Wohin mit toten Tieren? Grundsätzlich unterliegen sowohl tote Nutztiere als auch die kleinen Haus- und Heimtiere den Bestimmungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes. Rinder, Pferde, Schweine, Schafe und Ziegen Tote Nutztiere sind immer in der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanlage zu entsorgen: Verendungen sind der SARIA Bio Industries Tel.: 03994/ 209612 (Mo – Fr bis 16.00 Uhr oder) 03994/ 209613 (Anrufbeantworter) 03994/ 209630 (Anrufbeantworter) Fax: 03994/ 209620 unverzüglich anzuzeigen. Dabei sind unbedingt folgende Angaben mitzuteilen: Name und Anschrift sowie Kundennummer des Tierhalters, Anzahl der Tiere, Abholungsort und Telefonnummer der Kontaktperson. Hunde, Katzen, kleine Heimtiere Grundsätzlich sind auch Kleintierkadaver über die Firma SARIA zu beseitigen, das Gesetz lässt jedoch einige Ausnahmen zu: Für einzelne Tierkörper von Hunden und Katzen oder Tieren vergleichbarer Größe dürfen auf eigenem Gelände, sofern dies nicht in Wasserschutzgebieten oder in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze liegt, vergraben werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube an, bedeckt sind. Wer diese Möglichkeit nicht besitzt, sein Haustier aber dennoch nicht in der Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgen möchte, kann sich auch an den Kleintierfriedhof in Pampow wenden: Kleintierfriedhof Pampow 19075 Pampow bei Schwerin Büro: Friedensstr. 10 Tel.: 03865/ 78 77 03 Fax: 03865/ 78 76 99.