Verpackungsempfehlung für Express-Sendungen

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VERPACKUNGSEMPFEHLUNG DHL EXPRESS
Stand November 2013
Stand: April 2012
1. Alle Versandgüter, die mit DHL EXPRESS verschickt werden, müssen entweder
verpackt oder palettiert versandt werden.
DHL Express Germany GmbH, Marketing Services, Stand November 2013
2. Richtlinie für nicht palettierte Versandgüter:
• Das Versandgut muss mittels einer Transportverpackung sicher verpackt sein. Die
Transportverpackung schützt das Versandgut vor Schäden während des Transports und
erleichtert den schnellen und sicheren Transport zum Empfänger. Reine Verkaufs- und
Lagerverpackungen sind als Transportverpackung ungeeignet.
• Das Versandgut muss quaderförmig verpackt sein. Für Rollenversand können auch
dreieckige Verpackungen genutzt werden. Für Dokumente und unempfindliche
Kleinteile sind zudem Pappflyer zugelassen. Für Verpackungen, die die Maße von 240 x
180 x 1 mm (DHL Lieferscheintasche für Frachtbriefe) unterschreiten, sind die von DHL
EXPRESS angebotenen PE-Versandtaschen als zusätzliche Außenverpackung zu nutzen,
um den sicheren Transport zu gewährleisten. Unverpackte Metall- und
Kunststoffkanister werden nur zur Beförderung angenommen, wenn sie eine
Bauartzulassung gem. den Gefahrgutvorschriften tragen.
• Die Transportverpackung muss das Versandgut vollständig umschließen.
• Die Transportverpackung muss das Versandgut gegen Beanspruchungen, dem es
normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall,
Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen und hinreichend fest, druckstabil
und ausreichend biegesteif sein.
• Die Transportverpackung darf keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B.
hervorstehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden aufweisen.
Umreifungen müssen so angebracht werden, dass sie nicht abstehen und sich nicht
lösen können; ggf. müssen sie mit Klebeband überdeckt werden.
• Die Transportverpackung darf keinen Rückschluss auf den Wert des verpackten Gutes
zulassen.
• Das Versandgut ist gegebenenfalls durch eine zusätzliche Innenverpackung zu schützen.
Die Innenverpackung muss das Versandgut fixieren und transportempfindliche Inhalte
allseitig polstern.
• Für Wein, Sekt, Bier, Mineralwasser und Spirituosen in Glasflaschen, Ton- oder
Steinzeugflaschen oder sonstigen zerbrechlichen oder druckempfindlichen Gefäßen sind
am Markt erhältliche Flaschenversandverpackungen zu verwenden, die von DHL
zertifiziert sind.
• Werden mehrere einzeln verpackte Versandgüter zu einem Packstück vereinigt, so sind
sie an den Berührungskanten mit Klebeband zu fixieren und über den Gesamtumfang
mit weiteren Verschließmitteln zu sichern. Es muss sichergestellt sein, dass sich die
Einzelverpackungen während des gesamten Transportprozesses nicht gegeneinander
verschieben. Eine derartige Gebindebildung ist nur bei Verpackungen zulässig, die
identische Grundflächen aufweisen und bei denen sich nach der Zusammenfassung
wieder ein quaderförmiges Packstück ergibt.
• Packstücke ab 30 Kg müssen mit Ladungsträger und Ladehilfe eingeliefert werden
VERPACKUNGSEMPFEHLUNG DHL EXPRESS
Stand November 2013
Stand: April 2012
3. Richtlinie für palettierte Versandgüter
• Packstücke ab 70 Kg müssen auf Palette und mit Ladehilfe eingeliefert werden.
• Packstücke bis 70 Kg, bei denen das Versandgut nicht gemäß Punkt 2 verpackt wurde
oder bei denen das verpackte Versandgut auftragende Verschlüsse, vorstehende Griffen
und Schnallen aufweist oder bei denen es sich um unverpackte Metall- und
Kunststoffkanister handelt, die keine Bauartzulassung gem. den Gefahrgutvorschriften
tragen, müssen ebenfalls palettiert und mit Ladehilfe eingeliefert werden.
• Instabile oder von der Quaderform abweichende Gebinde müssen ebenfalls palettiert
werden.
• Paletten müssen so gepackt und gekennzeichnet sein, dass sie die üblichen
Transportbelastungen unbeschadet überstehen.
• Die palettierten Gegenstände müssen fest mit dem Ladungsträger (z.B. mittels Bändern
oder Stretchfolie) verbunden sein.
4. Beim Gefahrgutversand gelten zusätzlich die Vorschriften des ADR, beim internationalen
Versand im Lufttransport (TDI) zusätzlich die Vorschriften der IATA-DGR. In diesen
Vorschriften werden die Anforderungen an das Verpackungsmaterial, den Aufbau und den
Inhalt der Verpackung für Gefahrgüter detailliert beschrieben. DHL EXPRESS nimmt keine
IATA „Y“-Verpackungen zur Beförderung an. Hiervon ausgenommen sind Konsumgüter
(ID8000) für die eine IATA „Y“-Verpackung zulässig ist. Die Verpackung für den Versand
von UN3373 Kategorie B muss beim Lufttransport der Richtlinie PI 650 nach IATA-DGR und
beim Straßentransport der Richtlinie P 650 nach ADR entsprechen. Die Regelungen des
§ 411 HGB bleiben hiervon unberührt.
Weitere Informationen über kostenloses DHL EXPRESS Versandmaterial und das richtige
Verpacken von Versandgütern finden Sie im Internet unter www.dhl.de/express/versand
Für DHL EXPRESS Fillial-Sendungen gelten gesonderte Verpackungsempfehlungen.
DHL Express Germany GmbH, Marketing Services, Stand November 2013
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