Sicherheit im Labor – Die neue GUV

Werbung
Sicherheit im Labor –
Die neue GUV-R 120
Dr. Birgit Wimmer
Bayer. GUVV /Bayer. LUK
März 2008
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Edgars Bemerkungen
Trotz fortschreitender Erkenntnisse
der Wissenschaft ist es bisher im
Vorschriftenwerk nicht gelungen zu
definieren, was ein Labor ist.
Entsprechend geht es in solchen
Räumen zu.
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Labor: Biologie oder Chemie???
Laborrichtlinie GUV-R 120: „Regeln für Sicherheit
und Gesundheitsschutz für Laboratorien“ (2008?) =>
ohne Erläuterungen: TRGS 526 (2008)
Merkblatt B 002 BG Chemie: „Ausstattung und
organisatorische Maßnahmen: Laboratorien“ (1992)
TRBA 100 „Schutzmaßnahmen.. in Laboratorien“
(2007)
TRBA 500 „Allgemeine Hygienemaßnahmen:
Mindestanforderungen“ (1999)
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Inhalt GUV- R 120 neu!!!
Anwendungsbereich - Allgemeine Anforderungen
Gefährdungsbeurteilung und
Substitutionsprüfung
Übergreifende Betriebsbestimmungen
Spezielle Betriebsbestimmungen
Gefährliche Arbeiten
Technische Schutzmaßnahmen
Prüfungen
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Anwendungsbereich GUV-R 120
Diese Regel findet Anwendung auf Laboratorien, in
denen nach chemischen, physikalischen oder
physikalisch-chemischen Methoden ... mit
Gefahrstoffen gearbeitet wird.
Für Gefährdungen aus Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen im Labor gilt zusätzlich die TRBA 100
„Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in
Laboratorien“.
In Laboratorien arbeiten Fachleute oder
unterwiesene Personen
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Anwendungsbereich TRBA 100
Laboratorien im Sinne der TRBA sind Räume, in denen
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zu
Forschungs-, Entwicklungs-, Lehr- oder
Untersuchungszwecken z. B. in der ...Medizin, Biologie,
... durchgeführt werden..
Zu den Laboratorien gehören auch Multifunktionsräume
und technische Nebenräume, wie Bruträume,
Zentrifugenräume, Kühl- oder Tiefkühlräume sowie
Räume zur Inaktivierung biologischer Arbeitsstoffe,
wenn hier Tätigkeiten im Sinne von § 2 Abs. 4 und 5
der BioStoffV durchgeführt werden.
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Technische Schutzmaßnahmen
Bedien- und Verkehrsflächen
Rettungswege
Türen, Böden
Lüftung
Absaugeinrichtungen (Abzüge)
Arbeitstische (DIN EN 13150) und
Abfallstauräume
Armaturen und Leitungen
Notduschen: Körperduschen, Augenduschen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Basis-Einrichtung
Arbeitsflächen, Böden, Tische, Fluchtwege
Waschbecken, Hautschutz-, Reinigungs- und
und Pflegemittel, Einmalhandtücher
Lüftung (z.B. Abzug): 25 m³/h*m² (8-fach)
Sicherheitseinrichtungen: (Augen-)Notdusche
Erste-Hilfe-Einrichtungen
Einrichtungen für den Brandschutz
Türen, nach außen aufschlagend
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Erweiterte Einrichtung
Sicherheitsschrank zur Lagerung brennbarer
Flüssigkeiten
Sicherheitsschrank für Druckgasflaschen
Körperdusche
Sicherheitswerkbank
Autoklaven
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Stand der Laborrichtlinien
Der Arbeitgeber kann im Allgemeinen davon ausgehen,
dass keine unzulässig hohe Exposition gegenüber
Gefahrstoffen vorliegt, wenn
• fachkundiges und zuverlässiges Personal
• nach den einschlägigen Vorschriften und dem Stand
der Technik
• und insbesondere nach dieser Regel und laborüblichen
Bedingungen
arbeitet.
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Laborübliche Bedingungen
Arbeitsverfahren:
Arbeiten in Abzügen nach DIN 12924 oder DIN EN 14175
(unter Einhaltung der Spürgas-Höchstwerte)
Einhaltung von Gefahrstoffmengen:
Maximale Einsatzmengen flüssig 2,5 l, fest 1 kg. Bei giftigen
und CMR-Stoffen 0,5 l oder 0,5 kg.
Sehr giftige Stoffe 0,1 l oder 0,1 kg
Mengenbeschränkungen für Druckgase:
Kleine Gebinde (max. 50 l –Flaschen), bei sehr giftigen, CMRStoffen: lecture bottles, max. 10 l –Flaschen)
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Lüftung
Laborlüftung nach DIN 1946 Teil 7: 25 m³ / m² x h
Vorsicht bei Umluftabsaugungen mit Filter!!!!!!
Örtliche Absaugungen: 5 - 10 m³/h
Abzüge: alt: DIN 12924-1; neu: DIN EN 14175-1
Luftwechsel kann aufgrund der
Gefährdungsbeurteilung reduziert werden,
aber.....!!!!!
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs
Geschlossener Frontschieber
-Normalbetrieb-
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs
Geöffneter Frontschieber:
Gefahr durch
Schadstoffausbruch im
Einatembereich
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs
Störung der Luftwalze durch
„Sperrige Aufbauten“
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs
Vermeidung der Störung der
Luftwalze durch „Sperrige
Aufbauten“
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs
Störung der Luftwalze durch
thermische Ablasten im
vorderen Bereich des Abzugs
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs
Aufhebung der Störung der
Luftwalze durch thermische
Ablasten im vorderen Bereich
des Abzugs
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Abzüge: Zusammenfassung
Schutz vor Gasen und Dämpfen, aber auch
Splittern und Spritzern
Betriebsanweisung beachten
Auf einwandfreie lufttechnische Funktion achten
Frontschieber möglichst geschlossen halten
Auf Ordnung und Sauberkeit achten
Regelmäßig prüfen
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Sicherheitsschränke - Lagerung
Brennbare Flüssigkeiten: In Lagerschränken
nach DIN 12 925-1 bzw. neu: DIN EN 14 470-1
Lagerung geregelt durch TRbF 20
Druckgasflaschen: DIN EN 14 470-2
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Sicherheitsschrank
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Edgars Bemerkungen
Druckgasflaschen nicht anketten
oder sonstwie sichern. Eine
umfallende Flasche kann
praktische Durchreichen über
mehrere Räume schaffen.
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Beispiele Lagerschränke
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Edgars Bemerkungen
Werden brennbare Flüssigkeiten in
der Nähe von Zündquellen
gehandhabt, empfiehlt es sich,
vorher die Heizung abzustellen, es
wäre sonst Energieverschwendung.
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Kühlgeräte 2
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Übergreifende Betriebsbestimmungen
Unterweisung
Betriebsanweisung
Allgemeine Organisation
–
Übertragung von Arbeiten, Alleinarbeit,
Mängelmeldung, Überwachung und Sicherung,
Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen....
Kleidung und Schuhwerk
PSA
Hygiene
Erste Hilfe
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Notduschen
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Übergreifende Betriebsbestimmungen
Brandschutz
Aufbewahren und Bereithalten von
Gefahrstoffen
.....
Sicherheitseinrichtungen
Ergonomie
Tätigkeiten fremder Personen im Labor
...
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Bestimmungsgemäße Verwendung
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Edgars Bemerkungen
Unterweisungen werden nicht
durchgeführt. Wie soll man seinen
Mitarbeitern vermitteln, was man
selbst nicht weiß.
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Spezielle Betriebsbestimmungen
Gasbrenner
Kühlgeräte
Tiefkühlung
flüssiger Stickstoff, Dewar...
Druckgasflaschen
Druckgeräte (Autoklaven)
Zentrifugen
....
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Edgars Bemerkungen
Handschuhe werden ständig
getragen. Man weiß ja schließlich,
wie die Kollegen arbeiten.
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Edgars Bemerkungen
Der Aberglaube, eine 0.1 mm dicke
Latex-Haut könne genauso
zuverlässig vor Chemikalien, wie
vor Infektionen schützen, ist weit
verbreitet.
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Auswahl von Schutzhandschuhen
Hilfsmittel und Informationsquellen:
Sicherheitsdatenblatt
Hersteller von Handschuhen (KCL...)
Gestis – Stoffdatenbank
Bundesverband Hautschutz
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Prüfungen
Gasarmaturen und Leitungen
Notduschen
Druckbehälter
Abzüge
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
...
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
mechanische Prüfung /
Funktionsprüfung / Messung
Sichtprüfung
Art der Prüfung
Arbeitsmittel
allgemein
x
Vorschläge /
Vorgaben für
Höchst-Fristen
für
wiederkehrende
Prüfungen
vor jeder Benutzung
Abzüge
arbeitstäglich
x
Abzüge
x
Flüssiggasanlagen mit
ortsfesten
Verbrauchsanlagen
selbsttätige
Feuerlöschanlagen
x
Anhang 2 2.4
BetrSichV: Prüfung auf Benutzer
Mängel
Handlungsanleitung BG Benutzer
Chem ie
Mindestanforderung an
Prüfer
A - C: unterw iesene Benutzer
A, B, C, D, E: Benutzer: unterw iesen in
Umgang mit Abzug und seine
Funktionen
B, C, D, E: Sachkundiger: siehe
Hinw eis der BG Chemie; Teilnahme
an Lehrgang bei Abzugshersteller
GUV-R 120 Abschnitt
11.5; Handlungsanleitung BG Chemie
befähigte Person
jährlich
BGR 500 Kap. 2.11, Teil
3, Abschnitt 3.5.2
befähigte Person
D, E: Sachkundiger, Mitarbeiter
Technik mit Erfahrung in Prüfungen
und Kenntnissen über Vorschriften
alle 3 Jahre
(Ultrazentrifugen
jährlich)
BGR 500 Kap. 2.11, Teil
3, Abschnitt 3.5.2
befähigte Person
D, E: Sachkundiger, Mitarbeiter
Technik mit Erfahrung in Prüfungen
und Kenntnissen über Vorschriften
alle 4 Jahre
GUV-V D34, § 33 Abs. 3
befähigte Person
D, E: Sachkundiger, Mitarbeiter
Technik mit Erfahrung in Prüfungen
und Kenntnissen über Vorschriften
x
Zentrifugen
Prüfer
jährlich
x
Zentrifugen
Grundlage
x
alle 3 Jahre
SPrüfV Bayern
Sachverständiger
(Sicherheitsanlagenbzw . Sachkundiger
x
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband
-prüfverordnung)
Bayerische Landesunfallkasse
m it besonderer
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Qualifikation
Sachverständiger bzw . Sachkundiger
mit besonderer Qualifikation
Literatur
BG/BGIA-Empfehlungen: Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung
und Empfehlungen für Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Stoffen ohne
Arbeitsplatzgrenzwert
–
http://www.dguv.de/bgia/de/pra/bg_bgia_empfehlungen/index.html
Edgars Bemerkungen (Stabsstelle Sicherheit des DKFZ Heidelberg)
–
http://www.dkfz.de/abt2114/edgar.htm
Gestis
–
http://www.dguv.de/bgia/de/gestis/stoffdb/index.html#
BG Chemie Handlungsanleitung zur Prüfung von Abzügen
–
http://www.bgchemie.de/files/81/Handlungsanleitung_Abzugspruefung.pdf
BG Chemie Medienshop
–
http://bgcshop.jedermann.de/bgcshop2/index.html
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Herunterladen