MUSIKRECHTE UND GEMA Datum: 07.11.2016 Autor: Dr. Thomas Kaltofen Firma: faizod, Dresden Kontakt: Website: [email protected] www.faizod.com Inhalt Einleitung ................................................................................................................................................................................................. 3 Derzeitige Situation ......................................................................................................................................................................... 3 Kritik........................................................................................................................................................................................................ 4 Verteilungsschlüssel für Radio-Aufführungen ................................................................................................... 5 Die Lösung: Rechteverwertung mittels Blockchain ............................................................................................. 5 Funktionsprinzip Blockchain .............................................................................................................................................. 6 Blockchain technisch ......................................................................................................................................................... 6 Smart Contracts............................................................................................................................................................................ 8 Vorteile für Künstler .................................................................................................................................................................. 8 Vorteile für Nutzer ...................................................................................................................................................................... 9 Technisches Konzept .................................................................................................................................................................... 9 Registrierung eines neuen Musikstückes ............................................................................................................... 9 Ermittlung der Tantiemen .................................................................................................................................................... 9 Preisgestaltung ............................................................................................................................................................................ 11 Entlohnung des Betriebs .................................................................................................................................................... 13 Zusammenfassung und Ausblick ...................................................................................................................................... 14 Referenzen ........................................................................................................................................................................................... 15 Impressum............................................................................................................................................................................................ 16 Publiziert durch R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen 2 Einleitung Musik ist ein elementarer Bestandteil unseres Lebens. Jeder Mensch hört sie, wobei jeder eigene Präferenzen bezüglich der Stilrichtung hat. Musik födert die geistige und soziale Entwicklung von Kindern und selbst Erwachsene profitieren vom Musizieren: Es mobilisiert das Gehirn und produziert Glückshormone. Die Schöpfung von Musik ist ein ausgesprochen kreativer Prozess. Dieser verursacht Kosten. Die meisten Künstler wünschen sich eine adäquate Vergütung, um im besten Fall von der Musik leben zu können. Die Nutzung von Musik kann man in zwei Kategorien teilen: die private und die öffentliche Nutzung. Bei der privaten Variante ist die Vergütung klar: der Kunde kauft eine CD oder er lädt sich eine mp3-Datei herunter. Populär sind auch Streaming-Dienste und Flatrate-Angebote, bei der gegen eine Pauschale ein großes Repertoire an Musik temporär genutzt werden kann. Die private Nutzung von Musik soll jedoch nicht Gegenstand dieses Dossiers sein. Bei der Aufführung von Musik in der Öffentlichkeit müssen die Rechte der Künstler ebenso geschützt, wie auch eine Entlohnung gezahlt werden. Derzeit gibt es keine Technologie oder Verfahren, welches den Künstler in die Lage versetzt, seine Erwartungen selbst zu steuern und seine Rechte bzw. Ansprüche selbst durchzusetzen. Aus diesem Grund tritt er seine Rechte an Verwertungsgesellschaften wie die GEMA ab. Damit begibt sich der Künstlicher in eine Abhängigkeit, die er selbst nicht mehr kontrollieren kann. Um diese Abhängigkeit zu umgehen, fehlt eine entsprechende Plattform auf der Interpreten ihre Rechte selbstständig managen können. Als Basis einer solchen Plattform eignet sich eine Blockchain ideal. Die Technologie bringt von Haus aus Eigenarten mit, die prädestiniert für die Herausforderungen sind: Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Manipulationssicherheit und Hochverfügbarkeit. Derzeitige Situation Aktuell wird die Verwertung durch nur eine relevante Gesellschaft in Deutschland erbracht. Hierbei handelt es sich um die GEMA. Die exakte Bezeichnung der GEMA lautet: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie wurde 1933 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Die GEMA verhandelt Verträge mit den Nutzern von Musik und vereinbart daraus resultierende Lizenzzahlungen. Dieses Geld wird als Lohn (auch Tantiemen genannt) an die Urheber der Musik gezahlt. Die GEMA selbst ist ein Verein der keinen Gewinn erzielen darf. Die Einnahmen aus den Lizenzzahlungen werden nach Abzug der Verwaltungskosten an die Künstler ausgezahlt. Dabei ist die GEMA international mit Schwestergesellschaften vernetzt, die etwa die Hälfte der Gelder aus den in Deutschland erzielten Gewinnen erhalten. Publiziert durch R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen 3 Die GEMA nimmt die Rechte der Künstler bei Folgenden Veranstaltungen/Aufführungen war /10/: Rundfunk- und Fernsehsender Veranstalter von Live-Musik Straßenfesten Weihnachtsmärkten Clubs/Diskotheken Warteschleifen bei Telefondiensten Hintergrundmusik in Geschäften und Arztpraxen Sportveranstaltungen Tanzstunden/Tanzstundenabschlussbälle Gottesdienste/Kirchen Zirkusbetrieb Kritik Die Kritikpunkte an der GEMA sind zahlreich. Ein Hauptkritikpunkt ist die sogenannte GEMA-Vermutung: Dabei muss ein Veranstalter beweisen, dass er GEMA-freie Musik abspielt und somit keine Lizenzzahlung leisten muss. GEMA-freie Musik stammt von Künstlern, die keine GEMA-Mitglieder sind. Die Umkehr der Beweislast ist rechtlich umstritten, denn in der Praxis ist es nur schwer zu belegen, ob man freie oder registrierte Musik abgespielt hat. Dadurch nimmt die GEMA Gebühren ein, die ihr gar nicht zustehen. Ein weiterer Nachteil des GEMA-Systems ist, dass sowohl die Urheber der Musik als auch der Musiknutzer Gebühren zahlen müssen. Ferner werden von der GEMA Pauschalen erhoben, die nicht zwangsläufig mit der tatsächlichen Nutzung korrelieren. So zahlt ein Diskothekenbetreiber pauschal nach der Fläche (m²), Öffnungstagen (2 bis 4 mal wöchentlich) und Eintrittspreisen (0,00 bis 10,00 Euro) /9/. Darüberhinaus unterscheidet die GEMA zwischen U- und E-Musik (Unterhaltung und ernste Musik), wobei E-Musik acht Mal höher vergütet wird wie U-Musik. Allerdings sind die Grenzen häufig fließend. Ein weiterer Kritikpunkt ist der sich jährlich ändernde Verteilungsschlüssel der GEMA. Eine langfristige Planung der Künstler, aber auch der Nutzer ist somit nicht möglich. Derzeit sieht die Ausschüttung der Gelder wie folgt aus: 5 % der Mitglieder (ca. 3.400) erhalten zwei Drittel der Ausschüttungen. Allerdings muss man dafür mindestens 30.000 Euro (Verlage mindestens 75.000 Euro) an Tantiemen kassieren. Ansonsten gehört man zum restlichen Drittel der GEMA-Mitglieder (ca. 60.000) und erhält nur ein Drittel der Ausschüttungen. /6/ Damit lässt sich die Ausschüttung der Tantiemen graphisch mittels einer abklingenden Exponentialfunktion veranschaulichen. Publiziert durch R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen 4 Verteilungsschlüssel für Radio-Aufführungen Der Schlüssel für die Verteilung der Radio-Gelder sieht eine unterschiedliche Vergütung bei privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern vor /7/: Der Schlüssel für Einsätze im privaten Hörfunk 2012 betrug 4,00 Euro pro Sendeminute mit dem Faktor 4/9. Der Schlüssel für Einsätze im öffentlich/rechtlichen Rundfunk 2012 betrug 4,00 Euro pro Sendeminute mit dem Faktor 1. Alle Titel werden gleichbehandelt, egal ob national oder international. Der ausgezahlte Betrag wird auf alle Urheber und Musikverlage verteilt. Bei jedem Titel ist die Verteilung somit individuell. Bei einem 4-Minuten-Song ergibt sich folgende Beispielrechnung: Ein Künstler hat den Song allein geschrieben und komponiert. Dazu ist der Song auch bei seinem eigenen Musikverlag veröffentlicht. Dann erhält er von der GEMA pro Titelplay bei einem privaten Sender den folgenden Betrag: 4,00 Euro x 4 Minuten x 4/9 = 7,11 Euro. Wird der Song in einem öffentlich-rechtlichen Kanal gespielt, erhält der Künstler 4,00 Euro x 4 Minuten x 1 = 16,00 Euro. Sind mehrere Verlage und Autoren beteiligt wird der Betrag im Regelfall gesplittet. Beispiel: Bei Whitney Houston's Hit "I wanna dance with somebody" wirkten zwei Komponisten, zwei Texter, zwei Musikverlage und drei Sub-Musikverlage mit. Whitney selbst ist nirgendwo beteiligt und erhält von der GEMA dadurch keine Ausschüttung /5/. Die Lösung: Rechteverwertung mittels Blockchain Innerhalb eines idealen Rechteverwertungssystems kann der Rechteinhaber eines Musikstückes die Entgeltbedingungen für eine Aufführung selbst definieren. Es gibt keine Einschränkungen bei der Entgeltverteilung, z. B. wenn man sich den Zugriff durch eine Mitgliedschaft erst teuer erkaufen muss. Außerdem sollte für jeden Systembeteiligten nachvollziehbar sein, welche Stücke in welcher Reichweite zu welcher Zeit gespielt wurde. Die dafür notwendige Technologie ist vorhanden: Blockchain. Eine Blockchain ist eine unveränderbare, hochverfügbare und verteilte Datenbank, in der alle Informationen revisionssicher gespeichert werden und über eine Verschlüsselung vor fremden Zugriff gesichert sind. Mit dieser Basis ist eine Rechteverwertung nach fairen und selbstbestimmten Regeln möglich. Eine dritte Instanz, wie z. B. die GEMA, ist nicht notwendig. Ein Musikurheber partizipiert mittels Blockchain direkt am Erfolg seiner Werke und kann den Vertrieb seines Werkes selbst definieren und steuern. Publiziert durch R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen 5 Funktionsprinzip Blockchain Der größte Vorteil der Blockchain-Technologie ist die absolute Manipulationssicherheit sowie eine neue Möglichkeit zur Schließung von Verträgen: Smart Contracts. Die Manipulationssicherheit rühren zum einen aus der Art, wie Daten in Form von Blöcken miteinander verkettet werden sowie die Verteilung der Informationen innerhalb eines ausfallsicheren Netzwerkes. Dadurch wird gewährleistet, dass kein Eintrag im Nachhinein geändert werden kann bzw. Einträge verloren gehen. Durch Smart Contracts hat der Interpret die Möglichkeit, die Regeln zur Nutzung seines Werkes auf eine bisher nie dagewesene Granularität selbst zu bestimmen und zu beeinflussen. Dadurch wird für alle Beteiligten eine transparente, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage geschaffen, in der echte marktwirtschaftliche Kernregularien, wie Preisgestaltung durch Angebot und Nachfrage, greifen. Hier spricht man von einer End-To-End-Visibility, ins deutsche übersetzt: Ende-zu-Ende-Transparenz. Eine nur schwer kontrollierbare dritte Instanz, der zum einen alle Beteiligten explizit das Vertrauen aussprechen müssen, und deren internen Verteilungsmodelle nicht einsehbar sind, wie z. B. bei der GEMA, wird komplett eliminiert. Blockchain technisch Der folgende Absatz behandelt die Technologie hinter Blockchain. Transaktion: Ist die elementare Grundeinheit der Blockchain. Zwei Parteien tauschen Informationen miteinander aus. Dies kann der Transfer von Geld oder Vermögenswerten, der Abschluss eines Vertrags, eine Krankenakte oder eine Urkunde sein, die digital abgespeichert wurde. Transaktionen funktionieren im Prinzip wie das Versenden von E-Mails. Verifizierung: Prüft, ob eine Partei die entsprechenden Rechte für die Transaktion hat. Die Prüfung erfolgt augenblicklich oder es wird in eine Warteschlange geschrieben, die die Prüfung später durchführt. An diese Stelle werden Knoten, also Computer oder Server im Netzwerk, eingebunden und die Transaktion verifiziert. Publiziert durch R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen 6 Struktur: Die Transaktionen werden zu Blöcken zusammengefasst, wobei diese mit einer Hash-Funktion als 256-BitNummer verschlüsselt werden. Die Blöcke können durch die Zuweisung des HashWertes eindeutig identifiziert werden. Ein Block enthält einen Header, eine Referenz auf den vorhergehenden Block und eine Gruppe von Transaktionen. Die Abfolge der verlinkten Hashes erzeugt eine sichere und unabhängige Kette. Validierung: Bevor die Blöcke erzeugt werden, müssen die Informationen validiert werden. Das am meisten verbreitete für die Validierung von Open-Source Blockchains ist das „Proof of Work“-Prinzip. Dieses Verfahren stellt in der Regel die Lösung einer schweren mathematischen Aufgabe durch den Nutzer bzw. dessen Computer dar. Blockchain Mining: Der Begriff Mining stammt aus dem Bergbau und meint das „Schürfen“. Bei diesem Vorgang wird der Block erzeugt und gehasht. Um zum Zug zu kommen, müssen die Miner ein mathematisches Rätzel lösen. Wer als erstes die Lösung hat, wird als Miner akzeptiert. Der Miner erhält für seine Arbeit eine Belohnung. Die Kette: Nachdem die Blöcke validiert wurden und der Miner seine Arbeit verrichtet hat, werden die Kopien der Blöcke im Netzwerk an die Knoten verteilt. Jeder Knoten fügt den Block an der Kette in unveränderlicher und unmanipulierbarer Weise an. Publiziert durch R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen 7 Verteidigung: Wenn ein unehrlicher Miner versucht, einen Block in der Kette zu ändern, so wird sich auch der Hash-Wert des Blockes und auch der nachfolgenden Blöcke geändert. Die anderen Knoten werden diese Manipulation erkennen und den Block von der Hauptkette ausschließen. Smart Contracts Smart Contracts sind eine Art Anwendungen innerhalb einer Blockchain-Umgebung. Dabei handelt es sich um ein Stück Software welches ein Regelwerk. bzw. den Inhalt eines Vertrages abbildet. Verträge auf Basis von Smart Contracts können über eine Formulierungssprache schnell und effizient erstellt werden. Sind sich alle Vertragsparteien eines Smart Contracts einig, so wird dieser in der Blockchain gespeichert und immer durch die beteiligten Knoten bei Eintreten der Vertragsbedingungen ausgeführt. Einmal angestoßen wird der Vertrag jeweils solange ausgeführt, bis dieser entweder gelöscht oder durch einen neuen Vertrag ersetzt wird. Die Abarbeitung erfolgt dabei in Echtzeit und vollautomatisch. Durch die Verarbeitung innerhalb der Blockchain ist keinerlei eigene Infrastruktur für die Vertragspartner notwendig. Vorteile für Künstler Der Einsatz der Blockchain-Technologie für die Durchsetzung der Urheberrechte von Musikstücken hat für die Künstler eine ganze Reihe von Vorteilen. So wird die Abrechnung feingranularerer und es wird exakt nur das bezahlt, was auch gespielt wurde. Ferner ist eine tägliche, statt wie derzeit quartalsweise Abrechnung, möglich - die Zahlung erfolgt quasi in Echtzeit. Durch Blockchain kann der Künstler die Vermarktung selbst übernehmen und ist nicht auf eine dritte, kostspielige Instanz wie die GEMA angewiesen. Bei jeder Registrierung eines Titels oder Werkes wird durch den Komponisten ein Smart Contract hinterlegt. Dieser beschreibt die Bedingungen der Wiedergabe. Somit werden die Künstler selbst den Preis für ihre Werke bestimmen. Der Preis kann auch an verschiedene Parameter angepasst werden. So wird sich über kurz oder lang ein marktwirtschaftliches System entwickeln, in denen sich Angebot und Nachfrage selbst regeln. Ein Beispiel wäre Weihnachtsmusik, die im Advent teurer ist als im Sommer. Das Abspielen von Titeln im Radio wird nachts billiger sein als am Tag. Ein weiteres Argument für die Blockchain sind ältere Titel, beispielsweise aus den 1960er-Jahren. Ist der Künstler Publiziert durch R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen 8 verstorben, so ist der Rechtebesitz und damit die Ausschüttung von Tantiemen unklar. Einmal in die Blockchain geschrieben sind Daten unveränderbar und der Rechteinhaber erhält weiterhin seine Gebühr. Durch ein solches Verfahren wird wirklich jeder Urheber entlohnt. So muss der Künstler nicht Mitglied in einen Verband sein, um seine Rechte durchzusetzen. Dadurch werden auch Underground-Künstler, deren Titel im Jahr vielleicht nur 100-mal gespielt werden, an den Einnahmen partizipieren. Für solche Künstler ist die Mitgliedschaft in der GEMA bisher zu kostspielig bzw. wird sich nicht lohnen. Vorteile für Nutzer Auch der Nutzer hat eine Reihe von Vorteilen bei einer Blockchain-basierten Rechteverwertung. So entfällt die dritte, kostspielige Instanz in Form der GEMA, die jährliche Infrastrukturkosten in Höhe von rund 120 Mio. Euro verschlingt. Es entfällt die bereits angesprochene GEMA-Vermutung, nach der der Veranstalter beweisen muss, dass er GEMA-freie Musik aufführt. Außerdem ist dem Nutzer durch Smart Contracts vorab bekannt, wieviel der Titel kosten wird. Somit wird er in die Lage versetzt, seine Veranstaltung neben inhaltlich Gesichtspunkten auch unter dem Aspekt der Kostenoptimierung zu planen. Für Diskotheken und Clubs entsteht ein direkter Zusammenhang zwischen erhobenen Einnahmen und Beschaffung von zu spielenden Inhalten. Technisches Konzept Registrierung eines neuen Musikstückes Fügt ein Interpret ein neues Musikstück der Rechteverwertungs-Datenbank hinzu, wird ein Fingerabdruck erzeugt und als Referenz in der Blockchain gespeichert. Dadurch kann er zum einen beweisen, dass er der Eigentümer ist, zum anderen kann auch geprüft werden, ob es sich bei einem späteren Musikstück um eine Kopie oder ein nur wenig abgewandeltes Stück handelt. Bei Cover-Liedern kann dadurch z. B. auch der Komponist des Originaltitels bestimmt und anteilig nach dessen vertraglichen Reglungen entlohnt werden. Wie eine vertragliche Formulierung bzw. eine Preisgestaltung aussehen kann, wird im weiteren Verlauf des Dossiers gezeigt. Ermittlung der Tantiemen Innerhalb einer Rechteverwertungs-Datenbank wird pro gespielten Musikstück ein Datenbankeintrag erzeugt. Ein solcher Eintrag besteht aus dem Titel, der Spieldauer sowie dem Ausspielungskanal /-art (Radiostation, Stream, ...). Zur Identifikation des Titels wird dabei nicht der Titel selbst, sondern ein eineindeutiger Fingerabdruck gespeichert. Mit der heutigen Technik ist es ohne Probleme möglich festzustellen, welcher Musiktitel gerade gespielt wird. Ein Beispiel dafür ist die Software "TrackID" /4/. Mittels eines solchen Programmes können Radiosendungen in Echtzeit analysiert und exakt bestimmt werden, welcher Titel wie lange abgespielt wurde. Der Fingerabdruck wird bei der Auswertung mit den Referenzwerten aus der Registrierung abgeglichen. Bei Übereinstimmung wird der entsprechende Smart Contract ausgeführt. In Clubs und Diskotheken kann diese Technik Publiziert durch R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen 9 ebenfalls eingesetzt werden. So kann in dem beschallten Raum eine Monitor-Box installiert werden, die alle 30 Sekunden ebenfalls einen Fingerabdruck des gespielten Musiktitels in die Blockchain schreibt. Teilweise wird eine solche Technik von der GEMA selber zur Automatisierung eingesetzt. Folgendes Schaubild gibt einen Überblick über die relevanten Abläufe innerhalb des skizzierten Rechteverwertungs-Systems: Die roten Aktivitäten beschreiben dabei die Einbringung eines Werkes durch den Urheber in das System. Die grünen Aktivitäten symbolisieren die Nutzung eines Werkes. Blau beschreibt die Umsetzung der Abrechnung mittels Smart Contracts. Publiziert durch R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen 10 Folgendes Diagramm gibt einen Überblick über die in dem System enthaltenen Objekte sowie deren Verbindung untereinander: Preisgestaltung Durch den Einsatz von Smart Contracts wird der Urheber in die Lage versetzt, verschiedenste Verwertungsregeln zu definieren und diese miteinander zu kombinieren. Folgende Regelungen sind möglich: nach Region: Deutschsprachiges Lied ist in Deutschland teurer als im nich deutschsprachigen Raum. nach Konsument: Radiosender A zahlt mehr als B, weil er mehr Hörer hat. nach Uhrzeit: Nachts ist ein Titel preiswerter als am Tag. nach Jahreszeit: Weihnachtslieder sind im Dezember teurer als im Rest des Jahres. nach Nachfrage: Stark nachgefragte Titel sind teurer als weniger stark nachgefragte. Der Urheber kann zeitnah auf eine sich ändernde Nachfrage reagieren. Der Einsatz von Smart Contracts wird hier an einem komplexeren Beispiel dargestellt. Nehmen wir an, ein Pop-Weihnachtslied existiert in deutscher, englischer und italienischer Sprache. Das Lied ist von Januar bis November besonders preisgünstig und in der Adventszeit ist der Titel teurer. Spielt man das deutschsprachige Lied im deutschsprachigen Radio, so ist es teurer als das Englischsprachige. Die italienischsprachige Version ist nochmal günstiger. Anschließend wird der Preis nach verschiedenen Parametern skaliert. So wird sich der Preis nach der Anzahl der Publiziert durch R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen 11 Konsumenten, beispielsweise der Hörer im Radio, richten. Auch die Einteilung der werberelevanten Zielgruppe im Alter von 14 bis 49 Jahren soll mit einfließen. Schließlich wird in der Festlegung noch die Ausspielart einbezogen. Es wird nach Fernsehen und Streaming auf einer Videoplattform unterschieden. Folgender Beispielcode zeigt die Funktionsweise eines Smart Contract für das hier skizzierte Beispiel. // method which calculates the price for a music song float contract_music ( ) { price = 0.00; // diff by current date, language and media language if date == 01.12. to 31.12. then { if titel_language == german then { if media_language == german then price = 10.00; if media_language != german then price = 1.00 } else if titel_language == italian then { if media_language == italian then price = if media_language != italian then price = } else if titel_language == english then { if media_language == english then price = if media_language != english then price = } } else { // rest of year price = 0.10; } // x = if if if if 10.00; 1.00 10.00; 5.00; variable x for scaling price by number of consumers 1.0; consumers < 1,000 then x = 0.1; consumers < 10,000 then x = 1.0; consumers < 100,000 then x = 5.0; consumers >= 100,000 then x = 10.0; // variable y for scaling age (relevant target group is 14 to 49 years) y = 1.0; if age >= 14 and age <= 49 then y = 5.0; // variable z = 1.0; if media == if media == if media == if media == if media == if media == if media == if media == z for scaling media radio then z = 10.0; television then z = 100.0; community_party then z = 0.1; christmas_market then z = 3.0; discotheque then z = 5.0; background_music then z = 2.0; service_loop then z = 1.0; video_platform then z = 0.01; // calculate final price float final_price = price * x * y * z; return final_price; } Publiziert durch R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen 12 Entlohnung des Betriebs Zum Betrieb einer Rechteverwertungs-Datenbank ist eine große Menge an Teilnehmern notwendig. Diese müssen dazu animiert werden, Servertechnik in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen. Dies ist am einfachsten durch die Etablierung einer eigenen Kryptowährung realisierbar. Dabei handelt es sich, vergleichbar Bitcoin, um eine Währung in der die Wertgegenstände (Werke) durch den Nutzer begleichen werden. Bei jeder Transaktion wird ein kleiner Teil in Höhe von z. B. 5 % in Form von Transaktionsgebühren vom System für die Finanzierung verwendet. Diese Beträge bekommt der Miner, der Transaktionen, passend zu dem Protokoll der Rechteverwertungs-Datenbank, in Blöcke zusammenfasst. Durch den entstehenden Anreiz von zu generierenden Einnahmen ist vorhersehbar, dass viele Miner das Blockchain-Netzwerk der RechteverwertungsDatenbank unterstützen werden. Die Anzahl der Miner und Knotenbetreiber wird sich selbst austarieren. Sobald zu wenige Miner vorhanden sind, steigt die Attraktivität des Mining innerhalb der Blockchain durch die zu erwartenden höheren Einnahmen pro verarbeiteter Transaktion. Werden sich zu viele Miner an dem Prozess beteiligen, sinkt die Attraktivität durch durchschnittlich zu erwartende sinkende Einnahmen pro Miner. Dieses Verhalten kann systemweit sehr einfach über die Höhe der Transaktionsgebühren gesteuert werden. Eine Transaktionsgebühr von nur 5 % entspräche bei den bisherigen Umsätzen von 800 Mio. Euro Jahresumsatz Transaktionskosten von 40 Mio. Euro pro Jahr. Dies entspricht ca. dem dreifachen des aktuell bei Bitcoin ausgeschütteten Transaktionsgebühren. Zum Vergleich: Das Bitcoin-System bindet selbst mit der viel geringeren Summe mehrere tausend Knotenbetreiberbzw. Miner dauerhaft. Publiziert durch R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen 13 Zusammenfassung und Ausblick Bei einer öffentlichen Aufführung einer urheberrechtlich geschützten Musik müssen die Rechte des Künstlers gegenüber dem Nutzer gewahrt werden. Dies geht mit einer entsprechenden Entlohnung einher. Derzeit ist es für den einzelnen Urheber schwer, seine Rechte selbstständig durchzusetzen. Einzig sinnvoll, zumindest für den deutschsprachigen Raum, ist eine Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA. Der Verwertungsgesellschaft als dritte Partei muss zum einen Vertrauen entgegen gebracht, zum anderen muss die Mitgliedschaft erkauft werden. Aktuell kann über den Ansatz der Verwertungsgesellschaften keine direkte Partizipierung "Urheber zum Erfolg eines Werkes" abgebildet werden. Die Entlohnungssysteme beruhen allesamt auf einer Pauschalisierung. Innerhalb einer solchen werden nur schwergewichtige Wettbewerber berücksichtigt. Eine Rechteverwertung auf Basis einer Blockchain vereinfacht die Entgelt-Erhebung und die Verteilung der Einnahmen massiv. Durch Steuerungsmöglichkeiten wie Smart Contracts wird der Urheber in die Lage versetzt, das Preisgefüge seiner Werke selbst und auf direktem Wege zum Nutzer zu steuern. Es wird ein transparentes, nachvollziehbares, manipulationssicheres System geschaffen, welches zum einen unnötige Dritte eliminiert und zum anderen intransparenten, entwicklungshemmenden Abhängigkeiten die Grundlage entzieht. Publiziert durch R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen 14 Referenzen /1/ http://recording.de/Community/Forum/Songwriting/Musikrecht_und_finanzen/150140/thread.html /2/ https://de.statista.com/statistik/daten/studie/39174/umfrage/entwicklung-deranzahl-views-pro-tag-auf-youtube-zeitreihe/ /3/ https://de.statista.com/themen/591/radio/ /4/ https://play.google.com/store/apps/details?id=com.sonyericsson.trackid&hl=de /5/ http://www.radioberatung.de/praxis/radio-news/item/272-whitney-houston-imradio-wer-macht-kasse /6/ http://www.handelsblatt.com/panorama/kultur-kunstmarkt/musikrechteverwertung-zwei-klassen-gesellschaft/4335898-4.html /7/ https://www.gema.de/ /8/ http://gema-politik.de/gema-vereinfacht-club-und-diskotheken-monitoring-durchuploadmoeglichkeit-von-musikwerken-fuer-urheber/ /9/ https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/ tarifuebersicht_diskotheken.pdf /10/ https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/ Publiziert durch R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen 15 Impressum faizod GmbH & Co. KG Großenhainer Str. 101 01127 Dresden Deutschland Telefon: +49.351.287082-20 Fax: +49.351. 351.287082-21 Mail: Web: [email protected] www.faizod.com Registernummer: Registergericht: Geschäftsführer: HRA 8484 Amtsgericht Dresden Torsten Stein Die faizod ist ein Lösungs- und Serviceanbieter rund um moderne EnterpriseSoftwarelösungen sowie Internet of Things (IoT) und Blockchain. Professionalität, Effektivität und Innovation zählen seit jeher zu den Kernkompetenzen der faizod bei Softwareprojekten jeder Größe und Branche. Unsere Mission: Unternehmen unterschiedlichster Größe und aus verschiedensten Sektoren dabei helfen, mehr zu erreichen! Unsere Vision: Softwareentwicklung auf einem Top-Level zu halten! Die faizod ist einer der Innovationsführer für Enterprise-Solutions. Unsere Anwendungen und Services unterstützen Kunden weltweit und helfen, ihr Geschäft profitabel zu betreiben, sich kontinuierlich anzupassen und nachhaltig zu wachsen. 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