Sicherheit im Labor – Die neue GUV-R 120 Dr. Birgit Wimmer Bayer. GUVV /Bayer. LUK März 2008 Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Edgars Bemerkungen Trotz fortschreitender Erkenntnisse der Wissenschaft ist es bisher im Vorschriftenwerk nicht gelungen zu definieren, was ein Labor ist. Entsprechend geht es in solchen Räumen zu. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Labor: Biologie oder Chemie??? Laborrichtlinie GUV-R 120: „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Laboratorien“ (2008?) => ohne Erläuterungen: TRGS 526 (2008) Merkblatt B 002 BG Chemie: „Ausstattung und organisatorische Maßnahmen: Laboratorien“ (1992) TRBA 100 „Schutzmaßnahmen.. in Laboratorien“ (2007) TRBA 500 „Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen“ (1999) Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Inhalt GUV- R 120 neu!!! Anwendungsbereich - Allgemeine Anforderungen Gefährdungsbeurteilung und Substitutionsprüfung Übergreifende Betriebsbestimmungen Spezielle Betriebsbestimmungen Gefährliche Arbeiten Technische Schutzmaßnahmen Prüfungen Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Anwendungsbereich GUV-R 120 Diese Regel findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden ... mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Für Gefährdungen aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor gilt zusätzlich die TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“. In Laboratorien arbeiten Fachleute oder unterwiesene Personen Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Anwendungsbereich TRBA 100 Laboratorien im Sinne der TRBA sind Räume, in denen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zu Forschungs-, Entwicklungs-, Lehr- oder Untersuchungszwecken z. B. in der ...Medizin, Biologie, ... durchgeführt werden.. Zu den Laboratorien gehören auch Multifunktionsräume und technische Nebenräume, wie Bruträume, Zentrifugenräume, Kühl- oder Tiefkühlräume sowie Räume zur Inaktivierung biologischer Arbeitsstoffe, wenn hier Tätigkeiten im Sinne von § 2 Abs. 4 und 5 der BioStoffV durchgeführt werden. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Technische Schutzmaßnahmen Bedien- und Verkehrsflächen Rettungswege Türen, Böden Lüftung Absaugeinrichtungen (Abzüge) Arbeitstische (DIN EN 13150) und Abfallstauräume Armaturen und Leitungen Notduschen: Körperduschen, Augenduschen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Basis-Einrichtung Arbeitsflächen, Böden, Tische, Fluchtwege Waschbecken, Hautschutz-, Reinigungs- und und Pflegemittel, Einmalhandtücher Lüftung (z.B. Abzug): 25 m³/h*m² (8-fach) Sicherheitseinrichtungen: (Augen-)Notdusche Erste-Hilfe-Einrichtungen Einrichtungen für den Brandschutz Türen, nach außen aufschlagend Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Erweiterte Einrichtung Sicherheitsschrank zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten Sicherheitsschrank für Druckgasflaschen Körperdusche Sicherheitswerkbank Autoklaven Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Stand der Laborrichtlinien Der Arbeitgeber kann im Allgemeinen davon ausgehen, dass keine unzulässig hohe Exposition gegenüber Gefahrstoffen vorliegt, wenn • fachkundiges und zuverlässiges Personal • nach den einschlägigen Vorschriften und dem Stand der Technik • und insbesondere nach dieser Regel und laborüblichen Bedingungen arbeitet. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Laborübliche Bedingungen Arbeitsverfahren: Arbeiten in Abzügen nach DIN 12924 oder DIN EN 14175 (unter Einhaltung der Spürgas-Höchstwerte) Einhaltung von Gefahrstoffmengen: Maximale Einsatzmengen flüssig 2,5 l, fest 1 kg. Bei giftigen und CMR-Stoffen 0,5 l oder 0,5 kg. Sehr giftige Stoffe 0,1 l oder 0,1 kg Mengenbeschränkungen für Druckgase: Kleine Gebinde (max. 50 l –Flaschen), bei sehr giftigen, CMRStoffen: lecture bottles, max. 10 l –Flaschen) Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Lüftung Laborlüftung nach DIN 1946 Teil 7: 25 m³ / m² x h Vorsicht bei Umluftabsaugungen mit Filter!!!!!! Örtliche Absaugungen: 5 - 10 m³/h Abzüge: alt: DIN 12924-1; neu: DIN EN 14175-1 Luftwechsel kann aufgrund der Gefährdungsbeurteilung reduziert werden, aber.....!!!!! Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs Geschlossener Frontschieber -Normalbetrieb- Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs Geöffneter Frontschieber: Gefahr durch Schadstoffausbruch im Einatembereich Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs Störung der Luftwalze durch „Sperrige Aufbauten“ Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs Vermeidung der Störung der Luftwalze durch „Sperrige Aufbauten“ Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs Störung der Luftwalze durch thermische Ablasten im vorderen Bereich des Abzugs Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs Aufhebung der Störung der Luftwalze durch thermische Ablasten im vorderen Bereich des Abzugs Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Abzüge: Zusammenfassung Schutz vor Gasen und Dämpfen, aber auch Splittern und Spritzern Betriebsanweisung beachten Auf einwandfreie lufttechnische Funktion achten Frontschieber möglichst geschlossen halten Auf Ordnung und Sauberkeit achten Regelmäßig prüfen Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Sicherheitsschränke - Lagerung Brennbare Flüssigkeiten: In Lagerschränken nach DIN 12 925-1 bzw. neu: DIN EN 14 470-1 Lagerung geregelt durch TRbF 20 Druckgasflaschen: DIN EN 14 470-2 Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Sicherheitsschrank Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Edgars Bemerkungen Druckgasflaschen nicht anketten oder sonstwie sichern. Eine umfallende Flasche kann praktische Durchreichen über mehrere Räume schaffen. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Beispiele Lagerschränke Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Edgars Bemerkungen Werden brennbare Flüssigkeiten in der Nähe von Zündquellen gehandhabt, empfiehlt es sich, vorher die Heizung abzustellen, es wäre sonst Energieverschwendung. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Kühlgeräte 2 Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Übergreifende Betriebsbestimmungen Unterweisung Betriebsanweisung Allgemeine Organisation – Übertragung von Arbeiten, Alleinarbeit, Mängelmeldung, Überwachung und Sicherung, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen.... Kleidung und Schuhwerk PSA Hygiene Erste Hilfe Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Notduschen Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Übergreifende Betriebsbestimmungen Brandschutz Aufbewahren und Bereithalten von Gefahrstoffen ..... Sicherheitseinrichtungen Ergonomie Tätigkeiten fremder Personen im Labor ... Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Bestimmungsgemäße Verwendung Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Edgars Bemerkungen Unterweisungen werden nicht durchgeführt. Wie soll man seinen Mitarbeitern vermitteln, was man selbst nicht weiß. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Spezielle Betriebsbestimmungen Gasbrenner Kühlgeräte Tiefkühlung flüssiger Stickstoff, Dewar... Druckgasflaschen Druckgeräte (Autoklaven) Zentrifugen .... Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Edgars Bemerkungen Handschuhe werden ständig getragen. Man weiß ja schließlich, wie die Kollegen arbeiten. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Edgars Bemerkungen Der Aberglaube, eine 0.1 mm dicke Latex-Haut könne genauso zuverlässig vor Chemikalien, wie vor Infektionen schützen, ist weit verbreitet. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Auswahl von Schutzhandschuhen Hilfsmittel und Informationsquellen: Sicherheitsdatenblatt Hersteller von Handschuhen (KCL...) Gestis – Stoffdatenbank Bundesverband Hautschutz Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Prüfungen Gasarmaturen und Leitungen Notduschen Druckbehälter Abzüge Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ... Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen mechanische Prüfung / Funktionsprüfung / Messung Sichtprüfung Art der Prüfung Arbeitsmittel allgemein x Vorschläge / Vorgaben für Höchst-Fristen für wiederkehrende Prüfungen vor jeder Benutzung Abzüge arbeitstäglich x Abzüge x Flüssiggasanlagen mit ortsfesten Verbrauchsanlagen selbsttätige Feuerlöschanlagen x Anhang 2 2.4 BetrSichV: Prüfung auf Benutzer Mängel Handlungsanleitung BG Benutzer Chem ie Mindestanforderung an Prüfer A - C: unterw iesene Benutzer A, B, C, D, E: Benutzer: unterw iesen in Umgang mit Abzug und seine Funktionen B, C, D, E: Sachkundiger: siehe Hinw eis der BG Chemie; Teilnahme an Lehrgang bei Abzugshersteller GUV-R 120 Abschnitt 11.5; Handlungsanleitung BG Chemie befähigte Person jährlich BGR 500 Kap. 2.11, Teil 3, Abschnitt 3.5.2 befähigte Person D, E: Sachkundiger, Mitarbeiter Technik mit Erfahrung in Prüfungen und Kenntnissen über Vorschriften alle 3 Jahre (Ultrazentrifugen jährlich) BGR 500 Kap. 2.11, Teil 3, Abschnitt 3.5.2 befähigte Person D, E: Sachkundiger, Mitarbeiter Technik mit Erfahrung in Prüfungen und Kenntnissen über Vorschriften alle 4 Jahre GUV-V D34, § 33 Abs. 3 befähigte Person D, E: Sachkundiger, Mitarbeiter Technik mit Erfahrung in Prüfungen und Kenntnissen über Vorschriften x Zentrifugen Prüfer jährlich x Zentrifugen Grundlage x alle 3 Jahre SPrüfV Bayern Sachverständiger (Sicherheitsanlagenbzw . Sachkundiger x Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband -prüfverordnung) Bayerische Landesunfallkasse m it besonderer Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Qualifikation Sachverständiger bzw . Sachkundiger mit besonderer Qualifikation Literatur BG/BGIA-Empfehlungen: Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung und Empfehlungen für Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Stoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert – http://www.dguv.de/bgia/de/pra/bg_bgia_empfehlungen/index.html Edgars Bemerkungen (Stabsstelle Sicherheit des DKFZ Heidelberg) – http://www.dkfz.de/abt2114/edgar.htm Gestis – http://www.dguv.de/bgia/de/gestis/stoffdb/index.html# BG Chemie Handlungsanleitung zur Prüfung von Abzügen – http://www.bgchemie.de/files/81/Handlungsanleitung_Abzugspruefung.pdf BG Chemie Medienshop – http://bgcshop.jedermann.de/bgcshop2/index.html Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen