Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Gesetze, Definitionen und mehr.... Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Was ist ein biologischer Arbeitsstoff ? Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Biologische Arbeitsstoffe ?!? § 2 BioStoffV: Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen, Zellkulturen und humanpathogener Endoparasiten, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Ein biologischer Arbeitsstoff (...) ist auch ein mit transmissibler, spongiformer Enzephalopathie assoziiertes Agens, das beim Menschen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit hervorrufen kann. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Biologischer Arbeitsstoff ? Spezies Ja E. coli K12 X E. coli K12 GVO X Hepatitis-A-Virus X Blut Aspergillus fumigatus X X Mycotoxin A HI-Virus Nein X X Isolierte DNA X Labormaus X Penicillium notatum X Penicillin X Speichel, Sputum X „Rinderbandwurm“ X Leiche, Leichenteile X „Blutegel“ X Stuhl, Urin X Prionen X Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Biologische Arbeitsstoffe 1 • Mikroorganismen - Bakterien Salmonella spec. (Foto: CDC / Janice Carr) – Viren Variola (Pockenvirus) (Foto: CDC) – Pilze Aspergillus (Gießkannenschimmel) (Foto: CDC / Dr. Ajello) Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Biologische Arbeitsstoffe 2 Zellkulturen Zellkultur (Foto: CDC / Dr. Chen) Humanpathogene Endoparasiten Bandwurm (Foto: CDC / Dr. Melvin) TSE-Erreger Gehirngewebe bei BSE (Foto: APHIS) Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen KEINE (!!) biologischen Arbeitsstoffe Toxine Allergene – – – – – Blütenpollen Tierhaare Federn Schimmelpilzsporen Holzstäube Tierhaare sind keine biologischen Arbeitsstoffe ( Foto: CDC / Gathany) Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Einstufung - Biologische Arbeitsstoffe Klassifikation nach Humanpathogenität: (nur Infektiösität) - Fähigkeit beim gesunden Menschen Krankheiten auszulösen - durchschnittliche Schwere der Erkrankung - Fähigkeit, Epidemien auslösen zu können - Vorhandensein und Wirksamkeit geeigneter Prophylaxe - Weitere Beurteilungskriterien (Infektionsweg, Infektiösität, Überlebensfähigkeit der Keime) Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen 1 2 3 4 Unwahrscheinlich, dass diese Erreger beim Menschen eine Krankheit verursachen • Erreger die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen könnten. • Eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich. • Eine effektive Vorbeugung oder Therapie ist normalerweise möglich • Erreger die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen können. • Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen. • Normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich • Erreger die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen. • Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß. • Normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung o. Behandlung nicht möglich. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Risikogruppe 1 - Beispiele • Bakterien – Lactobacillus bifido – Escherichia coli K12 • Pilze Escherichia coli K12 (Foto: CDC) – Saccharomyces cerevisiae (Bierhefe) • Viren – Geschwächte Viren, die als Impfstoffe verwendet werden – Lambda Phagen Impfstoff (Foto: CDC / Dr. Fields) Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Risikogruppe 2 - Beispiele • Bakterien – Clostridium tetani – Legionella spp. Legionella pneumophila (Foto: CDC / Dr. Fields) • Pilze – Candida albicans Candida albicans (Foto: CDC / Brinkman) • Viren – Hepatitis-A-Virus • Humanpathogene Endoparasiten – Toxoplasma gondii Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Toxoplasmose (Foto: CDC) Risikogruppe 3 - Beispiele • Bakterien – Yersinia pestis – Mycobacterium tuberculosis • Pilze Mycobacterium tuberculosis (Foto: CDC / Dr. Butler, Carr) – Coccidioides immitis • Protozoen – Trypanosoma cruzi • Viren – Gelbfiebervirus Raubwanze als Überträger der Chagaskrankheit (Foto: CDC / WHO) Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Risikogruppe 3** • Einige biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 sind mit ** gekennzeichnet (sog. „3**-Organismen“). • Besonderheit hier: Diese biologischen Arbeitsstoffe sind nicht über den Luftweg übertragbar. • Das Infektionsrisiko für die Beschäftigten ist begrenzt. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Risikogruppe 3** - Beispiele • Humanpathogene Endoparasiten – Plasmodium falciparum (Malaria) • Viren – HI-Virus Zecke (Foto: CDC / Loftis,Nicholson, Reeves, Paddock) – Hepatitis B-Virus – Zentraleurop. Zeckenenzephalitisvirus (FSME) • TSE-Erreger (Prionen) – BSE – Creutzfeld-Jacob Erkrankung Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Risikogruppe 4 - Beispiele • Bislang wurden nur Viren dieser höchsten Risikogruppe zugeordnet • Viren – Ebola-Virus – Lassa-Virus – Pocken-Virus (Variola major) Ebola-Virus (Foto: CDC / Murphy) Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Tätigkeiten Tätigkeiten (...) sind das - Herstellen und Verwenden biologischer Arbeitsstoffe, - insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, - das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, - (...) - das innerbetriebliche Befördern, - Lagern einschließlich Aufbewahren, - das Inaktivieren und Entsorgen. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Tätigkeiten Die Biostoff-Verordnung unterscheidet zwischen sogenannten „gezielten Tätigkeiten“ und im Gegensatz dazu den „nicht gezielten Tätigkeiten“ Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Gezielte Tätigkeiten Gezielte Tätigkeit liegt vor, wenn die biologischen Arbeitsstoffe mindestens der Spezies nach bekannt sind, die Tätigkeit auf einen oder mehrere biologische Arbeitsstoffe unmittelbar ausgerichtet ist und die Exposition der Beschäftigten im Normalbetrieb hinreichend bekannt oder abschätzbar ist. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Gezielte Tätigkeiten Forschungslabor Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Nicht gezielte Tätigkeiten Fehlt nur eines der drei Kriterien für gezielte Tätigkeiten, handelt es sich immer um nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der Biostoffverordnung Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Beispiele für nicht gezielte Tätigkeiten Pathologie Kläranlage/ Entsorgung Routinediagnostik (Foto: CDC / Ford) Pflegebereich Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Biostoff – Tätigkeit – und fertig?!? Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen