Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen nach Deutschland I. Im privaten Reiseverkehr, d. h. keine Weitervermittlung bzw. Abgabe!! Aus einem EU- Mitgliedsstaat, der EU gleichgestellten o. gelisteten Drittland (aktuelle Liste beim Veterinäramt zu erfragen) - max. 5 Hunde je Person die Tiere müssen vom Eigentümer oder einer ermächtigten Person begleitet werden - EU- Heimtierausweis des jeweiligen Mitgliedstaates o. beiliegende Veterinärbescheinigung für das nicht gewerbliche Verbringen von Heimtieren mit amtstierärztlicher Bestätigung der Teile I-IV(für der EU gleichgestellte und gelistete Drittländer erforderlich) Heimtierausweis/Veterinärbescheinigung vollständig ausgefüllt, d.h. Adresse Tierbesitzer, Beschreibung u. Kennzeichnung des Tieres (Rasse, Geschlecht, Farbe..) Chip bzw. Tätowierung (muss übereinstimmen mit den Angaben im Heimtierausweis/der Veterinärbescheinigung) Gültige Tollwutimpfung (Unterschrift u. Stempel des Tierarztes im Ursprungsland, Erstimpfung mind. 21 Tage zurückliegend, Wiederholungsimpfung innerhalb der Gültigkeitsangabe) - - - Aus einem nicht gelisteten Drittland (z.B. Türkei, Tunesien..) - max. 5 Hunde je Person - Veterinärbescheinigung (Teil I-V) - Tollwutimpfung - Tollwut- Titerbestimmung durch EUzugelassenes Labor, frühestens 30 Tage nach Erstimpfung möglich, nach Feststellung eines ausreichenden Titers ist eine Wartezeit von 3 Monaten vor Einfuhr einzuhalten, d.h. die Tiere müssen mind. 7 Monate alt sein!! (Titerbestimmung ist in der Veterinärbescheinigung unter Punkt V. zu bescheinigen !) - Chip o. Tätowierung Welpen unter 3 Monaten II. Aus der EU - Bedingungen s.o. außer Tollwutimpfung in Begleitung der Mutter, die o.g. Bedingungen erfüllt oder ohne Begleitung der Mutter, dafür eine schriftliche Erklärung des vorhergehenden Halters, aus der hervorgeht, dass der Welpe bis zum Verbringen ausschließlich am Ort seiner Geburt gehalten wurde u. nicht mit wildlebenden Tieren in Berührung gekommen ist Welpen aus der EU gleichgestellten o. gelisteten Drittländern: - immer tierseuchenrechtliche Einfuhrgenehmigung im Vorfeld durch die Grenzkontrollstelle am Flughafen München erforderlich!! Gewerbliches Verbringen bzw. Einfuhr = jedes Verbringen/ Einfuhr, bei der die Tiere weitergegeben werden!! z .B. übers Tierheim Aus der EU - - Außerhalb der EU - der EU gleichgestellte und gelistete Drittländer - - Außerhalb der EU - nicht gelistete Drittländer Heimtierausweis + klinische tierärztliche Untersuchung innerhalb von 24 Std. vor dem Versand (Eintrag im Heimtierausweis S 20/21) + Kennzeichnung + Impfung. Welpen unter 3 Monate nicht möglich ! Teil I bis VII u. Teil IX (klinische Untersuchung) der Veterinärbescheinigung für das Verbringen von Heimtieren zu Handelszwecken (beigefügt) + Kennzeichnung + Impfung. Welpen unter 3 Monate nicht möglich ! nicht möglich !! Die Tollwutimpfung beim gewerblichen Verbringen muss immer 30 Tage zurückliegen! Wer sich ausführlich informieren will, findet hier alle notwendigen Angaben: http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html