• Hunde- und Katzenwelpen dürfen erst ab einem Alter von 12

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Kurzinfo Nr. 2/16: REISEBESTIMMUNGEN FÜR WELPEN UND
ERWACHSENE TIERE
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 Hunde- und Katzenwelpen dürfen erst ab einem Alter von 12 Wochen
gegen Tollwut geimpft werden. Reisen ins Ausland sind dann erst mit
der 16 Woche bzw. 21 Tage nach erfolgter Tollwutimpfung möglich.
 Nicht geimpfte Welpen unter 16 Wochen dürfen nicht einreisen, auch
wenn diese in Begleitung der Mutter (mit gültiger Tollwutimpfung) sind.
 Tierärzte sind von den Behörden beauftragt Tiere, die ohne gültige
Tollwutimpfung (EU-Heimtierausweis, Mikrochip) nach Deutschland
verbracht wurden, zu melden.
 Das Tier wird von der Behörde eingezogen, ins Tierheim verbracht,
und unter Quarantäne gestellt, bis es über eine gültige
Tollwutimpfung verfügt (ist erst 3 Wochen nach erfolgter Impfung
gültig). Wenn eine Tollwut-Titerbestimmung verlangt wird, kann diese
die Quarantäne deutlich verlängern.
 Bitte informieren Sie sich gut, bevor sie einen Welpen/ Tier aus dem
Auslandsurlaub mit nach Deutschland bringen, ist dieser/ dieses nicht
im Besitz von gültigen Papieren (s.o.) handelt es sich um unseriöse
Händler.
 Auch erwachsene Tiere müssen über eine gültige Tollwutimpfung (inkl.
Mikrochip, EU-Heimtierausweis) verfügen. Diese Impfung darf das
Wiederholungsimpfdatum nicht überschritten haben. Sollte dies der Fall
sein, ist eine Reise ins Ausland erst 21 Tage nach erfolgter Impfung
möglich.
 Bitte lassen Sie den Tollwutimpfstatus ihres Tieres rechtzeitig vor der
Abreise (mind. 3 Wochen) überprüfen, damit gegebenenfalls eine
Nachimpfung erfolgen kann.
 Der Impfstatus Ihres Vierbeiners wird an den Grenzen überprüft, bei
fehlendem Impfstatus wird das Tier unter Quarantäne gesetzt.

Weitere Infos auch unter www.petsontour.de oder dem zuständigen
Konsulat/ Veterinäramt des jeweiligen Landes.
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