Integrität und Vertrauen Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister der Rolls-Royce Power Systems AG Kapitel 1 Die Rolls-Royce Power Systems AG und die Unternehmen der Rolls-Royce Power Systems AG-Gruppe erwarten von allen Lieferanten und Dienstleistern sowie deren verbundenen Unternehmen (im Folgenden insgesamt „Lieferanten“), dass sie in allen unternehmerischen Aktivitäten der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die jeweils geltenden 01 2 Gesetze sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen sie tätig sind, beachten. Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Allgemeine Grundsätze, Recht und Gesetz Rolls-Royce Power Systems AG Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister Rolls-Royce Power Systems AG Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister 3 Kapitel 2 1. Menschenrechte 5. Vereinigungsfreiheit Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte sicherstellen. Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie das Recht auf Koalitionsfreiheit ihrer Mitarbeiter im Rahmen der jeweils nationalen geltenden Rechte und Gesetze in den Ländern, in denen ihre Mitarbeiter tätig sind, achten. 2. Zwangsarbeit Rolls-Royce Power Systems AG-Lieferanten lehnen jegliche Form von Zwangsarbeit ab. 3. Kinderarbeit Rolls-Royce Power Systems AG-Lieferanten beachten die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten. Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten insbesondere die Einhaltung des Übereinkommens über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation). Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten. 6. Vergütung und Arbeitszeiten Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die jeweils anwendbaren Gesetze zur Arbeitszeit einhalten und ihren Mitarbeitern Vergütungen und Sozialleistungen gewähren, die den gesetzlichen und tariflichen Mindeststandards entsprechen. 7. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen gewährleisten und eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt unterstützen. 8. Umweltschutz 4. Diskriminierung 02 Grundsätze zur sozialen Verantwortung und zur Einhaltung von Arbeitsstandards 4 Rolls-Royce Power Systems AG Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegentreten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung. Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie dem Ziel des Umweltschutzes für die heutige und künftige Generationen nachhaltig verpflichtet sind. Die jeweils national geltenden Gesetze, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten. Umweltbewusstes Handeln der Mitarbeiter ist zu unterstützen. Rolls-Royce Power Systems AG Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister 5 Kapitel 3 1. Korruption 1.2 Verhalten im Geschäftsverkehr Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie Korruption in keiner Weise dulden und mit Entschlossenheit dagegen vorgehen. Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt oder gefordert werden. Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten insbesondere, dass im Umgang mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) und staatlichen Institutionen die Interessen des Lieferanten und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt werden. Handlungen und (Kauf-)Entscheidungen müssen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen erfolgen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Unter anderem ist folgendes zu beachten: 1.1 Verhalten im Zusammenhang mit Amtsträgern Die Gewährung persönlicher Vorteile (insbesondere geldwerter Art wie Zahlungen und Darlehen einschließlich der Gewährung kleinerer Geschenke über einen längeren Zeitraum) durch Rolls-Royce Power Systems AG-Lieferanten und deren Mitarbeiter an Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für das Unternehmen oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, ist nicht erlaubt. 03 Verhalten im geschäftlichen Umfeld 6 Rolls-Royce Power Systems AG Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert weder gefordert noch angenommen werden. Die Lieferanten von der Rolls-Royce Power Systems AG legen ihren Mitarbeitern auf, dass sie keine entsprechenden Vorteile anbieten, gewähren, billigen, fordern, annehmen oder versprechen lassen. Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet, dass ihre Lieferanten im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, billigen, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im allgemein anerkannten Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit des jeweiligen Landes bewegen. Lieferanten der Rolls-Royce Power Systems AG können verbindliche Richtlinien zur Annahme und Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Bewirtung und Veranstaltungen erlassen. Hierin können Ausnahmen hinsichtlich angemessener geringwertiger und symbolhafter Geschenke, angemessener Geschäftsessen und angemessener Veranstaltungen des eigenen Unternehmens wie von Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) geregelt werden. Die Lieferanten von der RollsRoyce Power Systems AG stellen bei Bedarf Ansprechpartner zur Verfügung, die kontaktiert werden können, wenn Mitarbeiter des Unternehmens sich in einem Interessenkonflikt befinden oder diese unsicher sind, ob ein Interessenkonflikt gegeben ist oder entstehen könnte. Rolls-Royce Power Systems AG Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister 7 Kapitel 3 2. Verhalten gegenüber Wettbewerbern 3. Geldwäsche Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie den fairen Wettbewerb achten und die geltenden Gesetze einhalten, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs. Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einhalten und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen. Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen (Preis- und Konditionenbestimmung). 4. Geschäftsgeheimnisse Im Hinblick darauf, dass die Abgrenzung zwischen verbotenen Kartellen und zulässiger Zusammenarbeit problematisch sein kann, sollen die Lieferanten der Rolls-Royce Power Systems AG für ihre Mitarbeiter einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der in Zweifelsfragen kontaktiert werden kann. Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie ihre Mitarbeiter verpflichten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sowie vertrauliche Unterlagen dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hierzu eine Befugnis erteilt wurde, oder es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt. 5. Exportkontrolle Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen einhalten. 03 Verhalten im geschäftlichen Umfeld 8 Rolls-Royce Power Systems AG Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister Rolls-Royce Power Systems AG Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister 9 Kapitel 4 Kapitel 5 04 Lieferanten 05 Einhaltung Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die vorliegende Leitlinie ihren Mitarbeitern sowie in angemessener Weise ihren unmittelbaren Zulieferern und Subunternehmern vermitteln und deren Einhaltung bestmöglich fördern. Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet insbesondere auch, dass ihre Lieferanten ihre Zulieferer und Subunternehmer auffordern, die Inhalte dieser Leitlinie ebenfalls zu befolgen und dass sie diesen empfehlen, ihrerseits ihre Lieferanten aufzufordern, die Grundsätze dieser Leitlinie zu befolgen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Korruption, Kartellrecht, Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Es bleibt den Lieferanten der Rolls-Royce Power Systems AG überlassen, für sich und ihre Mitarbeiter weitergehende Verhaltensrichtlinien mit höheren Anforderungen an ethisches Handeln einzuführen. Die Lieferanten der Rolls-Royce Power Systems AG werden ihren Beschäftigten die Leitlinie und ihre Inhalte bekannt machen. Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten außerdem, dass sie insbesondere durch Gestaltung und ggfs. Anpassung der eigenen Richtlinien und Prozesse darauf hinwirken, dass das Unternehmen den Grundsätzen dieser Leitlinie entspricht. 10 Rolls-Royce Power Systems AG Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister Die Lieferanten werden der Rolls-Royce Power Systems AG bei Bedarf einen verantwortlichen Ansprechpartner für Fragen der Umsetzung der in dieser Leitlinie geregelten Grundsätze benennen. Jeder Verstoß gegen die in dieser Leitlinie aufgeführten Grundsätze wird von der Rolls-Royce Power Systems AG als eine wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens des Lieferanten betrachtet. Bei Hinweisen auf die Nichteinhaltung der Grundsätze dieser Leitlinie (z.B. durch Medienberichte) behält sich die Rolls-Royce Power Systems AG unbeschadet weitergehender Rechte vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen. Rolls-Royce Power Systems AG Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister 11 Rolls-Royce Power Systems AG Einkauf Maybachplatz 1 88045 Friedrichshafen / Deutschland [email protected] Version 1.2. Stand: 01. Oktober 2014 The Rolls-Royce name, Rolls-Royce badge and Rolls-Royce monogram logos are registered Trade Marks of Rolls-Royce plc.