Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen nach Deutschland Im

Werbung
Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen nach Deutschland
I.
Im privaten Reiseverkehr,
d. h. keine Weitervermittlung bzw. Abgabe!!
Aus einem EU- Mitgliedsstaat, der EU
gleichgestellten o. gelisteten Drittland
(aktuelle Liste beim Veterinäramt zu
erfragen)
-
max. 5 Hunde je Person
die Tiere müssen vom Eigentümer oder
einer ermächtigten Person begleitet
werden
-
EU- Heimtierausweis des jeweiligen
Mitgliedstaates o. beiliegende
Veterinärbescheinigung für das nicht
gewerbliche Verbringen von Heimtieren
mit amtstierärztlicher Bestätigung der
Teile I-IV(für der EU gleichgestellte und
gelistete Drittländer erforderlich)
Heimtierausweis/Veterinärbescheinigung
vollständig ausgefüllt, d.h. Adresse
Tierbesitzer, Beschreibung u.
Kennzeichnung des Tieres (Rasse,
Geschlecht, Farbe..)
Chip bzw. Tätowierung (muss
übereinstimmen mit den Angaben im
Heimtierausweis/der
Veterinärbescheinigung)
Gültige Tollwutimpfung (Unterschrift u.
Stempel des Tierarztes im
Ursprungsland, Erstimpfung mind. 21
Tage zurückliegend,
Wiederholungsimpfung innerhalb der
Gültigkeitsangabe)
-
-
-
Aus einem nicht gelisteten Drittland
(z.B. Türkei, Tunesien..)
- max. 5 Hunde je Person
- Veterinärbescheinigung (Teil I-V)
- Tollwutimpfung
- Tollwut- Titerbestimmung durch EUzugelassenes Labor, frühestens 30 Tage
nach Erstimpfung möglich, nach
Feststellung eines ausreichenden Titers ist
eine Wartezeit von 3 Monaten vor
Einfuhr einzuhalten, d.h. die Tiere müssen
mind. 7 Monate alt sein!!
(Titerbestimmung ist in der
Veterinärbescheinigung unter Punkt V. zu
bescheinigen !)
- Chip o. Tätowierung
Welpen unter 3 Monaten
II.
Aus der EU
-
Bedingungen s.o. außer Tollwutimpfung
in Begleitung der Mutter, die o.g.
Bedingungen erfüllt oder
ohne Begleitung der Mutter, dafür eine
schriftliche Erklärung des
vorhergehenden Halters, aus der
hervorgeht, dass der Welpe bis zum
Verbringen ausschließlich am Ort seiner
Geburt gehalten wurde u. nicht mit
wildlebenden Tieren in Berührung
gekommen ist
Welpen aus der EU gleichgestellten o.
gelisteten Drittländern:
-
immer tierseuchenrechtliche
Einfuhrgenehmigung im Vorfeld durch die
Grenzkontrollstelle am Flughafen
München erforderlich!!
Gewerbliches Verbringen bzw. Einfuhr = jedes Verbringen/
Einfuhr, bei der die Tiere weitergegeben werden!! z .B. übers
Tierheim
Aus der EU
-
-
Außerhalb der EU - der EU
gleichgestellte und gelistete Drittländer
-
-
Außerhalb der EU - nicht gelistete
Drittländer
Heimtierausweis + klinische tierärztliche
Untersuchung innerhalb von 24 Std. vor
dem Versand (Eintrag im Heimtierausweis
S 20/21) + Kennzeichnung + Impfung.
Welpen unter 3 Monate nicht möglich !
Teil I bis VII u. Teil IX (klinische
Untersuchung) der
Veterinärbescheinigung für das
Verbringen von Heimtieren zu
Handelszwecken (beigefügt) +
Kennzeichnung + Impfung.
Welpen unter 3 Monate nicht möglich !
nicht möglich !!
Die Tollwutimpfung beim gewerblichen Verbringen muss immer 30 Tage zurückliegen!
Wer sich ausführlich informieren will, findet hier alle notwendigen Angaben:
http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html
Herunterladen