DA-Zusammenfassung

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Ausgewählte Aspekte der christlich-islamischen Begegnung unter
besonderer Berücksichtigung der Umsetzung im ÖBH
Die vorliegende Arbeit stellt eine Zusammenführung von vier einzelnen Diplomarbeiten,
welche am FH-DiplStG „Militärische Führung“ eingereicht wurden, dar. Das Thema dieser
Gruppendiplomarbeit ist an Aktualität kaum zu übertreffen. Seit dem 11. September 2001
vergeht kaum ein Tag, an dem in den Nachrichten nicht über den Islam oder die Taten von
Muslimen berichtet wird. Auch wenn Österreich als Insel der Seligen zu bezeichnen ist, gibt
es auch hierzulande eine öffentliche Diskussion über den Islam. Meistens findet diese
anlassbezogen und stark polemisierend statt. Kaum jemand, leider auch nicht die Politiker,
beschäftigt sich wirklich mit dem Islam und seinen Hintergründen. Um sich aber nicht in den
Reigen der „Jammerer und Halbwissenden“ einreihen zu müssen, sollte sich jeder
österreichische Offizier mit dem Islam auseinandersetzen.
Aus diesem Grund behandelt diese Arbeit ausgewählte Aspekte der christlich-islamischen
Begegnung,
beginnend
mit
den
Grundzügen
des
Islam
zur
Schaffung
eines
Grundverständnisses über diese Religion und deren Lehren. Der Islam ist nicht nur die nach
dem Christentum zweitgrößte Weltreligion, sondern darüber hinaus auch eine sehr
mitreißende Religion, deren Traditions- und Wertvorstellungen tief im gesellschaftlichen
Leben verwurzelt sind. Im Speziellen wird dabei die Verschmelzung von Religion und Staat
am Beispiel der Umsetzung der islamischen Religionsgesetze in der Islamischen Republik
Iran erörtert. Es wird weiters auf die Bedeutung von Krieg, Gewalt und Toleranz im
christlichen und islamischen Wertebild eingegangen. Der Islam steht ja seit dem Empfangen
der Lehren Allahs durch den Propheten Muhammad im bewaffneten und unbewaffneten
Kampf
gegen
die
Ungläubigen.
Ein
wesentlicher
Punkt
ist
die
islamische
Glaubensverbreitung, die als Djihad bezeichnet wird. Der Djihad ist weit mehr als der über
die Medien kommunizierte bewaffnete Kampf. Es geht dabei um das Überbringen des Islams
mit allen Mitteln.
Dem gegenüber steht das Christentum, welches in einem Entwicklungsprozess steht, der mit
der Verkündigung Jesu begann und sich durch die Jahrhunderte bis in die heutige Zeit zieht.
Im Christentum ist die Toleranz gegenüber Andersgläubigen und grundsätzlich „Anderen“ der
wichtigste Grundssatz, der seinen Ursprung in der Einstellung von Jesus Christus hat. Diese
Einstellung lässt sich als die Liebe gegenüber Anderen beschreiben. Durch den Einzug des
Christentums in die staatlichen Organisationen wie das Militär aber auch die Legislative
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wurden auch die Christen gezwungen, sich mit der Tatsache der Gewaltanwendung und des
Führens von Kriegen auseinanderzusetzen. Aufgrund der geschichtlichen Entwicklung und
dem Abwenden des Christentums von einer gewaltsamen Bekehrung Andersgläubiger, trägt
das Christentum dem Grundsatz der Religionsfreiheit Rechnung.
Welche rechtliche Situation der Islam nun in einem europäischen, christlich geprägten Land
vorfindet,
wird
anhand
der
staatskirchenrechtlichen
Stellung
der
Islamischen
Glaubensgemeinschaft in Österreich behandelt. In Österreich begann der Prozess der den
Islam die volle Glaubensfreiheit brachte in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Von da an wurden
die
Rechte
der
Kirchen
und
Religionsgemeinschaften
stetig
erweitert
und
den
gesellschaftlichen Erfordernissen angepasst. Die Okkupation und spätere Annexion von
Bosnien-Herzegowina durch die Monarchie war für den Islam in Österreich von historischer
Bedeutung. Dieser Anschluss eines vorwiegend islamischen Gebietes veranlasste den
Gesetzgeber die Stellung des Islam eingehend zu behandeln. Das Resultat trat mit dem
Islamgesetz im Jahre 1912 in Kraft. Dieses Gesetz fand seinen Weg über die 1. Republik und
das 3. Reich in die Rechtsordnung der 2. Republik und erfuhr durch die verstärkte
Zuwanderung, beginnend in den sechziger Jahren, erneute Aktualität. Ausdruck des
Paritätsgrundsatzes ist die Islamverordnung, welche der IGGiÖ dieselben Rechte wie anderen
anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften einräumt. Die Garantie für die private und
öffentliche Religionsausübung bildet jedoch nicht nur innerstaatliches Recht. Diese Rechte
sind in Österreich auch durch internationales Recht verbürgt und beeinflusst. Die
staatskirchenrechtliche Stellung des Islam in Österreich ist umfassend geregelt. Dies bedeutet,
dass
von
Steuererleichterungen
über
garantierten
Religionsunterricht
bis
zum
Tierschutzgesetz Rücksicht auf die finanziellen und religiösen Bedürfnisse des Islam
genommen wird.
Auch das Österreichische Bundesheer ist durch die steigende Zahl muslimischer Soldaten
betroffen. Durch die Regelung der Verpflegung, der Gebetszeiten und der Freizeit konnten
bereits viele Probleme religiöser Natur ausgeräumt werden. Es wird auch auf weitere
Probleme eingegangen und der mögliche Umgang mit diesen umrissen. Als besondere Geste
der Toleranz gegenüber dem Islam kann die geplante Einführung einer islamischen
Militärseelsorge im ÖBH bezeichnet werden. Bereits im Jahre 1882 kam es erstmals zur
Errichtung einer islamischen Militärseelsorge in Österreich-Ungarn, die sich bis zum Ende
des Ersten Weltkrieges weiterentwickelte. Die Situation der damaligen Armee im Bezug auf
die Einführung einer islamischen Militärseelsorge war eine andere als heute. Anders als heute,
handelte sich damals um eine einheitliche Religionsauffassung (Sunniten nach hanefitischem
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Ritus). Die islamische Glaubensgemeinschaft findet im Islamgesetz von 1912 auch keine
Grundlage für eine islamische Militärseelsorge vor. Trotzdem steht das ÖBH in Kontakt mit
der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich und verhandelt über eine zukünftige
islamische Militärseelsorge.
Die forschungsleitenden Fragen dieser Arbeit lauten daher wie folgt:
¾
Gibt es religiös motivierte Unterschiede in der Anwendung von militärischer
Gewalt im Christentum und Islam
Krieg und Gewalt begleiten das Christentum und den Islam seit ihrer Gründung. Muss doch
zuerst ein Unterschied zwischen Krieg und Gewalt festgestellt werden, so ist erkennbar, dass
es keine eindeutige Definition des Krieges gibt, woraus man dennoch ein Verständnis des
Krieges in den beiden Religionen erarbeiten kann.
Ziehen sich die Gewaltanwendung und der Krieg wie ein roter Faden durch die Geschichte
des Alten Testaments, so kehrt sich dieses mit der Verkündigung Jesu ins Gegenteil. Musste
sich das Christentum mit Krieg und Gewalt während seiner zweitausendjährigen Geschichte
auseinandersetzen, so lässt sich jedoch eindeutig ableiten, dass es zwar eine bewusste
Führung eines Krieges unter bestimmten Voraussetzungen geben darf. Dieser muss allerdings
immer dem höchsten Gut, dem Frieden, dienen.
Im Islam stellte Muhammad seit der Gründung die Weichen eindeutig auf das Führen von
Kriegen. Das höchste Gut, welches es im Islam zu erreichen gilt, ist das Ausbreiten des
Islams. Wird zwar der große Djihad als geistige Ausbreitung bevorzugt, so steht diesem der
kleine Djihad, welcher die Anwendung von Gewalt mit einschließt, als reale Tatsache
gegenüber.
¾
Besteht die Möglichkeit einer auf Toleranz und interreligiöses Verständnis
basierenden Zusammenarbeit zwischen christlichen und islamischen Staaten?
Die Betrachtungen der heiligen Schriften lassen einen sehr wichtigen Schluss zu: in diesem
Vergleich des Christentum und des Islam treffen zwei ungleiche Partner aufeinander. Der
Islam in seiner Grundstruktur bietet einem Gläubigen viel mehr Möglichkeiten, die Schrift
beliebig zu deuten und die Ergebnisse der Deutungen seinen eigenen Zielen und Bedürfnissen
anzupassen. Dabei entsteht die Situation, dass im Einflussgebiet des Islams sehr konträre
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Sichtweisen der Schrift existieren, wobei hier die gesamte Bandbreite der Möglichkeiten von
liberalen bis hin zu sehr extremen und gewaltbereiten Einstellungen der Gläubigen vorhanden
ist. Daher kann man nicht davon ausgehen, dass von allen Muslimen tolerantes Verhalten
bzw. Gesprächsbereitschaft gegenüber Christen erwartet werden kann. Diesem mitunter
aggressiven, kämpferischen Islam steht ein grundsätzlich friedliches Christentum gegenüber,
wobei die Toleranz an sich einen Grundpfeiler des christlichen Glaubens darstellt. Daher
befindet sich das Christentum in dieser Ausgangssituation eines möglichen Dialoges von
vornherein im Nachteil.
Hinsichtlich der Frage der Zusammenarbeit spielt die gegenseitige Toleranz eine der
wichtigsten, wenn nicht die wichtigste Rolle. Das grundsätzliche Vorhandensein der Toleranz
könnte alle Türen im interkulturellen bzw. interreligiösen Dialog öffnen. Dabei muss
allerdings bedacht werden, dass es Voraussetzungen gibt, ohne deren Erfüllung der Dialog auf
jeden Fall zum Scheitern verurteilt ist: das ist einerseits eine inhaltliche Toleranz als Leitlinie
im Umgang mit der jeweils anderen Religion und andererseits eine friedliche bzw.
friedliebende Grundeinstellung der jeweiligen Religion gegenüber den anderen.
¾
Welche staatskirchenrechtliche Stellung besitzt der Islam in Österreich heute
und wie entwickelte sich diese Stellung beginnend mit dem Revolutionsjahr 1848?
Welchen Einfluss hat diese auf das Österreichische Bundesheer?
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich genießt dieselben umfassenden Rechte
und Pflichten wie die anderen anerkannten Kirchen und Glaubensgemeinschaften in
Österreich. Dazu zählen u.a die öffentliche und private Religionsausübung, Schutz der
Religion vor Herabwürdigung, das Recht auf Religionsunterricht an den Schulen, die
Regelung
der
inneren
Angelegenheiten
sowie
steuerliche
Begünstigungen
und
Abgabenbefreiungen.
Auch das ÖBH wird der Stellung des Islams in Österreich gerecht. Die Unterteilung der
Moslems in nicht strenggläubige, strenggläubige und besonders strenggläubige Angehörige
der Islamischen Glaubensgemeinschaft schafft die Voraussetzung für einen reibungslosen
Dienstbetrieb, welcher auch den religiösen Bedürfnissen gerecht wird. Insgesamt findet der
Islam in Österreich mit der Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts eine in Europa
vorbildliche Rechtssituation vor.
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¾
Welche Grundlagen und Voraussetzungen gibt es für die Einführung einer
muslimischen Militärseelsorge
Verhandlungen zwischen der IGGIÖ und dem BMLV über eine mögliche Implementierung
einer islamischen Militärseelsorge laufen bereits. Der Umstand, dass Österreich zu einem der
„islamfreundlichsten“ westlichen Staaten zählt, ist in der eigenen Geschichte zu finden.
Im Islamgesetz von 1912 gibt es keine Grundlage für die Einrichtung einer islamischen
Militärseelsorge. Man hat sich geeinigt, bis zur Novellierung des Islamgesetzes mit der
Einführung zu warten. Je mehr wir die islamische Kultur in Österreich integrieren, desto mehr
werden wir uns verändern. Aus der aktuellen Studie des BMI geht hervor, dass die Mehrheit
der Österreicher und der Muslime für eine Integration bereit sind. Es wird Sache der Politik
sein, unsere in der Verfassung verankerten Grundwerte zu wahren, sie weiter auszubauen und
deren Missbrauch zu minimieren. Im Bereich des Militärs ist dies die Aufgabe der
Militärseelsorge, auch einer islamischen.
Bei der Erstellung dieser Arbeit wurden folgende Methoden und Forschungsansätze
angewandt:
Theorietyp:
Dialektisch kritisch
Methode:
Geisteswissenschaftliche
Forschungsansatz:
Komparativer Ansatz
Erhebungstechnik:
Text- und Dokumentenauswahl
Analysetechnik:
Inhaltsanalyse
Die Arbeit baut auf einem Grundverständnis der beiden Weltreligionen, des Christentums und
des Islams auf. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die in der Schrift verwendeten Gesetze
und besonders die verwendeten Verlautbarungsblätter zum Teil einer jährlichen Änderung
unterliegen. Die Gültigkeit derselben muss also vom Leser selbst überprüft werden.
Es wird nach dem geisteswissenschaftlichen System zitiert. Wörtliche Zitate sind unter
Anführungszeichen gesetzt. Bei einer etwaigen Auslassung von mehreren Wörtern werden an
der Stelle der Auslassung drei Punkte gesetzt (…).
Sinngemäße Zitate oder Auszüge aus bereits veröffentlichten Werken sind in der Fußnote
durch die Abkürzung „Vgl.“ gekennzeichnet.
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