1 Grundbegriffe Sozialkunde 12. Jahrgangsstufe Abgeordneter gewähltes Mitglied eines Parlaments mit besonderer Rechtsstellung (! Immunität; !Indemnität; !freies Mandat) Ausschüsse Arbeitskreis zur Vorbereitung der Verhandlungen zwischen Mitgliedern von !Fraktionen und Gruppen im BT (ständige A., Sonderausschüsse, Untersuchungsausschüsse; !Enquetekommission) Budgetrecht Festlegung des Bundeshaushalts durch das Parlament Bürgerechte !Grundrechte, die nur den Staatsbürgern eines Landes zustehen Bundeskanzler Regierungschef; besitzt Richtlinienkompetenz " !Kanzlerdemokratie Bundespräsident Staatsoberhaupt; auf 5 Jahre (1x Wiederwahl) durch !Bundesversammlung gewählt Bundesrat Vertretung der Interessen der Länder; 3 bis 6 Sitze je nach Bevölkerungszahl des Bundeslands; " !Föderalismus Bundesregierung Bundeskanzler + Minister Bundestag dt. Parlament Bundestagswahlen alle 4 Jahre nach !personalisiertem Verhältniswahlrecht " 598 Abgeordnete, Hälfte über !Erst-, Hälfte über !Zweitstimme Bundesverfassungsgericht Hüter über die Verfassung in Karlsruhe; prüft Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen oder Verfassungsbeschwerden; Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen Bundesversammlung Wahlorgan des Bundespräsidenten: Bundestag + gleiche Anzahl Vertreter der Länderparlamente Bürgerbegehren/ entscheid Möglichkeit der direkten politischen Mitwirkung auf kommunaler Ebene " oft initiiert von einer Bürgerinitiative Demokratie Herrschaft des Volkes (in Wahlen ausgeübt) Diäten finanzielle Entschädigung für Parlamentarier direkte Demokratie unmittelbare Gesetzgebung durch das Volk selbst (auch: plebiszitäre D.) !Plebiszit Direktmandat Mandat, das von einem Wahlkreiskandidaten über die !Erststimme in seinem Wahlkreis gewonnen wurde Enquete-Kommission Vorbereitung von Gesetzen in Zusammenarbeit mit außerparlamentarischen Experten Erststimme eine von 2 Stimmen bei der Bundestagswahl " dient der Wahl des Direktkandidaten 2 Exekutive ausführende Gewalt (z.B Regierung, Polizei) Föderalismus Bundesstaatlichkeit Fragestunde bis zu 2 Fragen pro Abgeordneten an Vertreter der Regierung vor dem !Plenum Fraktion Zusammenschluss von Mitgliedern der selben Partei im BT; mind. 5% der Abgeordneten; mehr Rechte und finanzielle Vorteile (sonst: Gruppe) Fraktionsdisziplin geschlossene Abstimmung mit der gesamten Faktion (vgl. !freies Mandat) freies Mandat Abgeordnete sind nicht an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen Gewaltenteilung Aufteilung der Gewalten in - horizontal: Exekutive, Legislative, Judikative - vertikal: Bund, Länder, Gemeinden etc. Grundgesetz Verfassung der BRD Grundrechte !Bürger- und !Menschenrechte " schützen den Bürger vor staatlichen Eingriffen; vorstaatliche Rechte (Freiheits-, Gleichheits-, Unverletzlichkeitsrechte) Immunität schützt die Abgeordneten vor behördlicher Verfolgung wegen einer Straftat Indemnität schützt die Abgeordneten davor wegen ihres Abstimmungsverhaltens oder Äußerungen im BT zur Verantwortung gezogen zu werden Judikative Gerichtsbarkeit (Bundesverfassungsgericht und alle untergeordneten Gerichte Kabinett Kollegium aus Kanzler und Ministern Kanzlerdemokratie beschreibt die Demokratie der BRD mit einer großen Machtfülle des Bundeskanzlers Kanzlerprinzip entspricht der !Richtlinienkompetenz und Verantwortung des Kanzlers für die Regierungspolitik Koalition Zusammenschluss mehrerer !Fraktionen im BT zur Bildung einer Mehrheit Kollegialprinzip gemeinsame Entscheidung des !Kabinetts bei Meinungsverschiedenheiten in allgemeinpolitischen Fragen Legislative gesetzgebende Gewalt (Bundestag; teilweise auch Bundesrat) Lobbyismus Einflussnahme auf den politischen Entscheidungsprozess durch Verbände Mandat Mehrheitswahl Menschenrechte Misstrauensvotum 3 Übertragung politischer Aufgaben und Rechte auf Abgeordnete (! freies Mandat) - absolute: Mehrheit > 50% relativ: einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen Grundfreiheiten die jedem Menschen als vorstaatliche Rechte zustehen - destruktiv: Abwahl des Kanzlers ohne Neuwahl (Weimarer Republik) konstruktive: Abwahl durch Neuwahl eines anderen Kanzlers (vgl. Ablösung Helmut Schmidts durch Helmut Kohl) Opposition Parteien im BT, die nicht in der Regierungsverantwortung sind " hauptsächlich Kontrollfunktion Parteien politische Vereinigungen, die die Herrschaft im Staat zu erringen, zu behaupten und zu kontrollieren suchen Parteiendemokratie BRD mit der Verankerung der Parteien im Grundgesetz " Ansicht, dass mehrere Parteien für eine funktionierende Demokratie notwendig sind Parteienprivileg Tatsache, dass Parteien nur durch Bundesverfassungsgericht verboten werden können (z.B. 1952 SRP oder 1956 KPD) !wehrhafte Demokratie personalisiertes Verhältniswahlrecht Mischwahlsystem bestehend aus einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl (!Erst- und !Zweitstimme) Plebiszit !Volksentscheid Plenum Vollversammlung des BT Pluralismus Bezeichnung für die Tatsache, dass in einem Staat eine Vielzahl von Meinungen und Interessen zugelassen und erwünscht sind Rechtsstaat Staat, der jedem Bürger den Rechtsweg offen lässt und staatliches Handeln durch unabhängige Gerichte kontrolliert repräsentative Demokratie Demokratie in der das Volk Vertreter (Repräsentanten) ins Parlament wählt (auch: mittelbare D.) Richtlinienkompetenz Kanzler legt die Richtung der Regierungspolitik fest Sozialstaat Staat, der durch ein Netz sozialer Sicherung seine Bürger gegen die Risiken des Lebens absichert Staat Gesamtheit der Menschen (Staatsvolk), die in einem bestimmten Territorium(Staatsgebiet) leben und deren Zusammenleben von einer obersten Gewalt (Staatsgewalt) geregelt wird Staatsvolk alle Bürger des Staates mit der entsprechenden Staatsangehörigkeit Staatsgewalt allein dem Staat zustehende Befehls- und Zwangsgewalt" Übertragung durch Wahlen (alle Staatsgewalt geht ursprünglich vom Volke aus) 4 Überhandmandat zusätzliches !Mandat, dass eine Partei erhält, wenn sie in den Wahlkreisen mehr !Direktmandate gewonnen hat, als ihr nach !Zweitstimmen Mandate im Bundestag zustehen würden" zusätzlicher Sitz im Parlament Verfassungsorgane !Bundestag, !Bundesrat, !Bundesregierung, !Bundespräsident, !Bundesverfassungsgericht Verhältniswahl prozentualer Anteil der erreichten Stimmen entscheidet über Zahl der Sitze einer Partei im Parlament (bei Bundestagswahl: !Zweitstimme) Vermittlungsausschuss Ausschuss zur Vermittlung zwischen !Bundestag und !Bundesrat in Gesetzgebungsfragen (je 16 Mitglieder) Vertrauensfrage Frage des Kanzlers an den Bundestag um festzustellen, ob er noch die Mehrheit des Bundestages hinter sich hat Volksbegehren/ Volksentscheid unmittelbare Gesetzgebung durch das Volk selbst (nur auf Landesebene); !Plebiszit Wahlrechtsgrundsätze die Wahlen sind gleich, geheim, unmittelbar, frei und allgemein Wehrbeauftragter Hilfsorgan des BT bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte, wird bei Verletzung der Grundrechte der Soldaten tätig wehrhafte Demokratie Demokratie, die sich gegen ihre Feinde aktiv zur Wehr setzten kann z.B. durch Parteienverbot Zeugnisverweigerungsrecht Recht der Abgeordneten über Personen, die ihnen Tatsachen anvertraut haben - wie über die Tatsachenselbst - das Zeugnis zu verweigern Zweitstimme eine der zwei Stimmen bei der BT-Wahl: dient der Wahl der Landesliste "entscheidende Stimme