Fürstenfeldbruck 16.02.08 Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 1 Gliederung 1. 2. 3. 4. 5. Grundlagen Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren Versicherung für Körperschäden Leistungen Zahlen und Fakten Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 2 1. Grundlagen Versicherter Personenkreis (§ 2 Abs.1 Nr.12 SGB VII) • Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 3 1. Grundlagen Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII) • zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. • versicherte Tätigkeiten sind auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammen-hängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 4 2. Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 5 Unterscheidung nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) Feuerwehr Gemeindliche Einrichtung Pflichtaufgaben Freiwillige Aufgaben Feuerwehrverein Tätigkeiten der Vereinsmitglieder Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 6 2.1 Pflichtaufgaben • • • • Abwehrender Brandschutz Technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen Katastrophenhilfe Durchführung von Ausbildung Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 7 2.2 Freiwillige Aufgaben • Kein öffentliches, sondern privates (wirtschaftliches) Interesse • Keine Gefahr für Leben oder Gesundheit • Keine Erweiterung oder Vertiefung einer Schadenslage Beispiele: Brandwachen, Beseitigung von Wespennestern, Öffnen von Türen, ... Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 8 2.3 Tätigkeiten des Feuerwehrvereins Der Feuerwehrverein besteht aus: • Aktiven Mitgliedern (12. bis 60. Lebensjahr) • Passiven Mitgliedern • Fördernden Mitgliedern • Ehrenmitgliedern Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 9 Beispiele • Teilnahme an Feuerwehrfesten (Fahnenweihe) • Wettkämpfe inklusive Training (Fußball, ...) Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 10 3. Versicherung für Körperschäden (Eigenschäden) 3.1 Wer ist versichert ? • Alle Feuerwehrdienstleistenden zwischen dem vollendeten 12. und 60. Lebensjahr • Personen, die der Feuerwehr helfen oder herangezogen werden Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 11 3.2 Was ist versichert ? • Unfälle bei Erfüllung von Pflicht- und freiwilligen Aufgaben der Feuerwehren, • Unfälle beim Sport (Dienstsport), sofern es sich nicht um Wettkämpfe handelt, • Unfälle bei sonstigen Veranstaltungen, sofern die Tätigkeit vom Kommandanten angeordnet wurde und im Rahmen der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr erfolgte. • Grundsätzlich nicht versichert ist die Betätigung im Feuerwehrverein oder für diesen ! Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 12 3.3 Wo beginnt der Versicherungsschutz ? • Mit Durchschreiten der Außenhaustüre • Im Alarmierungsfall bereits in der Wohnung Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 13 3.4 Fragliche Zusammenhänge • Wegeunfall • Alkohol Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 14 4. Leistungen • Regelleistungen (SGB VII) • Mehrleistungen (Satzung des Bayer. GUVV) Wichtig dabei ist: • die Leistungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, • der Bay. GUVV zahlt kein Schmerzensgeld, Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 15 4. Leistungen • der Bay. GUVV arbeitet nicht gewinnorientiert; die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen (Städte, Gemeinden,...). Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 16 4.1 Regelleistungen • • • • • 4.1.1 Heilbehandlung und Pflege Erstversorgung ärztliche und zahnärztliche Behandlung Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln häusliche Krankenpflege Behandlung in Krankenhäusern und RehaEinrichtungen Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 17 4.1 Regelleistungen • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation • Pflege: Pflegegeld, Pflegekraft, Heimpflege Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 18 4.1 Regelleistungen • • • • • 4.1.2 Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme, Berufsvorbereitung und Grundausbildung berufliche Anpassung und Weiterbildung Übernahme von Lehrgangskosten usw. Überbrückungsgeld. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 19 4.1 Regelleistungen • • • • 4.1.3 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfe Haushaltshilfe, Reisekosten, ärztlich verordneter Rehabilitationssport. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 20 4.1 Regelleistungen • • • • 4.1.4 Geldleistungen Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (nach Ende der Entgeltfortzahlung), Übergangsgeld (während Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben), Rente (MdE 20 v.H. über 26.Woche) Sterbegeld, Hinterbliebenenrenten und – beihilfen Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 21 4.1 Regelleistungen • Abfindung von Renten • Aufwendungsersatz von Sachschäden an privaten Gegenständen, die im Einsatz benutzt und beschädigt wurden Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 22 4.2 Mehrleistungen 4.2.1 Mehrleistungen während der Heilbehandlung • Abdeckung des Unterschiedsbetrags zwischen Verletztengeld und dem Verdienstausfall (netto), • werden für jeden Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlt, • in der Regel entstehen dadurch keine Einkommenseinbußen, Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 23 Mehrleistungen • derzeitige Höhe 19,80 EUR/Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 24 4.2 Mehrleistungen 4.2.2 Mehrleistungen zur Rente • werden für die Dauer der Rente bezahlt, • gestaffelt nach der jeweiligen MdE (100 % = 594,00 EUR; 20 % = 118,80 EUR) • einmalige Entschädigung zur Rente in Höhe von 30.000 EUR, wenn MdE mindestens 80 % beträgt und wegen des Arbeitsunfalls eine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 25 4.2 Mehrleistungen 4.2.3 Mehrleistungen im Todesfall • einmalige Entschädigung an die Hinterbliebenen in Höhe von 15.000 EUR Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 26 Beispiele Sprunggelenksbruch eines Feuerwehrmannes Folgende Leistungen stehen zu: • neben der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers Mehrleistungen in Höhe von 19,80 EUR/Tag • nach erfolgter Entgeltfortzahlung Verletztengeld und ML in Höhe von 86,47 EUR/Tag • monatl. Gesamtleistung von 2.594,10 EUR Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 27 Beispiele ab Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit stehen ferner zu: • Verletztenrente und ML zur Rente in Höhe von monatl. 844,87 EUR Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 28 Beispiele Tödlicher Unfall eines Feuerwehrmannes Folgende Leistungen stehen der Witwe zu: • • • • einmalige ML 15.000 EUR Sterbegeld 4.260 EUR Witwenrente im Sterbevierteljahr 2.500 EUR danach Witwenrente und ML 1.854 EUR Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 29 Beispiele Folgende Leistungen stehen der Waise zu: • Waisenrente und ML 927 EUR Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 30 5. Zahlen und Fakten Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 31 5.1 Gemeldete Unfälle 2006 2.769 3000 2500 1.335 2000 1500 991 1000 388 55 500 0 bis 5000 Einw. bis 20000 Einw. bis 100000 Einw. über 100000 Einw. Gesamt Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 32 5.2 Ausgaben 2006 2500000 368.460,91 € Sachs. 1.451.274,73 € ML 2.286.872,50 € Renten 0 23.485,91 € 500000 BR 1000000 HB 1500000 2.137.674,04 € 2000000 Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 33 5.3 Renten 300 292 250 200 150 100 14 56 3 Hinterbliebene gesamt lfd. Renten bis 12/06 Hinterbliebene 06 0 lfd. Rente 06 50 Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 34 Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen, Anregungen, Meinungen, Diskussion, ... Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 35