Rundbrief Nr. 186 - Stiftung für Abendländische Ethik und Kultur

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Zürich, im August 2016
Rundbrief Nr. 186
An den Freundeskreis der
STAB Stiftung für
Abendländische Ethik und Kultur
Ethik – Raumplanung
Martin Lendi
Weil die Raumplanung auf die Zukunft zugeht und ungewiss bleibt, was diese bringt, steht sie vor der
Herausforderung, ihr Handeln begründen zu müssen. Sie kann dies mit Hinweisen auf ihre Fachkompetenz, das Recht und/oder mit Blick auf das „gebotene Tun“ im Sinne der Ethik. Diese führt zu Distanz, Besinnung und Besonnenheit. Ethik versteht sich als verpflichtende Antwort auf die Gewissensund Handlungsfreiheit.
1. Ethik für die Raumplanung als öffentliche Aufgabe und Wissenschaft
Die Raumplanung begegnet der Ethik sowohl in ihrer Eigenschaft als öffentliche Aufgabe wie auch als
Wissenschaft. Die erstere, die im Rechtsstaat an das Recht gebunden ist, stösst vorweg auf jene ethischen Vorgaben, die in den Rechtsnormen mitenthalten sind. Als Wissenschaft kann sie einen souveränen Diskurs mit der Ethik als Disziplin pflegen – mit oder ohne Rücksicht auf das Recht.
Rechtsethisches klingt im positiven Recht dort an wo dieses auf Werte wie Freiheit und Leben zurückgreift. Im Raumplanungsrecht ist dies nicht selten der Fall, z.B. im Bereich gesetzlicher Planungsgrundsätze. Zusätzlich öffnen sich Türen hin zur Ethik als solcher, so durch die weiten Felder des
freien Ermessens, des sog. Planungsermessens, ferner im Bereich unbestimmter Begriffe, wie sie dem
Planungsrecht eigen sind. Und nicht zuletzt verfügt der Gesetzgeber des nominalen und funktionalen
Raumplanungsrechts über einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum, der seinerseits Kontakte hin
zur Ethik und zur Rechtsethik begünstigt.
Ob die Raumplanung als Wissenschaft die Auseinandersetzung mit der Ethik eingehen will, steht ihr
offen. Sie muss diese nicht zwingend suchen, doch tut sie gut daran, da die Ethik kritische Fragen zu
dem aufwirft, was getan werden soll oder sogar getan werden muss, sei es durch die Gesetzgeber, die
Regierungen, die Verwaltungen, die beauftragten Planer, sei es durch die Privaten als Adressaten des
Raumplanungsrechts.
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2. Ethik und Raumplanung als normatives Sollen
Ethik und Raumplanung haben einen gemeinsamen Nenner. Sie beide sind auf das „Sollen“ gerichtet.
Sie widmen sich nicht zentral dem „was war und ist oder sich faktisch anbahnt“, sondern dem „was
getan werden soll“. Das Normative steht für sie im Vordergrund. Allerdings – vom Hintergrund her
gesehen – akzentuiert aus unterschiedlichen Beweggründen.
Die Ethik fragt, gleichsam aus höherer Warte, nach dem was getan werden muss, also nicht vom
Zweckmässigen, Vertrauten, Gebräuchlichen und vom derzeit Machbaren her, sondern getragen von
ausholenden Werten, von religiösen oder philosophischen Sinnerhellungen, von zutiefst menschlichen
Anliegen, von Tugenden, vom Rationalen und vor allen von Gewissenselementen. Ethik sucht auf alle
Fälle nach Distanz, Besinnung und Besonnenheit. Bisweilen wird formuliert, es gehe ihr um ein gelingendes Leben – nicht unzutreffend, will Ethik doch Entscheidungen ermöglichen, die justierend begründen und die von bedachtem Agieren/Leben (in Freiheit) zeugen.
Die Raumplanung strebt das „Zweckmässige“ an, sie sucht das für den Raum rational Angezeigte, erwägt Ziele, evaluiert Konzeptionelles und Umsetzungsprozesse, stimmt Widersprüchliches sowie
Konkurrierendes aufeinander ab und sucht nach Massnahmen, die wirkungsvoll der Zielerfüllung und
der werdenden Raumordnung beistehen. Möglicherweise nimmt sie zusätzliche Elemente in ihr Erwägen und Abwägen auf, so zur Gerechtigkeit, zur Gleichbehandlung, zu fairen Verfahren. Als öffentliche Aufgabe ist sie an das Recht gebunden, das seinerseits normativ fokussiert ist – sogar verbindlich,
rechtsverbindlich für die Adressaten. Als Wissenschaft fragt sie letztlich ebenfalls, was für den Raum
getan werden soll, doch ist sie in ihrer Freiheit weder dem geltenden Recht noch dem ZweckRationalen verpflichtet. Sie kann sich sogar die Freiheit nehmen, die Raumplanung kritisch zu durchleuchten. Aber letztlich ist auch sie dem Normativen nahe, findet sie doch ihren Sinn im angestrebten
räumlichen Geschehen, gerichtet auf eine Raumordnung, die sich bewährt – menschenadäquat.
3. Das gebotene Tun – der Ethik Raum gewähren
Ein weites Feld möglicher Ansätze für Ethiken öffnet sich. Allein schon aus der Philosophie und der
Theologie heraus bietet sich ein Strauss bunter Ethiklehren an (rationale, naturrechtliche, christologische usw.). Bisweilen nahe am Kasuistischen oder konzentriert auf das Gewissen, häufig Regelwerken
folgend. In der jüngeren Zeit sind neben anthropologischen auch gesellschaftsnahe, kommunikative,
diskursorientierte oder gar ökologische Vorgaben für das Ethik-Verständnis in die Waagschale gelegt
worden. Raumplanung und Raumplaner können auf diese Vielfalt zurückgreifen.
Relativ enge Bezüge zur Raumplanung stellt die Verantwortungsethik – im Gegensatz zur reinen Gesinnungsethik – dort her, wo sie die Zukunftsdimension aufnimmt. Sie tangiert dabei die Raumplanung, soweit sich diese als normative Auseinandersetzung mit der Zukunft des Lebens in Raum und
Zeit befasst. Auch als intergenerationelle Verantwortung wird sie angesprochen, zumal sie für die
kommenden Generationen vorsorgt.
Die Lehre von der Raumplanung – als öffentliche Aufgabe und als Wissenschaft – muss sich fragen,
ob sie sich dem Kreieren einer „eigenen“ Lehre der Ethik widmen darf resp. kann. Der Fragezeichen
sind viele. Der Raumplanung fehlt nämlich die innere fachliche Ethik-Kompetenz, aus sich heraus eine
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spezifische Raumplanungsethik zu entwickeln. Sie kann aber eins tun, sie kann der Ethik Raum gewähren – in den beiden Bereichen der Raumplanung als Wissenschaft und als öffentliche Aufgabe.
4. Kernelemente ethischer Reflexionen
Das Nachdenken über die Ethik in ihrer Bedeutung für die Raumplanung und für deren Akteure ist –
auch wenn es davon absieht, eine hauseigene Ethik der Raumplanung zu beanspruchen – mit Kristallisationspunkten konfrontiert: Freiheit, Würde des Menschen/Würde der Kreatur, Leben, Gerechtigkeit,
Raum, Zeit – und dies immer sub specie des Tun-Müssens als Grundkategorien ethischer Reflexion,
nicht als politische Programmpunkte.
Die Freiheit des Menschen, in all ihren Dimensionen von der Glaubens- und Gewissens- über die
Wirtschafts- bis zur alltäglichen Handlungsfreiheit, ist vorausgesetzt. Sie prägt den Menschen und charakterisiert ihn. Bis ins Recht hinein dringt sie vor – ausgestaltet als Grundrechte. Sie bildet mithin
auch eine zentrale Vorgabe für die Rechtsethik. Die Würde der Menschen ist eng verbunden mit der
Freiheit. Sie gilt allen Menschen – sie alle sind ernst zu nehmen und in ihrem Mensch-Sein zu beachten, gerade auch wenn sie belastet sein sollten. Der Schutz des Lebens folgt der „Ehrfurcht vor dem
Leben“ (Albert Schweitzer/Karl Barth) und zwar in seiner Natürlichkeit und in seinem gesellschaftlichen Beitrag. Einbezogen ist alles, das da lebt. Die Gerechtigkeit ist als Postulat immer präsent. Ob ihr
in allen Teilen genügt werden kann? Der Raum versteht sich als Lebensraum, den es nicht zu gewinnen und um seiner selbst willen zu verteidigen gilt. Vielmehr ist er zu erhalten und zu gestalten, zum
Schutz und zur Entfaltung des Lebens in Freiheit. Die Zeit verweist auf das Werden, das Sein und das
Vergehen. Unter dem Titel der Raumplanung ist sie vor allem auf die Zukunft gerichtet, mit der es sich
zu befassen gilt – um der Menschen willen.
Kennzeichen der angesprochenen Elemente ist, dass es sich um knappe Güter handelt, mit denen sorgfältig umzugehen ist. Dies bedingt ein weiteres: die Verantwortung. Diese, ihrerseits ein knappes Gut,
ist ethische Verpflichtung hin zum Gebotenen, zum Respektieren der Kernelemente und zum pfleglichen Umgang mit ihnen. Sie können und mögen anders (als hier) ins Licht gerückt werden – von Belang sind sie allemal. Die vorausgesetzte Freiheit ist zentral, die Ehrfurcht vor dem Leben folgt dicht
auf.
5. Gewinn für die Raumplanung
Eine akute Gefahr für die Raumplanung besteht darin, sich selbst zu überschätzen oder sich selbst zu
genügen. Dies wären Grundfehler. Die Raumplanung ist nicht Selbstzweck, so wichtig der Raum als
Lebensvoraussetzung auch sein mag. Sie kann und darf auch nicht sich selbst sein. Sie dient den Menschen zu und überträgt diesen gleichzeitig die Verantwortung für das „gebotene Tun“ zugunsten eines
Lebens in Raum und Zeit, angedeutet mit den genannten Kernelementen. Weitet sich das raumplanerische Räsonieren um die Dimension der Ethik, so wächst und gedeiht die Raumplanung als solche –
einerseits über sich selbst hinaus, anderseits schlägt sie Wurzeln in feste Grundwerte.
Das ethische Reflektieren rund um die Raumplanung entbindet nicht von Fachkompetenz und qualitativ hochstehender Ausbildung. Ein Trugschluss wäre es, raumplanerisches Können durch Ethik zu er-
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setzen. Aber umgekehrt käme der Verzicht auf die ethische Dimension einem Horizontverlust gleich.
Es genügt eben nicht, es bei eingeübten Methoden, bewährten Verfahren, erprobten Zielen und Strukturen der räumlichen Ordnung bewenden zu lassen. Ethik vermittelt Distanz, gibt zu denken, zu bedenken, sich zu hinterfragen und nach qualifiziert angemessenen und allenfalls nach neuen Antworten
zu suchen. Für die Ausbildung empfiehlt sich, vorweg die fachliche und die menschliche Kompetenz
zu mehren. Dennoch: Die Ethik ist mit auf den Weg zu nehmen – in erster Linie als kritisches Potenzial, als Horizonterweiterung und als Verantwortungsstärkung in Richtung des Interdisziplinären und der
menschennahen Gewichtung.
Bereits elementare ethische Gedanken führen zu Klärungen: Planung als Euphorie, Planung als Garantin des Machbaren, Planung als Vorwegnahme der Zukunft, Planung als Finalisierung eines erwünschten Zustandes usw. scheiden aus. Raumplanung bewegt sich vielmehr in Richtung des Konzeptionellen
und des Prozessmanagements mit der klaren Einsicht in das Ungewisse, verbunden mit dem Willen zur
Korrektur – stets rückgekoppelt an das Gebotene unter Wahrung der Freiheit, der Menschenwürde, der
Ehrfurcht vor dem Leben, vor Raum und Zeit und der den Menschen zugedachten Verantwortung.
Die Ethik meidet Abkürzungen über Generalklauseln wie „Daseinsvorsorge“, „Grundversorgung“,
„service public“, „informelle Planung“, „partizipative-diskursive Planung“. Diese vermögen keine
Stellvertreterfunktionen für die ethische Komponente zu versehen. Deren allgemeine Fragwürdigkeit
wird – sub specie der Ethik – spätestens erkennbar, wenn sie als normative Vorgaben – trotz relativer
Inhaltslosigkeit – überdehnt werden. Auch der Begriff des Lebensraumes kann, ohne ethische Besinnung, heikel werden, weil er als Recht auf Lebensraum missbraucht werden kann. Selbst der Begriff
der Planung darf nicht blindlings verwendet werden. Planung ist machtanfällig, es sei denn, sie werde
als Auseinandersetzung mit der Zukunft ethisch, d.h. gewissenhaft bedacht. Das Prinzip der „Nachhaltigkeit“ macht ethisch Sinn, wenn es in die intergenerationelle Verantwortung mündet. Ethik bricht
an, wenn über das Zweckmässige hinaus nach dem „Gebotenen“ gefragt wird.
6. Belastung und innere Befreiung
Eine neuere Kernfrage für die Raumplanung lautet: Sind alle Räume, beispielsweise Ländliche und
Metropolitan-Räume, sachlich/finanziell gleich zu behandeln? Was ist gerecht? Die Raumplanung hat
bekanntlich das Zweckmässige im Auge. Sie nimmt deshalb das Gleichheitsprinzip als Kernelement
der Gerechtigkeit zurück. Die ethische Frage aber ist immer präsent: Was ist geboten? Sie optiert dabei
für das Zweck-Rationale und begleitet dieses mit der ethischen Frage nach dem was getan werden
muss.
Eine Hilfestellung könnte den Planern durch das Herausarbeiten ethischer Grundsätze bereitet werden.
Doch drängt sich ein Vorbehalt auf. Diese dürfen nicht als „Quasi- Rechtssätze“, als Regelwerke oder
als „Rezepte“ missverstanden werden. Sie sind nichts anderes als Hilfsmittel für ernsthaftes ethisches
Reflektieren im Rahmen der Raumplanung. Sie dienen auch dem interdisziplinären Diskurs.
Der Ethik wird häufig ausgewichen, weil sie als Beschränkung und somit als Belastung empfunden
wird. Das Fragen nach dem gebotenen Tun führt für die Träger der Raumplanung unweigerlich zu einer Zusatzfrage und somit auch zu einem zeitlichen und inhaltlichen Mehraufwand. Aber es bleibt dabei: Just dieser hilft Fehler zu vermeiden. Die Ethik trägt eben zu Abstand und Weitsicht bei. Zudem,
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ethisches Fragen widersetzt sich der Routine, der blinden Methodengläubigkeit. Vor allem aber wirkt
sie sich positiv auf jene Planungsarbeiten aus, die der Routine zu verfallen drohen und die zur vermeintlichen Sicherheit verführen, auf dem richtigen Weg zu sein.
Das Hinhorchen auf die Ethik ist eine Chance zur Befreiung von unguten Gefühlen unkritisch zu werden und gleichzeitig hin zur positiven Freiheit, souverän an mehr als an das Rational-Zweckmässige
gedacht zu haben.
Zusammenfassung
Ethik und Raumplanung sind normativ ausgerichtet. Die Raumplanung betont das Zweck-Rationale,
die Ethik sucht nach dem Gebotenen jenseits der Fachkompetenz. Für die Raumplanung als öffentliche
Aufgabe steht die Rechtsethik im Vordergrund. Doch auch für sie kommt im Bereich des freien Ermessens die Ethik als solche zum Zug. Die Wissenschaft der Raumplanung kann die Ethik ins interdisziplinäre Gespräch involvieren. Die Ethik wird als Bereicherung und Befreiung erfahren, denn sie
verschafft Distanz, Besinnung und Besonnenheit.
Martin Lendi, Prof. Dr. iur. Dr. h.c., Rechtsanwalt, (em.) o. Professor für Rechtswissenschaft, ETH Zürich, Küsnacht ZH
- von 1961 - 1969 Generalsekretär Baudepartement Kanton St. Gallen.
- von 1969 - 1998 Professor ETH Zürich (von 1969- 1987 Mitglied der Leitung und zeitweise Vorsteher des ORLInstituts, später Vorsteher der Abt. für Geistes- und Sozialwissenschaften sowie des Departementes für Recht und Ökonomie).
(o.) Mitglied der ARL, Dr. h.c. der Universität für Bodenkultur Wien, Tit. Prof. der Donauuniversität Krems, Träger des
Camillo Sitte - Preises der TU Wien und der Republik Österreich, Ehrenmitglied der schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP) und der Schweizerischen Bausekretärenkonferenz, Stiftungsrat BSS sowie Mitglied des Kuratoriums der
STAB Stiftung für abendländische Ethik und Kultur.
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Literaturverzeichnis
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Ethik in der Raumplanung, Zweckmässiges und Gebotenes, mit zahlreichen Verweisen, a.a.O. S. 13 ff.
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M. Vogt; G. Weber. (Besondere Hinweise gelten den Abhandlungen zur „Rechtsethik als Grundlage für
die Raumplanung“ und zu „Ethik und Raumplanung – ein Auftrag zum Innehalten, zum Besinnen, zur
kritischen Distanznahme“ sowie dem ausholenden Lit.-Verzeichnis.)
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