VII Simultane Radiochemotherapie - el-IPH

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VII Simultane Radiochemotherapie 1
owohl neoadjuvant als auch adjuvant und palliativ werden Radio- und Chemotherapie zunehmend simultan angewandt. Wenn nach neoadjuvanter simultaner Radiochemotherapie und
nachfolgender operativer Therapie eine weitere adjuvante Therapie vorgenommen wird, so ist
diese gesondert als medikamentöse Therapie (VI) zu dokumentieren.
S
1 Federführender
Autor: H. P. Sinn, Datum der letzten Aktualisierung: 01/2005
B84
VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE
Pat.-ID (A3)
B85
0 6
Kenn-Nr (A1)
Zentrumsinternes Kennzeichen (A2)
Fachrichtung (A2)
1.
Geburtsdatum
2.
Tag
Monat
3.
Jahr
Geschlecht (M=Männlich, W=Weiblich)
Tumoridentifikationsnummer (A4)
Erhebungsteil simultane Radiochemotherapie
Die durch einen seitlichen Balken gekennzeichneten Sachverhalte sind in jedem Fall zu erheben (Minimaldaten)!
A. Allgemeine Angaben
Lokalisation (auch Seitenlokalisation) des Primärtumors
(Nach Diagnosedaten im Klartext bzw. Tumorlokalisationsschlüssel)
Klartext:
...................................................
Tumorlokalisation (A12)
Seite (A13)
C
.
C
.
1
L=Links,R=Rechts,E=Entfällt,X=F.A.
2
B. Aktueller Tumorstatus
Zustand des Patienten vor Beginn der Strahlentherapie (S1)
Primärtumor
3
K=Kein Tumor, P=Primärtumor vor Ersttherapie, R=Tumorreste (Residualtumor), L=Lokalrezidiv, F=Fraglicher Befund,
X=F.A.
1
2
Regionäre Lymphknoten (Mehrfachnennungen möglich)
4
K=Keine regionären Lk-Metastasen, E=Metastasen vor Ersttherapie, T=Residualtumor in regionären Lk, R=Lk-Rezidiv/neu
aufgetretene Lk-Metastase, F=Fraglicher Befund, X=F.A.
1
Fernmetastase(n) (Mehrfachnennungen möglich)
2
5
K=Keine Fernmetastase(n), E=Fernmetastase(n) vor Ersttherapie, M=Fernmetastase(n) verblieben, R=Neue Fernmetastase(n), F=Fraglicher Befund, X=F.A.
Wenn neu aufgetretene Fernmetastasen:
Lokalisation (S2) (Kurzschlüssel)
1.
6
2.
7
3.
8
Erfassung der Tumorausbreitung, sofern vom Befund bei Ersterhebung abweichend (S3)
Beschreibung nach TNM-System möglich?
9
J=Ja, N=Nein (TNM nicht vorgesehen)
O RGANSPEZIFISCHE
T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD
VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE
Pat.-ID (A3)
B86
Klinische TNM-Klassifikation (nach 6. Aufl.) (S4)
y
r
T
(m)
C
y
r
T
(m)
r
N
C
r
r
M
C
r
C
10
N
C
11
M
C
12
(m)
13
pTNM-Klassifikation (nach 6. Aufl.) (S5)
y
r
pT
r
pN
r
pM
(m)
y
r
pT
r
pN
r
14
pM
15
Gesamt-M (nach 6. Aufl. TNM) (S6)
16
000=M0, 100=M1, 110=M1a, 120=M1b, 121=M1b(i), 122=M1b(ii), 123=M1b(iii), 130=M1c, XXX=MX
UICC-Stadium (nach 6. Aufl. TNM) (S7)
17
000=Stadium 0, 001=Stadium 0a, 002=Stadium 0is, 100=Stadium I, 110=Stadium IA, 111=Stadium IA1, 112=Stadium IA2,
120=Stadium IB, 121=Stadium IB1, 122=Stadium IB2, 130=Stadium IC, 140=Stadium IS, 200=Stadium II, 210=Stadium IIA,
220=Stadium IIB, 230=Stadium IIC, 300=Stadium III, 310=Stadium IIIA, 320=Stadium IIIB, 330=Stadium IIIC, 400=Stadium
IV, 410=Stadium IVA, 420=Stadium IVB, 430=Stadium IVC, XXX=Unbestimmt
Generelle Beschreibung der Tumorausbreitung (S8)
18
I=In situ, L=Lokalisiert, R=Regional, M=Fernmetastasen, S=Systemerkrankung (einschl. Lymphome) X=F.A.
C. Allgemeiner Leistungszustand (nach ECOG)
Allgemeiner Leistungszustand (nach ECOG) (A9, S9)
19
0= Normale, uneingeschränkte Aktivität wie vor der Erkrankung, 1= Einschränkung bei körperlicher Anstrengung, aber
gehfähig; leichte körperliche Arbeit bzw. Arbeit im Sitzen möglich, 2= Gehfähig, Selbstversorgung möglich, aber nicht
arbeitsfähig; kann mehr als 50% der Wachzeit aufstehen, 3= Nur begrenzte Selbstversorgung möglich; 50% oder mehr der
Wachzeit an Bett oder Stuhl gebunden, 4= Völlig pflegebedürftig, keinerlei Selbstversorgung möglich; völlig an Bett oder
Stuhl gebunden, X=unbekannt
D. Durchführung der simultanen Radiochemotherapie
Stellung der simultanen Radiochemotherapie (sim. RCT)
in der Gesamtplanung der Behandlung (S10)
20
1=Definitive alleinige simultane Radiochemotherapie, 2=Neoadjuvante (präoperative) sim. RCT, 3=Postoperative sim. RCT,
4=Postoperative additive sim. RCT, 5=Konsolidierende sim. RCT nach Chemotherapie, 6=Palliative sim. RCT (Mehrfachnennung möglich)
Therapieintention (S11)
K=Kurativ, P=Palliativ bzw. symptomatisch, X=F.A.
Beginn der Strahlentherapie
21
0 1 22
Tag 01
Tag
Tag
Ende der Strahlentherapie
Monat
Jahr
Jahr
23
Tag
24
Tag
Tag
Monat
Monat
Jahr
Monat
Jahr
25
O RGANSPEZIFISCHE
T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD
VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE
Pat.-ID (A3)
B87
Behandlungsprotokoll (Klartext) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.............................................................................
.............................................................................
Zeitpunkt der Chemotherapie (S12)
von
bis
von Tag
bis Tag
26
von Tag
bis Tag
27
von Tag
bis Tag
28
E. Näheres zur Strahlentherapie
Zielgebiete (S13)
Schlüssel 4
L=Links
R=Rechts
B=Beidseits
M=Mittellinie
1. ....................................
.
o
o
o
o
.
29
2. ....................................
.
o
o
o
o
.
30
3. ....................................
.
o
o
o
o
.
31
Applikationsart
T=Teletherapie, K=Kontakttherapie
32
Nähere Angaben bei Kontakttherapie
33
E=Endokavitär, I=Interstitiell, P=Perkutan, A=Afterloading, Y=Entfällt (keine Kontakttherapie)
Gesamtdosis (S14)
Bezogen auf IRCU-Referenzpunkt
,
(Gy)
,
34
Bezogen auf anderen Referenzpunkt
,
(Gy)
,
35
Tiefe, in der die Gesamtdosis erreicht wird
Strahlungsart
(cm)
36
R=Röntgenstrahlen, P=Photonen, E=Elektronen, N=Neutronen, Protonen, Schwerionen
37
Energie/Spannung; wenn 1 KV, wenn 2 MV, wenn 3 oder 4 MeV
Applikationstechnik
38
S=Stehfelder, B=Bewegungsfelder, K=Komplexe Technik, A=Andere Technik, X=F.A.
39
Anzahl der Bestrahlungsfelder
40
Fraktionierung
Anzahl der Einzelbestrahlungen
41
Anzahl der Bestrahlungstage (S15)
42
Einzeldosis pro Fraktionierung
(Gy)
43
Bei verschiedenen Fraktionen am häufigsten verwendete Einzeldosis (YY=Entfällt)
(Gy)
44
Weitere Angaben bei Brachytherapie
Art der Brachytherapie
45
H=Interstitiell/intrakavitär temporär HDR (high dose), L=Interstitiell/intrakavitär temporär
P=Permænentimplantation, Nuklid / Klartext: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
LDR
(low
dose),
Spezielle Techniken (S16)
I=Intensitätsmodulierte Radiotherapie
E=Entfällt, keine spezielle Technik
46
(IMRT),
D=3D-Konformationsbestrahlung,
S=Stereotaktische
Bestrahlung,
O RGANSPEZIFISCHE
T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD
VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE
Hyperthermie
Pat.-ID (A3)
B88
N=Nein, J=Ja
47
Verlauf der Strahlentherapie
48
P=Planmäßig beendet, U=Unterbrechung, N=Abbruch wegen Nebenwirkungen, T=Abbruch wegen Tumorprogression,
V=Abbruch wegen Verweigerung des Patienten, A=Abbruch aus anderen Gründen
Falls Unterbrechung:
Grund der Unterbrechung
49
P=Planmäßig, W=Nebenwirkungen, N=Nichterscheinen des Patienten, G=Gerät nicht einsatzbereit, A=Anderer Grund,
Y=Entfällt, X=F.A.
Zeitpunkt der Unterbrechung. Nach wievielter Bestrahlung?
50
T
Dauer der Unterbrechung: Tage
W
Wochen
51
F. Näheres zur Chemotherapie
Körpergröße (in cm)
Körpergewicht (in kg)
(999=F.A.)
52
(999=F.A.)
Körperoberfläche (in m2 )
(9,99=F.A.)
Medikamente (S17)
53
,
Einzeldosis
,
Einheit
Klartext
54
Applikationsdauer
(min)
Einzeldosis
Einheit
Dauer
1.
................................
55
2.
................................
56
3.
................................
57
4.
................................
58
5.
................................
59
Applikationsweg (S17)
Gesamtdosis
(Menge)
Einheit
% der
Solldosis
Applikation
Gesamtdosis
Einheit
% Solldosis
zu 1.
60
zu 2.
61
zu 3.
62
zu 4.
63
zu 5.
64
Verlauf der Chemotherapie
65
P=Planmäßig beendet, U=Unterbrechung, M=Modifikation, N=Abbruch wegen Nebenwirkungen, T=Abbruch wegen Tumorprogression, V=Abbruch wegen Verweigerung des Patienten, A=Abbruch aus anderen Gründen
O RGANSPEZIFISCHE
T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD
VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE
Pat.-ID (A3)
B89
Falls Unterbrechung:
Grund der Unterbrechung
66
W=Nebenwirkungen, V=Verweigerung des Patienten, A=Anderer Grund, Y=Entfällt, X=F.A.
Dauer der Unterbrechung: Tage
67
G. Therapieresultat
Residualtumor-Klassifikation (S18)
68
00=R0 (kein Residualtumor), 10=R1 (mikroskopischer invasiver Residualtumor), 11=R1(is) (mikroskopischer nicht-invasiver
Residualtumor), 21=R2a (makroskopischer Residualtumor, mikroskopisch Residualtumor nicht bestätigt), 22=R2b (makroskopischer Residualtumor, mikroskopisch Residualtumor bestätigt), 99=Entfällt, da neoadjuvante Therapie, XX=RX (Beurteilung nicht möglich)
Lokalisation des Residualtumors
69
L=Lokoregionär, F=Fernmetastase(n), B=Beides (L + F) X=F.A., Y=Entfällt (kein Residualtumor)
Gesamtbeurteilung des Tumorgeschehens nach WHO 1979/81 (S19)
70
V=Vollremission (CR), R=Vollremission mit residualen Auffälligkeiten (CRr), T=Teilremission (PR), B=Klinische Besserung
(Minimal Response, MR), K=Keine Änderung (NC), D=Divergentes Geschehen, P=Progression, U=Beurteilung unmöglich,
E=Entfällt (Behandlung im Rahmen eines multimodalen, noch nicht abgeschlossenen Konzeptes), X=F.A.
Gesamtbeurteilung des Tumorgeschehens nach RECIST-Leitlinie 2000 (S19)
71
V=Vollremission (CR), R=Vollremission mit residualen Auffälligkeiten (CRr), T=Teilremission (PR), B=Klinische Besserung
(Minimal Response, MR), K=Keine Änderung (NC), D=Divergentes Geschehen, P=Progression, U=Beurteilung unmöglich,
E=Entfällt (Behandlung im Rahmen eines multimodalen, noch nicht abgeschlossenen Konzeptes), X=F.A.
H. Nebenwirkungen
Nebenwirkungen eingetreten? (S20)
N = Nein, J = Ja, X = F.A.
72
Wenn ja:
Art der Nebenwirkung
Kurzcode CTC
CTC
CTCAE
(S. E10)
Grad
Grad
Klartext
CTC Code
CTC
Grad
CTCAE
Grad
1.
................................
.
.
73
2.
................................
.
.
74
3.
................................
.
.
75
4.
................................
.
.
76
Zusammenhang zwischen
Behandlung und Nebenwirkung:
W=Wahrscheinlich F=Fraglich X=F.A.
Kurzcode WHO
(S. E31)
Grad WHO
WHO Code
Grad
zu 1.
W
F
X
77
zu 2.
W
F
X
78
zu 3.
W
F
X
79
zu 4.
W
F
X
80
O RGANSPEZIFISCHE
T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD
VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE
Pat.-ID (A3)
B90
I. Tumor- und therapiebedingte Folgeerkrankungen und Folgezustände
Tumor- und therapiebedingte Folgeerkrankungen und Folgezustände (S21)
Wenn ja:
N = Nein, J = Ja, X = F.A.
81
Art der Folgeerkrankung
Klartext
Schlüssel 2 (S.E5)
Schlüssel
1.
...................................................
82
2.
...................................................
83
3.
...................................................
84
4.
...................................................
85
K. Vorgesehene Maßnahmen (S22)
N = Nein
J = Ja
A = Abgelehnt
X = F.A.
Therapie
o
o
o
o
86
Anschlußheilbehandlung
o
o
o
o
87
Nachsorge
o
o
o
o
88
Falls Therapie:
Therapiekonzept (S23)
U = Unimodal, M = Multimodal, X = F.A.
Therapieschritt 1 (S23)
89
N = Nein
J = Ja
A = Abgelehnt
X = F.A.
Operation
o
o
o
o
90
Bestrahlung
o
o
o
o
91
Chemotherapie
o
o
o
o
92
Simultane Radiochemotherapie
o
o
o
o
93
Hormontherapie
o
o
o
o
94
Knochenmarkstransplantation
o
o
o
o
95
Stammzelltransplantation
o
o
o
o
96
Immuntherapie
o
o
o
o
97
Schmerztherapie
o
o
o
o
98
Unkonventionelle Therapie
o
o
o
o
99
Andere Therapie
o
o
o
o
100
N = Nein
J = Ja
A = Abgelehnt
X = F.A.
Operation
o
o
o
o
101
Bestrahlung
o
o
o
o
102
Chemotherapie
o
o
o
o
103
Simultane Radiochemotherapie
o
o
o
o
104
Hormontherapie
o
o
o
o
105
Knochenmarkstransplantation
o
o
o
o
106
Stammzelltransplantation
o
o
o
o
107
Immuntherapie
o
o
o
o
108
Schmerztherapie
o
o
o
o
109
Therapieschritt 2 (S23)
Unkonventionelle Therapie
o
o
o
o
110
Andere Therapie
o
o
o
o
111
O RGANSPEZIFISCHE
T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD
VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE
Pat.-ID (A3)
B91
Wiedervorstellung
Tag
Wiedervorstellungstermin
Tag
Ort der Wiedervorstellung (Klartext):
Monat
Monat
Jahr
Jahr
112
...................................................
O RGANSPEZIFISCHE
T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD
VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE
B92
Spezielle Verschlüsselungsanweisungen
S1 Zustand des Patienten vor Beginn der simultanen Radiochemotherapie
Mit den jeweils angegebenen Sachverhalten soll die aktuelle Situation der Tumorerkrankung
bezüglich Primärtumor, regionärer Lymphknoten und Fernmetastasen beurteilt werden. Bei
regionären Lymphknoten und bei Fernmetastasen ist Mehrfachverschlüsselung möglich.
S2 Lokalisation neu aufgetretener Fernmetastasen
Die Lokalisation neu aufgetretener Fernmetastasen wird nach dem TNM-Kurzschlüssel eingetragen.
Der Kurzschlüssel lautet:
PUL
OSS
HEP
BRA
LYM
MAR
PLE
PER
ADR
SKI
OTH
GEN
Lunge
Knochen
Leber
Hirn
Lymphknoten
Knochenmark
Pleura
Peritoneum
Nebennieren
Haut
Andere Organe
Generalisierte Metastasierung
S3 Erfassung der Tumorausbreitung vor simultanen Radiochemotherapie
Eine Erfassung der Tumorausbreitung in den nachfolgenden Items ist hier nur vorgesehen,
wenn die Befunde am Beginn der simultanen Radiochemotherapie von denen der Ersterhebung abweichen. Sofern für den entsprechenden Tumor eine TNM-Klassifikation vorgesehen ist, wird diese vorgenommen.
Sie wird nach der 6. Aufl.[8] vorgenommen. Wenn die Befunde am Beginn der simultanen Radiochemotherapie von denen der Ersterhebung abweichen, erfolgt die generelle Beschreibung der Tumorausbreitung auch dann, wenn sie durch das TNM-System beschrieben
ist.
S4 Klinischer TNM-Befund
Grundsätzlich ist immer ein klinischer TNM-Befund zu dokumentieren. Hierbei wird für Primärtumor, regionäre Lymphknotenmetastasen und Fernmetastasen auch der jeweils höchste während der Diagnostik erreichte Sicherheitsgrad (C-Faktor) erfasst. Auf den klinischen
TNM-Befund darf niemals verzichtet werden, auch dann nicht, wenn ein pathologischer Befund erhoben wird. Nur bei vorhandenem klinischem Befund können Patienten mit chirurgischer und solche mit nicht-chirurgischer Therapie verglichen werden. Außerdem erfordert
eine Qualitätssicherung der Diagnostik den Vergleich zwischen klinischem und pathologischem TNM-Befund.
Bei einzelnen TNM-Befunden sind seit 1993 weitere Aufgliederungen (Ramifikationen) möglich [6, 7, 9]. Für die Kategorie „T“ sind deshalb grundsätzlich vier, für die beiden Kategorien
„N“ und „M“ je drei Stellen vorzusehen. Rechnet man die Notation „(m)“ (bei multipler Lokalisation oder Anzahl von Tumoren) dazu, kann die Kategorie „T“ sogar fünf Stellen haben.
Ausprägungen von „T“, „N“ und „M“ mit weniger als der maximalen Stellenzahl sind auf den
Erhebungsbögen immer linksbündig zu verschlüsseln.
O RGANSPEZIFISCHE
T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD
VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE
B93
y-Symbol
Das y-Symbol ist in die TNM-Formel einzutragen, wenn die Klassifikation während oder
nach initialer multimodaler Therapie erfolgt. Wird die Klassifikation vor Therapiebeginn vorgenommen, wird die Stelle nicht ausgefüllt.
r-Symbol
Rezidivtumoren (lokal, regionär und als Fernmetastasen) nach krankheitsfreiem Intervall
werden durch das Präfix „r“ gekennzeichnet, das sowohl bei der klinischen als auch bei der
pathologischen Klassifikation verwendet wird.
Beispiele:
Lokalrezidiv (im Bereich des früheren Primärtumors): rT2N0M0 oder rpT2pN0M0.
Rezidiv im Bereich der regionären Lymphknoten: T0rN2M0 oder pT0rpN2M0.
Rezidiv in Form erstmals aufgetretener Fernmetastasen nach früherer Tumorresektion:
T0N0rM1 oder pT0pN0rpM1.
m-Symbol
Mit (m) werden multiple simultane Primärtumoren in einem Organ gekennzeichnet. Ausgenommen hiervon sind Tumoren der Leber, der Ovarien und der Eileiter, bei denen die
Multiplizität durch die T-Kategorie erfasst wird. Simultane bilaterale Primärtumoren paariger
Organe und simultane Primärtumoren in verschiedenen Organen werden hier nicht erfasst;
vielmehr sind in solchen Fällen für die einzelnen Tumoren (ausgenommen Ovarial- und Eileitertumoren) jeweils getrennte Diagnosedaten zu erheben. Bei solitären Primärtumoren
wird die Stelle immer leergelassen.
C-Faktor
Die allgemeinen Definitionen für den C-Faktor im klinischen TNM-Befund lauten:
C1
C2
C3
CX
Aussage aufgrund von diagnostischen Standardmethoden, z. B. Inspektion,
Palpation und Standardröntgenaufnahmen, intraluminale Endoskopie bei bestimmten Organen.
Aussage aufgrund spezieller diagnostischer Maßnahmen, z. B. bildgebende
Verfahren: Röntgenaufnahmen in speziellen Projektionen, Schichtaufnahmen,
Computertomographie(CT), Sonographie, Lymphographie, Angiographie, nuklearmedizinische Untersuchungen, Kernspintomographie (MRT), Endoskopie, Biopsie und Zytologie.
Aussage aufgrund chirurgischer Exploration einschließlich Biopsie und zytologischer Untersuchung.
Wurde der C-Faktor nicht bestimmt, wird ein „X“ eingetragen.
In den einzelnen Abschnitten der Organspezifischen Tumordokumentation sind für jedes
einzelne Organ die infrage kommenden diagnostischen Methoden nach der C-Kategorie
spezifiziert.
S5 Pathologischer TNM-Befund: pTNM
pTNM kann bei einigen Fällen bereits bei der Erfassung der Diagnosedaten, also prätherapeutisch, angegeben werden, z. B. bei histologischer Sicherung des Übergreifens des Primärtumors auf Nachbarorgane durch endoskopische Biopsie oder mikroskopische Sicherung einer Fernmetastase noch vor der Therapie. Nach den Regeln der UICC ist festgelegt,
welche Voraussetzungen für die Klassifikation von pT, pN und pM erfüllt sein müssen. Daher
kann die Angabe eines C-Faktors beim pTNM entfallen. In den meisten Fällen können pT
und pN aber erst nach Tumorresektion festgelegt werden.
O RGANSPEZIFISCHE
T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD
VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE
B94
S6 Gesamt-M
Die klinisch festgestellte M-Kategorie und die pathologische pM-Kategorie sind bisweilen
unterschiedlich. Während bei Differenzen zwischen T und pT sowie zwischen N und pN
stets der pathologische Befund maßgeblich ist (abgesehen von pTX und pNX), ist bei Unterschieden zwischen M und pM jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der klinischen
Gesamtsituation festzulegen, welche Kategorie als Gesamtbeurteilung gilt und bei der Stadieneinteilung maßgebend ist. Die mit i, ii und iii bezeichneten Subkategorien von M1b werden mit arabischen Zifferen verschlüsselt, z.B. Mib(ii) mit 1b2.
Beispiel:
Kolonkarzinom mit radiologisch festgestellten multiplen Lungenmetastasen - Klinisches
TNM: TXNXM1. Kolonresektion wegen Stenose, dabei auch lokale Exzision eines metastasenverdächtigen Herdes aus der Leber, der sich histologisch als benignes Hämangiom
erweist - Pathologisches TNM: pT3pN2pM0. Gesamtbeurteilung von M: M1.
S7 UICC-Stadium
Das UICC-Stadium basiert auf den TNM-Befunden. Berücksichtigt werden dabei die pT- und
pN-Befunde, im Falle von pTX bzw. pNX die T- und N-Befunde, dazu das Gesamt-M.
Die erlaubten Ausprägungen des UICC-Stadiums sind 0, 0a, 0is, I, IA, IA1, IA2, IB, IB1, IB2,
IC, IS, II, IIA, IIB, IIC, III, IIIA, IIIB, IIIC, IV, IVA, IVB und IVC sowie X (unbestimmt).
S8 Generelle Beschreibung der Tumorausbreitung
In vielen Epidemiologischen Krebsregistern ist eine vereinfachte Klassifikation der Tumorausbreitung in Gebrauch, die im Interesse der zunehmenden Kooperation auch in klinischen
Registern dokumentiert werden soll. Sie lässt sich bei den meisten soliden Tumoren aus
dem UICC-Stadium (S7) und der Konversionstabelle (s. Abschnitt DI) herleiten. Die generelle Beschreibung der Tumorausbreitung ist aber erforderlich, wenn im Falle eines soliden
Tumors kein TNM definiert ist oder wenn bei einem Patienten detaillierte Angaben zur genauen Ermittlung der TNM-Klassifikation fehlen.
Der Schlüssel für die generelle Beschreibung der Tumorausbreitung lautet:
I=
L=
R=
M=
S=
X=
In situ (nichtinvasiv, intraepithelial)
Lokalisiert (begrenzt auf das Ursprungsorgan)
Regional (Metastasierung in regionäre Lymphknoten und/oder direkte kontinuierliche Ausbreitung auf Nachbarschaft)
Fernmetastasen (einschließlich Metastasen in nicht-regionären Lymphknoten)
Systemerkrankung (einschließlich maligne Lymphome)
F.A.
S9 Allgemeiner Leistungszustand (nach ECOG)
Verschlüsselt wird der aktuelle Leistungszustand am Untersuchungsdatum nach dem ECOGSchlüssel [1] (s. A9).
S10 Stellung der simultanen Radiochemotherapie (sim. RCT) in der Gesamtplanung der
Behandlung
Von definitiver alleiniger sim. RCT wird dann gesprochen, wenn am Tumor lediglich eine Biopsie vorgenommen wurde und die sim. RCT unter kurativer Zielsetzung ohne chirurgische
Tumorresektion erfolgt.
Postoperative sim. RCT nach R0-Resektion wird als adjuvant, nach R1-, R2 oder RXOperation als additiv bezeichnet.
Palliative sim. RCT wird dokumentiert, wenn die sim. RCT bei inkurabler Erkrankung erfolgte.
O RGANSPEZIFISCHE
T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD
VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE
B95
S11 Therapieintention
Hier wird die Absicht der Therapie dokumentiert, wie sie am Beginn der sim. RCT festgelegt
wurde.
S12 Zeitpunkt der Chemotherapie
Der Zeitpunkt wird angegeben unter Bezug auf die Tage der Strahlentherapie, beginnend
vom Tag der ersten Bestrahlung bis zum letzten Bestrahlungstag fortlaufend durchgezählt
(unter Einschluß der Wochenenden, an denen keine Bestrahlung erfolgt).
S13 Zielgebiet
Das Zielgebiet wird nach Schlüssel 4 (S. E9) erfasst. Dabei können mehrere Zielgebiete
eingetragen werden. Zusätzlich wird die Seite dokumentiert.
S14 Gesamtdosis
Bei externer Bestrahlung wird die Gesamtdosis am Referenzpunkt (ICRU)[3] im Tumor bzw.
im Hauptrisikogebiet angegeben. Zielvolumina 2. Ordnung (z.B. adjuvante Bestrahlung der
Lymphabflussgebiete) werden nicht berücksichtigt.
Bei Brachytherapie wird die Dosis an einem Referenzpunkt (z.B. Punkt A bei gynäkologischen Tumoren) oder auf der zielvolumenumschließenden Isodose (z.B. bei Permanentimplantation) angegeben.
S15 Anzahl der Bestrahlungstage
Als Bestrahlungstage gelten nur Tage mit Therapie, nicht etwa die Gesamtbehandlungszeit
(die auch Wochendenden einschließt).
S16 Spezielle Techniken
Es wird die aufwändigste Technik angegeben, z.B. schließt IMRT eine 3D-Konfirmationsbestrahlung
ein.
S17 Medikamente
Das Medikament wird im Klartext mit seinem generischen Namen nach der „Roten Liste“
dokumentiert und erfaßt. Die Applikationsdauer (in Minuten) wird nur – soweit relevant –
angegeben. Die Solldosis ist im Protokoll festgelegt. Angegeben wird die tatsächlich applizierte Dosis in % der Solldosis.
Folgende Applikationswege sind zu unterscheiden:
Systemische Chemotherapie:
OR =
IM =
SC =
IV =
LI =
Oral
Intramuskulär
Subkutan
Intravenös
i.v. Langzeitinfusion (mind. 24 Stunden)
Intrakavitäre oder intraluminale Chemotherapie:
PE =
PL =
TH =
VE =
SO =
Intraperitoneal
Intrapleural
Intrathekal
Intravesikal
Sonstige (mit Klartextangabe)
Isolierte Perfusion:
PN =
PS =
Katheter
Pumpsystem
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B96
Regionale Infusion:
IN =
Regionale Infusion
Chemoembolisation:
CE =
Chemoembolisation
S18 Residualtumor-Klassifikation
Die R-Klassifikation der UICC soll nicht nur nach chirurgischer Therapie, sondern auch nach
alleiniger simultaner Radiochemotherapie durchgeführt werden. Erfolgt eine Radiochemotherapie im Rahmen eines multimodalen Behandlungskonzepts und wird anschließend daran eine chirurgische Tumorresektion vorgenommen, erfolgt die R-Klassifikation erst nach
der chirurgischen Therapie.
Die R-Klassifikation zeigt an, ob nach Abschluss der Radio-Chemotherapie Anhaltspunkte
für das Zurückbleiben von Residualtumor im Organismus bestehen (Abb. VII.1). Dabei wird
sowohl lokoregionärer Residualtumor als auch Residualtumor in Form von Fernmetastasen
erfasst. R0 (kein Residualtumor) darf nur dann diagnostiziert werden, wenn sich lokoregionär kein Anhalt für Tumor mehr ergibt und wenn auch kein Hinweis für weiter bestehende
Fernmetastasen besteht.
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B97
Nein
Klinischer Hinweis
Fernmetastasen
auf
Mikroskopisch
verifiziert
Ja-
@
@
R
@
Ja
Nein
- R2a
- R2b
?
Mikroskopische
Untersuchung von Biopsien
aus dem Bereich früherer
Fernmetastasen
Nein
Ja-
Tumornachweis
Nein
Ja-
Nein
?
Mikroskopische Untersuchung von Biopsien aus
dem Bereich des früheren
Primärtumors
Ja-
?
Nein
Nein
R1
?
R0
-
R2a
Nein
Mikroskopisch
verifiziert
@
@
R
@
Ja
R2b
- R1
Invasiv
Tumornachweis - Ja @
R Nicht-invasiv
- R1(is)
(Ca. in situ)
?
?
Ja
?
Klinischer Hinweis für lokoregionären Tumor
-
R0
Abbildung VII.1: Flussdiagramm zur R-Klassifikation - vorzunehmen frühestens 8 Wochen nach Abschluss der alleinigen medikamentösen Therapie oder kombinierten RadioChemotherapie (Aus [2]).
S19 Beurteilung des Tumorgeschehens
1979 und 1981 wurden diesbezügliche Kriterien durch die WHO [4, 10] publiziert und fanden
seither weltweit Anerkennung. Unter Zufügung einer zusätzlichen Kategorie Vollremission
mit residualen Auffälligkeiten wurden sie auch in die Tumorbasisdokumentation übernommen [2]. Die Definitionen sind:
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B98
Vollremission (komplette Remission)
Vollständiges Verschwinden aller Tumormanifestationen und Symptome einschließlich Normalisierung von Laborparametern, altersentsprechend normale Leistungsfähigkeit des Patienten, Dauer mindestens 1 Monat.
Vollremission (komplette
Remis- Kriterien der Vollremission erfüllt, aber Nachweis
mit residua- sion mit residualen von zur Zeit nicht behandlungsbedürftigen, aber
len Auffällig- Auffälligkeiten)
kontrollbedürftigen residualen Veränderungen in
keiten
den bildgebenden Verfahren. – Fakultative Kategorie, vor allem bei M. Hodgkin, Non-HodgkinLymphomen und Hodentumoren; bei letzteren im
Schrifttum zum Teil auch als sehr gute partielle Remission (very good partial remission, VGPR)
bezeichnet.
Teilremission (partielle Remission) Objektive Verkleinerung eines messbaren Tumors
um 50% oder mehr ohne Nachweis neuer Manifestationen (im Einzelfall ist festzulegen, ob es sich um
die Reduktion im Durchmesser, in der Fläche oder
im Volumen handelt). Mindestdauer 1 Monat, subjektiv deutliche Besserung von Tumorsymptomen.
Minimales
(„minimal response“) Klinische Besserung des Zustandes, jedoch ohne
Ansprechen
dass die Kriterien einer Voll- oder Teilremission gegeben wären.
Keine Änderung
(stationäres Verhalten, „no change“)
Progression
Divergentes
Geschehen
Objektiv keine wesentliche Änderung der Tumorgröße (Verkleinerung um weniger als 50% oder geringe Zunahme um weniger als 25%) oder Veränderungen wie bei kompletter oder partieller Remission, jedoch weniger als 1 Monat dauernd, subjektiv
unveränderte Tumorsymptome.
Fortschreitendes Wachstum bestehender Tumorareale (um 25% oder mehr) und/oder Neuauftreten anderer Tumormanifestationen während der
Behandlung.
An einem Tumormanifestationsort Voll- oder Teilremission, an einem anderen Manifestationsort aber
keine Änderung oder Progression.
Im Jahre 2000 wurde eine neue Leitlinie zur Beurteilung des Response als sog. RECIST
(Response evaluation criteria in solid tumors) Guidelines publiziert [5]. Diese sind für Phase II-Studien heute als obligat anzusehen, während in anderen Studien auch die früheren
WHO-Leitlinien verwendet werden können. In der RECIST-Leitlinie erfolgt die Erfassung der
Läsionen eindimensional (anstatt der bisher üblichen zweidimensionalen Messung mit Bildung von Produkten). Überdies sind die Kriterien der Teilremission und Progression und
damit auch der Kategorie Keine Änderung gegenüber den WHO-Kriterien unterschiedlich:
Teilremission
Objektive Verkleinerung eines messbaren Tumors um
30% oder mehr ohne Nachweis neuer Manifestationen, Mindestdauer 1 Monat
Keine Änderung
Objektiv keine wesentliche Änderung der Tumorgröße (Verkleinerung um weniger als 30% oder geringe
Zunahme um weniger als 20%) oder Veränderungen
wie bei kompletter oder partieller Remission, jedoch
weniger als 1 Monat dauernd
Fortschreitendes Wachstum bestehender Tumorareale um 20% oder mehr.
Progression
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B99
Im Falle einer chirurgischen Therapie entfallen Angaben zu diesem Item.
S20 Nebenwirkungen
Hier werden nur die akuten Nebenwirkungen dokumentiert, das heißt solche, die zwischen
dem 1. und 90. Tag nach Bestrahlungsbeginn auftreten. Später diagnostizierte Nebenwirkungen (chronische Nebenwirkungen) werden unter Folgeerkrankungen in den Verlaufsdaten erfasst (siehe Seite E10).
Nebenwirkungen werden im Klartext erfasst und nach Möglichkeit nach dem Schlüssel der
aktualisierten Common Toxicity Criteria (CTC) bzw. den Common Terminology Criteria for
Adverse Events (CTCAE), Version 3.0 (siehe Seite E10) oder nach den früher allgemein
befolgten Empfehlungen der WHO [4, 10] verschlüsselt (Schlüssel 6 S. E31).
In beiden Fällen soll eine Graduierung nach der Stärke erfolgen:
Grad 0
Grad 1
Grad 2
Grad 3
Grad 4
(bei CTCAE zusätzlich Grad 5)
F.A.
Für den Zusammenhang zwischen Therapie und Nebenwirkungen wird folgende Beurteilung verwendet:
Wahrscheinlich
Fraglich
F.A.
Mit der Zuordnung eines Ereignisses zu Folgeerkrankungen bzw. Komplikationen oder Nebenwirkungen wird noch nicht verbindlich entschieden, ob tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang mit der Tumortherapie gegeben ist. Diese Frage kann oft erst durch langfristige Beobachtung geklärt werden.
S21 Tumor- und therapiebedingte Folgeerkrankungen
Folgeerkrankungen sind Erkrankungen, die direkt als tumorabhängig oder als Folge der
Therapie anzusehen sind und den Patienten schwerwiegend und länger anhaltend beeinträchtigen.
Es können mehrere tumor- bzw. therapiebedingte Folgeerkrankungen verschlüsselt werden.
Jede Folgeerkrankung wird im Klartext erfasst und nach Möglichkeit nach dem Schlüssel für
Folgeerkrankungen nach Radio- und Chemotherapie (Schlüssel 2, S. E5) verschlüsselt. Bei
Verwendung des letztgenannten Schlüssels wird zusätzlich der Grad nach folgenden Stufen
erfasst:
0=
1=
2=
3=
4=
5=
X=
Keine/normal
Gering/leicht
Mäßig/deutlich
Stark/ausgeprägt
Lebensbedrohlich
Tödlich
F.A.
S22 Vorgesehene Maßnahmen
Zur Unterstützung des organisatorischen Ablaufs ist zu vermerken, welche weiteren Maßnahmen bei dem Patienten vorgesehen sind. Mit diesen Angaben kann der weitere Ablauf
gesteuert werden. Ist keine Therapie vorgesehen, kann der Patient in das für den jeweiligen
Tumor vorgesehene Nachsorgeprogramm übernommen werden. Registriert werden sollte
auch, wenn eine Maßnahme empfohlen, vom Patienten aber abgelehnt worden ist.
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VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE
B100
S23 Therapiekonzept/Therapieschritte
Bei multimodalem Therapiekonzept sollen die jeweilig durchgeführten Behandlungsarten in
zwei Therapieschritten erfasst werden. Für jeden Therapieschritt ist Verschlüsselung von
maximal drei Behandlungsarten möglich.
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VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE
B101
Literatur
[1] AJCC (American Joint Committee on Cancer) (1988) Manual for staging of cancer, 3rd ed. (Beahrs
OH, Henson DE, Hutter RVP, Myers MH, eds) Lippincott, Philadelphia
[2] Dudeck J, Wagner G, Grundmann E, Hermanek P (Hrsg) (1999) Basisdokumentation für Tumorkranke,
5. Aufl. W. Zuckschwerdt, München Bern Wien New York
[3] Hess CF, Christ G, Jany R, Bamberg M (1993) Dosisspezifikation im „ICRU-Referenzpunkt”: Auswirkungen auf die klinische Praxis. Strahlenther Onkol 169:660-667
[4] Miller AB, Hoogstraten B, Staquet M, Winkler A (1981) Reporting results of cancer treatment. Cancer
47:207-214
[5] Therasse P, Arbuck SG, Eisenhauer EA, Wanders J, Kaplan RS, Rubinstein L, Verweij J, Van Glabbeke
M, van Oosterom AT, Christian MC, Gwyther StG (2000) New guidelines to evaluate the response to
treatment in solid tumors. J Nat Cancer Inst 92:205-216
[6] UICC (1993) TNM Supplement 1993. A commentary on uniform use (Hermanek P, Henson DE, Hutter
RVP, Sobin LH, eds). Springer, Berlin Heidelberg New York
[7] UICC (2001) TNM Supplement, 2nd ed. A commentary on uniform use (Wittekind Ch, Henson DE,
Hutter RVP, Sobin LH, eds) John Wiley & Sons, New York
[8] UICC (2002) TNM Klassifikation maligner Tumoren, 6.Aufl. (Wittekind Ch, Meyer H-J, Bootz F, Hrsg).
Springer, Berlin Heidelberg New York
[9] UICC (2003) TNM Supplement, 3rd ed. A commentary on uniform use (Wittekind Ch, Greene FL,
Henson DE, Hutter RVP, Sobin LH, eds) John Wiley & Sons, New York
[10] World Health Organization (WHO) (1979) WHO handbook for reporting results of cancer treatment.
WHO Offset Publication No. 48. World Health Organization, Genf
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B102
Anhang (Empfohlene Prüfbedingungen)
Empfehlungen für die Erstellung eines Prüfprogramms auf inhaltliche Konsistenz der Daten
Ein Prüfprogramm für die Dokumentation der Daten zur simultanen Radio-Chemotherapie sollte
zumindest die nachstehenden Bedingungen einschliessen.
Tabelle VII.1: Prüfbedingungen Strahlentherapie
Wenn
dann muss sein
6 6= 5=R
5=R
5=R
4∈
/ {K,F,X}
4∈
/ {K,F,X}
5∈
/ {K,F,X}
5 ∈ {K,F}
13/pT ∈ {is,a} oder (10/T ∈ {is,a} und 13/pT = X)
14/pN ∈ {0,X} oder (11/N ∈ {0,X} und 14/pN = X)
16 ∈ {000,XXX}
7 6= 8 6= 14/pN ∈
/ {0,X}
14/pN = X und 11/N ∈
/ {0,X}
16 ∈
/ {000,XXX}
16 = 000
18 = I und 9 = J
18 = L und 9 = J
13/pT ∈
/ {is,a} oder (10/T ∈
/ {is,a} und 13/pT = X)
14/pN = 0 oder (11/N = 0 und 14/pN = X)
16 ∈ {000,XXX}
18 = R und 9 = J
18 = M und 9 = J
16 ∈ {000,XXX}
16 ∈
/ {000,XXX}
17 ∈ {400,410,420,430}
32 = T
48 6= 65 6= 68 = 0
72 = J
72 = J
72 = J
72 = J
72 = J und 73 6= 72 = J und 74 6= 72 = J und 75 6= 72 = J und 76 6= 89 = M
33 = Y
49 = Y
66 = Y
69 = Y
73 6= 74 6= 75 6= 76 6= 77 6= 78 6= 79 6= 80 6= 101 = J oder 102 = J oder 103 =
J ... oder 108 = J
101 bis 108 = 89 = U
Legende: = leeres Eingabefeld, 6= = ungleich, ∈ = Element von, ∈
/ = nicht Element von
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