VERPACKUNGSEMPFEHLUNG DHL EXPRESS Stand November 2013 Stand: April 2012 1. Alle Versandgüter, die mit DHL EXPRESS verschickt werden, müssen entweder verpackt oder palettiert versandt werden. DHL Express Germany GmbH, Marketing Services, Stand November 2013 2. Richtlinie für nicht palettierte Versandgüter: • Das Versandgut muss mittels einer Transportverpackung sicher verpackt sein. Die Transportverpackung schützt das Versandgut vor Schäden während des Transports und erleichtert den schnellen und sicheren Transport zum Empfänger. Reine Verkaufs- und Lagerverpackungen sind als Transportverpackung ungeeignet. • Das Versandgut muss quaderförmig verpackt sein. Für Rollenversand können auch dreieckige Verpackungen genutzt werden. Für Dokumente und unempfindliche Kleinteile sind zudem Pappflyer zugelassen. Für Verpackungen, die die Maße von 240 x 180 x 1 mm (DHL Lieferscheintasche für Frachtbriefe) unterschreiten, sind die von DHL EXPRESS angebotenen PE-Versandtaschen als zusätzliche Außenverpackung zu nutzen, um den sicheren Transport zu gewährleisten. Unverpackte Metall- und Kunststoffkanister werden nur zur Beförderung angenommen, wenn sie eine Bauartzulassung gem. den Gefahrgutvorschriften tragen. • Die Transportverpackung muss das Versandgut vollständig umschließen. • Die Transportverpackung muss das Versandgut gegen Beanspruchungen, dem es normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen und hinreichend fest, druckstabil und ausreichend biegesteif sein. • Die Transportverpackung darf keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden aufweisen. Umreifungen müssen so angebracht werden, dass sie nicht abstehen und sich nicht lösen können; ggf. müssen sie mit Klebeband überdeckt werden. • Die Transportverpackung darf keinen Rückschluss auf den Wert des verpackten Gutes zulassen. • Das Versandgut ist gegebenenfalls durch eine zusätzliche Innenverpackung zu schützen. Die Innenverpackung muss das Versandgut fixieren und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern. • Für Wein, Sekt, Bier, Mineralwasser und Spirituosen in Glasflaschen, Ton- oder Steinzeugflaschen oder sonstigen zerbrechlichen oder druckempfindlichen Gefäßen sind am Markt erhältliche Flaschenversandverpackungen zu verwenden, die von DHL zertifiziert sind. • Werden mehrere einzeln verpackte Versandgüter zu einem Packstück vereinigt, so sind sie an den Berührungskanten mit Klebeband zu fixieren und über den Gesamtumfang mit weiteren Verschließmitteln zu sichern. Es muss sichergestellt sein, dass sich die Einzelverpackungen während des gesamten Transportprozesses nicht gegeneinander verschieben. Eine derartige Gebindebildung ist nur bei Verpackungen zulässig, die identische Grundflächen aufweisen und bei denen sich nach der Zusammenfassung wieder ein quaderförmiges Packstück ergibt. • Packstücke ab 30 Kg müssen mit Ladungsträger und Ladehilfe eingeliefert werden VERPACKUNGSEMPFEHLUNG DHL EXPRESS Stand November 2013 Stand: April 2012 3. Richtlinie für palettierte Versandgüter • Packstücke ab 70 Kg müssen auf Palette und mit Ladehilfe eingeliefert werden. • Packstücke bis 70 Kg, bei denen das Versandgut nicht gemäß Punkt 2 verpackt wurde oder bei denen das verpackte Versandgut auftragende Verschlüsse, vorstehende Griffen und Schnallen aufweist oder bei denen es sich um unverpackte Metall- und Kunststoffkanister handelt, die keine Bauartzulassung gem. den Gefahrgutvorschriften tragen, müssen ebenfalls palettiert und mit Ladehilfe eingeliefert werden. • Instabile oder von der Quaderform abweichende Gebinde müssen ebenfalls palettiert werden. • Paletten müssen so gepackt und gekennzeichnet sein, dass sie die üblichen Transportbelastungen unbeschadet überstehen. • Die palettierten Gegenstände müssen fest mit dem Ladungsträger (z.B. mittels Bändern oder Stretchfolie) verbunden sein. 4. Beim Gefahrgutversand gelten zusätzlich die Vorschriften des ADR, beim internationalen Versand im Lufttransport (TDI) zusätzlich die Vorschriften der IATA-DGR. In diesen Vorschriften werden die Anforderungen an das Verpackungsmaterial, den Aufbau und den Inhalt der Verpackung für Gefahrgüter detailliert beschrieben. DHL EXPRESS nimmt keine IATA „Y“-Verpackungen zur Beförderung an. Hiervon ausgenommen sind Konsumgüter (ID8000) für die eine IATA „Y“-Verpackung zulässig ist. Die Verpackung für den Versand von UN3373 Kategorie B muss beim Lufttransport der Richtlinie PI 650 nach IATA-DGR und beim Straßentransport der Richtlinie P 650 nach ADR entsprechen. Die Regelungen des § 411 HGB bleiben hiervon unberührt. Weitere Informationen über kostenloses DHL EXPRESS Versandmaterial und das richtige Verpacken von Versandgütern finden Sie im Internet unter www.dhl.de/express/versand Für DHL EXPRESS Fillial-Sendungen gelten gesonderte Verpackungsempfehlungen. 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