Musikrechte und GEMA

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MUSIKRECHTE UND GEMA
Datum:
07.11.2016
Autor:
Dr. Thomas Kaltofen
Firma:
faizod, Dresden
Kontakt:
Website:
[email protected]
www.faizod.com
Inhalt
Einleitung ................................................................................................................................................................................................. 3
Derzeitige Situation ......................................................................................................................................................................... 3
Kritik........................................................................................................................................................................................................ 4
Verteilungsschlüssel für Radio-Aufführungen ................................................................................................... 5
Die Lösung: Rechteverwertung mittels Blockchain ............................................................................................. 5
Funktionsprinzip Blockchain .............................................................................................................................................. 6
Blockchain technisch ......................................................................................................................................................... 6
Smart Contracts............................................................................................................................................................................ 8
Vorteile für Künstler .................................................................................................................................................................. 8
Vorteile für Nutzer ...................................................................................................................................................................... 9
Technisches Konzept .................................................................................................................................................................... 9
Registrierung eines neuen Musikstückes ............................................................................................................... 9
Ermittlung der Tantiemen .................................................................................................................................................... 9
Preisgestaltung ............................................................................................................................................................................ 11
Entlohnung des Betriebs .................................................................................................................................................... 13
Zusammenfassung und Ausblick ...................................................................................................................................... 14
Referenzen ........................................................................................................................................................................................... 15
Impressum............................................................................................................................................................................................ 16
Publiziert durch
R & D faizod, Dresden, Dr. Thomas Kaltofen
2
Einleitung
Musik ist ein elementarer Bestandteil unseres Lebens. Jeder Mensch hört sie, wobei jeder
eigene Präferenzen bezüglich der Stilrichtung hat. Musik födert die geistige und soziale
Entwicklung von Kindern und selbst Erwachsene profitieren vom Musizieren: Es mobilisiert
das Gehirn und produziert Glückshormone.
Die Schöpfung von Musik ist ein ausgesprochen kreativer Prozess. Dieser verursacht
Kosten. Die meisten Künstler wünschen sich eine adäquate Vergütung, um im besten Fall
von der Musik leben zu können. Die Nutzung von Musik kann man in zwei Kategorien teilen:
die private und die öffentliche Nutzung. Bei der privaten Variante ist die Vergütung klar:
der Kunde kauft eine CD oder er lädt sich eine mp3-Datei herunter. Populär sind auch
Streaming-Dienste und Flatrate-Angebote, bei der gegen eine Pauschale ein großes
Repertoire an Musik temporär genutzt werden kann. Die private Nutzung von Musik soll
jedoch nicht Gegenstand dieses Dossiers sein.
Bei der Aufführung von Musik in der Öffentlichkeit müssen die Rechte der Künstler ebenso
geschützt, wie auch eine Entlohnung gezahlt werden. Derzeit gibt es keine Technologie
oder Verfahren, welches den Künstler in die Lage versetzt, seine Erwartungen selbst zu
steuern und seine Rechte bzw. Ansprüche selbst durchzusetzen. Aus diesem Grund tritt
er seine Rechte an Verwertungsgesellschaften wie die GEMA ab. Damit begibt sich der
Künstlicher in eine Abhängigkeit, die er selbst nicht mehr kontrollieren kann. Um diese
Abhängigkeit zu umgehen, fehlt eine entsprechende Plattform auf der Interpreten ihre
Rechte selbstständig managen können. Als Basis einer solchen Plattform eignet sich eine
Blockchain ideal. Die Technologie bringt von Haus aus Eigenarten mit, die prädestiniert für
die Herausforderungen sind: Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Manipulationssicherheit
und Hochverfügbarkeit.
Derzeitige Situation
Aktuell wird die Verwertung durch nur eine relevante Gesellschaft in Deutschland
erbracht. Hierbei handelt es sich um die GEMA. Die exakte Bezeichnung der GEMA lautet:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie
wurde 1933 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Die GEMA verhandelt Verträge mit den
Nutzern von Musik und vereinbart daraus resultierende Lizenzzahlungen. Dieses Geld wird
als Lohn (auch Tantiemen genannt) an die Urheber der Musik gezahlt. Die GEMA selbst ist
ein Verein der keinen Gewinn erzielen darf. Die Einnahmen aus den Lizenzzahlungen
werden nach Abzug der Verwaltungskosten an die Künstler ausgezahlt. Dabei ist die
GEMA international mit Schwestergesellschaften vernetzt, die etwa die Hälfte der Gelder
aus den in Deutschland erzielten Gewinnen erhalten.
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Die GEMA nimmt die Rechte der Künstler bei Folgenden Veranstaltungen/Aufführungen
war /10/:

Rundfunk- und Fernsehsender

Veranstalter von Live-Musik

Straßenfesten

Weihnachtsmärkten

Clubs/Diskotheken

Warteschleifen bei Telefondiensten

Hintergrundmusik in Geschäften und Arztpraxen

Sportveranstaltungen

Tanzstunden/Tanzstundenabschlussbälle

Gottesdienste/Kirchen

Zirkusbetrieb
Kritik
Die Kritikpunkte an der GEMA sind zahlreich. Ein Hauptkritikpunkt ist die sogenannte
GEMA-Vermutung: Dabei muss ein Veranstalter beweisen, dass er GEMA-freie Musik
abspielt und somit keine Lizenzzahlung leisten muss. GEMA-freie Musik stammt von
Künstlern, die keine GEMA-Mitglieder sind. Die Umkehr der Beweislast ist rechtlich
umstritten, denn in der Praxis ist es nur schwer zu belegen, ob man freie oder registrierte
Musik abgespielt hat. Dadurch nimmt die GEMA Gebühren ein, die ihr gar nicht zustehen.
Ein weiterer Nachteil des GEMA-Systems ist, dass sowohl die Urheber der Musik als auch
der Musiknutzer Gebühren zahlen müssen. Ferner werden von der GEMA Pauschalen
erhoben, die nicht zwangsläufig mit der tatsächlichen Nutzung korrelieren. So zahlt ein
Diskothekenbetreiber pauschal nach der Fläche (m²), Öffnungstagen (2 bis 4 mal
wöchentlich) und Eintrittspreisen (0,00 bis 10,00 Euro) /9/. Darüberhinaus unterscheidet
die GEMA zwischen U- und E-Musik (Unterhaltung und ernste Musik), wobei E-Musik acht
Mal höher vergütet wird wie U-Musik. Allerdings sind die Grenzen häufig fließend.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der sich jährlich ändernde Verteilungsschlüssel der GEMA. Eine
langfristige Planung der Künstler, aber auch der Nutzer ist somit nicht möglich.
Derzeit sieht die Ausschüttung der Gelder wie folgt aus: 5 % der Mitglieder (ca. 3.400)
erhalten zwei Drittel der Ausschüttungen. Allerdings muss man dafür mindestens 30.000
Euro (Verlage mindestens 75.000 Euro) an Tantiemen kassieren. Ansonsten gehört man
zum restlichen Drittel der GEMA-Mitglieder (ca. 60.000) und erhält nur ein Drittel der
Ausschüttungen. /6/ Damit lässt sich die Ausschüttung der Tantiemen graphisch mittels
einer abklingenden Exponentialfunktion veranschaulichen.
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Verteilungsschlüssel für Radio-Aufführungen
Der Schlüssel für die Verteilung der Radio-Gelder sieht eine unterschiedliche Vergütung
bei privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern vor /7/:

Der Schlüssel für Einsätze im privaten Hörfunk 2012 betrug 4,00 Euro pro
Sendeminute mit dem Faktor 4/9.

Der Schlüssel für Einsätze im öffentlich/rechtlichen Rundfunk 2012 betrug 4,00 Euro
pro Sendeminute mit dem Faktor 1.

Alle Titel werden gleichbehandelt, egal ob national oder international.

Der ausgezahlte Betrag wird auf alle Urheber und Musikverlage verteilt. Bei jedem
Titel ist die Verteilung somit individuell.
Bei einem 4-Minuten-Song ergibt sich folgende Beispielrechnung:
Ein Künstler hat den Song allein geschrieben und komponiert. Dazu ist der Song auch bei
seinem eigenen Musikverlag veröffentlicht. Dann erhält er von der GEMA pro Titelplay bei
einem privaten Sender den folgenden Betrag: 4,00 Euro x 4 Minuten x 4/9 = 7,11 Euro. Wird
der Song in einem öffentlich-rechtlichen Kanal gespielt, erhält der Künstler 4,00 Euro x 4
Minuten x 1 = 16,00 Euro.
Sind mehrere Verlage und Autoren beteiligt wird der Betrag im Regelfall gesplittet.
Beispiel: Bei Whitney Houston's Hit "I wanna dance with somebody" wirkten zwei
Komponisten, zwei Texter, zwei Musikverlage und drei Sub-Musikverlage mit. Whitney
selbst ist nirgendwo beteiligt und erhält von der GEMA dadurch keine Ausschüttung /5/.
Die Lösung: Rechteverwertung mittels Blockchain
Innerhalb eines idealen Rechteverwertungssystems kann der Rechteinhaber eines
Musikstückes die Entgeltbedingungen für eine Aufführung selbst definieren. Es gibt keine
Einschränkungen bei der Entgeltverteilung, z. B. wenn man sich den Zugriff durch eine
Mitgliedschaft erst teuer erkaufen muss. Außerdem sollte für jeden Systembeteiligten
nachvollziehbar sein, welche Stücke in welcher Reichweite zu welcher Zeit gespielt
wurde.
Die dafür notwendige Technologie ist vorhanden: Blockchain.
Eine Blockchain ist eine unveränderbare, hochverfügbare und verteilte Datenbank, in der
alle Informationen revisionssicher gespeichert werden und über eine Verschlüsselung vor
fremden Zugriff gesichert sind. Mit dieser Basis ist eine Rechteverwertung nach fairen und
selbstbestimmten Regeln möglich. Eine dritte Instanz, wie z. B. die GEMA, ist nicht
notwendig. Ein Musikurheber partizipiert mittels Blockchain direkt am Erfolg seiner Werke
und kann den Vertrieb seines Werkes selbst definieren und steuern.
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Funktionsprinzip Blockchain
Der größte Vorteil der Blockchain-Technologie ist die absolute Manipulationssicherheit
sowie eine neue Möglichkeit zur Schließung von Verträgen: Smart Contracts. Die
Manipulationssicherheit rühren zum einen aus der Art, wie Daten in Form von Blöcken
miteinander verkettet werden sowie die Verteilung der Informationen innerhalb eines
ausfallsicheren Netzwerkes. Dadurch wird gewährleistet, dass kein Eintrag im Nachhinein
geändert werden kann bzw. Einträge verloren gehen. Durch Smart Contracts hat der
Interpret die Möglichkeit, die Regeln zur Nutzung seines Werkes auf eine bisher nie
dagewesene Granularität selbst zu bestimmen und zu beeinflussen. Dadurch wird für alle
Beteiligten eine transparente, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage geschaffen, in
der echte marktwirtschaftliche Kernregularien, wie Preisgestaltung durch Angebot und
Nachfrage, greifen. Hier spricht man von einer End-To-End-Visibility, ins deutsche
übersetzt: Ende-zu-Ende-Transparenz. Eine nur schwer kontrollierbare dritte Instanz, der
zum einen alle Beteiligten explizit das Vertrauen aussprechen müssen, und deren internen
Verteilungsmodelle nicht einsehbar sind, wie z. B. bei der GEMA, wird komplett eliminiert.
Blockchain technisch
Der folgende Absatz behandelt die Technologie hinter Blockchain.
Transaktion: Ist die elementare
Grundeinheit der Blockchain. Zwei Parteien
tauschen Informationen miteinander aus.
Dies kann der Transfer von Geld oder
Vermögenswerten, der Abschluss eines
Vertrags, eine Krankenakte oder eine
Urkunde sein, die digital abgespeichert
wurde. Transaktionen funktionieren im
Prinzip wie das Versenden von E-Mails.
Verifizierung: Prüft, ob eine Partei die
entsprechenden Rechte für die Transaktion
hat. Die Prüfung erfolgt augenblicklich oder
es wird in eine Warteschlange
geschrieben, die die Prüfung später
durchführt. An diese Stelle werden Knoten,
also Computer oder Server im Netzwerk,
eingebunden und die Transaktion
verifiziert.
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Struktur: Die Transaktionen werden zu
Blöcken zusammengefasst, wobei diese
mit einer Hash-Funktion als 256-BitNummer verschlüsselt werden. Die Blöcke
können durch die Zuweisung des HashWertes eindeutig identifiziert werden. Ein
Block enthält einen Header, eine Referenz
auf den vorhergehenden Block und eine
Gruppe von Transaktionen. Die Abfolge der
verlinkten Hashes erzeugt eine sichere und
unabhängige Kette.
Validierung: Bevor die Blöcke erzeugt
werden, müssen die Informationen validiert
werden. Das am meisten verbreitete für die
Validierung von Open-Source Blockchains
ist das „Proof of Work“-Prinzip. Dieses
Verfahren stellt in der Regel die Lösung
einer schweren mathematischen Aufgabe
durch den Nutzer bzw. dessen Computer
dar.
Blockchain Mining: Der Begriff Mining
stammt aus dem Bergbau und meint das
„Schürfen“. Bei diesem Vorgang wird der
Block erzeugt und gehasht. Um zum Zug
zu kommen, müssen die Miner ein
mathematisches Rätzel lösen. Wer als
erstes die Lösung hat, wird als Miner
akzeptiert. Der Miner erhält für seine Arbeit
eine Belohnung.
Die Kette: Nachdem die Blöcke validiert
wurden und der Miner seine Arbeit
verrichtet hat, werden die Kopien der
Blöcke im Netzwerk an die Knoten verteilt.
Jeder Knoten fügt den Block an der Kette
in unveränderlicher und unmanipulierbarer
Weise an.
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Verteidigung: Wenn ein unehrlicher Miner
versucht, einen Block in der Kette zu ändern,
so wird sich auch der Hash-Wert des
Blockes und auch der nachfolgenden Blöcke
geändert. Die anderen Knoten werden diese
Manipulation erkennen und den Block von
der Hauptkette ausschließen.
Smart Contracts
Smart Contracts sind eine Art Anwendungen innerhalb einer Blockchain-Umgebung.
Dabei handelt es sich um ein Stück Software welches ein Regelwerk. bzw. den Inhalt eines
Vertrages abbildet. Verträge auf Basis von Smart Contracts können über eine
Formulierungssprache schnell und effizient erstellt werden. Sind sich alle
Vertragsparteien eines Smart Contracts einig, so wird dieser in der Blockchain gespeichert
und immer durch die beteiligten Knoten bei Eintreten der Vertragsbedingungen
ausgeführt. Einmal angestoßen wird der Vertrag jeweils solange ausgeführt, bis dieser
entweder gelöscht oder durch einen neuen Vertrag ersetzt wird. Die Abarbeitung erfolgt
dabei in Echtzeit und vollautomatisch. Durch die Verarbeitung innerhalb der Blockchain ist
keinerlei eigene Infrastruktur für die Vertragspartner notwendig.
Vorteile für Künstler
Der Einsatz der Blockchain-Technologie für die Durchsetzung der Urheberrechte von
Musikstücken hat für die Künstler eine ganze Reihe von Vorteilen. So wird die Abrechnung
feingranularerer und es wird exakt nur das bezahlt, was auch gespielt wurde. Ferner ist
eine tägliche, statt wie derzeit quartalsweise Abrechnung, möglich - die Zahlung erfolgt
quasi in Echtzeit. Durch Blockchain kann der Künstler die Vermarktung selbst übernehmen
und ist nicht auf eine dritte, kostspielige Instanz wie die GEMA angewiesen.
Bei jeder Registrierung eines Titels oder Werkes wird durch den Komponisten ein Smart
Contract hinterlegt. Dieser beschreibt die Bedingungen der Wiedergabe. Somit werden
die Künstler selbst den Preis für ihre Werke bestimmen. Der Preis kann auch an
verschiedene Parameter angepasst werden. So wird sich über kurz oder lang ein
marktwirtschaftliches System entwickeln, in denen sich Angebot und Nachfrage selbst
regeln. Ein Beispiel wäre Weihnachtsmusik, die im Advent teurer ist als im Sommer. Das
Abspielen von Titeln im Radio wird nachts billiger sein als am Tag. Ein weiteres Argument
für die Blockchain sind ältere Titel, beispielsweise aus den 1960er-Jahren. Ist der Künstler
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verstorben, so ist der Rechtebesitz und damit die Ausschüttung von Tantiemen unklar.
Einmal in die Blockchain geschrieben sind Daten unveränderbar und der Rechteinhaber
erhält weiterhin seine Gebühr.
Durch ein solches Verfahren wird wirklich jeder Urheber entlohnt. So muss der Künstler
nicht Mitglied in einen Verband sein, um seine Rechte durchzusetzen. Dadurch werden
auch Underground-Künstler, deren Titel im Jahr vielleicht nur 100-mal gespielt werden,
an den Einnahmen partizipieren. Für solche Künstler ist die Mitgliedschaft in der GEMA
bisher zu kostspielig bzw. wird sich nicht lohnen.
Vorteile für Nutzer
Auch der Nutzer hat eine Reihe von Vorteilen bei einer Blockchain-basierten
Rechteverwertung. So entfällt die dritte, kostspielige Instanz in Form der GEMA, die
jährliche Infrastrukturkosten in Höhe von rund 120 Mio. Euro verschlingt. Es entfällt die
bereits angesprochene GEMA-Vermutung, nach der der Veranstalter beweisen muss,
dass er GEMA-freie Musik aufführt. Außerdem ist dem Nutzer durch Smart Contracts vorab
bekannt, wieviel der Titel kosten wird. Somit wird er in die Lage versetzt, seine
Veranstaltung neben inhaltlich Gesichtspunkten auch unter dem Aspekt der
Kostenoptimierung zu planen. Für Diskotheken und Clubs entsteht ein direkter
Zusammenhang zwischen erhobenen Einnahmen und Beschaffung von zu spielenden
Inhalten.
Technisches Konzept
Registrierung eines neuen Musikstückes
Fügt ein Interpret ein neues Musikstück der Rechteverwertungs-Datenbank hinzu, wird ein
Fingerabdruck erzeugt und als Referenz in der Blockchain gespeichert. Dadurch kann er
zum einen beweisen, dass er der Eigentümer ist, zum anderen kann auch geprüft werden,
ob es sich bei einem späteren Musikstück um eine Kopie oder ein nur wenig
abgewandeltes Stück handelt. Bei Cover-Liedern kann dadurch z. B. auch der Komponist
des Originaltitels bestimmt und anteilig nach dessen vertraglichen Reglungen entlohnt
werden. Wie eine vertragliche Formulierung bzw. eine Preisgestaltung aussehen kann,
wird im weiteren Verlauf des Dossiers gezeigt.
Ermittlung der Tantiemen
Innerhalb einer Rechteverwertungs-Datenbank wird pro gespielten Musikstück ein
Datenbankeintrag erzeugt. Ein solcher Eintrag besteht aus dem Titel, der Spieldauer sowie
dem Ausspielungskanal /-art (Radiostation, Stream, ...). Zur Identifikation des Titels wird
dabei nicht der Titel selbst, sondern ein eineindeutiger Fingerabdruck gespeichert. Mit der
heutigen Technik ist es ohne Probleme möglich festzustellen, welcher Musiktitel gerade
gespielt wird. Ein Beispiel dafür ist die Software "TrackID" /4/. Mittels eines solchen
Programmes können Radiosendungen in Echtzeit analysiert und exakt bestimmt werden,
welcher Titel wie lange abgespielt wurde. Der Fingerabdruck wird bei der Auswertung mit
den Referenzwerten aus der Registrierung abgeglichen. Bei Übereinstimmung wird der
entsprechende Smart Contract ausgeführt. In Clubs und Diskotheken kann diese Technik
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ebenfalls eingesetzt werden. So kann in dem beschallten Raum eine Monitor-Box
installiert werden, die alle 30 Sekunden ebenfalls einen Fingerabdruck des gespielten
Musiktitels in die Blockchain schreibt. Teilweise wird eine solche Technik von der GEMA
selber zur Automatisierung eingesetzt.
Folgendes Schaubild gibt einen Überblick über die relevanten Abläufe innerhalb des
skizzierten Rechteverwertungs-Systems:
Die roten Aktivitäten beschreiben dabei die Einbringung eines Werkes durch den Urheber
in das System. Die grünen Aktivitäten symbolisieren die Nutzung eines Werkes. Blau
beschreibt die Umsetzung der Abrechnung mittels Smart Contracts.
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Folgendes Diagramm gibt einen Überblick über die in dem System enthaltenen Objekte
sowie deren Verbindung untereinander:
Preisgestaltung
Durch den Einsatz von Smart Contracts wird der Urheber in die Lage versetzt,
verschiedenste Verwertungsregeln zu definieren und diese miteinander zu kombinieren.
Folgende Regelungen sind möglich:

nach Region: Deutschsprachiges Lied ist in Deutschland teurer als im nich
deutschsprachigen Raum.

nach Konsument: Radiosender A zahlt mehr als B, weil er mehr Hörer hat.

nach Uhrzeit: Nachts ist ein Titel preiswerter als am Tag.

nach Jahreszeit: Weihnachtslieder sind im Dezember teurer als im Rest des Jahres.

nach Nachfrage: Stark nachgefragte Titel sind teurer als weniger stark nachgefragte.
Der Urheber kann zeitnah auf eine sich ändernde Nachfrage reagieren.
Der Einsatz von Smart Contracts wird hier an einem komplexeren Beispiel dargestellt.
Nehmen wir an, ein Pop-Weihnachtslied existiert in deutscher, englischer und italienischer
Sprache. Das Lied ist von Januar bis November besonders preisgünstig und in der
Adventszeit ist der Titel teurer. Spielt man das deutschsprachige Lied im
deutschsprachigen Radio, so ist es teurer als das Englischsprachige. Die
italienischsprachige Version ist nochmal günstiger. Anschließend wird der Preis nach
verschiedenen Parametern skaliert. So wird sich der Preis nach der Anzahl der
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Konsumenten, beispielsweise der Hörer im Radio, richten. Auch die Einteilung der
werberelevanten Zielgruppe im Alter von 14 bis 49 Jahren soll mit einfließen. Schließlich
wird in der Festlegung noch die Ausspielart einbezogen. Es wird nach Fernsehen und
Streaming auf einer Videoplattform unterschieden. Folgender Beispielcode zeigt die
Funktionsweise eines Smart Contract für das hier skizzierte Beispiel.
// method which calculates the price for a music song
float contract_music ( ) {
price = 0.00;
// diff by current date, language and media language
if date == 01.12. to 31.12. then {
if titel_language == german then {
if media_language == german then price = 10.00;
if media_language != german then price = 1.00
} else if titel_language == italian then {
if media_language == italian then price =
if media_language != italian then price =
} else if titel_language == english then {
if media_language == english then price =
if media_language != english then price =
}
} else {
// rest of year
price = 0.10;
}
//
x =
if
if
if
if
10.00;
1.00
10.00;
5.00;
variable x for scaling price by number of consumers
1.0;
consumers < 1,000 then x = 0.1;
consumers < 10,000 then x = 1.0;
consumers < 100,000 then x = 5.0;
consumers >= 100,000 then x = 10.0;
// variable y for scaling age (relevant target group is 14 to 49 years)
y = 1.0;
if age >= 14 and age <= 49 then y = 5.0;
// variable
z = 1.0;
if media ==
if media ==
if media ==
if media ==
if media ==
if media ==
if media ==
if media ==
z for scaling media
radio then z = 10.0;
television then z = 100.0;
community_party then z = 0.1;
christmas_market then z = 3.0;
discotheque then z = 5.0;
background_music then z = 2.0;
service_loop then z = 1.0;
video_platform then z = 0.01;
// calculate final price
float final_price = price * x * y * z;
return final_price;
}
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Entlohnung des Betriebs
Zum Betrieb einer Rechteverwertungs-Datenbank ist eine große Menge an Teilnehmern
notwendig. Diese müssen dazu animiert werden, Servertechnik in ausreichendem Maße
zur Verfügung zu stellen. Dies ist am einfachsten durch die Etablierung einer eigenen
Kryptowährung realisierbar. Dabei handelt es sich, vergleichbar Bitcoin, um eine Währung
in der die Wertgegenstände (Werke) durch den Nutzer begleichen werden. Bei jeder
Transaktion wird ein kleiner Teil in Höhe von z. B. 5 % in Form von Transaktionsgebühren
vom System für die Finanzierung verwendet. Diese Beträge bekommt der Miner, der
Transaktionen, passend zu dem Protokoll der Rechteverwertungs-Datenbank, in Blöcke
zusammenfasst. Durch den entstehenden Anreiz von zu generierenden Einnahmen ist
vorhersehbar, dass viele Miner das Blockchain-Netzwerk der RechteverwertungsDatenbank unterstützen werden. Die Anzahl der Miner und Knotenbetreiber wird sich
selbst austarieren. Sobald zu wenige Miner vorhanden sind, steigt die Attraktivität des
Mining innerhalb der Blockchain durch die zu erwartenden höheren Einnahmen pro
verarbeiteter Transaktion. Werden sich zu viele Miner an dem Prozess beteiligen, sinkt die
Attraktivität durch durchschnittlich zu erwartende sinkende Einnahmen pro Miner. Dieses
Verhalten kann systemweit sehr einfach über die Höhe der Transaktionsgebühren
gesteuert werden.
Eine Transaktionsgebühr von nur 5 % entspräche bei den bisherigen Umsätzen von 800
Mio. Euro Jahresumsatz Transaktionskosten von 40 Mio. Euro pro Jahr. Dies entspricht ca.
dem dreifachen des aktuell bei Bitcoin ausgeschütteten Transaktionsgebühren. Zum
Vergleich: Das Bitcoin-System bindet selbst mit der viel geringeren Summe mehrere
tausend Knotenbetreiberbzw. Miner dauerhaft.
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Zusammenfassung und Ausblick
Bei einer öffentlichen Aufführung einer urheberrechtlich geschützten Musik müssen die
Rechte des Künstlers gegenüber dem Nutzer gewahrt werden. Dies geht mit einer
entsprechenden Entlohnung einher. Derzeit ist es für den einzelnen Urheber schwer, seine
Rechte selbstständig durchzusetzen. Einzig sinnvoll, zumindest für den
deutschsprachigen Raum, ist eine Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft wie der
GEMA. Der Verwertungsgesellschaft als dritte Partei muss zum einen Vertrauen entgegen
gebracht, zum anderen muss die Mitgliedschaft erkauft werden.
Aktuell kann über den Ansatz der Verwertungsgesellschaften keine direkte Partizipierung
"Urheber zum Erfolg eines Werkes" abgebildet werden. Die Entlohnungssysteme beruhen
allesamt auf einer Pauschalisierung. Innerhalb einer solchen werden nur
schwergewichtige Wettbewerber berücksichtigt.
Eine Rechteverwertung auf Basis einer Blockchain vereinfacht die Entgelt-Erhebung und
die Verteilung der Einnahmen massiv. Durch Steuerungsmöglichkeiten wie Smart
Contracts wird der Urheber in die Lage versetzt, das Preisgefüge seiner Werke selbst und
auf direktem Wege zum Nutzer zu steuern. Es wird ein transparentes, nachvollziehbares,
manipulationssicheres System geschaffen, welches zum einen unnötige Dritte eliminiert
und zum anderen intransparenten, entwicklungshemmenden Abhängigkeiten die
Grundlage entzieht.
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Referenzen
/1/ http://recording.de/Community/Forum/Songwriting/Musikrecht_und_finanzen/150140/thread.html
/2/ https://de.statista.com/statistik/daten/studie/39174/umfrage/entwicklung-deranzahl-views-pro-tag-auf-youtube-zeitreihe/
/3/ https://de.statista.com/themen/591/radio/
/4/ https://play.google.com/store/apps/details?id=com.sonyericsson.trackid&hl=de
/5/ http://www.radioberatung.de/praxis/radio-news/item/272-whitney-houston-imradio-wer-macht-kasse
/6/ http://www.handelsblatt.com/panorama/kultur-kunstmarkt/musikrechteverwertung-zwei-klassen-gesellschaft/4335898-4.html
/7/ https://www.gema.de/
/8/ http://gema-politik.de/gema-vereinfacht-club-und-diskotheken-monitoring-durchuploadmoeglichkeit-von-musikwerken-fuer-urheber/
/9/ https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/
tarifuebersicht_diskotheken.pdf
/10/ https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/
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Impressum
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01127 Dresden
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Registergericht:
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Amtsgericht Dresden
Torsten Stein
Die faizod ist ein Lösungs- und Serviceanbieter rund um moderne EnterpriseSoftwarelösungen sowie Internet of Things (IoT) und Blockchain. Professionalität,
Effektivität und Innovation zählen seit jeher zu den Kernkompetenzen der faizod bei
Softwareprojekten jeder Größe und Branche.
Unsere Mission: Unternehmen unterschiedlichster Größe und aus verschiedensten
Sektoren dabei helfen, mehr zu erreichen!
Unsere Vision: Softwareentwicklung auf einem Top-Level zu halten!
Die faizod ist einer der Innovationsführer für Enterprise-Solutions. Unsere Anwendungen
und Services unterstützen Kunden weltweit und helfen, ihr Geschäft profitabel zu
betreiben, sich kontinuierlich anzupassen und nachhaltig zu wachsen.
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