Kurzinfo Nr. 2/16: REISEBESTIMMUNGEN FÜR WELPEN UND ERWACHSENE TIERE C:/Server/Praxis/Rundmail Hunde- und Katzenwelpen dürfen erst ab einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Reisen ins Ausland sind dann erst mit der 16 Woche bzw. 21 Tage nach erfolgter Tollwutimpfung möglich. Nicht geimpfte Welpen unter 16 Wochen dürfen nicht einreisen, auch wenn diese in Begleitung der Mutter (mit gültiger Tollwutimpfung) sind. Tierärzte sind von den Behörden beauftragt Tiere, die ohne gültige Tollwutimpfung (EU-Heimtierausweis, Mikrochip) nach Deutschland verbracht wurden, zu melden. Das Tier wird von der Behörde eingezogen, ins Tierheim verbracht, und unter Quarantäne gestellt, bis es über eine gültige Tollwutimpfung verfügt (ist erst 3 Wochen nach erfolgter Impfung gültig). Wenn eine Tollwut-Titerbestimmung verlangt wird, kann diese die Quarantäne deutlich verlängern. Bitte informieren Sie sich gut, bevor sie einen Welpen/ Tier aus dem Auslandsurlaub mit nach Deutschland bringen, ist dieser/ dieses nicht im Besitz von gültigen Papieren (s.o.) handelt es sich um unseriöse Händler. Auch erwachsene Tiere müssen über eine gültige Tollwutimpfung (inkl. Mikrochip, EU-Heimtierausweis) verfügen. Diese Impfung darf das Wiederholungsimpfdatum nicht überschritten haben. Sollte dies der Fall sein, ist eine Reise ins Ausland erst 21 Tage nach erfolgter Impfung möglich. Bitte lassen Sie den Tollwutimpfstatus ihres Tieres rechtzeitig vor der Abreise (mind. 3 Wochen) überprüfen, damit gegebenenfalls eine Nachimpfung erfolgen kann. Der Impfstatus Ihres Vierbeiners wird an den Grenzen überprüft, bei fehlendem Impfstatus wird das Tier unter Quarantäne gesetzt. Weitere Infos auch unter www.petsontour.de oder dem zuständigen Konsulat/ Veterinäramt des jeweiligen Landes.