planungsbüro grebe/steinert

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Gemeinde Vachendorf, Änderung der Ortsabrundungssatzung „Spielwang“
Hier: Abarbeitung der Eingriffsregelung
01.12.16
1.
Vorbemerkung
Bei Ortsabrundungssatzungen ist der Eingriff bis zum Satzungsbeschluss zu ermitteln und geeignete Ausgleichsflächen / -maßnahmen sind bis zum Satzungsbeschluss festzusetzen. Damit ist
die Ortsabrundungssatzung von der Eingriffsermittlung dem Bauleitplanverfahren gleichzusetzen. Dies steht im Gegensatz, z.B. zu Außenbereichssatzungen, wo der Eingriff erst mit dem
Bauantrag zu ermitteln und auszugleichen ist (nach BayKompV).
Analog zur Bauleitplanung erfolgt die Bewertung und Bilanzierung nach Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“.
2.
Eingriffsermittlung
Der Eingriff erfolgt auf zwei Grundstücken: Fl.Nr. 1457 und 1474/3 Gemarkung Vachendorf.
Geplant ist auf der Fl.Nr. 1474/3 ein Einfamilienhaus (zweigeschossig) mit Garage sowie auf
Fl.Nr. 1457 ein (eingeschossiges) Atelierhaus.
Die Eingriffsschwere beider Bauvorhaben wird bewertet als:
niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad
=> Typ B
Einstufung Ausgangszustand gem. Leitfaden (Eingriffsregelung in der Bauleitplanung):
Der Ausgangszustand der Grundstücke unterscheidet sich in seiner vorhandenen Naturausstattung:
Das Grundstück 1474/3 ist als artenarmes, mehrschüriges Wirtschaftsgrünland genutzt. Im Nordwesten des Grundstückes stehen drei Obstbäume.
Die Obstbäume sind von relativ junger Ausprägung ohne erkennbare Spalten oder Baumhöhlen.
Von einer artenschutzrechtlichen Bedeutung wird nicht ausgegangen.
Gemeinde Vachendorf, Ortsabrundungssatzung Spielwang – Ermittlung Eingriff / Ausgleich
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Abbildung 1: Fl.Nr. 1474/3 Blickrichtung Norden mit Obstbäumen im Hintergrund
Arten und Lebensräume:
(intensiv genutztes Grünland,
mit unbedeutendem Obstbaumbestand)
I
oberer Wert
Boden:
(Anthropogen überprägter Boden unter Dauerbewuchs)
II
unterer Wert
Wasser:
(kein Gewässer, Boden versickerungsfähig)
I
oberer Wert
Klima und Luft:
(Baulücke in bebautem Umfeld)
I
unterer Wert
Landschaftsbild:
(innerörtliche Baulücke ohne Wirkung auf das Landschaftsbild)
I
unterer Wert
Gesamt:
Kategorie I mittlerer Wert
= Gebiet geringer Bedeutung für
Naturhaushalt und Landschaftsbild
Auswahl Kompensationsfaktor:
 Kompensationsfaktor nach Leitfaden: 0,2 – 0,5
Durch die Einstufung „mittlerer Wert“ wird ein Kompensationsfaktor von 0,30 vorgeschlagen.
Gemeinde Vachendorf, Ortsabrundungssatzung Spielwang – Ermittlung Eingriff / Ausgleich
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Das Grundstück 1457 ist in seiner Nutzung vielfältiger. Im Westen befindet sich das vorhandene
Wohnhaus. Im Osten des Grundstückes, zwischen der Straße im Süden und dem Fußweg im
Norden befindet sich ein alter Gehölzbestand mit einem Strauchunterwuchs aus heimischen Gehölzen. Diese Fläche ist als naturschutzfachlich hochwertig einzustufen. Auch für den Artenschutz dürfte dieser Teilbereich eine gewisse Bedeutung haben, aufgrund vorhandenen Totholzes, Baumhöhlen und Spalten. Dieser hochwertige Bereich liegt außerhalb der Eingriffsflächen.
Im Abschnitt zwischen dem Wohnhaus im Westen und dem Gehölzbestand im Osten befinden
sich Flächen, die ebenfalls mit Gehölzen bewachsen ist. Dabei handelt es sich mit Ausnahme
einer prägenden Lärche sowie einer alten, totholzreichen Kirsche um strauchartige Gehölze, v.
a. Traubenkirsche und Heckenrose. Die geplante Gebäudestellung ist so gewählt, dass die wertvollen, totholzreichen Gehölze (v. a. Kirsche) erhalten werden. Entfernt werden müssen nur teilweise Strauchstrukturen.
Außerhalb des Baukörpers entstehen keine versiegelten Freiflächen. Der Eingriff beschränkt sich
weitgehend auf das Gebäude selbst.
Abbildung 2: Fl.Nr. 1457 Blickrichtung Osten mit vorhandenem Gehölzbestand
Arten und Lebensräume:
(Brachflächen ohne intensive Pflege,
mit Strauchbestand)
II
unterer Wert
Boden:
(Anthropogen überprägter Boden unter Dauerbewuchs)
II
unterer Wert
Wasser:
(kein Gewässer, Boden versickerungsfähig)
I
oberer Wert
Gemeinde Vachendorf, Ortsabrundungssatzung Spielwang – Ermittlung Eingriff / Ausgleich
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Klima und Luft:
(Flächen ohne kleinklimatisch wirksame
Luftaustauschbahn)
I
oberer Wert
Landschaftsbild:
(innerörtliche Gartenfläche in nächster Nähe zu vorhandener
Bebauung)
I
unterer Wert
Gesamt:
Kategorie I oberer Wert
= Gebiet geringer Bedeutung für
Naturhaushalt und Landschaftsbild
Auswahl Kompensationsfaktor:
 Kompensationsfaktor nach Leitfaden: 0,2 – 0,5
Durch die Einstufung „oberer Wert“ sowie der Vermeidungsmaßnahme der Gebäudestellung (Erhalt der wertvollen Gehölze) sowie der Minimierungsmaßnahme (Verzicht auf
weitere versiegelte Freiflächen, geringe Ausmaße und Höhe des Gebäudes) wird ebenfalls ein Kompensationsfaktor von 0,30 vorgeschlagen.
Bilanzierung Ausgleichsbedarf:
Die Eingriffsfläche kann aus nachfolgenden Lageplänen entnommen werden.
Abbildung 3: Eingriffsbereich Fl.Nr. 1474/3
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Abbildung 4: Eingriffsbereich Fl.Nr.: 1457
Grundstück
Eingriffsfläche
Kompensationsfaktor
Ausgleichsbedarf
(gerundet)
Fl.Nr. 1457
245 m²
0,45
110 m²
Fl.Nr. 1474/3
845 m²
0,45
380 m²
Summe Kompensationsbedarf:
490 m²
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Ausgleichsflächen
Ein Ausgleich wird auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1494, Gemarkung geschaffen.
Abbildung 5: Ausgleichsfläche, Fl.Nr. 1494, Gemarkung Vachendorf
Bestand
Das Grundstück liegt direkt im westlichen Anschluss an eine vorhandene, durch den Landschaftspflegeverband angelegte Streuobstwiese am südlichen Ortsrand von Vachendorf/Spielwang.
Von der vorhandenen Streuobstwiese zur Ausgleichsfläche läuft das Gelände über einen Hang
in eine erste Ebene mit relativ geringer Neigung. Innerhalb der Fläche verläuft ein zweiter Hang
zur zweiten Ebene im Westen.
Die Ebenen sind als artenarmes, mehrschüriges Wirtschaftsgrünland genutzt. Die Hangbereiche sind ebenfalls bewirtschaftet, vermutlich mit geringerer Intensität, da eine etwas höhere Artenausstattung zu verzeichnen ist.
Vorgeschlagen wird die Anlage einer Streuobstwiese auf der östlichen Terrasse.
Gemeinde Vachendorf, Ortsabrundungssatzung Spielwang – Ermittlung Eingriff / Ausgleich
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Abbildung 6: Ausgleichsfläche Blickrichtung Norden
Entwicklungsziel
Streuobstwiese mit hochstämmigen Obstbäumen und extensiver Wiesenpflege
Aufwertungsfaktor
Der Aufwertungsfaktor wird mit 1,0 vorgeschlagen.
Ausgleichsbilanzierung
490 m² x 1,0 = 490 m²
Die unvermeidbaren Eingriffe der Planung sind durch die Kompensationsmaßnahmen
ausgeglichen.
Maßnahmenbeschreibung
Pflanzung von hochstämmigen Obstbäumen (Sortenauswahl in Abstimmung mit der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege, Landratsamt Traunstein)
Pflanzqualität:
Hochstamm, mit Ballen
Pflege:
1-malige Mahd nach dem 01.07. mit Abtransport des Mähgutes, keine
Düngung, keine Pflanzenschutzmittel
keine Kalkung der Obstbäume
Umsetzung:
in Vegetationsperiode nach Satzungsbeschluss
Der Ausgleich ist grundbuchrechtlich zu sichern und dauerhaft zu erhalten.
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