VII Simultane Radiochemotherapie 1 owohl neoadjuvant als auch adjuvant und palliativ werden Radio- und Chemotherapie zunehmend simultan angewandt. Wenn nach neoadjuvanter simultaner Radiochemotherapie und nachfolgender operativer Therapie eine weitere adjuvante Therapie vorgenommen wird, so ist diese gesondert als medikamentöse Therapie (VI) zu dokumentieren. S 1 Federführender Autor: H. P. Sinn, Datum der letzten Aktualisierung: 01/2005 B84 VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE Pat.-ID (A3) B85 0 6 Kenn-Nr (A1) Zentrumsinternes Kennzeichen (A2) Fachrichtung (A2) 1. Geburtsdatum 2. Tag Monat 3. Jahr Geschlecht (M=Männlich, W=Weiblich) Tumoridentifikationsnummer (A4) Erhebungsteil simultane Radiochemotherapie Die durch einen seitlichen Balken gekennzeichneten Sachverhalte sind in jedem Fall zu erheben (Minimaldaten)! A. Allgemeine Angaben Lokalisation (auch Seitenlokalisation) des Primärtumors (Nach Diagnosedaten im Klartext bzw. Tumorlokalisationsschlüssel) Klartext: ................................................... Tumorlokalisation (A12) Seite (A13) C . C . 1 L=Links,R=Rechts,E=Entfällt,X=F.A. 2 B. Aktueller Tumorstatus Zustand des Patienten vor Beginn der Strahlentherapie (S1) Primärtumor 3 K=Kein Tumor, P=Primärtumor vor Ersttherapie, R=Tumorreste (Residualtumor), L=Lokalrezidiv, F=Fraglicher Befund, X=F.A. 1 2 Regionäre Lymphknoten (Mehrfachnennungen möglich) 4 K=Keine regionären Lk-Metastasen, E=Metastasen vor Ersttherapie, T=Residualtumor in regionären Lk, R=Lk-Rezidiv/neu aufgetretene Lk-Metastase, F=Fraglicher Befund, X=F.A. 1 Fernmetastase(n) (Mehrfachnennungen möglich) 2 5 K=Keine Fernmetastase(n), E=Fernmetastase(n) vor Ersttherapie, M=Fernmetastase(n) verblieben, R=Neue Fernmetastase(n), F=Fraglicher Befund, X=F.A. Wenn neu aufgetretene Fernmetastasen: Lokalisation (S2) (Kurzschlüssel) 1. 6 2. 7 3. 8 Erfassung der Tumorausbreitung, sofern vom Befund bei Ersterhebung abweichend (S3) Beschreibung nach TNM-System möglich? 9 J=Ja, N=Nein (TNM nicht vorgesehen) O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE Pat.-ID (A3) B86 Klinische TNM-Klassifikation (nach 6. Aufl.) (S4) y r T (m) C y r T (m) r N C r r M C r C 10 N C 11 M C 12 (m) 13 pTNM-Klassifikation (nach 6. Aufl.) (S5) y r pT r pN r pM (m) y r pT r pN r 14 pM 15 Gesamt-M (nach 6. Aufl. TNM) (S6) 16 000=M0, 100=M1, 110=M1a, 120=M1b, 121=M1b(i), 122=M1b(ii), 123=M1b(iii), 130=M1c, XXX=MX UICC-Stadium (nach 6. Aufl. TNM) (S7) 17 000=Stadium 0, 001=Stadium 0a, 002=Stadium 0is, 100=Stadium I, 110=Stadium IA, 111=Stadium IA1, 112=Stadium IA2, 120=Stadium IB, 121=Stadium IB1, 122=Stadium IB2, 130=Stadium IC, 140=Stadium IS, 200=Stadium II, 210=Stadium IIA, 220=Stadium IIB, 230=Stadium IIC, 300=Stadium III, 310=Stadium IIIA, 320=Stadium IIIB, 330=Stadium IIIC, 400=Stadium IV, 410=Stadium IVA, 420=Stadium IVB, 430=Stadium IVC, XXX=Unbestimmt Generelle Beschreibung der Tumorausbreitung (S8) 18 I=In situ, L=Lokalisiert, R=Regional, M=Fernmetastasen, S=Systemerkrankung (einschl. Lymphome) X=F.A. C. Allgemeiner Leistungszustand (nach ECOG) Allgemeiner Leistungszustand (nach ECOG) (A9, S9) 19 0= Normale, uneingeschränkte Aktivität wie vor der Erkrankung, 1= Einschränkung bei körperlicher Anstrengung, aber gehfähig; leichte körperliche Arbeit bzw. Arbeit im Sitzen möglich, 2= Gehfähig, Selbstversorgung möglich, aber nicht arbeitsfähig; kann mehr als 50% der Wachzeit aufstehen, 3= Nur begrenzte Selbstversorgung möglich; 50% oder mehr der Wachzeit an Bett oder Stuhl gebunden, 4= Völlig pflegebedürftig, keinerlei Selbstversorgung möglich; völlig an Bett oder Stuhl gebunden, X=unbekannt D. Durchführung der simultanen Radiochemotherapie Stellung der simultanen Radiochemotherapie (sim. RCT) in der Gesamtplanung der Behandlung (S10) 20 1=Definitive alleinige simultane Radiochemotherapie, 2=Neoadjuvante (präoperative) sim. RCT, 3=Postoperative sim. RCT, 4=Postoperative additive sim. RCT, 5=Konsolidierende sim. RCT nach Chemotherapie, 6=Palliative sim. RCT (Mehrfachnennung möglich) Therapieintention (S11) K=Kurativ, P=Palliativ bzw. symptomatisch, X=F.A. Beginn der Strahlentherapie 21 0 1 22 Tag 01 Tag Tag Ende der Strahlentherapie Monat Jahr Jahr 23 Tag 24 Tag Tag Monat Monat Jahr Monat Jahr 25 O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE Pat.-ID (A3) B87 Behandlungsprotokoll (Klartext) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................................................................. ............................................................................. Zeitpunkt der Chemotherapie (S12) von bis von Tag bis Tag 26 von Tag bis Tag 27 von Tag bis Tag 28 E. Näheres zur Strahlentherapie Zielgebiete (S13) Schlüssel 4 L=Links R=Rechts B=Beidseits M=Mittellinie 1. .................................... . o o o o . 29 2. .................................... . o o o o . 30 3. .................................... . o o o o . 31 Applikationsart T=Teletherapie, K=Kontakttherapie 32 Nähere Angaben bei Kontakttherapie 33 E=Endokavitär, I=Interstitiell, P=Perkutan, A=Afterloading, Y=Entfällt (keine Kontakttherapie) Gesamtdosis (S14) Bezogen auf IRCU-Referenzpunkt , (Gy) , 34 Bezogen auf anderen Referenzpunkt , (Gy) , 35 Tiefe, in der die Gesamtdosis erreicht wird Strahlungsart (cm) 36 R=Röntgenstrahlen, P=Photonen, E=Elektronen, N=Neutronen, Protonen, Schwerionen 37 Energie/Spannung; wenn 1 KV, wenn 2 MV, wenn 3 oder 4 MeV Applikationstechnik 38 S=Stehfelder, B=Bewegungsfelder, K=Komplexe Technik, A=Andere Technik, X=F.A. 39 Anzahl der Bestrahlungsfelder 40 Fraktionierung Anzahl der Einzelbestrahlungen 41 Anzahl der Bestrahlungstage (S15) 42 Einzeldosis pro Fraktionierung (Gy) 43 Bei verschiedenen Fraktionen am häufigsten verwendete Einzeldosis (YY=Entfällt) (Gy) 44 Weitere Angaben bei Brachytherapie Art der Brachytherapie 45 H=Interstitiell/intrakavitär temporär HDR (high dose), L=Interstitiell/intrakavitär temporär P=Permænentimplantation, Nuklid / Klartext: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . LDR (low dose), Spezielle Techniken (S16) I=Intensitätsmodulierte Radiotherapie E=Entfällt, keine spezielle Technik 46 (IMRT), D=3D-Konformationsbestrahlung, S=Stereotaktische Bestrahlung, O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE Hyperthermie Pat.-ID (A3) B88 N=Nein, J=Ja 47 Verlauf der Strahlentherapie 48 P=Planmäßig beendet, U=Unterbrechung, N=Abbruch wegen Nebenwirkungen, T=Abbruch wegen Tumorprogression, V=Abbruch wegen Verweigerung des Patienten, A=Abbruch aus anderen Gründen Falls Unterbrechung: Grund der Unterbrechung 49 P=Planmäßig, W=Nebenwirkungen, N=Nichterscheinen des Patienten, G=Gerät nicht einsatzbereit, A=Anderer Grund, Y=Entfällt, X=F.A. Zeitpunkt der Unterbrechung. Nach wievielter Bestrahlung? 50 T Dauer der Unterbrechung: Tage W Wochen 51 F. Näheres zur Chemotherapie Körpergröße (in cm) Körpergewicht (in kg) (999=F.A.) 52 (999=F.A.) Körperoberfläche (in m2 ) (9,99=F.A.) Medikamente (S17) 53 , Einzeldosis , Einheit Klartext 54 Applikationsdauer (min) Einzeldosis Einheit Dauer 1. ................................ 55 2. ................................ 56 3. ................................ 57 4. ................................ 58 5. ................................ 59 Applikationsweg (S17) Gesamtdosis (Menge) Einheit % der Solldosis Applikation Gesamtdosis Einheit % Solldosis zu 1. 60 zu 2. 61 zu 3. 62 zu 4. 63 zu 5. 64 Verlauf der Chemotherapie 65 P=Planmäßig beendet, U=Unterbrechung, M=Modifikation, N=Abbruch wegen Nebenwirkungen, T=Abbruch wegen Tumorprogression, V=Abbruch wegen Verweigerung des Patienten, A=Abbruch aus anderen Gründen O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE Pat.-ID (A3) B89 Falls Unterbrechung: Grund der Unterbrechung 66 W=Nebenwirkungen, V=Verweigerung des Patienten, A=Anderer Grund, Y=Entfällt, X=F.A. Dauer der Unterbrechung: Tage 67 G. Therapieresultat Residualtumor-Klassifikation (S18) 68 00=R0 (kein Residualtumor), 10=R1 (mikroskopischer invasiver Residualtumor), 11=R1(is) (mikroskopischer nicht-invasiver Residualtumor), 21=R2a (makroskopischer Residualtumor, mikroskopisch Residualtumor nicht bestätigt), 22=R2b (makroskopischer Residualtumor, mikroskopisch Residualtumor bestätigt), 99=Entfällt, da neoadjuvante Therapie, XX=RX (Beurteilung nicht möglich) Lokalisation des Residualtumors 69 L=Lokoregionär, F=Fernmetastase(n), B=Beides (L + F) X=F.A., Y=Entfällt (kein Residualtumor) Gesamtbeurteilung des Tumorgeschehens nach WHO 1979/81 (S19) 70 V=Vollremission (CR), R=Vollremission mit residualen Auffälligkeiten (CRr), T=Teilremission (PR), B=Klinische Besserung (Minimal Response, MR), K=Keine Änderung (NC), D=Divergentes Geschehen, P=Progression, U=Beurteilung unmöglich, E=Entfällt (Behandlung im Rahmen eines multimodalen, noch nicht abgeschlossenen Konzeptes), X=F.A. Gesamtbeurteilung des Tumorgeschehens nach RECIST-Leitlinie 2000 (S19) 71 V=Vollremission (CR), R=Vollremission mit residualen Auffälligkeiten (CRr), T=Teilremission (PR), B=Klinische Besserung (Minimal Response, MR), K=Keine Änderung (NC), D=Divergentes Geschehen, P=Progression, U=Beurteilung unmöglich, E=Entfällt (Behandlung im Rahmen eines multimodalen, noch nicht abgeschlossenen Konzeptes), X=F.A. H. Nebenwirkungen Nebenwirkungen eingetreten? (S20) N = Nein, J = Ja, X = F.A. 72 Wenn ja: Art der Nebenwirkung Kurzcode CTC CTC CTCAE (S. E10) Grad Grad Klartext CTC Code CTC Grad CTCAE Grad 1. ................................ . . 73 2. ................................ . . 74 3. ................................ . . 75 4. ................................ . . 76 Zusammenhang zwischen Behandlung und Nebenwirkung: W=Wahrscheinlich F=Fraglich X=F.A. Kurzcode WHO (S. E31) Grad WHO WHO Code Grad zu 1. W F X 77 zu 2. W F X 78 zu 3. W F X 79 zu 4. W F X 80 O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE Pat.-ID (A3) B90 I. Tumor- und therapiebedingte Folgeerkrankungen und Folgezustände Tumor- und therapiebedingte Folgeerkrankungen und Folgezustände (S21) Wenn ja: N = Nein, J = Ja, X = F.A. 81 Art der Folgeerkrankung Klartext Schlüssel 2 (S.E5) Schlüssel 1. ................................................... 82 2. ................................................... 83 3. ................................................... 84 4. ................................................... 85 K. Vorgesehene Maßnahmen (S22) N = Nein J = Ja A = Abgelehnt X = F.A. Therapie o o o o 86 Anschlußheilbehandlung o o o o 87 Nachsorge o o o o 88 Falls Therapie: Therapiekonzept (S23) U = Unimodal, M = Multimodal, X = F.A. Therapieschritt 1 (S23) 89 N = Nein J = Ja A = Abgelehnt X = F.A. Operation o o o o 90 Bestrahlung o o o o 91 Chemotherapie o o o o 92 Simultane Radiochemotherapie o o o o 93 Hormontherapie o o o o 94 Knochenmarkstransplantation o o o o 95 Stammzelltransplantation o o o o 96 Immuntherapie o o o o 97 Schmerztherapie o o o o 98 Unkonventionelle Therapie o o o o 99 Andere Therapie o o o o 100 N = Nein J = Ja A = Abgelehnt X = F.A. Operation o o o o 101 Bestrahlung o o o o 102 Chemotherapie o o o o 103 Simultane Radiochemotherapie o o o o 104 Hormontherapie o o o o 105 Knochenmarkstransplantation o o o o 106 Stammzelltransplantation o o o o 107 Immuntherapie o o o o 108 Schmerztherapie o o o o 109 Therapieschritt 2 (S23) Unkonventionelle Therapie o o o o 110 Andere Therapie o o o o 111 O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE Pat.-ID (A3) B91 Wiedervorstellung Tag Wiedervorstellungstermin Tag Ort der Wiedervorstellung (Klartext): Monat Monat Jahr Jahr 112 ................................................... O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE B92 Spezielle Verschlüsselungsanweisungen S1 Zustand des Patienten vor Beginn der simultanen Radiochemotherapie Mit den jeweils angegebenen Sachverhalten soll die aktuelle Situation der Tumorerkrankung bezüglich Primärtumor, regionärer Lymphknoten und Fernmetastasen beurteilt werden. Bei regionären Lymphknoten und bei Fernmetastasen ist Mehrfachverschlüsselung möglich. S2 Lokalisation neu aufgetretener Fernmetastasen Die Lokalisation neu aufgetretener Fernmetastasen wird nach dem TNM-Kurzschlüssel eingetragen. Der Kurzschlüssel lautet: PUL OSS HEP BRA LYM MAR PLE PER ADR SKI OTH GEN Lunge Knochen Leber Hirn Lymphknoten Knochenmark Pleura Peritoneum Nebennieren Haut Andere Organe Generalisierte Metastasierung S3 Erfassung der Tumorausbreitung vor simultanen Radiochemotherapie Eine Erfassung der Tumorausbreitung in den nachfolgenden Items ist hier nur vorgesehen, wenn die Befunde am Beginn der simultanen Radiochemotherapie von denen der Ersterhebung abweichen. Sofern für den entsprechenden Tumor eine TNM-Klassifikation vorgesehen ist, wird diese vorgenommen. Sie wird nach der 6. Aufl.[8] vorgenommen. Wenn die Befunde am Beginn der simultanen Radiochemotherapie von denen der Ersterhebung abweichen, erfolgt die generelle Beschreibung der Tumorausbreitung auch dann, wenn sie durch das TNM-System beschrieben ist. S4 Klinischer TNM-Befund Grundsätzlich ist immer ein klinischer TNM-Befund zu dokumentieren. Hierbei wird für Primärtumor, regionäre Lymphknotenmetastasen und Fernmetastasen auch der jeweils höchste während der Diagnostik erreichte Sicherheitsgrad (C-Faktor) erfasst. Auf den klinischen TNM-Befund darf niemals verzichtet werden, auch dann nicht, wenn ein pathologischer Befund erhoben wird. Nur bei vorhandenem klinischem Befund können Patienten mit chirurgischer und solche mit nicht-chirurgischer Therapie verglichen werden. Außerdem erfordert eine Qualitätssicherung der Diagnostik den Vergleich zwischen klinischem und pathologischem TNM-Befund. Bei einzelnen TNM-Befunden sind seit 1993 weitere Aufgliederungen (Ramifikationen) möglich [6, 7, 9]. Für die Kategorie „T“ sind deshalb grundsätzlich vier, für die beiden Kategorien „N“ und „M“ je drei Stellen vorzusehen. Rechnet man die Notation „(m)“ (bei multipler Lokalisation oder Anzahl von Tumoren) dazu, kann die Kategorie „T“ sogar fünf Stellen haben. Ausprägungen von „T“, „N“ und „M“ mit weniger als der maximalen Stellenzahl sind auf den Erhebungsbögen immer linksbündig zu verschlüsseln. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE B93 y-Symbol Das y-Symbol ist in die TNM-Formel einzutragen, wenn die Klassifikation während oder nach initialer multimodaler Therapie erfolgt. Wird die Klassifikation vor Therapiebeginn vorgenommen, wird die Stelle nicht ausgefüllt. r-Symbol Rezidivtumoren (lokal, regionär und als Fernmetastasen) nach krankheitsfreiem Intervall werden durch das Präfix „r“ gekennzeichnet, das sowohl bei der klinischen als auch bei der pathologischen Klassifikation verwendet wird. Beispiele: Lokalrezidiv (im Bereich des früheren Primärtumors): rT2N0M0 oder rpT2pN0M0. Rezidiv im Bereich der regionären Lymphknoten: T0rN2M0 oder pT0rpN2M0. Rezidiv in Form erstmals aufgetretener Fernmetastasen nach früherer Tumorresektion: T0N0rM1 oder pT0pN0rpM1. m-Symbol Mit (m) werden multiple simultane Primärtumoren in einem Organ gekennzeichnet. Ausgenommen hiervon sind Tumoren der Leber, der Ovarien und der Eileiter, bei denen die Multiplizität durch die T-Kategorie erfasst wird. Simultane bilaterale Primärtumoren paariger Organe und simultane Primärtumoren in verschiedenen Organen werden hier nicht erfasst; vielmehr sind in solchen Fällen für die einzelnen Tumoren (ausgenommen Ovarial- und Eileitertumoren) jeweils getrennte Diagnosedaten zu erheben. Bei solitären Primärtumoren wird die Stelle immer leergelassen. C-Faktor Die allgemeinen Definitionen für den C-Faktor im klinischen TNM-Befund lauten: C1 C2 C3 CX Aussage aufgrund von diagnostischen Standardmethoden, z. B. Inspektion, Palpation und Standardröntgenaufnahmen, intraluminale Endoskopie bei bestimmten Organen. Aussage aufgrund spezieller diagnostischer Maßnahmen, z. B. bildgebende Verfahren: Röntgenaufnahmen in speziellen Projektionen, Schichtaufnahmen, Computertomographie(CT), Sonographie, Lymphographie, Angiographie, nuklearmedizinische Untersuchungen, Kernspintomographie (MRT), Endoskopie, Biopsie und Zytologie. Aussage aufgrund chirurgischer Exploration einschließlich Biopsie und zytologischer Untersuchung. Wurde der C-Faktor nicht bestimmt, wird ein „X“ eingetragen. In den einzelnen Abschnitten der Organspezifischen Tumordokumentation sind für jedes einzelne Organ die infrage kommenden diagnostischen Methoden nach der C-Kategorie spezifiziert. S5 Pathologischer TNM-Befund: pTNM pTNM kann bei einigen Fällen bereits bei der Erfassung der Diagnosedaten, also prätherapeutisch, angegeben werden, z. B. bei histologischer Sicherung des Übergreifens des Primärtumors auf Nachbarorgane durch endoskopische Biopsie oder mikroskopische Sicherung einer Fernmetastase noch vor der Therapie. Nach den Regeln der UICC ist festgelegt, welche Voraussetzungen für die Klassifikation von pT, pN und pM erfüllt sein müssen. Daher kann die Angabe eines C-Faktors beim pTNM entfallen. In den meisten Fällen können pT und pN aber erst nach Tumorresektion festgelegt werden. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE B94 S6 Gesamt-M Die klinisch festgestellte M-Kategorie und die pathologische pM-Kategorie sind bisweilen unterschiedlich. Während bei Differenzen zwischen T und pT sowie zwischen N und pN stets der pathologische Befund maßgeblich ist (abgesehen von pTX und pNX), ist bei Unterschieden zwischen M und pM jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der klinischen Gesamtsituation festzulegen, welche Kategorie als Gesamtbeurteilung gilt und bei der Stadieneinteilung maßgebend ist. Die mit i, ii und iii bezeichneten Subkategorien von M1b werden mit arabischen Zifferen verschlüsselt, z.B. Mib(ii) mit 1b2. Beispiel: Kolonkarzinom mit radiologisch festgestellten multiplen Lungenmetastasen - Klinisches TNM: TXNXM1. Kolonresektion wegen Stenose, dabei auch lokale Exzision eines metastasenverdächtigen Herdes aus der Leber, der sich histologisch als benignes Hämangiom erweist - Pathologisches TNM: pT3pN2pM0. Gesamtbeurteilung von M: M1. S7 UICC-Stadium Das UICC-Stadium basiert auf den TNM-Befunden. Berücksichtigt werden dabei die pT- und pN-Befunde, im Falle von pTX bzw. pNX die T- und N-Befunde, dazu das Gesamt-M. Die erlaubten Ausprägungen des UICC-Stadiums sind 0, 0a, 0is, I, IA, IA1, IA2, IB, IB1, IB2, IC, IS, II, IIA, IIB, IIC, III, IIIA, IIIB, IIIC, IV, IVA, IVB und IVC sowie X (unbestimmt). S8 Generelle Beschreibung der Tumorausbreitung In vielen Epidemiologischen Krebsregistern ist eine vereinfachte Klassifikation der Tumorausbreitung in Gebrauch, die im Interesse der zunehmenden Kooperation auch in klinischen Registern dokumentiert werden soll. Sie lässt sich bei den meisten soliden Tumoren aus dem UICC-Stadium (S7) und der Konversionstabelle (s. Abschnitt DI) herleiten. Die generelle Beschreibung der Tumorausbreitung ist aber erforderlich, wenn im Falle eines soliden Tumors kein TNM definiert ist oder wenn bei einem Patienten detaillierte Angaben zur genauen Ermittlung der TNM-Klassifikation fehlen. Der Schlüssel für die generelle Beschreibung der Tumorausbreitung lautet: I= L= R= M= S= X= In situ (nichtinvasiv, intraepithelial) Lokalisiert (begrenzt auf das Ursprungsorgan) Regional (Metastasierung in regionäre Lymphknoten und/oder direkte kontinuierliche Ausbreitung auf Nachbarschaft) Fernmetastasen (einschließlich Metastasen in nicht-regionären Lymphknoten) Systemerkrankung (einschließlich maligne Lymphome) F.A. S9 Allgemeiner Leistungszustand (nach ECOG) Verschlüsselt wird der aktuelle Leistungszustand am Untersuchungsdatum nach dem ECOGSchlüssel [1] (s. A9). S10 Stellung der simultanen Radiochemotherapie (sim. RCT) in der Gesamtplanung der Behandlung Von definitiver alleiniger sim. RCT wird dann gesprochen, wenn am Tumor lediglich eine Biopsie vorgenommen wurde und die sim. RCT unter kurativer Zielsetzung ohne chirurgische Tumorresektion erfolgt. Postoperative sim. RCT nach R0-Resektion wird als adjuvant, nach R1-, R2 oder RXOperation als additiv bezeichnet. Palliative sim. RCT wird dokumentiert, wenn die sim. RCT bei inkurabler Erkrankung erfolgte. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE B95 S11 Therapieintention Hier wird die Absicht der Therapie dokumentiert, wie sie am Beginn der sim. RCT festgelegt wurde. S12 Zeitpunkt der Chemotherapie Der Zeitpunkt wird angegeben unter Bezug auf die Tage der Strahlentherapie, beginnend vom Tag der ersten Bestrahlung bis zum letzten Bestrahlungstag fortlaufend durchgezählt (unter Einschluß der Wochenenden, an denen keine Bestrahlung erfolgt). S13 Zielgebiet Das Zielgebiet wird nach Schlüssel 4 (S. E9) erfasst. Dabei können mehrere Zielgebiete eingetragen werden. Zusätzlich wird die Seite dokumentiert. S14 Gesamtdosis Bei externer Bestrahlung wird die Gesamtdosis am Referenzpunkt (ICRU)[3] im Tumor bzw. im Hauptrisikogebiet angegeben. Zielvolumina 2. Ordnung (z.B. adjuvante Bestrahlung der Lymphabflussgebiete) werden nicht berücksichtigt. Bei Brachytherapie wird die Dosis an einem Referenzpunkt (z.B. Punkt A bei gynäkologischen Tumoren) oder auf der zielvolumenumschließenden Isodose (z.B. bei Permanentimplantation) angegeben. S15 Anzahl der Bestrahlungstage Als Bestrahlungstage gelten nur Tage mit Therapie, nicht etwa die Gesamtbehandlungszeit (die auch Wochendenden einschließt). S16 Spezielle Techniken Es wird die aufwändigste Technik angegeben, z.B. schließt IMRT eine 3D-Konfirmationsbestrahlung ein. S17 Medikamente Das Medikament wird im Klartext mit seinem generischen Namen nach der „Roten Liste“ dokumentiert und erfaßt. Die Applikationsdauer (in Minuten) wird nur – soweit relevant – angegeben. Die Solldosis ist im Protokoll festgelegt. Angegeben wird die tatsächlich applizierte Dosis in % der Solldosis. Folgende Applikationswege sind zu unterscheiden: Systemische Chemotherapie: OR = IM = SC = IV = LI = Oral Intramuskulär Subkutan Intravenös i.v. Langzeitinfusion (mind. 24 Stunden) Intrakavitäre oder intraluminale Chemotherapie: PE = PL = TH = VE = SO = Intraperitoneal Intrapleural Intrathekal Intravesikal Sonstige (mit Klartextangabe) Isolierte Perfusion: PN = PS = Katheter Pumpsystem O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE B96 Regionale Infusion: IN = Regionale Infusion Chemoembolisation: CE = Chemoembolisation S18 Residualtumor-Klassifikation Die R-Klassifikation der UICC soll nicht nur nach chirurgischer Therapie, sondern auch nach alleiniger simultaner Radiochemotherapie durchgeführt werden. Erfolgt eine Radiochemotherapie im Rahmen eines multimodalen Behandlungskonzepts und wird anschließend daran eine chirurgische Tumorresektion vorgenommen, erfolgt die R-Klassifikation erst nach der chirurgischen Therapie. Die R-Klassifikation zeigt an, ob nach Abschluss der Radio-Chemotherapie Anhaltspunkte für das Zurückbleiben von Residualtumor im Organismus bestehen (Abb. VII.1). Dabei wird sowohl lokoregionärer Residualtumor als auch Residualtumor in Form von Fernmetastasen erfasst. R0 (kein Residualtumor) darf nur dann diagnostiziert werden, wenn sich lokoregionär kein Anhalt für Tumor mehr ergibt und wenn auch kein Hinweis für weiter bestehende Fernmetastasen besteht. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE B97 Nein Klinischer Hinweis Fernmetastasen auf Mikroskopisch verifiziert Ja- @ @ R @ Ja Nein - R2a - R2b ? Mikroskopische Untersuchung von Biopsien aus dem Bereich früherer Fernmetastasen Nein Ja- Tumornachweis Nein Ja- Nein ? Mikroskopische Untersuchung von Biopsien aus dem Bereich des früheren Primärtumors Ja- ? Nein Nein R1 ? R0 - R2a Nein Mikroskopisch verifiziert @ @ R @ Ja R2b - R1 Invasiv Tumornachweis - Ja @ R Nicht-invasiv - R1(is) (Ca. in situ) ? ? Ja ? Klinischer Hinweis für lokoregionären Tumor - R0 Abbildung VII.1: Flussdiagramm zur R-Klassifikation - vorzunehmen frühestens 8 Wochen nach Abschluss der alleinigen medikamentösen Therapie oder kombinierten RadioChemotherapie (Aus [2]). S19 Beurteilung des Tumorgeschehens 1979 und 1981 wurden diesbezügliche Kriterien durch die WHO [4, 10] publiziert und fanden seither weltweit Anerkennung. Unter Zufügung einer zusätzlichen Kategorie Vollremission mit residualen Auffälligkeiten wurden sie auch in die Tumorbasisdokumentation übernommen [2]. Die Definitionen sind: O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE B98 Vollremission (komplette Remission) Vollständiges Verschwinden aller Tumormanifestationen und Symptome einschließlich Normalisierung von Laborparametern, altersentsprechend normale Leistungsfähigkeit des Patienten, Dauer mindestens 1 Monat. Vollremission (komplette Remis- Kriterien der Vollremission erfüllt, aber Nachweis mit residua- sion mit residualen von zur Zeit nicht behandlungsbedürftigen, aber len Auffällig- Auffälligkeiten) kontrollbedürftigen residualen Veränderungen in keiten den bildgebenden Verfahren. – Fakultative Kategorie, vor allem bei M. Hodgkin, Non-HodgkinLymphomen und Hodentumoren; bei letzteren im Schrifttum zum Teil auch als sehr gute partielle Remission (very good partial remission, VGPR) bezeichnet. Teilremission (partielle Remission) Objektive Verkleinerung eines messbaren Tumors um 50% oder mehr ohne Nachweis neuer Manifestationen (im Einzelfall ist festzulegen, ob es sich um die Reduktion im Durchmesser, in der Fläche oder im Volumen handelt). Mindestdauer 1 Monat, subjektiv deutliche Besserung von Tumorsymptomen. Minimales („minimal response“) Klinische Besserung des Zustandes, jedoch ohne Ansprechen dass die Kriterien einer Voll- oder Teilremission gegeben wären. Keine Änderung (stationäres Verhalten, „no change“) Progression Divergentes Geschehen Objektiv keine wesentliche Änderung der Tumorgröße (Verkleinerung um weniger als 50% oder geringe Zunahme um weniger als 25%) oder Veränderungen wie bei kompletter oder partieller Remission, jedoch weniger als 1 Monat dauernd, subjektiv unveränderte Tumorsymptome. Fortschreitendes Wachstum bestehender Tumorareale (um 25% oder mehr) und/oder Neuauftreten anderer Tumormanifestationen während der Behandlung. An einem Tumormanifestationsort Voll- oder Teilremission, an einem anderen Manifestationsort aber keine Änderung oder Progression. Im Jahre 2000 wurde eine neue Leitlinie zur Beurteilung des Response als sog. RECIST (Response evaluation criteria in solid tumors) Guidelines publiziert [5]. Diese sind für Phase II-Studien heute als obligat anzusehen, während in anderen Studien auch die früheren WHO-Leitlinien verwendet werden können. In der RECIST-Leitlinie erfolgt die Erfassung der Läsionen eindimensional (anstatt der bisher üblichen zweidimensionalen Messung mit Bildung von Produkten). Überdies sind die Kriterien der Teilremission und Progression und damit auch der Kategorie Keine Änderung gegenüber den WHO-Kriterien unterschiedlich: Teilremission Objektive Verkleinerung eines messbaren Tumors um 30% oder mehr ohne Nachweis neuer Manifestationen, Mindestdauer 1 Monat Keine Änderung Objektiv keine wesentliche Änderung der Tumorgröße (Verkleinerung um weniger als 30% oder geringe Zunahme um weniger als 20%) oder Veränderungen wie bei kompletter oder partieller Remission, jedoch weniger als 1 Monat dauernd Fortschreitendes Wachstum bestehender Tumorareale um 20% oder mehr. Progression O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE B99 Im Falle einer chirurgischen Therapie entfallen Angaben zu diesem Item. S20 Nebenwirkungen Hier werden nur die akuten Nebenwirkungen dokumentiert, das heißt solche, die zwischen dem 1. und 90. Tag nach Bestrahlungsbeginn auftreten. Später diagnostizierte Nebenwirkungen (chronische Nebenwirkungen) werden unter Folgeerkrankungen in den Verlaufsdaten erfasst (siehe Seite E10). Nebenwirkungen werden im Klartext erfasst und nach Möglichkeit nach dem Schlüssel der aktualisierten Common Toxicity Criteria (CTC) bzw. den Common Terminology Criteria for Adverse Events (CTCAE), Version 3.0 (siehe Seite E10) oder nach den früher allgemein befolgten Empfehlungen der WHO [4, 10] verschlüsselt (Schlüssel 6 S. E31). In beiden Fällen soll eine Graduierung nach der Stärke erfolgen: Grad 0 Grad 1 Grad 2 Grad 3 Grad 4 (bei CTCAE zusätzlich Grad 5) F.A. Für den Zusammenhang zwischen Therapie und Nebenwirkungen wird folgende Beurteilung verwendet: Wahrscheinlich Fraglich F.A. Mit der Zuordnung eines Ereignisses zu Folgeerkrankungen bzw. Komplikationen oder Nebenwirkungen wird noch nicht verbindlich entschieden, ob tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang mit der Tumortherapie gegeben ist. Diese Frage kann oft erst durch langfristige Beobachtung geklärt werden. S21 Tumor- und therapiebedingte Folgeerkrankungen Folgeerkrankungen sind Erkrankungen, die direkt als tumorabhängig oder als Folge der Therapie anzusehen sind und den Patienten schwerwiegend und länger anhaltend beeinträchtigen. Es können mehrere tumor- bzw. therapiebedingte Folgeerkrankungen verschlüsselt werden. Jede Folgeerkrankung wird im Klartext erfasst und nach Möglichkeit nach dem Schlüssel für Folgeerkrankungen nach Radio- und Chemotherapie (Schlüssel 2, S. E5) verschlüsselt. Bei Verwendung des letztgenannten Schlüssels wird zusätzlich der Grad nach folgenden Stufen erfasst: 0= 1= 2= 3= 4= 5= X= Keine/normal Gering/leicht Mäßig/deutlich Stark/ausgeprägt Lebensbedrohlich Tödlich F.A. S22 Vorgesehene Maßnahmen Zur Unterstützung des organisatorischen Ablaufs ist zu vermerken, welche weiteren Maßnahmen bei dem Patienten vorgesehen sind. Mit diesen Angaben kann der weitere Ablauf gesteuert werden. Ist keine Therapie vorgesehen, kann der Patient in das für den jeweiligen Tumor vorgesehene Nachsorgeprogramm übernommen werden. Registriert werden sollte auch, wenn eine Maßnahme empfohlen, vom Patienten aber abgelehnt worden ist. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE B100 S23 Therapiekonzept/Therapieschritte Bei multimodalem Therapiekonzept sollen die jeweilig durchgeführten Behandlungsarten in zwei Therapieschritten erfasst werden. Für jeden Therapieschritt ist Verschlüsselung von maximal drei Behandlungsarten möglich. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE B101 Literatur [1] AJCC (American Joint Committee on Cancer) (1988) Manual for staging of cancer, 3rd ed. (Beahrs OH, Henson DE, Hutter RVP, Myers MH, eds) Lippincott, Philadelphia [2] Dudeck J, Wagner G, Grundmann E, Hermanek P (Hrsg) (1999) Basisdokumentation für Tumorkranke, 5. Aufl. W. Zuckschwerdt, München Bern Wien New York [3] Hess CF, Christ G, Jany R, Bamberg M (1993) Dosisspezifikation im „ICRU-Referenzpunkt”: Auswirkungen auf die klinische Praxis. Strahlenther Onkol 169:660-667 [4] Miller AB, Hoogstraten B, Staquet M, Winkler A (1981) Reporting results of cancer treatment. Cancer 47:207-214 [5] Therasse P, Arbuck SG, Eisenhauer EA, Wanders J, Kaplan RS, Rubinstein L, Verweij J, Van Glabbeke M, van Oosterom AT, Christian MC, Gwyther StG (2000) New guidelines to evaluate the response to treatment in solid tumors. J Nat Cancer Inst 92:205-216 [6] UICC (1993) TNM Supplement 1993. A commentary on uniform use (Hermanek P, Henson DE, Hutter RVP, Sobin LH, eds). Springer, Berlin Heidelberg New York [7] UICC (2001) TNM Supplement, 2nd ed. A commentary on uniform use (Wittekind Ch, Henson DE, Hutter RVP, Sobin LH, eds) John Wiley & Sons, New York [8] UICC (2002) TNM Klassifikation maligner Tumoren, 6.Aufl. (Wittekind Ch, Meyer H-J, Bootz F, Hrsg). Springer, Berlin Heidelberg New York [9] UICC (2003) TNM Supplement, 3rd ed. A commentary on uniform use (Wittekind Ch, Greene FL, Henson DE, Hutter RVP, Sobin LH, eds) John Wiley & Sons, New York [10] World Health Organization (WHO) (1979) WHO handbook for reporting results of cancer treatment. WHO Offset Publication No. 48. World Health Organization, Genf O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD VII. SIMULTANE RADIOCHEMOTHERAPIE B102 Anhang (Empfohlene Prüfbedingungen) Empfehlungen für die Erstellung eines Prüfprogramms auf inhaltliche Konsistenz der Daten Ein Prüfprogramm für die Dokumentation der Daten zur simultanen Radio-Chemotherapie sollte zumindest die nachstehenden Bedingungen einschliessen. Tabelle VII.1: Prüfbedingungen Strahlentherapie Wenn dann muss sein 6 6= 5=R 5=R 5=R 4∈ / {K,F,X} 4∈ / {K,F,X} 5∈ / {K,F,X} 5 ∈ {K,F} 13/pT ∈ {is,a} oder (10/T ∈ {is,a} und 13/pT = X) 14/pN ∈ {0,X} oder (11/N ∈ {0,X} und 14/pN = X) 16 ∈ {000,XXX} 7 6= 8 6= 14/pN ∈ / {0,X} 14/pN = X und 11/N ∈ / {0,X} 16 ∈ / {000,XXX} 16 = 000 18 = I und 9 = J 18 = L und 9 = J 13/pT ∈ / {is,a} oder (10/T ∈ / {is,a} und 13/pT = X) 14/pN = 0 oder (11/N = 0 und 14/pN = X) 16 ∈ {000,XXX} 18 = R und 9 = J 18 = M und 9 = J 16 ∈ {000,XXX} 16 ∈ / {000,XXX} 17 ∈ {400,410,420,430} 32 = T 48 6= 65 6= 68 = 0 72 = J 72 = J 72 = J 72 = J 72 = J und 73 6= 72 = J und 74 6= 72 = J und 75 6= 72 = J und 76 6= 89 = M 33 = Y 49 = Y 66 = Y 69 = Y 73 6= 74 6= 75 6= 76 6= 77 6= 78 6= 79 6= 80 6= 101 = J oder 102 = J oder 103 = J ... oder 108 = J 101 bis 108 = 89 = U Legende: = leeres Eingabefeld, 6= = ungleich, ∈ = Element von, ∈ / = nicht Element von O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD