Antrag BVD-Unverdächtigkeitsbescheinigung

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!!! Bitte beachten Sie, dass Sie einen Antrag nur stellen, wenn Sie in den letzten
zwölf Monaten nach der Bestandsuntersuchung keinen Virämiker in Ihrem Bestand
gehabt haben und alle Tiere (männlich und weiblich) des Bestandes untersucht
worden sind !!!
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung
über die BVD-Unverdächtigkeit meines Rinderbestandes
- Zucht- und Nutzrinder Zurück an Fax-Nr.: 02861-82 1025
Betriebsregistrier-Nr.:
Telefon-/ Fax-Nr.:
Name:
Vorname:
Anschrift:
Betriebsstandort (wenn abweichend)
Ich versichere, dass mein Rinderbestand die Bedingungen der Anlage 1 der BVDV erfüllt,
insbesondere dass
1. alle Rinder meines Bestandes mit negativem Ergebnis auf BVDV untersucht
wurden, es sei denn, es handelt sich um Rinder, deren Kälber mit negativem
Ergebnis auf BVDV untersucht wurden;
2. innerhalb eines Zeitraumes von zwölf auf die Untersuchung nach Nummer 1
folgenden Monaten
a) alle in meinem Bestand geborenen Rinder längstens sechs Monate nach
ihrer Geburt mit negativem Ergebnis auf BVDV untersucht wurden,
b) alle Rinder meines Bestandes frei von klinischen Erscheinungen sind, die
auf eine BVDV-Infektion hindeuten,
c) in meinen Bestand nur Rinder eingestellt wurden, die zuvor mit negativem
Ergebnis auf BVDV untersucht wurden,
d) die Rinder meines Bestandes so gehalten wurden, dass sie keinen Kontakt
zu Rindern außerhalb des Bestandes gehalbt haben, die nicht BVDVunverdächtig sind,
e) die Rinder meines Bestandes nur mit Samen von BVDV-unverdächtigen
Bullen besamt oder nur von BVDV-unverdächtigen Bullen gedeckt wurden.
Mir ist bekannt, dass nach § 74 Abs. 1 Tierseuchengesetz mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft wird, wer vorsätzlich oder fahrlässig unter Tieren eine anzeigepflichtige Seuche verbreitet. Auch der Versuch ist
strafbar. Ordnungswidrig handelt, wer diese Angaben nicht richtig oder nicht vollständig erteilt.
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Ort, Datum
Per Post an:
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Unterschrift
Kreis Borken
Fachbereich Tiere und Lebensmittel
Burloer Straße 93
46325 Borken
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