Nutzungsbestimmungen für die Logoverwendung „Ferien

Werbung
Geschäftsstelle Ferien Südschwarzwald
Dr. Rudolf-Eberle-Str. 3
79862 Höchenschwand
Tel: 07672 / 48 18 -0
E-Mail: info@ferien-suedschwarzwald. de
Internet: www.ferien-suedschwarzwald.de
Nutzungsbestimmungen für die Logoverwendung „Ferien Südschwarzwald“
Die Tourismuskooperation Ferien Südschwarzwald (FS) gestattet die Verwendung des Logos Ferien
Südschwarzwald im Rahmen der jeweils beschriebenen Nutzungsmöglichkeiten :
1. allen Gastgebern und weiteren touristischen Leistungsträgern in Höchenschwand, Dachsberg, Weilheim
und Ibach
2. allen Gewerbetreibenden und Dienstleistern mit Betriebssitz in Höchenschwand, Dachsberg, Weilheim
und Ibach
3. allen Vereinen mit Vereinssitz in Höchenschwand, Dachsberg, Weilheim und Ibach und den jeweils
örtlichen Schulen, Kindergärten und Kirchengemeinden
4. den kooperierenden Partnerorten und Partnerorganisationen im Rahmen der touristischen InternetWerbung
I. Nutzungsberechtigte
Zu. 1. Gastgeber und touristische Leistungsträger
Gastgeber und andere touristische Leistungsträger dürfen das Logo auf Ihrer Homepage als Bildlink
einsetzen und auf ihren touristischen Printprodukten nutzen. Dabei ist sorgfältig darauf zu achten, dass
nicht der Eindruck entsteht, als sei Ferien Südschwarzwald der Anbieter.
Zu 2. Gewerbetreibende
Gewerbetreibende dürfen das Logo auf Ihren Homepages als Bildlink und auf Printprodukten zur
Dokumentation der Herkunft und zur Werbung für die Tourismusregion einsetzen. Dabei ist sorgfältig
darauf zu achten, dass nicht der Eindruck entsteht, als sei Ferien Südschwarzwald der Anbieter der Ware
oder Leistung.
Zu 3. Vereine, Schulen, Kindergärten, Kirchengemeinden
Vereine, Schulen, Kindergärten und Kirchengemeinden dürfen das Logo auf Ihren Homepages als Bildlink
und auf Printprodukten für die Veranstaltungswerbung zur Dokumentation der Herkunft und zur Werbung
für die Tourismusregion einsetzen. Dabei ist sorgfältig darauf zu achten, dass nicht der Eindruck entsteht,
als sei Ferien Südschwarzwald Veranstalter der beworbenen Veranstaltung.
Zu 4. Tourismus-Partner
Partnerorte und Partnerorganisationen dürfen das Logo auf ihren Homepages als Bildlink für die
touristische Werbung für Ferien Südschwarzwald einsetzen. Wenn in Printprodukten für Ferien
Südschwarzwald geworben werden soll, darf das Logo ebenfalls eingesetzt werden. Dabei ist sorgfältig
darauf zu achten, dass nicht der Eindruck entsteht, als sei Ferien Südschwarzwald der Anbieter der im
Printprodukt beschriebenen Leistungen.
Die Nutzungsberechtigung ist ausdrücklich auf die genannten vier Gruppen beschränkt. Privatpersonen sind
nicht nutzungsberechtigt.
II. Nutzungsvorschriften
Für alle Nutzungsberechtigte gilt:
1. Die Nutzung des Logos ist kostenlos.
2. Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten ist der örtlichen Tourist-Information oder der Geschäftsstelle ein
Entwurf des Printproduktes zu übermitteln. Tourist-Information oder Geschäftsstelle werden eventuelle
Einwendungen innerhalb von drei Arbeitstagen mit dem Nutzer abklären.
3. Das Logo darf nur in der auf Ferien Südschwarzwald / FS-net zum Download bereit gestellten Version
verwendet werden. (Andere Formate als jpg können von einer beauftragten Druckerei oder Agentur bei der
Geschäftsstelle angefordert werden.)
4. Das zur Verwendung durch die genannten Nutzungsberechtigten frei gegebene Logo besteht aus den
Farbbalken den weißen Tannen und dem Schriftzug Ferien Südschwarzwald auf weißem Hintergrund mit
weißem Rand. Es muss stets als Ganzes verwendet und darf nicht verändert werden. Die Tannen dürfen
nicht als Einzelelement verwendet werden.
5. Die Mindestgröße auf Printprodukten muss 3,3 cm in der Breite und 1,85 cm in der Höhe betragen.
6. Das Logo muss auf Printprodukten stets in einer Ecke platziert werden, Abstand zum Rand 1 cm.
7. Die Nutzung als Bildlink ist der örtlichen Tourist-Info in geeigneter Form anzuzeigen.
III. Gegenleistung
1. Gastgeber und andere touristische Leistungsträger sind über die Einträge im Portal Ferien
Südschwarzwald und im Online-Gastgeberverzeichnis und Online-Gastronomieportal verlinkt. Gastgeber,
die nicht Teilnehmer am Online-Gastgeberverzeichnis oder Online-Gastronomieportal sind, können aus der
Erlaubnis zur Nutzung des Logos keinen Anspruch auf einen Link aus dem Portal Ferien Südschwarzwald
herleiten.
2. Gewerbetreibenden wird als Gegenleistung für das Einstellen des Bildlinks der Eintrag in die im Portal
veröffentlichte Firmenliste mit Link in die eigene Homepage angeboten.
3. Vereinen, Schulen, Kindergärten und Kirchengemeinden wird angeboten, touristisch interessante
Veranstaltungen in den Online-Veranstaltungskalender aufzunehmen und bei rechtzeitiger Mitteilung im
Gästejournal zu veröffentlichen. Wo es sinnvoll ist, kann die Internetadresse mit veröffentlicht werden. Auf
Links aus den Portalthemen besteht kein Anspruch.
4. Partnerorte und Partnerorganisationen erhalten nach Absprache einen Gegenlink, wenn der Bildlink
Ferien Südschwarzwald veröffentlicht wird.
5. Ferien Südschwarzwald behält sich vor, Links auf Verwender des Ferien-Südschwarzwald-Bildlinks zu
entfernen und diesen die weitere Verwendung zu untersagen, wenn diese Verwender auf ihren Seiten
verbotenen, sittenwidrigen und/oder diffamierenden Inhalt bereitstellen und/oder mit solchen Seiten
verlinkt haben.
IV. Sonstiges
1. Ferien Südschwarzwald behält sich das Recht der jederzeitigen unangekündigten Änderung dieser
Nutzungsbestimmungen vor.
(Stand März 2012)
2. Durch die Nutzung erkennt der Verwender des Logos diese Nutzungsbestimmungen an.
Herunterladen