Gemeinde Vachendorf Begründung zur Änderung der Ortsabrundungssatzung „Spielwang“ für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1457, 1474/3, 1474/4 und 1494 der Gemarkung Vachendorf Änderungsfläche Fl.-Nr. 1474/3 Durch die Änderung wird die Schaffung einer weiteren Wohnbau-Parzelle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1474/3 der Gemarkung Vachendorf beabsichtigt. Die Neuausweisung soll im Rahmen des Vachendorfer Einheimischen-Modells erfolgen. Das Grundstück ist im Norden, Osten und Westen bereits von Wohnbebauung umgeben. Der notwendige Ausgleich wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 1494 erbracht. Der Änderungsbereich befindet sich im derzeitigen Geltungsbereich der bestehenden Ortsabrundungssatzung „Spielwang“ und stellt eine Nachverdichtung dar. Änderungsfläche Fl.-Nr. 1457 Durch die Änderung wird die Möglichkeit zur Errichtung eines eingeschossigen Atelierhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1457 der Gemarkung Vachendorf beabsichtigt. Das Grundstück ist bereits von Wohnbebauung umgeben. Der notwendige Ausgleich wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 1494 erbracht. Der Änderungsbereich befindet sich im derzeitigen Geltungsbereich der bestehenden Ortsabrundungssatzung „Spielwang“ und stellt eine Nachverdichtung dar. Änderungsfläche Fl.-Nr. 1474/4 Dieses, bereits herausgemessene Grundstück, wird aus dem Geltungsbereich der bestehenden Ortsabrundungssatzung „Spielwang“ herausgenommen und im BBPl. „Spielwang“ integriert. Ausgleichsflächen: Der Umweltbericht vom 01.12.2016 ist Bestandteil der Begründung. Erschließung: Die Änderungsflächen sind bereits an das öffentliche Straßennetz angebunden. Es erfolgt Anschluss an das öffentliche Wasser- und Entwässerungsnetz. Vachendorf, 15.12.2016 Rainer Schroll 1. Bürgermeister 1. Änderung Neuer Wortlaut: „Ausgleichsflächen: Der Umweltbericht vom 01.12.2016, in der Fassung vom 13.03.2017, ist Bestandteil der Begründung.“ Vachendorf, 29.03.2017 Rainer Schroll 1. Bürgermeister