Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren

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Fürstenfeldbruck 16.02.08
Gesetzliche Unfallversicherung für die
Freiwilligen Feuerwehren Bayerns
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband
Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Seite 1
Gliederung
1.
2.
3.
4.
5.
Grundlagen
Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren
Versicherung für Körperschäden
Leistungen
Zahlen und Fakten
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1. Grundlagen
Versicherter Personenkreis (§ 2 Abs.1
Nr.12 SGB VII)
• Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei
Unglücksfällen unentgeltlich, insbesondere
ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen
teilnehmen.
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1. Grundlagen
Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII)
• zeitlich begrenzte, von außen auf den
Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem
Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
• versicherte Tätigkeiten sind auch das
Zurücklegen des mit der versicherten
Tätigkeit zusammen-hängenden
unmittelbaren Weges nach und von dem Ort
der Tätigkeit.
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2.
Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren
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Unterscheidung nach dem Bayerischen
Feuerwehrgesetz (BayFwG)
Feuerwehr
Gemeindliche Einrichtung
Pflichtaufgaben
Freiwillige
Aufgaben
Feuerwehrverein
Tätigkeiten der
Vereinsmitglieder
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2.1 Pflichtaufgaben
•
•
•
•
Abwehrender Brandschutz
Technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen
Katastrophenhilfe
Durchführung von
Ausbildung
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2.2 Freiwillige Aufgaben
• Kein öffentliches, sondern privates
(wirtschaftliches) Interesse
• Keine Gefahr für Leben oder Gesundheit
• Keine Erweiterung oder Vertiefung einer
Schadenslage
Beispiele: Brandwachen, Beseitigung von
Wespennestern, Öffnen von Türen, ...
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2.3 Tätigkeiten des Feuerwehrvereins
Der Feuerwehrverein besteht aus:
• Aktiven Mitgliedern (12. bis 60. Lebensjahr)
• Passiven Mitgliedern
• Fördernden Mitgliedern
• Ehrenmitgliedern
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Beispiele
• Teilnahme an Feuerwehrfesten
(Fahnenweihe)
• Wettkämpfe inklusive Training (Fußball, ...)
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3.
Versicherung für Körperschäden
(Eigenschäden)
3.1 Wer ist versichert ?
• Alle Feuerwehrdienstleistenden zwischen dem
vollendeten 12. und 60. Lebensjahr
• Personen, die der Feuerwehr helfen oder
herangezogen werden
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3.2 Was ist versichert ?
• Unfälle bei Erfüllung von Pflicht- und freiwilligen
Aufgaben der Feuerwehren,
• Unfälle beim Sport (Dienstsport), sofern es sich nicht
um Wettkämpfe handelt,
• Unfälle bei sonstigen Veranstaltungen, sofern die
Tätigkeit vom Kommandanten angeordnet wurde
und im Rahmen der gemeindlichen Einrichtung
Feuerwehr erfolgte.
• Grundsätzlich nicht versichert ist die Betätigung im
Feuerwehrverein oder für diesen !
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3.3 Wo beginnt der Versicherungsschutz ?
• Mit Durchschreiten der Außenhaustüre
• Im Alarmierungsfall bereits in der Wohnung
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3.4 Fragliche Zusammenhänge
• Wegeunfall
• Alkohol
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4.
Leistungen
• Regelleistungen (SGB VII)
• Mehrleistungen (Satzung des Bayer. GUVV)
Wichtig dabei ist:
• die Leistungen sind steuer- und
sozialversicherungsfrei,
• der Bay. GUVV zahlt kein Schmerzensgeld,
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4. Leistungen
• der Bay. GUVV arbeitet nicht
gewinnorientiert; die Finanzierung erfolgt
ausschließlich durch Beiträge der
Mitgliedsunternehmen (Städte,
Gemeinden,...).
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4.1 Regelleistungen
•
•
•
•
•
4.1.1 Heilbehandlung und Pflege
Erstversorgung
ärztliche und zahnärztliche Behandlung
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und
Hilfsmitteln
häusliche Krankenpflege
Behandlung in Krankenhäusern und RehaEinrichtungen
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4.1
Regelleistungen
• Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
• Pflege: Pflegegeld, Pflegekraft, Heimpflege
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4.1 Regelleistungen
•
•
•
•
•
4.1.2 Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung
eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der
Arbeitsaufnahme,
Berufsvorbereitung und Grundausbildung
berufliche Anpassung und Weiterbildung
Übernahme von Lehrgangskosten usw.
Überbrückungsgeld.
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4.1 Regelleistungen
•
•
•
•
4.1.3 Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
Kraftfahrzeughilfe,
Wohnungshilfe Haushaltshilfe,
Reisekosten,
ärztlich verordneter Rehabilitationssport.
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4.1 Regelleistungen
•
•
•
•
4.1.4 Geldleistungen
Verletztengeld für die Dauer der
Arbeitsunfähigkeit (nach Ende der
Entgeltfortzahlung),
Übergangsgeld (während Maßnahme zur
Teilhabe am Arbeitsleben),
Rente (MdE  20 v.H. über 26.Woche)
Sterbegeld, Hinterbliebenenrenten und –
beihilfen
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4.1 Regelleistungen
• Abfindung von Renten
• Aufwendungsersatz von Sachschäden an
privaten Gegenständen, die im Einsatz
benutzt und beschädigt wurden
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4.2 Mehrleistungen
4.2.1 Mehrleistungen während der
Heilbehandlung
• Abdeckung des Unterschiedsbetrags
zwischen Verletztengeld und dem
Verdienstausfall (netto),
• werden für jeden Tag der unfallbedingten
Arbeitsunfähigkeit bezahlt,
• in der Regel entstehen dadurch keine
Einkommenseinbußen,
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Mehrleistungen
• derzeitige Höhe 19,80 EUR/Tag der
unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit.
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4.2 Mehrleistungen
4.2.2 Mehrleistungen zur Rente
• werden für die Dauer der Rente bezahlt,
• gestaffelt nach der jeweiligen MdE (100 % =
594,00 EUR; 20 % = 118,80 EUR)
• einmalige Entschädigung zur Rente in Höhe
von 30.000 EUR, wenn MdE mindestens 80
% beträgt und wegen des Arbeitsunfalls eine
Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden
kann.
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4.2 Mehrleistungen
4.2.3 Mehrleistungen im Todesfall
• einmalige Entschädigung an die
Hinterbliebenen in Höhe von 15.000 EUR
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Beispiele
Sprunggelenksbruch eines
Feuerwehrmannes
Folgende Leistungen stehen zu:
• neben der Entgeltfortzahlung des
Arbeitgebers Mehrleistungen in Höhe von
19,80 EUR/Tag
• nach erfolgter Entgeltfortzahlung
Verletztengeld und ML in Höhe von 86,47
EUR/Tag
• monatl. Gesamtleistung von 2.594,10 EUR
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Beispiele
ab Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit stehen
ferner zu:
• Verletztenrente und ML zur Rente in Höhe
von monatl. 844,87 EUR
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Beispiele
Tödlicher Unfall eines Feuerwehrmannes
Folgende Leistungen stehen der Witwe zu:
•
•
•
•
einmalige ML 15.000 EUR
Sterbegeld 4.260 EUR
Witwenrente im Sterbevierteljahr 2.500 EUR
danach Witwenrente und ML 1.854 EUR
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Beispiele
Folgende Leistungen stehen der Waise zu:
• Waisenrente und ML 927 EUR
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5. Zahlen und Fakten
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5.1 Gemeldete Unfälle 2006
2.769
3000
2500
1.335
2000
1500
991
1000
388
55
500
0
bis 5000
Einw.
bis 20000
Einw.
bis 100000
Einw.
über 100000
Einw.
Gesamt
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5.2 Ausgaben 2006
2500000
368.460,91 €
Sachs.
1.451.274,73 €
ML
2.286.872,50 €
Renten
0
23.485,91 €
500000
BR
1000000
HB
1500000
2.137.674,04 €
2000000
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5.3 Renten
300
292
250
200
150
100
14
56
3
Hinterbliebene
gesamt
lfd. Renten bis
12/06
Hinterbliebene
06
0
lfd. Rente 06
50
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