Merkblatt zur Pflanzung und Pflege von Obstbäumen Einschlag der Bäume: Die Bäume sollten möglichst sofort gepflanzt und gewässert werden. Ist eine sofortige Pflanzung nicht möglich, müssen die Bäume umgehend in lockere Erde eingeschlagen und gewässert werden. Pflanzgrube: An der Pflanzstelle sollte die Pflanzgrube zwei Spaten tief (etwa 40 cm) ausgehoben, und der Untergrund nochmals spatentief gelockert werden. Der Aushub sollte mit reifer Komposterde oder krümeliger Gartenerde verbessert werden; keinen Dünger, frischen Stallmist oder Torf beimischen. Baumpfahl: Zuerst muss der Baumpfahl gesetzt werden, um Wurzelschädigungen zu vermeiden. Der Pfahl soll unterhalb des Kronenansatzes enden. Pflanzschnitt bei Obstbäumen: Für den Kronenaufbau wird benötigt: ein Mitteltrieb, deshalb Konkurrenztriebe (A) entfernen. 3 - 4 nicht zu steil stehende Seitentriebe belassen (mit ca. 45-60° Winkel). Die für die Kronenbildung ausgewählten Seitentriebe sind auf gleicher Höhe ca. um die Hälfte einzukürzen, und zwar jeweils oberhalb eines nach außen stehenden Auges (s. Abbildung C). Der Mitteltrieb wird etwa handhoch über den Seitentrieben eingekürzt. Grundsätzlich sind die Obstbäume im unbelaubten Zustand (Winterruhe) zu schneiden. Eine Ausnahme stellt der Walnussbaum dar, der den Pflanzschnitt nur im belaubten Zustand verträgt. Dies gilt auch für den Kronenaufbau- und Pflegeschnitt im Ertragsalter. Wurzelschnitt: Alle beschädigten Wurzeln müssen oberhalb der Schadstelle zurück geschnitten werden. Dies gilt in besonderem Maße für Walnussbäume. An stärkeren Wurzeln sollen die Enden mit einem möglichst scharfen Messer angeschnitten werden; dabei soll die Schnittfläche nach unten zeigen. Die Faserwurzeln bleiben erhalten. Amt für Bodenmanagement Marburg, Flurbereinigungsbehörde Einpflanzen: Zwischen Baumstamm und Pfahl sollte ein Abstand von ca. 10 cm eingehalten werden. Der Aushub soll zwischen und auf die Wurzel gegeben werden, der Baum wird dabei mehrmals leicht aufgestoßen. Der Wurzelhals (Veredelungsstelle) soll über der Erde bleiben. Die Erde wird kräftig angetreten, ohne die Wurzeln zu beschädigen. Dabei wird eine Gießmulde gebildet, die mindestens 10 l Wasser fassen sollte, dann wird der Baum angegossen. Schließlich muss der Baum mit einem Band (aus doppelter Kokos oder Juteschnur) mit einer Achterschlaufe angebunden werden. Der Abstand der Bäume untereinander sollte mindestens 10 m betragen. Schutz gegen Wildverbiss: Der Baumstamm sollte durch eine 1-1,5 m hohe Wildschutzspirale oder Drahthose aus engmaschigem Drahtgeflecht (Kaninchendraht) oder Wildschutzzaun geschützt werden. Kronenaufbauschnitt bei heranwachsenden Obstbäumen: Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, muss der junge Obstbaum bis zum 10. Standjahr mindestens alle zwei Jahre geschnitten werden. Dabei sollen zu dicht stehende und nach innen wachsende Äste entfernt werden. Pflege von Obstbäumen im Ertragsalter: Der Obstbaumschnitt beschränkt sich auf das Auslichten der Krone und auf das Entfernen zu dicht stehender Äste alle 2 - 3 Jahre nach dem Laubfall. Bei großen Schnittstellen (größer als 6 cm Durchmesser) und Stammwunden ist eine Wundbehandlung mit anerkannten Mitteln empfehlenswert. Die Wundbehandlung muss bei Aufplatzen durch das Wachstum des Baumes erneuert werden. Durch einen Verjüngungsschnitt, bei dem das Kronholz bis auf 50 % reduziert wird (bei alten Bäumen 20-30 %), können die Ernteerträge erheblich gesteigert werden. Grenzabstände zu Nachbargrundstücken: Die folgenden Grenzabstände (Auszug aus dem Nachbarrechtsgesetz) müssen bei der Pflanzung eingehalten werden: Pflanzentyp: 1. Bäume 1.1. Obstbäume Pflanzenart: Grenzabstand: Ausnahmen*) Walnussbaum 4m 8m 1.1.A. Kernobst auf stark wachsender Unterlage Apfel-Hochstamm Birnen-Hochstamm und Süßkirschen 2m 4m 1.1.B. Steinobst außer Süßkirschen Zwetschgen Mirabellen. 1,5 m 3m *) Angrenzend an weinbaulich, landwirtschaftlich, erwerbsgärtnerisch oder kleingärtnerisch genutzte Flächen Amt für Bodenmanagement Marburg, Flurbereinigungsbehörde