Hochbauamt Obergericht des Kantons Zürich Umbau und Erweiterung Einweihungsdokumentation Obergericht des Kantons Zürich Umbau und Erweiterung Einweihungsdokumentation Zürich, 9. Juni 2012 Übersicht 200 m Übersichtsplan M 1 : 10 000 Impressum Inhalt, Gestaltung, Layout: Hans-Claus Frei, Baubereich 3 Sascha Schurtenberger, Stab Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt Redaktion: Katharina Ingrid Weber Baudirektion Kanton Zürich, Kommunikation Fotografie: Mark Röthlisberger, Stab Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt Reproduktionsbewilligung Übersichtsplan: Amt für Raumentwicklung, ZH 2012.005 Druck: Alinéa AG, Wetzikon Auflage: 1100 Exemplare Herausgeberin: © 2012 Baudirektion Kanton Zürich Hochbauamt Inhalt Ein Ort von Gewicht und Ausstrahlung Regierungsrat Markus Kägi Baudirektion Kanton Zürich 4 Würdiges Umfeld für gewichtige Entscheide Dr. Heinrich Andreas Müller Obergerichtspräsident 6 Es ist angerichtet – Rezept für eine erfolgreiche Projektabwicklung David Vogt Abteilungsleiter, Hochbauamt 10 Archäologische Untersuchung Dr. des. phil. Annamaria Matter Leiterin Mittelalter/Neuzeit, Amt für Raumentwicklung 14 Denkmalpflegerische Bedeutung Urs Baur Leiter praktische Denkmalpflege, Amt für Städtebau der Stadt Zürich 14 Ein künstlerischer Dreiklang Tanja Scartazzini Fachprojektleiterin Kunst am Bau, Hochbauamt Urs Fanger Kunst- und Kulturbeauftragter Zürcher Hochschule der Künste, ZHdK 16 Sicherheit und Transparenz Dieter Felber, Andrea Schweizer felber widmer kim architekten ag, Aarau 18 Pläne20 Am Bau Beteiligte 32 Chronologie34 Kennwerte36 Ein Ort von Gewicht und Ausstrahlung Mit der Erweiterung und dem Umbau des Zürcher Obergerichts ist eines der grösseren und anspruchsvoll­ sten Bauprojekte des Kantons Zürich abgeschlossen worden. Es war ein langer Weg, der zum heutigen Zustand führte, zumal schon die Standortfrage lebhaft erörtert wurde. Die würdige Institution an i­hrem würdigen Ort zu belassen, dafür sprach die lange Geschichte, in der sich Ort und Institution gegenseitig ge­adelt hatten. Aber vor dieser Geschichte – wie sich gerade auch bei den Umbaumassnahmen deutlich zeigte – lag eine andere. Nicht immer wurde ­ inter diesen Mauern gerichtet. Einst hiess es hier «ora h et labora», und danach, als die Barfüssermönche ­gegangen waren, kamen die leichte Muse, das Theatervolk und das schaulustige Publikum. G ­ eblieben ­ ist nur das Letztere. Es ist vor allem die bauliche Substanz, in der sich die Vergangenheit Präsenz verschafft. Noch immer ist da der Kreuzgang, und er definiert auch heute die Anordnung der Gebäudeteile. Er hält uns dazu an, das Wesen eines Gerichts im Lichte des «Konvents» zu erfassen, eines friedvollen Orts der Zusammenkunft, des Beratens und Verhandelns. Die Ausgangslage wäre eine andere, hätte sich hier einst ein ­Gefängnis oder gar ein Richtplatz befunden. Unabhängig davon, wie viel von den Klostermauern ­tatsächlich ­übrig geblieben ist, ist ihre Schutzfunktion nach wie vor spürbar. Das Gericht gibt sich als geschützten Ort zu erkennen, wo sich die Parteien treffen, wo Ausgleich geschaffen und auf den Rechtsfrieden hingearbeitet wird. Was dem Gebäude in seiner aktuellen Erscheinungsform aber fehlt, ist die Introvertiertheit eines Klos­ ters. Daran ändern auch die Sicherheitsvorrichtungen nichts, mit denen heutzutage bedauerlicherweise alle exponierten staatlichen Einrichtungen vor Übergriffen geschützt werden müssen. Das Gericht ist ein öffentlicher Ort, es repräsentiert die Öffentlichkeit 4 des Rechtswesens und der dritten Gewalt. Ein Gebäude, das diese Repräsentationsfunktion wahrnimmt, kann frei von Pathos, also sachlich und funktional, gestaltet sein, aber unsichtbar machen sollte es sich nicht. Im Herzen der Kantonshauptstadt hat das Obergericht seinen angemessenen Standort, und dort soll es auch Präsenz zeigen. Durch seine Erweiterung und den Umbau der bestehenden Gebäude hat das Obergericht an Präsenz ­gewonnen. Am Rande der Altstadt gelegen und selbst daran beteiligt, die Vergangenheit sichtbar zu machen, gibt es sich ganz klar als Gebäudekomplex zu erkennen, der auf die Bedürfnisse eines modernen Gerichtsbetriebs zugeschnitten ist. Es sind Gebäude mit Ausstrahlung, zu Recht, denn mit den 12 000 Fällen, die hier jährlich behandelt werden, sind sie Sitz des grössten Kantonsgerichts der Schweiz. Sie ­schaffen einen Ort von Gewicht, und dem wurde nicht zuletzt durch die Materialwahl Rechnung getragen. Da ist der Zürcher Sandstein, der schon zum Bau des Klosters verwendet wurde, und ohne verschwenderisch zu wirken, zeigen das Nussbaumholz der Böden, Wände und Möbel, die grünen Seiden­tapeten, die goldfarbenen Leuchter und die Kunst am Bau unmiss­ verständlich, dass die Würde des Gerichts kein inhaltsleerer oder obsoleter Begriff ist. Mit der Erweiterung und dem Umbau des Ober­ gerichts ist dem Kanton Zürich ein grosser Wurf gelungen, und in organisatorischer Hinsicht war es ein echtes Pilotprojekt. Dank einem konsequenten Projektcontrolling gelang es uns, die Termin- und ­Kostenvorgaben einzuhalten. Für die Baudirektion gehört dieser optimierten Art des Controllings die Zukunft. Regierungsrat Markus Kägi Baudirektion Kanton Zürich Würdiges Umfeld für gewichtige Entscheide Das Zürcher Obergericht besteht seit dem Jahre 1831. Damals hatte es neun Mitglieder. Seine Sitzungen hielt es bis 1839 im Festsaal des Ratshauses am Limmatquai ab, und seine Kanzlei befand sich zusammen mit der Wohnung des Obergerichtsschreibers im Hinteramt, nahe der Augustinerkirche. Das war ­indessen eine unbefriedigende Situation. In den 1830er-Jahren wurde daher im Gelände des ehemaligen Barfüsserklosters am Hirschengraben für das Obergericht ein zunächst zweigeschossiges neues «Gerichtshaus» gebaut. So konnte das Obergericht im Jahre 1839 erstmals in eigenen Gerichts­ sälen tagen. Dieses «Gerichtshaus» aus dem Jahre 1839 ist nun nach dem soeben verwirklichten Projekt der Aarauer felber widmer kim architekten ag (Architekten Dieter Felber und Andrea Schweizer) zum eigentlichen Gerichtssaalbau geworden. Es ist derjenige Teil unseres Gebäudes, der für das Publikum zugänglich ist. In diesem Gebäudeteil stehen dem Obergericht heute vier repräsentative Gerichtssäle zur Verfügung, die modernsten Ansprüchen g ­ enügen. Das von den Aarauer Architekten verwirk­lichte Projekt erfüllt aber auch zwingende Sicherheitsanforderungen der heutigen Zeit: die konsequente Trennung zwischen dem für das Publikum zugänglichen Verhandlungstrakt und den Büros der Gerichtsangehörigen einerseits sowie die direkte Überführung von in Haft befindlichen Angeklagten in die Gerichtssäle andererseits. Das Obergericht hat, seit es das Areal des ehemaligen Barfüsserklosters bezog, dieses stets mit andern ­Nutzern teilen müssen, nämlich bis 1874 mit dem Casino, bis 1891 mit dem Aktientheater, bis in die 1920er-Jahre mit der kantonalen Verwaltung und schliesslich von 1862 bis 2002 mit der Staatskellerei. Erst der Auszug der Staatskellerei im Jahre 2002 machte den Weg für unseren Um- und Erweiterungsbau frei. 6 Heute zählt das Obergericht 39 Oberrichterinnen und Oberrichter und, zusammen mit dem im Haus Lindenegg untergebrachten Notariatsinspektorat, rund 250 weitere Mitarbeitende. Es ist nun in seinem umgebauten und erweiterten Haus so untergebracht, wie das der Bedeutung der Institution entspricht: Das Zürcher Obergericht ist nicht nur das grösste Oberge­ richt der Schweiz, sondern gleichzeitig auch eine der wichtigsten Behörden des Kantons Zürich überhaupt. Auch der heute viel gepriesene schlanke Staat darf jene Institutionen, welche im Kernbereich der staatlichen Aufgaben tätig sind, nicht verstecken, sondern muss sie im Gegenteil offen zeigen, wenn er sich nicht selber aufgeben will. Das tut der Kanton Zürich nun mit dem neuen ­«alten» Obergericht. Die heute 181-jährige Institution bleibt – wie seit ihrer Gründung – im Herzen unserer Hauptstadt angesiedelt. Hier ist sie leicht erreichbar, denn auch für das rechtsuchende Publikum ist das Obergericht eine äusserst wichtige Institution: Ent­scheide, die vom Gericht getroffen und hier eröffnet werden, können ein Leben verändern. Ein Gerichtsverfahren darf sich daher nicht irgendwo abspielen, sondern erfordert ein angemessenes, ein würdiges Umfeld. Eine frühere Generation hat vor ziemlich genau 100 Jahren mit der Errichtung des Bezirksgerichts Zürich bzw. des Bezirksgebäudes Zürich ein Beispiel für einen Gerichtsbau gegeben, von dem sich noch heute in hohem Masse sagen lässt, dass er einerseits Würde ausstrahlt und andererseits zweckmässig ist. Ich bin überzeugt, dass unserer Generation das Gleiche mit dem neuen Obergericht ­gelungen ist und dass unser neues Obergericht über das 21. Jahrhundert hinaus ein Beispiel für einen würdigen und zweckmässigen Gerichtsbau sein wird. Dr. Heinrich Andreas Müller Obergerichtspräsident Es ist angerichtet – Rezept für eine erfolgreiche Projektabwicklung Das Obergericht des Kantons Zürich beauftragte das Hochbauamt im Jahr 2004 mit der Planung des ­Umbaus und der Erweiterung seiner Liegenschaft am Hirschengraben, am Rand der Zürcher Altstadt. Erklärte Ziele waren die Optimierung des Gerichtsbetriebs und der Organisationsabläufe. Dies sollte insbesondere durch die Rückführung diverser Aussenstellen erreicht werden, wofür erhebliche Mehrflächen auf engstem Raum einzuplanen waren. Vor diesem städtebaulich und historisch hoch anspruchsvollen Hintergrund und den öffentlich kontrovers geführten Diskussionen über die Eignung dieses Ortes als Standort des grössten kantonalen Gerichtes der Schweiz schien es für die im vom Hochbauamt ­ausgeschriebenen Architekturwettbewerb wettstreitenden Architekturbüros eine beinahe unlösbare ­Aufgabe, ein ideales oder zumindest optimales Projekt vorzuschlagen. Von den 156 Teams, die an den Start gingen, kam lediglich knapp die Hälfte ans Ziel und gab ihre Vorstellung einer angemessenen und klugen Erweiterung zur Beurteilung ab. Erst die Überarbeitung der drei bestrangierten Projekte führte zu ­einer überzeugenden Lösung. Im April 2005 empfahl die Jury das Projekt «Millefeuille» des Architektur­ büros felber widmer kim zur Weiterbearbeitung bzw. Realisierung. Überzeugt hatte der Vorschlag, die ­bestehenden Bauten mit einem formal selbstbewussten, aber dennoch ruhig gestalteten, winkelförmigen ­Anbau gegen die Untere Zäune und die Obmannamts­ gasse zu komplettieren. Die Erwartungen, die damals an dieses Projekt gestellt worden waren, haben sich mit seiner Umsetzung e­ rfüllt. Es zeigt sich, dass nicht nur die Architekten, sondern auch die Jury mit sorgfältiger Weitsicht gehan­delt hat. Das neu geschaffene Ensemble fügt sich durch die geschickte Abstufung der Gebäudehöhen und die zurückhaltende, aber sensible Fassadengestaltung städtebaulich und architektonisch gut in seine Um­ gebung ein. Die bestehenden Bauten wurden weitestgehend erhalten und werden den hohen Anforde­ rungen der Denkmalpflege, des Städtebaus sowie den funktionalen Ansprüchen des Obergerichts gerecht. Auch ­innenräumlich profitieren die Alt- und Neubauteile gleichermassen von ihrer in ihrer Entstehungs­zeit ­verwurzelten Gestalt und tragen zur ausserordentlich angeregten und spezifischen Atmosphäre bei. Die Architektur erlangt sowohl durch die massgeschneiderte Signaletik als auch durch die künstle- 10 rischen Interventionen geradezu idealtypische Ergänzungen. Ausgewählte Innen- und Aussenräume h ­ aben eine eigene Identität erhalten und wurden i­ndividuell ausgezeichnet. Für beide Themen hatte das Hochbauamt wiederum Wettbewerbe durchgeführt und eine hoch qualifizierte und umsichtige Jury zusammengestellt. Die Auswahl eines hinsichtlich der städtebaulichen, baukünstlerischen, funktionalen und wirtschaftlichen Aspekte optimalen Projekts ist zusammen mit der Wahl der geeigneten Planungspartner zweifellos eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg eines ­Bauvorhabens. Bis zur Erreichung der Projektziele ist aber jeweils ein langer Weg zu gehen. Am Beispiel des Obergerichts lässt sich bestens die Bedeutung einer konsequenten Projektsteuerung als eines wesentlichen Teils eines zeitgemässen und vorausschauenden Projekt­managements aufzeigen. Das Hochbauamt hat mit ­internen und externen Fachleuten nicht nur den ­Controlling-Prozess präzise definiert, sondern auch ein systematisches und standardisiertes Reporting aufgebaut, welches ausgehend vom Projektleiter über die gesamte Linienorganisation bis hin zum Baudirektor quartalsweise eine Ist /Soll-Analyse vornahm und ­allfällig notwendige Korrekturmassnahmen aufzeigte. Ein nicht zu unterschätzender Erfolgsfaktor war die ausgezeichnete und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Obergericht und dem Hochbauamt. Auf Basis eines klaren und gelebten Rollenverständnisses sowie gegenseitigen Respekts wurden die erheblichen Herausforderungen gemeinsam gemeistert und auch die Verantwortung gemeinsam getragen. Sofern es für die erfolgreiche Abwicklung von Bauprojekten überhaupt ein allgemein gültiges Rezept geben kann, so würde dies in etwa wie folgt lauten: Man lege viel Sorgfalt in die Auswahl von qualifizierten und engagierten Architekten, Fachplanern, Küns­tlern und Unternehmern, welche den gemeinsamen Willen und die Kompetenz mitbringen, ein sorgfältig und klar definiertes Ziel zu erreichen, gebe eine kultivierte B ­ auherrschaft hinzu und begleite das Ganze mit ausgewiesener Baufach- und Projekt­ managementkom­petenz… …und fertig ist das Gericht! David Vogt Abteilungsleiter, Hochbauamt Archäologische Untersuchung Denkmalpflegerische Bedeutung Kloster- und Theatergeschichte aus dem Boden Zwischen 2008 und 2011 konnte die Kantonsarchäologie Zürich den Untergrund und die Bauten beim Obergericht untersuchen. Neben der mittelalterlichen Stadtmauer aus dem 13. Jahrhundert und e­ iner ­älteren Wallanlage dokumentierte sie Reste des um 1240 gegründeten Barfüsserklosters und des e­ rs­ten Zürcher Stadttheaters. Zum Kloster gehörte eine 45 Meter lange und 21 Meter breite, dreischiffige Basilika. Von ihr liessen sich das Nordfundament, zwei Pfeiler und Reste des Lettners – der Schranke zwischen Chor und Kirchenraum – nachweisen. Im Mittelschiff der Kirche fand man fünf mittelalterliche, nach Osten ausgerichtete Gräber, in denen die Verstorbenen in Gebetshaltung mit überkreuzten Armen bestattet worden waren. Die Bauuntersuchung am aufgehenden Mauerwerk förderte Teile der östlichen Chorwand der Kloster­ kirche mit Rundbogenfenstern zutage. Die Kirche diente nach der Aufhebung des Klosters im Refor­ mationsjahr 1524 dem Obmannamt als Korn­speicher. 1832 kaufte eine Aktiengesellschaft die ehemalige Klosterkirche und richtete darin 1833/34 das erste Zürcher Stadttheater ein. Der Einbau des Theaters störte mehrere Bestattungen. In der Nacht vom 1. auf den 2. Januar 1890 brannte das Theater vollständig aus. Dessen Zentralheizung, die warme Luft durch ein System von Kanälen in den Zuschauerraum leitete, konnte archäologisch untersucht werden. ­Eisenbleche der Heizanlage, verkohlte Lampenfassungen der Gasbeleuchtung aus der Mitte des 19. Jahrhunderts und Stoffreste von Vorhängen blieben als Zeugen des Theaterbrands erhalten. Dr. des. phil. Annamaria Matter Leiterin Mittelalter/Neuzeit Amt für Raumentwicklung 14 Das moderne Obergericht im alten Barfüsser­ kloster Das Obergericht des Kantons Zürich befindet sich auf dem Areal des ehemaligen Barfüsserklosters, von dem Teile in den bestehenden Gerichtsgebäuden erhalten sind. Die wichtigsten Einzelbauten sind: der alte Konventtrakt am Hirschengraben 15, von 1824 bis 1840 zum klassizistischen Verwaltungsgebäude umgebaut; das ehemalige Casino am Hirschengraben 13, 1807 als Vergnügungslokal errichtet und 1873/74 für das Ober- und Schwurgericht aufgestockt; die Kloster­ kirche entlang der Unteren Zäune, 1833/34 zum Aktien­theater umgebaut und nach dessen Brand ab­ ge­tragen und durch eine provisorische Baute ersetzt; die Obmannamtsgasse 2, 1829 bis 1837 für das Oberund Kriminalgericht erbaut. Im Zentrum der Anlage sind grössere Teile des Kreuzgangs erhalten, der in den Masswerken mit einer Vielfalt unterschiedlicher Formen aufwendig ausgestattet wurde und so zu den bedeutendsten Denk­ mälern des 14. Jahrhunderts in Zürich zählt. In Erweiterung zum Kreuzgang wurden bei den archäologischen Untersuchungen die Masswerköffnungen vom Kreuzgang zum Kapitelsaal freigelegt. Ein Zwillingsbogen bleibt nun als Teil des erweiterten Kreuzgangs sichtbar, der, von Trinkstube und Büros entledigt, wieder offen zum Hof hin dasteht. Nachdem die ebenfalls neu entdeckten Chorfenster der Kirche durch den Innenausbau wieder überdeckt worden sind, bleibt der Kreuzgang das markanteste Zeugnis des alten Barfüsserklosters im Obergericht. Urs Baur Leiter praktische Denkmalpflege Amt für Städtebau der Stadt Zürich Ein künstlerischer Dreiklang Die Kunstwerke im neuen Obergericht akzentuieren die der Architektur sowie dem Gericht zugeschriebenen Attribute wie «Würde» und «Erhabenheit». Eine Fachjury unter der Leitung des ehemaligen ­Kantonsbaumeisters, der Vertreter des Hochbauamts und des Obergerichts, Architekten sowie die Kunstsachverständigen Urs Fanger (Kunst- und Kulturbeauftragter ZHdK) und Bice Curiger (Kuratorin Kunsthaus Zürich) angehörten, entschied sich für zwei hoch­ karätige künstlerische Eingriffe von Daniel Robert Hunziker (Zürich) und Heimo Zobernig (Wien). Durch die zusätzliche Platzierung einer wirkmächtigen Bronzeskulptur von Hans Josephsohn (Zürich) ergänzt das Obergericht das Ensemble von Kunst- und Schauspielhaus sowie Grossmünster zu einem städte­ baulichen Dreiklang mit einer starken kulturellen Ausstrahlung. Daniel Robert Hunziker Daniel Robert Hunziker hat einige Semester Architektur studiert. Er transformiert die zweckorientierte Tektonik der Baukunst in eigenständige künstlerische Rauminstallationen, die eine Veränderung und ­Neuinterpretation von räumlicher und sinnlicher Wahr­ nehmung evozieren. Hunziker geht von den bestehenden Inschriften des Obergerichts über den beiden Eingängen aus, die als vergoldeter Schriftzug appliziert oder eingekerbt sind. Zudem lässt er sich vom «Hammurabi-Codex» inspirieren, der ältesten vollständigen Gesetzessammlung der Welt, und übernimmt von dort das Formen­ repertoire der Keilschrift. Von der Aussenbeschriftung in das Gebäudeinnere transportiert, werden diese abstrakt-geometrischen Formen mit ­filigranen Messingstäben neu interpretiert. Sie e­ rscheinen so als Kerben («etwas auf dem Kerbholz haben») oder als Relief aufliegend auf der Fläche. Sie sind unaufdringlich und gleichzeitig faszinierend und bewirken eine räumliche Verschmelzung von ­Architektur und Kunst. Heimo Zobernig Heimo Zobernig arbeitet im Spannungsfeld von Mini­ malismus und Konzeptkunst. Ihm wird häufig auch mental eine Nähe zu den Zürcher Konkreten nachgesagt. Triviale Materialien wie Pressholzplatten, ­Kartonrohre oder Styropor formt er zu abstrakten Kunstwerken. Seine Interventionen untergraben in subtiler Form etablierte Sichtweisen und lassen Unvorher­gesehenes aufscheinen. Er zählt zu den Schlüssel­figuren der internationalen Kunstszene. 16 In den Gerichtssälen konzentriert er sich ausschliesslich auf deren Rückwände und bespielt diese mit einem Relief. Das Wort «Recht» in einer Groteskschrift wird zweimal horizontal durchschnitten. Die drei ­daraus resultierenden Schriftfragmente sind reliefartig auf die Wände appliziert. Dem lapidaren konzep­ tuellen Eingriff entspricht die Materialisierung in Holzspanplatten, die in der Farbigkeit der Rückwand übermalt sind, sodass sie sich weder in der Materialität noch farblich von der Umgebung absetzen. Zobernig strebt eine konstitutive Verbindung an zwischen dem Wesen der Institution, dem «Recht», und der Architektur. Die Schrift erscheint als abstraktes Ornament, doch lassen sich die Einzelteile assoziativ zu einem Ganzen verbinden. Das Kunstwerk fasziniert durch seine Einfachheit und Radikalität, seinen Be­zug zum Gericht und die Herausforderung, über Inhalt und Sinn dieser abstrakten Formensprache nachzudenken. Hans Josephsohn Hans Josephsohn stammt aus Königsberg und lebt seit 1938 in Zürich. Er hat eine bewegte und bewegende Lebensgeschichte, und sein Werk zählt neben jenem von Alberto Giacometti zu den bedeutendsten plas­ tischen Arbeiten der neueren Kunst. Seine Reliefs und Skulpturen sind in ihrer Kompromisslosigkeit ein­ malig. Der Künstler hat in einer atypischen Ausschliesslichkeit die menschliche Figur ins Zentrum ­seines Schaffens gesetzt. Es sind mächtige Volumen von Stehenden, Sitzenden, Liegenden als frei stehende ­Plastiken oder als Reliefs mit splitterigen, ­rissigen, gefurchten Oberflächen. Der stärkste Ausdruck findet sich in seinen archaisch-amorphen Köpfen. Sie sind die Ikonen seines Werks – geheimnisvolle und ausdrucksstarke «Brocken». Hans Josephsohns Skulpturen faszinieren durch ihren Wandel des Ausdrucks, ihre Unfassbarkeit in der ­Zuordnung und ihre Aura der Verrätselung menschlichen Seins. Gerade in einem Gerichtsgebäude, in dem der Mensch im Zentrum steht, sind die Facetten des menschlichen Seins auf eindrückliche Weise in dieser zeitlosen Skulptur konnotiert. Tanja Scartazzini Fachprojektleiterin Kunst am Bau, Hochbauamt Urs Fanger Kunst- und Kulturbeauftragter Zürcher Hochschule der Künste, ZHdK Sicherheit und Transparenz In der über 800-jährigen Baugeschichte des ehemaligen Barfüsserklosters gaben unzählige Nutzungs­ änderungen und die damit verbundenen neuen Ansprüche Anlass zu baulichen Eingriffen. Umbauten, Aufstockungen, Anbauten und Erweiterungen haben den Charakter der Anlage nachhaltig geprägt. Diesen baulichen Eingriffen ist eigen, dass nie vollständig abgebrochen, sondern stets versucht wurde, die ­bestehende Substanz maximal zu nutzen und an die geänderten Bedürfnisse anzupassen. Diese Haltung liegt auch dem aktuellen baulichen Ein­ griff zugrunde. Der Entscheid, den Standort des höchsten kantonalen Gerichtes am Hirschengraben zu stärken und auszubauen, bedeutete für die ­Architektur, einen konzeptionellen Ansatz zu finden, welcher die knappen Platzverhältnisse optimal ­ausnutzt, ohne die städtebauliche Situation am Rande der Altstadt zu sprengen, und die Nutzung verdich­tet, ohne die räumliche Grosszügigkeit zu opfern. Basierend auf dem Typus der kirchlichen Anlage mit zentralem Kreuzgang verbindet neu ein Ergänzungsbau die bestehenden Gebäude Hirschengraben 13 und 15 zu einer geschlossenen Anlage. Im Zentrum der Anlage befindet sich der historische Kreuzgang. In An­ lehnung an seine ursprüngliche Funktion dient der Kreuzgang wieder als gedeckter Verbindungsweg, als Begegnungs- und Verweilort. Daran angegliedert liegt die zum Gerichtssaalbau umgebaute Obmannamtsgasse 2 und damit auch das funktionale Zen­trum neu im Herzen der Anlage. Die Verbindung der bestehenden Bauten zu einer geschlossenen Anlage ermöglicht einerseits die be­ trieblich gewünschte Nutzungsflexibilität auf den verschiedenen Geschossen, andererseits werden mit der Platzierung der Gerichtssäle im Zentrum die geforderten Sicherheitsaspekte bereits konzeptionell ­berücksichtigt. Die zu trennenden öffentlichen und ­internen Zonen führen zu einer horizontalen Schichtung im Ergänzungsbau. Über die Wandelhalle erschliesst jedes zweite Geschoss ein Geschoss des Gerichtssaalbaus. Die beiden dazwischen liegenden Geschosse bleiben der internen Nutzung vorbehalten und verbinden die Altbauten. Die Typologie der geschlossenen Anlage, kombiniert mit den umfangreichen Sicherheitsvorschriften, gibt 18 dem Gebäude auf den ersten Blick einen ungewollt introvertierten und wehrhaften Charakter. Dieser entspricht nicht dem Selbstverständnis des grössten kantonalen Gerichtes in der Schweiz. Gezielt durchbrechen deshalb Themen wie Transparenz, Reflexio­ nen und überraschende Ein- und Ausblicke die ­Geschlossenheit: Der Ergänzungsbau ist mit lichten Krawallschutzverglasungen ausgestattet; in der ­Pfosten-Riegel-Fassade gegen den Innenhof überlagern sich Reflexionen des Bestandes mit Einblicken in die neuen Büroräume; die Wandelhalle bietet offene, zweigeschossige Raumschichten mit viel Tageslicht und überraschenden Ausblicken in die Altstadt; präzise gesetzte strukturelle Öffnungen im Sockel des Ergänzungsbaus geben den Blick ins räumliche Zentrum der Anlage frei, und dem aufmerksamen ­Stadtwanderer zeigt sich von der Obmannamtsgasse her sogar die Josephsohn-Skulptur im Kreuzgang­ innenhof. Die neu organisierte vertikale Erschliessung des Hirschengrabens 13 macht das Gebäude transparent und als symmetrisches, neobarockes Gebäude lesbar. Trotz der Zusammenführung der Anlage zu einer nutzungsmässigen Einheit werden die einzelnen Gebäudeteile des Bestandes in ihrer Eigenständigkeit respektiert. Unterschiedliche Eingrifftiefen waren notwendig, um die Bedürfnisse umzusetzen. Die bestehende Materialisierung wurde in Absprache mit der Denkmalpflege übernommen und mit wenigen, ­qualitativ hochwertigen Materialien ergänzt. So sind die neuen Innenräume geprägt von Nussbaumholz aus der Schweiz und Sandstein vom oberen Zürichsee. Die natürliche Farbigkeit wird durch ein differenziertes, auf die jeweiligen Gebäude abgestimmtes Farbkonzept betont. Trotz unterschiedlicher Materiali­sierung und Eingrifftiefe wurde auf eine durchgehend hohe Wertigkeit geachtet. Das neue Obergericht ist als Gesamtanlage und ­geschichtliches Konglomerat aus mehr als 800 Jahren Baukunst sowohl in der horizontalen Raum­ abfolge als auch in der vertikalen Schichtung lesbar und für den Nutzer über die unterschiedlichen ­Erschliessungs- und Verbindungswege physisch erlebbar. Dieter Felber, Andrea Schweizer felber widmer kim architekten ag, Aarau Pläne Z ä u n e O b m a n n a m t s g a s s e U n t e r e Situation / Umgebung M 1:600 ir sc he ng ra be N H n 5 5 Loge Loge 6 6 Kreuzgang Kreuzgang le 7 le 7 Kleiner Kleiner Gerichtssaal Gerichtssaal Grundriss Niveau 00 M 1:600 erichtssaal 8 erichtssaal 8 Plenarsaal Plenarsaal Bibliothek Cafeteria Gerichtssaal Kreuzgang Wandelhalle Loge Erdreich Erdreich Interner Interner Bereich Bereich Interner Bereich Öffentlicher BereichBereich Öffentlicher Öffentlicher Bereich 5 5 Loge Loge 6 6 Kreuzgang Kreuzgang le 7 le 7 Kleiner Kleiner Gerichtssaal Gerichtssaal Grundriss Niveau 01 M 1:600 erichtssaal 8 erichtssaal 8 Plenarsaal Plenarsaal Erdreich Erdreich Interner Interner Bereich Bereich Interner Bereich Öffentlicher BereichBereich Öffentlicher Öffentlicher Bereich Gerichtssaal Grundriss Niveau 02 M 1:600 5 5 Loge Loge 6 6 Kreuzgang Kreuzgang le 7 le 7 Kleiner Kleiner Gerichtssaal Gerichtssaal Grundriss Niveau 03 M 1:600 erichtssaal 8 erichtssaal 8 Plenarsaal Plenarsaal Erdreich Erdreich Interner Interner Bereich Bereich Interner Bereich Öffentlicher BereichBereich Öffentlicher Öffentlicher Bereich Gerichtssaal Gerichtssaal Grundriss Niveau 04 M 1:600 5 5 Loge Loge 6 6 Kreuzgang Kreuzgang le 7 le 7 Kleiner Kleiner Gerichtssaal Gerichtssaal Grundriss Niveau 05 M 1:600 erichtssaal 8 erichtssaal 8 Plenarsaal Plenarsaal Erdreich Erdreich Interner Interner Bereich Bereich Interner Bereich Öffentlicher BereichBereich Öffentlicher Öffentlicher Bereich Grundriss Niveau 06 M 1:600 aal aal Erweiterung und Umstrukturierung, Obergericht des Kantons Zürich Legende 1 2 3 4 Bibliothek Cafeteria Wandelhalle Grosser Gerichtssaal 5 6 7 8 Loge Kreuz Kleine Plenar Legende 1 2 3 4 Bibliothek Cafeteria Wandelhalle Grosser Gerichtssaal 5 6 7 8 Loge Kreuz Kleine Plenar Legende 1 2 3 4 Bibliothek Cafeteria Wandelhalle Grosser Gerichtssaal 5 6 7 8 Loge Kreuzg Kleine Plenar Mst 1: 200 Schnitte felber widmer kim architekten ag // 23. feb2012 Erweiterung und Umstrukturierung, Obergericht des Kantons Zürich Mst 1: 200 Schnitte felber widmer kim architekten ag // 23. feb2012 Erweiterung und Umstrukturierung, Obergericht des Kantons Zürich Mst 1: 200 Schnitte VET felber widmer kim architekten ag // 23. feb2012 HG13 Längsschnitt VET 1:600 EGB HG15 Anlageschnitt EGB M 1:600 5 5 6 6 7 7 8 8 Loge Loge Kreuzgang Kreuzgang Kleiner Kleiner Gerichtssaal Gerichtssaal Plenarsaal Plenarsaal Erdreich Erdreich Interner Interner Bereich Bereich Interner Bereich Öffentlicher BereichBereich Öffentlicher Öffentlicher Bereich HG15 EGB Anlageschnitt EGB - GSB - HG13 M 1:600 HG15 HG13 Legende strukturierung, Obergericht des Kantons Zürich Mst 1: 200 strukturierung, Obergericht des Kantons Zürich felber widmer kim architekten ag // 23. feb2012 Legende Mst 1: 200 EGB Bibliothek Cafeteria Wandelhalle Bibliothek Grosser CafeteriaGerichtssaal 3 Wandelhalle 4 Grosser Gerichtssaal felber widmer kim architekten ag // 23. feb2012 HG15 1 2 3 1 4 2 HG13 5 6 7 5 8 6 Loge Kreuzgang Kleiner Gerichtssaal Loge Plenarsaal Kreuzgang 7 Kleiner Gerichtssaal 8 Plenarsaal Fassade Südwest Fassade Südwest M 1:600 Fassade Südwest Fassade Nordwest HG15 Fassade Nordwest M 1:600 EGB LE Fassade Nordwest Erdreic Interne Erdreic Öffent Interne Öffent Am Bau Beteiligte Eigentümer Staat Zürich Bauherr/Nutzervertretung Obergericht des Kantons Zürich Hirschengraben 13/15 8001 Zürich Dr. Heinrich Andreas Müller, Obergerichtspräsident Dr. Rainer Klopfer, ehem. Obergerichtspräsident lic. iur. Rolf Naef, Vizepräsident lic. iur. Alberto Nido, Generalsekretär Dr. Paul Zimmermann, ehem. Generalsekretär lic. iur. Anton Schärer, stv. Generalsekretär Thomas van Haaften, Chef Logistik Kurt Schär, ehem. Chef Logistik Daniel Meier, stv. Chef Logistik Bauherrenvertretung Baudirektion Kanton Zürich Hochbauamt 8090 Zürich Hans-Rudolf Blöchlinger, Amtschef a. i. Stefan Bitterli, ehem. Kantonsbaumeister David Vogt, Abteilungsleiter BB3 Hans-Claus Frei, Ressortleiter/Projektleiter BB3 R1 Walter Spörri, ehem. Ressortleiter BB3 R1 Peter Clauss, ehem. Projektleiter BB3 R1 Beat Wüthrich, Abteilungsleiter GT Walter Kirchhofer, Fachprojektleiter GT Susan Lussenburg, Fachprojektleiterin GT Tanja Scartazzini, Fachprojektleiterin Kunst am Bau Paul Eggimann, Bauökologe Immobilienbewirtschaftung Baudirektion Kanton Zürich Immobilienamt 8090 Zürich Thomas Maurer, Amtschef Hans-Peter Huber, Abteilungsleiter BW Andreas Giess, Ressortleiter BW Markus Bläuenstein, Objektleiter BW 32 Archäologie Baudirektion Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung, Kantonsarchäologie 8600 Dübendorf Dr. Beat Eberschweiler, Kantonsarchäologe Dr. phil. Renata Windler Zäch, Ressortleiterin Annamaria Matter, Archäologin Denkmalpflege Amt für Städtebau Praktische Denkmalpflege Urs Baur, Leiter praktische Denkmalpflege Architektur felber widmer kim architekten ag 5001 Aarau Dieter Felber, Gesamtleiter Andrea Schweizer, Projektleiter Markus Lisibach, Bauleiter Fachplanung ARGE PGMM Schweiz AG (HLKKSE) Conti Swiss AG (Brandschutz) Daniel Robert Hunziker (Kunst) Ernst Basler + Partner AG (Projektcontrolling) g+m elektronik ag (Medienplaner) Galerie Felix Lehner AG (Fachberatung Kunst) Ghisleni Planen Bauen GmbH, Zürich (Bauleitung) Gruner AG (Brandschutz) Hefti.Hess.Martignoni Zürich AG (Elektro/Sicherheit) Heimo Zobernig (Kunst) Hinder Schlatter Feuz Grafik (Signaletik) Janser und Partner (Sicherheit) Makiol + Wiederkehr (Statik Holzbau) Mebatech AG (Fassadenplaner) MWV Bauingenieure AG (Statik) Naef & Partner GmbH (Landschaftsarchitektur) Planbar AG (Gastroplaner) Tilia Baumpflege AG (Baumschutz) Urs Fanger (Fachberatung Kunst) Wichser Akustik & Bauphysik AG (Bauphysik) Chronologie 34 April 2005 Entscheid Architekturwettbewerb 20. August 2009 Baubeginn Januar 2008 Objektkreditbewilligung durch den Kantonsrat 20. Januar 2011 Aufrichte Juli 2008 Umzug Obergericht an die Klausstrasse 13. Januar 2012 Zertifizierung Minergie August 2008 bis Juni 2009 Archäologische Grabungen 16. Januar 2012 Integraler Test 23. Dezember 2008 Baubewilligung 24. Januar 2012 Fertigstellung und Übergabe Juni 2009 bis September 2011 Archäologische Baubegleitung 6. Februar 2012 Bezug des Gebäudes 20. März 2009 Spatenstich 9. Juni 2012 Einweihungsfeier Kennwerte Baukredit BKP 1–9, Preisstand 1. April 2006 81 900 000 Franken Bauzeit ca. 3,5 Jahre Geschossfläche SIA 416 Gebäude Ergänzungsbau Gerichtssaalbau Hirschengraben 13 Hirschengraben 15 Haus Lindenegg Verbindung – Einstellhalle – Technik Total Gebäudefläche 36 Vor dem Umbau Nach dem Umbau - 1 493 m² 2 103 m² 4 575 m² 4 154 m² 1 550 m² 5 026 m² 1 493 m² 4 815 m² 4 575 m² 4 154 m² 1 531 m² 13 875 m² 21 594 m²