Überall wo Menschen von den Grundrechten ausgeschlossen sind, äußern sich Christen kritisch, machen auf Unrecht aufmerksam, damit solchen Menschen zu ihrem Recht verholfen wird. Christliches Handeln führt weiter, stimuliert im Denken und Handeln, um menschliches Leben besser zu schützen. Christen nehmen dankbar auf, was an Schutz des Lebens in der Gesellschaft schon erfolgt; Kirchen und Theologen wollen aber vor innerweltlicher Absolutsetzung bewahren (z.B. wenn Gesundheit als oberster Wert angesehen wird - was bleibt einem unheilbar Kranken/Behinderten, damit er sein Leben lebenswert findet?) Doch nicht nur die Frage nach der rechten Norm ist zu stellen, sondern auch Überlegungen über den richtigen Umgang mit ethischen Einsichten sind anzustellen. Was nicht strafrechtlich verfolgt wird (Abtreibung bis Ende des dritten Monats wird nicht bestraft), ist noch lange nicht moralisch gut. Ein Gesetz gibt die unterste für die Gesellschaft tragbare Grenze an. Es wäre ein Trugschluss, zu folgern: Abtreibung bis zu drei Monaten wird strafrechtlich nicht verfolgt - folglich erlaubt - folglich moralisch in Ordnung. Aus dem Faktum, dass in Österreich ca. 100000 Abtreibungen pro Jahr durchgeführt werden, darf nicht deren moralische Güte gefolgert werden! Abtreibung ist weder gesellschaftlich wünschenswert, noch medizinisch empfehlenswert. Abtreibung ist unsittlich, auch wenn sie unter bestimmten Umständen strafrechtlich nicht verfolgt wird. Gewissenhafter Umgang mit den Methoden der Empfängnisregelung. Beratung soll Hilfe und umfassende Lebensberatung sein, nicht Kontrolle! Sollte sich nach gründlicher Beratung und Bedenkzeit die Frau (die oft unter vielfachem Druck steht) dennoch für die Abtreibung entscheiden, soll psychische, soziale und wenn gewünscht seelsorgliche Betreuung gewährt werden. Vorurteile gegenüber unehelichen Kindern sind abzubauen. Es ist humaner, ein Kind zur Adoption freizugeben als es abzutreiben. Familienpolitische Maßnahmen, z.B. im Bereich des Sozial- und Steuerrechts sollen gesetzt werden. Rechtspolitische Signale sind zu setzen, z.B. wird oft Eigentum besser geschützt und höher bewertet als menschliches Leben. Verstöße gegen das Eigentum (Einbruch, Diebstahl, Raub ... ) werden meist höher bestraft als Verstöße gegen Gesundheit und Leben. Nicht nur Umweltschutz, auch menschlicher Mitweltschutz gehört grundrechtlich verankert. Auf diese Weise (mit einfacherer Sprache) wäre es auch mit Dreizehnjährigen möglich, andere ethische Probleme an Hand des Auer-Modells zu diskutieren und zu einer Normenfindung zu gelangen. (Aus: F. Feiner, Didaktik ethischen Lernens. Lernwege, in: F. Feiner – A. Schrettle, Leben gestalten – Glauben verantworten. Handbuch zu ‚Glaubensbuch 7’, Salzburg 1989, 50-54) Theologisch-ethische Ansätze im und für das Schülerbuch »Das Leben gestalten« Aus der großen Palette theologisch-ethischer Ansätze heute sind uns für das ethische Lernen im RU zwei bedeutende Konzepte wichtig, nämlich das mehr hermeneutische von Alfons Auer und das mehr analytische von Bruno Schüller. Folgende Gründe sind entscheidend, warum gerade diese Ansätze herausgegriffen werden: Die Geschichte des Gesprächs zwischen Moraltheologie und -pädagogik ist noch nicht sehr lang, sofern man der Moralpädagogik wirklich eine relative Eigenständigkeit zugesteht und sie nicht nur als die berühmte »Anwendung« der von der Theologie gefundenen Normen und Prinzipien gesehen wird. In diesem Gespräch ist die theologisch-ethische Position Auers bestimmt die am häufigsten und intensivsten rezipierte. Im hermeneutischen Dreischritt werden zunächst natur- und humanwissenschaftliche Daten analysiert und dann durch die philosophische Anthropologie auf das Ganzheitliche des Menschseins hin ausgelegt; erst jetzt kann die Ethik in ihrer normativen Funktion authentisch ansetzen. Diesen Dreischritt können sowohl Christen als auch Anders- und sogar Nichtgläubige vollziehen; denn ethische Normenfindung wird von der Vernunft, vom Gewissen geleitet. Christen sind von ihrem Sinnhorizont, von ihrem Glauben her zusätzlich motiviert für ihr Handeln. Die ausschlaggebendsten Gründe für die häufige Rezeption der Position Alfons Auers sind: Eine Argumentationsweise nach kasuistischem Muster scheint nicht mehr praktikabel zu sein, weil einerseits die konkrete, unverwechselbare geschichtliche Existenz des Menschen zu wenig in den Blick kommt und weil andererseits die Rolle des Menschen als Subjekt des sittlichen Handelns (nicht nur als Anwender von vorgegebenen objektiven Normen) verdunkelt wird. Eine Argumentation glaubensethischer und heilsgeschichtlicher Art (Ableitung von Normen aus der Bibel) scheint insofern schwierig oder unmöglich zu sein, weil der Großteil der »Adressaten«, d.h. der sittlich handelnden Personen in unserer konkreten gesellschaftlichen Verfassung und geschichtlichen Situation sich nicht primär oder gar ausschließlich als vom Glauben und der Gottesbeziehung bestimmt betrachten und insofern eine Argumentation solcherart nicht annehmen würden weil die »Plausibilität« für sie nicht gegeben ist. Insofern scheint die Position Auers in gewisser Hinsicht und mit manchen Einschränkungen auch die Situation des Moralpädagogen zu beschreiben: Sachargumente, Werben um Einsicht, Zu-Gehör-Bringen der Wirklichkeit, wie sie sich in ihrem Anspruch an den Menschen darstellt. Im Blick auf die Schüler muss außerdem gesagt werden, dass unsere Lebenswelt immer komplexer wird und daher junge Menschen rechtzeitig mit einem verantwortungsethischen Ansatz vertraut werden müssen, damit sie sich selbständig orientieren und ein Urteil bilden können. Ein ethischer Ansatz wie dieser kann zudem in der Wirklichkeit der Schule, die ja in die Lebenswelt einführen will und soll, sich wesentlich selbstverständlicher legitimieren als ein Ansatz, der die Auseinandersetzung mit dieser Weltwirklichkeit eigentlich gar nicht braucht. Geht es bei A. Auer um eine gewisse Grundeinstellung, so wurde B. Schüllers Position herausgegriffen, weil er jenen anderen Schwerpunkt ethischen Argumentierens besonders behandelt, der in vielen Diskussionen auch in Schulklassen von großer Bedeutung ist: welchem Wert, welchem Gut soll man den Vorzug geben? Warum? In dieser Altersstufe muss bei ethischen Diskussionen Kohlbergs postkonventionelle Ebene zumindest in Sicht kommen, um ein kritisches Urteil und eine Weiterentwicklung zu ermöglichen. Schüler, die sich in dieser Altersstufe vermutlich auf Stufe 3 und 4 befinden, sollen zumindest ansatzweise wissen können, nach welchen ethischen Kriterien sich ein Gesetz (konventionelles Stadium der Ethik) in der Gesellschaft legitimieren muss. A. Auer liefert das Konzept einer Ethik, in dem sowohl die Human- und Sozialwissenschaften als auch die philosophische Anthropologie ihren eigenständigen Platz haben und in den Prozess der Normenfindung eingebracht werden. A. Auer sucht Antwort auf die Frage nach dem Sein-Sollenden, indem er die Wirklichkeit mit den in ihr enthaltenen Möglichkeiten sieht. Die Frage nach dem sittlich Richtigen und Falschen sucht A. Auer durch Einbeziehung der Humanwissenschaften zu klären; dies klärt aber noch zu wenig die Frage, wann und unter welchen Umständen ein Wert einem anderen vorzuziehen ist. An diesem Punkt setzt B. Schüller an, dem die Frage nach den Wertvorzugsurteilen wesentlich ist. Er gibt konkreter als A. Auer Entscheidungs- und Begründungshilfen in der Frage nach dem sittlich Richtigen durch die Klassifizierung der Güter und die Darlegung der Wertvorzugsregeln. Diese stellen die Bedingungen dar, unter welchen ein Wert einem anderen vorzuziehen ist. Im Fall konkurrierender Werte sind Wertvorzugsurteile zu treffen und zu begründen. Dabei gilt es, - zwischen sittlichen und nicht-sittlichen Werten zu unterscheiden, - das Problem der Selbstliebe und Nächstenliebe zu sehen, - die Goldene Regel als Aufforderung zu unparteiischer Liebe zu verstehen, - zwischen Nahen, Näheren und Nächsten zu unterscheiden und doch in jedem Menschen, der mich gerade braucht, den Nächsten zu sehen, - zwischen dem Wohl vieler und dem Wohl weniger zu unterscheiden, - einen fundamentalen, auch nicht-sittlichen Wert zuerst zu verwirklichen, da sonst ein höherer Wert nicht verwirklicht werden kann, - den sittlich guten Willen und die sittlich richtige Tat differenziert zu betrachten. Bei A. Auers Modell ist bedeutsam, dass - es induktiv beim Vorverständnis des Sittlichen des Schülers ansetzt, - es echte Korrelation zwischen Anthropologie und Theologie ermöglicht, - es den Humanwissenschaften eine eigenständige Rolle zuerkennt und - eine kritisierende, stimulierende und integrierende Funktion der Theologie erhalten bleibt. Die Modelle Auers und Schüllers ergänzen einander gut, insofern Auer ein umfassendes Konzept theologisch-ethischer Argumentation liefert und Schüller mit seinen Wertvorzugsregeln im konkreten Prozess moralischer Urteilsbildung Begründungshilfen bietet. A. Auer und B. Schüller stimmen darin überein, dass die Wirklichkeit nicht bloß als das Faktische und Empirische gesehen wird, denn das bloß Faktische begründet keine sittliche Notwendigkeit. Für die Begründung des Sittlichen ist das Faktische auf das »Essentielle« hin zu überschreiten. Es geht also nicht nur darum, zu fragen: Was ist natürlich? sondern um die Frage: Was ist dem Menschen wesentlich? Was ist verbindlich für das optimal Menschliche? Was trägt bei zum Mehr-Mensch-Werden? Wie können wir am besten unser Leben in Gemeinschaft mit anderen gestalten? (Aus: F. Feiner, Didaktik ethischen Lernens. Grundlagen, in: F. Feiner – A. Schrettle, Leben gestalten – Glauben verantworten. Handbuch zu ‚Glaubensbuch 7’, Salzburg 1989, 39-41)