Begründung - Gemeinde Vachendorf

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Gemeinde Vachendorf
Begründung
zur Änderung der Ortsabrundungssatzung „Spielwang“
für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1457, 1474/3, 1474/4 und 1494
der Gemarkung Vachendorf
Änderungsfläche Fl.-Nr. 1474/3
Durch die Änderung wird die Schaffung einer weiteren Wohnbau-Parzelle auf dem Grundstück Fl.-Nr.
1474/3 der Gemarkung Vachendorf beabsichtigt. Die Neuausweisung soll im Rahmen des
Vachendorfer Einheimischen-Modells erfolgen. Das Grundstück ist im Norden, Osten und Westen
bereits von Wohnbebauung umgeben. Der notwendige Ausgleich wird auf dem Grundstück Fl.Nr.
1494 erbracht. Der Änderungsbereich befindet sich im derzeitigen Geltungsbereich der bestehenden
Ortsabrundungssatzung „Spielwang“ und stellt eine Nachverdichtung dar.
Änderungsfläche Fl.-Nr. 1457
Durch die Änderung wird die Möglichkeit zur Errichtung eines eingeschossigen Atelierhauses auf dem
Grundstück Fl.-Nr. 1457 der Gemarkung Vachendorf beabsichtigt. Das Grundstück ist bereits von
Wohnbebauung umgeben. Der notwendige Ausgleich wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 1494 erbracht.
Der Änderungsbereich befindet sich im derzeitigen Geltungsbereich der bestehenden
Ortsabrundungssatzung „Spielwang“ und stellt eine Nachverdichtung dar.
Änderungsfläche Fl.-Nr. 1474/4
Dieses, bereits herausgemessene Grundstück, wird aus dem Geltungsbereich der bestehenden
Ortsabrundungssatzung „Spielwang“ herausgenommen und im BBPl. „Spielwang“ integriert.
Ausgleichsflächen:
Der Umweltbericht vom 01.12.2016 ist Bestandteil der Begründung.
Erschließung:
Die Änderungsflächen sind bereits an das öffentliche Straßennetz angebunden. Es erfolgt Anschluss
an das öffentliche Wasser- und Entwässerungsnetz.
Vachendorf, 15.12.2016
Rainer Schroll
1. Bürgermeister
1. Änderung
Neuer Wortlaut:
„Ausgleichsflächen:
Der Umweltbericht vom 01.12.2016, in der Fassung vom 13.03.2017, ist Bestandteil der
Begründung.“
Vachendorf, 29.03.2017
Rainer Schroll
1. Bürgermeister
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