Rolls-Royce Power Systems Lieferantenleitfaden

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Integrität und Vertrauen
Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister der Rolls-Royce Power Systems AG
Kapitel 1
Die Rolls-Royce Power Systems AG und die Unternehmen der
Rolls-Royce Power Systems AG-Gruppe erwarten von allen
Lieferanten und Dienstleistern sowie deren verbundenen
Unternehmen (im Folgenden insgesamt „Lieferanten“), dass
sie in allen unternehmerischen Aktivitäten der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die jeweils geltenden
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Gesetze sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der
Länder, in denen sie tätig sind, beachten.
Geschäftspartner sind fair zu behandeln.
Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der
Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Allgemeine Grundsätze, Recht und Gesetz
Rolls-Royce Power Systems AG Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister
Rolls-Royce Power Systems AG Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister
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Kapitel 2
1. Menschenrechte
5. Vereinigungsfreiheit
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die Einhaltung der international anerkannten
Menschenrechte sicherstellen.
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie das Recht auf Koalitionsfreiheit ihrer Mitarbeiter
im Rahmen der jeweils nationalen geltenden Rechte und
Gesetze in den Ländern, in denen ihre Mitarbeiter tätig sind,
achten.
2. Zwangsarbeit
Rolls-Royce Power Systems AG-Lieferanten lehnen jegliche
Form von Zwangsarbeit ab.
3. Kinderarbeit
Rolls-Royce Power Systems AG-Lieferanten beachten die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten. Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren
Lieferanten insbesondere die Einhaltung des Übereinkommens über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten
Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation). Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so sind diese
vorrangig zu beachten.
6. Vergütung und Arbeitszeiten
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die jeweils anwendbaren Gesetze zur Arbeitszeit
einhalten und ihren Mitarbeitern Vergütungen und Sozialleistungen gewähren, die den gesetzlichen und tariflichen
Mindeststandards entsprechen.
7. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen gewährleisten und eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt unterstützen.
8. Umweltschutz
4. Diskriminierung
02 Grundsätze zur sozialen Verantwortung und
zur Einhaltung von Arbeitsstandards
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Rolls-Royce Power Systems AG Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und
Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegentreten. Dies
bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion
oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie dem Ziel des Umweltschutzes für die heutige
und künftige Generationen nachhaltig verpflichtet sind. Die
jeweils national geltenden Gesetze, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten. Umweltbewusstes
Handeln der Mitarbeiter ist zu unterstützen.
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Kapitel 3
1. Korruption
1.2 Verhalten im Geschäftsverkehr
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie Korruption in keiner Weise dulden und mit Entschlossenheit dagegen vorgehen.
Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine
Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt oder gefordert
werden.
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten insbesondere, dass im Umgang mit Geschäftspartnern
(Kunden, Lieferanten) und staatlichen Institutionen die Interessen des Lieferanten und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt werden.
Handlungen und (Kauf-)Entscheidungen müssen frei von
sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen
erfolgen.
Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten.
Unter anderem ist folgendes zu beachten:
1.1 Verhalten im Zusammenhang mit Amtsträgern
Die Gewährung persönlicher Vorteile (insbesondere geldwerter Art wie Zahlungen und Darlehen einschließlich der Gewährung kleinerer Geschenke über einen längeren Zeitraum)
durch Rolls-Royce Power Systems AG-Lieferanten und deren
Mitarbeiter an Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im
öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für das Unternehmen oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, ist nicht erlaubt.
03 Verhalten im geschäftlichen Umfeld
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Rolls-Royce Power Systems AG Leitfaden für Lieferanten und Dienstleister
Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert weder gefordert noch angenommen
werden. Die Lieferanten von der Rolls-Royce Power Systems AG
legen ihren Mitarbeitern auf, dass sie keine entsprechenden
Vorteile anbieten, gewähren, billigen, fordern, annehmen oder
versprechen lassen.
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet, dass ihre Lieferanten im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen,
Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, billigen, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht,
die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu
gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im allgemein anerkannten
Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit des jeweiligen Landes bewegen.
Lieferanten der Rolls-Royce Power Systems AG können verbindliche Richtlinien zur Annahme und Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Bewirtung und Veranstaltungen
erlassen. Hierin können Ausnahmen hinsichtlich angemessener geringwertiger und symbolhafter Geschenke, angemessener Geschäftsessen und angemessener Veranstaltungen des
eigenen Unternehmens wie von Geschäftspartnern (Kunden,
Lieferanten) geregelt werden. Die Lieferanten von der RollsRoyce Power Systems AG stellen bei Bedarf Ansprechpartner
zur Verfügung, die kontaktiert werden können, wenn Mitarbeiter des Unternehmens sich in einem Interessenkonflikt
befinden oder diese unsicher sind, ob ein Interessenkonflikt
gegeben ist oder entstehen könnte.
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Kapitel 3
2. Verhalten gegenüber Wettbewerbern
3. Geldwäsche
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie den fairen Wettbewerb achten und die geltenden Gesetze einhalten, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige
Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs.
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einhalten und sich nicht an
Geldwäscheaktivitäten beteiligen.
Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen
insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise
oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden
zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen
Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen
Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre
Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen (Preis- und Konditionenbestimmung).
4. Geschäftsgeheimnisse
Im Hinblick darauf, dass die Abgrenzung zwischen verbotenen
Kartellen und zulässiger Zusammenarbeit problematisch sein
kann, sollen die Lieferanten der Rolls-Royce Power Systems AG
für ihre Mitarbeiter einen Ansprechpartner zur Verfügung
stellen, der in Zweifelsfragen kontaktiert werden kann.
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie ihre Mitarbeiter verpflichten, Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Vertrauliche
Informationen sowie vertrauliche Unterlagen dürfen nicht
unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise
zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hierzu eine
Befugnis erteilt wurde, oder es sich um öffentlich zugängliche
Informationen handelt.
5. Exportkontrolle
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen
und Informationen einhalten.
03 Verhalten im geschäftlichen Umfeld
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Kapitel 4
Kapitel 5
04 Lieferanten
05 Einhaltung
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die vorliegende Leitlinie ihren Mitarbeitern
sowie in angemessener Weise ihren unmittelbaren Zulieferern und Subunternehmern vermitteln und deren Einhaltung
bestmöglich fördern.
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet insbesondere
auch, dass ihre Lieferanten ihre Zulieferer und Subunternehmer auffordern, die Inhalte dieser Leitlinie ebenfalls zu befolgen und dass sie diesen empfehlen, ihrerseits ihre Lieferanten
aufzufordern, die Grundsätze dieser Leitlinie zu befolgen. Dies
gilt insbesondere in Bezug auf Korruption, Kartellrecht,
Zwangsarbeit und Kinderarbeit.
Es bleibt den Lieferanten der Rolls-Royce Power Systems AG
überlassen, für sich und ihre Mitarbeiter weitergehende
Verhaltensrichtlinien mit höheren Anforderungen an ethisches Handeln einzuführen.
Die Lieferanten der Rolls-Royce Power Systems AG werden
ihren Beschäftigten die Leitlinie und ihre Inhalte bekannt
machen.
Die Rolls-Royce Power Systems AG erwartet von ihren Lieferanten außerdem, dass sie insbesondere durch Gestaltung
und ggfs. Anpassung der eigenen Richtlinien und Prozesse darauf hinwirken, dass das Unternehmen den Grundsätzen
dieser Leitlinie entspricht.
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Die Lieferanten werden der Rolls-Royce Power Systems AG bei
Bedarf einen verantwortlichen Ansprechpartner für Fragen
der Umsetzung der in dieser Leitlinie geregelten Grundsätze
benennen.
Jeder Verstoß gegen die in dieser Leitlinie aufgeführten
Grundsätze wird von der Rolls-Royce Power Systems AG als
eine wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses
seitens des Lieferanten betrachtet.
Bei Hinweisen auf die Nichteinhaltung der Grundsätze dieser
Leitlinie (z.B. durch Medienberichte) behält sich die Rolls-Royce
Power Systems AG unbeschadet weitergehender Rechte vor,
Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen.
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Rolls-Royce Power Systems AG
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Version 1.2. Stand: 01. Oktober 2014
The Rolls-Royce name, Rolls-Royce badge and Rolls-Royce monogram logos are registered Trade Marks of Rolls-Royce plc.
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