Grundbegriffe Sozialkunde 12

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Grundbegriffe Sozialkunde 12. Jahrgangsstufe
Abgeordneter
gewähltes Mitglied eines Parlaments mit besonderer Rechtsstellung
(! Immunität; !Indemnität; !freies Mandat)
Ausschüsse
Arbeitskreis zur Vorbereitung der Verhandlungen zwischen Mitgliedern
von !Fraktionen und Gruppen im BT (ständige A., Sonderausschüsse,
Untersuchungsausschüsse; !Enquetekommission)
Budgetrecht
Festlegung des Bundeshaushalts durch das Parlament
Bürgerechte
!Grundrechte, die nur den Staatsbürgern eines Landes zustehen
Bundeskanzler
Regierungschef; besitzt Richtlinienkompetenz " !Kanzlerdemokratie
Bundespräsident
Staatsoberhaupt; auf 5 Jahre (1x Wiederwahl) durch
!Bundesversammlung gewählt
Bundesrat
Vertretung der Interessen der Länder; 3 bis 6 Sitze je nach
Bevölkerungszahl des Bundeslands; " !Föderalismus
Bundesregierung
Bundeskanzler + Minister
Bundestag
dt. Parlament
Bundestagswahlen
alle 4 Jahre nach !personalisiertem Verhältniswahlrecht " 598
Abgeordnete, Hälfte über !Erst-, Hälfte über !Zweitstimme
Bundesverfassungsgericht Hüter über die Verfassung in Karlsruhe; prüft Verfassungsmäßigkeit von
Gesetzen oder Verfassungsbeschwerden; Streitigkeiten zwischen
Verfassungsorganen
Bundesversammlung
Wahlorgan des Bundespräsidenten: Bundestag + gleiche Anzahl Vertreter
der Länderparlamente
Bürgerbegehren/ entscheid
Möglichkeit der direkten politischen Mitwirkung auf kommunaler Ebene
" oft initiiert von einer Bürgerinitiative
Demokratie
Herrschaft des Volkes (in Wahlen ausgeübt)
Diäten
finanzielle Entschädigung für Parlamentarier
direkte Demokratie
unmittelbare Gesetzgebung durch das Volk selbst (auch: plebiszitäre D.)
!Plebiszit
Direktmandat
Mandat, das von einem Wahlkreiskandidaten über die !Erststimme in
seinem Wahlkreis gewonnen wurde
Enquete-Kommission
Vorbereitung von Gesetzen in Zusammenarbeit mit
außerparlamentarischen Experten
Erststimme
eine von 2 Stimmen bei der Bundestagswahl " dient der Wahl des
Direktkandidaten
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Exekutive
ausführende Gewalt (z.B Regierung, Polizei)
Föderalismus
Bundesstaatlichkeit
Fragestunde
bis zu 2 Fragen pro Abgeordneten an Vertreter der Regierung vor dem
!Plenum
Fraktion
Zusammenschluss von Mitgliedern der selben Partei im BT; mind. 5% der
Abgeordneten; mehr Rechte und finanzielle Vorteile (sonst: Gruppe)
Fraktionsdisziplin
geschlossene Abstimmung mit der gesamten Faktion (vgl. !freies
Mandat)
freies Mandat
Abgeordnete sind nicht an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen
unterworfen
Gewaltenteilung
Aufteilung der Gewalten in
- horizontal: Exekutive, Legislative, Judikative
- vertikal: Bund, Länder, Gemeinden etc.
Grundgesetz
Verfassung der BRD
Grundrechte
!Bürger- und !Menschenrechte " schützen den Bürger vor staatlichen
Eingriffen; vorstaatliche Rechte
(Freiheits-, Gleichheits-, Unverletzlichkeitsrechte)
Immunität
schützt die Abgeordneten vor behördlicher Verfolgung wegen einer
Straftat
Indemnität
schützt die Abgeordneten davor wegen ihres Abstimmungsverhaltens oder
Äußerungen im BT zur Verantwortung gezogen zu werden
Judikative
Gerichtsbarkeit (Bundesverfassungsgericht und alle untergeordneten
Gerichte
Kabinett
Kollegium aus Kanzler und Ministern
Kanzlerdemokratie
beschreibt die Demokratie der BRD mit einer großen Machtfülle des
Bundeskanzlers
Kanzlerprinzip
entspricht der !Richtlinienkompetenz und Verantwortung des Kanzlers für
die Regierungspolitik
Koalition
Zusammenschluss mehrerer !Fraktionen im BT zur Bildung einer
Mehrheit
Kollegialprinzip
gemeinsame Entscheidung des !Kabinetts bei Meinungsverschiedenheiten
in allgemeinpolitischen Fragen
Legislative
gesetzgebende Gewalt (Bundestag; teilweise auch Bundesrat)
Lobbyismus
Einflussnahme auf den politischen Entscheidungsprozess durch Verbände
Mandat
Mehrheitswahl
Menschenrechte
Misstrauensvotum
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Übertragung politischer Aufgaben und Rechte auf Abgeordnete (! freies
Mandat)
-
absolute: Mehrheit > 50%
relativ: einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Grundfreiheiten die jedem Menschen als vorstaatliche Rechte zustehen
-
destruktiv: Abwahl des Kanzlers ohne Neuwahl (Weimarer
Republik)
konstruktive: Abwahl durch Neuwahl eines anderen Kanzlers (vgl.
Ablösung Helmut Schmidts durch Helmut Kohl)
Opposition
Parteien im BT, die nicht in der Regierungsverantwortung sind "
hauptsächlich Kontrollfunktion
Parteien
politische Vereinigungen, die die Herrschaft im Staat zu erringen, zu
behaupten und zu kontrollieren suchen
Parteiendemokratie
BRD mit der Verankerung der Parteien im Grundgesetz " Ansicht, dass
mehrere Parteien für eine funktionierende Demokratie notwendig sind
Parteienprivileg
Tatsache, dass Parteien nur durch Bundesverfassungsgericht verboten
werden können (z.B. 1952 SRP oder 1956 KPD) !wehrhafte Demokratie
personalisiertes
Verhältniswahlrecht
Mischwahlsystem bestehend aus einer mit der Personenwahl verbundenen
Verhältniswahl (!Erst- und !Zweitstimme)
Plebiszit
!Volksentscheid
Plenum
Vollversammlung des BT
Pluralismus
Bezeichnung für die Tatsache, dass in einem Staat eine Vielzahl von
Meinungen und Interessen zugelassen und erwünscht sind
Rechtsstaat
Staat, der jedem Bürger den Rechtsweg offen lässt und staatliches Handeln
durch unabhängige Gerichte kontrolliert
repräsentative
Demokratie
Demokratie in der das Volk Vertreter (Repräsentanten) ins Parlament wählt
(auch: mittelbare D.)
Richtlinienkompetenz
Kanzler legt die Richtung der Regierungspolitik fest
Sozialstaat
Staat, der durch ein Netz sozialer Sicherung seine Bürger gegen die
Risiken des Lebens absichert
Staat
Gesamtheit der Menschen (Staatsvolk), die in einem bestimmten
Territorium(Staatsgebiet) leben und deren Zusammenleben von einer
obersten Gewalt (Staatsgewalt) geregelt wird
Staatsvolk
alle Bürger des Staates mit der entsprechenden Staatsangehörigkeit
Staatsgewalt
allein dem Staat zustehende Befehls- und Zwangsgewalt" Übertragung
durch Wahlen (alle Staatsgewalt geht ursprünglich vom Volke aus)
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Überhandmandat
zusätzliches !Mandat, dass eine Partei erhält, wenn sie in den
Wahlkreisen mehr !Direktmandate gewonnen hat, als ihr nach
!Zweitstimmen Mandate im Bundestag zustehen würden" zusätzlicher
Sitz im Parlament
Verfassungsorgane
!Bundestag, !Bundesrat, !Bundesregierung, !Bundespräsident,
!Bundesverfassungsgericht
Verhältniswahl
prozentualer Anteil der erreichten Stimmen entscheidet über Zahl der Sitze
einer Partei im Parlament (bei Bundestagswahl: !Zweitstimme)
Vermittlungsausschuss
Ausschuss zur Vermittlung zwischen !Bundestag und !Bundesrat in
Gesetzgebungsfragen (je 16 Mitglieder)
Vertrauensfrage
Frage des Kanzlers an den Bundestag um festzustellen, ob er noch die
Mehrheit des Bundestages hinter sich hat
Volksbegehren/
Volksentscheid
unmittelbare Gesetzgebung durch das Volk selbst (nur auf Landesebene);
!Plebiszit
Wahlrechtsgrundsätze
die Wahlen sind gleich, geheim, unmittelbar, frei und allgemein
Wehrbeauftragter
Hilfsorgan des BT bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte,
wird bei Verletzung der Grundrechte der Soldaten tätig
wehrhafte Demokratie
Demokratie, die sich gegen ihre Feinde aktiv zur Wehr setzten kann z.B.
durch Parteienverbot
Zeugnisverweigerungsrecht
Recht der Abgeordneten über Personen, die ihnen Tatsachen anvertraut
haben - wie über die Tatsachenselbst - das Zeugnis zu verweigern
Zweitstimme
eine der zwei Stimmen bei der BT-Wahl: dient der Wahl der Landesliste
"entscheidende Stimme
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