Vergabe von Psychopharmaka unter suchtmedizinischen

Werbung
Vergabe von Psychopharmaka unter suchtmedizinischen Gesichtspunkten
Einführung
Insgesamt nehmen Frauen bis zu zweimal häufiger als Männer ärztlich verschriebene oder in Apotheken
selbst erworbene Beruhigungs- und Schlafmittel, Antidepressiva und Neuroleptika, Schmerzmittel sowie
Medikamente zur Gewichtsreduktion ein.
Diese Medikamente, die psychotrope Wirkung zeigen, das heißt Schmerzen, negative Stimmungen, Unruhe
und Ängste beeinflussen, helfen den Patienten, ihr Privat- und Berufsleben trotz vielerlei Beschwerden und
Belastungen in den Griff zu bekommen. Wenn der Medikamentengebrauch über Monate oder Jahre
hinweg erfolgt, kann dies verschiedene Gesundheitsbeeinträchtigungen und die Entwicklung einer
Medikamentenabhängigkeit zur Folge haben.
Vorsichtige Schätzungen gehen von 1,4 Millionen Medikamentenabhängigen, d. h. 2,9 % der
Gesamtbevölkerung in Deutschland aus, wovon 610 000 Männer (2,5 %) und 750 000 Frauen (3,2 %)
betroffen sein sollen. Nach Schätzungen aus Krankenkassendaten sind ca. 1,1 Millionen abhängig von
Benzodiazepin-Derivaten, ca. 300 000 abhängig von anderen Arzneimitteln.
Eine andere Studie (Auswertung von Rezeptblättern aus norddeutschen Arztpraxen) geht sogar,
umgerechnet auf die bundesdeutsche Gesamtbevölkerung, davon aus, dass rund 2 Millionen Frauen und
Männer von ärztlich verschriebenen Medikamenten abhängig sind.
Da Schmerzmittel überwiegend selbst erworben werden, kann der Größenumfang von
Schmerzmittelabhängigkeit in der Bevölkerung nur geschätzt werden. Auf der Basis von Hochrechnungen
von Patientinnen und Patienten aus Schmerzzentren und Kliniken mit schmerzmittelinduzierten
Kopfschmerzen rechnet man mit ca. 500 000 Betroffenen.
Die international gültigen Definitionen für Substanzmissbrauch und –abhängigkeit können
Medikamentenabhängigkeit und –missbrauch nur unzureichend erfassen. Dies trifft insbesondere für die
sogenannte Niedrigdosisabhängigkeit zu, die insbesondere beim Dauergebrauch von
benzodiazepinhaltigen Beruhigungs- und Schlafmitteln auftritt. Bei dieser weit verbreiteten Form von
Medikamentenabhängigkeit kommen die Nutzerinnen und Nutzer mit einer relativ geringen Dosis auch
über Jahre hinweg aus, ohne dass eine Dosissteigerung erfolgt. Die Dauermedikation dient hier auch dazu,
Entzugserscheinungen der Medikamente zu vermeiden.
Zwischen Medikamentenabhängigkeit und der Abhängigkeit von anderen psychotropen Mitteln wie
Alkohol oder illegalen Drogen bestehen einige grundlegende Unterschiede:
Psychotrope Medikamente sind keine Genussmittel, deren Anwendung nach eigener Entscheidung
erfolgt, sondern Heilmittel, die meist verschrieben und auf ärztlichen Rat hin eingenommen werden. Im
Vertrauen auf die ärztliche Verantwortung stellen auch Patientinnen und Patienten, die seit Jahren
abhängig sind, ihren Medikamentengebrauch häufig nicht in Frage. Ärztinnen und Ärzten kommt bei der
Prophylaxe von Medikamentenabhängigkeit eine besondere Mitverantwortung zu.
Dauerkonsumierende psychotroper Medikamente gelten als krank, aber nicht als süchtig.
Medikamentenmissbrauch und Dauerkonsum dienen über lange Zeit dem Erhalt der Funktionstüchtigkeit
in Familie und Betrieb und wird von Angehörigen und Kollegen mitgetragen, sofern es überhaupt auffällt.
Viele Medikamentenabhängige leben lange Zeit unauffällig und sozial gut oder sehr gut
angepasst. Dadurch wird eine frühzeitige Intervention versäumt und die Entwöhnung erschwert.
Ein Dauergebrauch psychotroper Medikamente kann in bestimmten Fällen therapeutisch sinnvoll
sein und eine physiologische Abhängigkeit in Kauf genommen werden, wenn der Nutzen der Mittel
mögliche Schäden überwiegt.
Allgemeine Richtlinien zur Verordnung von Psychopharmaka
Für die Behandlung einer Vielzahl psychischer Störungen und chronischer Schmerzzustände stehen
mittlerweile eine große Anzahl wirksamer Psychopharmaka zur Verfügung, deren Verordnung leider immer
noch viel zu häufig nicht gezielt indikationsgerecht, sonder symptomorientiert erfolgt. So werden z. B.
Angst- und Spannungszustände, Unruhe, Schlafstörungen und depressive Verstimmungen rein
symptomatisch mit hochpotenten Psychopharmaka wie Benzodiazepinen, Antidepressiva oder auch
Neuroleptika behandelt, ohne die zugrunde liegende Erkrankung sorgfältig eruiert zu haben.
Da die meisten Psychopharmaka nicht in Facharzt- sondern Allgemeinarztpraxen verschrieben werden,
erscheinen einige Grundsätze für die „richtige“ Verordnung und den Umgang mit Psychopharmaka wichtig:
1.
Psychopharmaka nur bei gezielter Indikation (Erkrankung)
Psychopharmaka sollten in der Regel erst dann verordnet werden, wenn sich nach einer sorgfältigen
Untersuchung und Anamneseerhebung die Diagnosestellung einer zugrunde liegenden Erkrankung
ergibt. Erst daraus resultiert die gezielte Indikation für die Vergabe eines Psychopharmakons.
2.
Abklärung der medikamentösen Vorbehandlung und ggf. Suchtanamnese
Im Rahmen einer sorgfältigen Anamneseerhebung sollten evtl. medikamentöse Vorbehandlungen
erfragt und eine mögliche Suchtvorgeschichte abgeklärt werden. So werden z. B. alkoholabhängigen
Patienten noch viel zu häufig, ohne es zu wissen, „als Ersatz“ Benzodiazepine verschrieben.
3.
Adäquate Wahl des Psychopharmakons
Bei gezielter indikativer psychopharmakologischer Behandlung ist die adäquate Auswahl des
Psychopharmakons nach Wirkprofil unter Berücksichtigung möglicher Interaktionen mit anderen
Medikamenten und Nebenwirkungen sowie Kontraindikationen unerlässlich.
Die immer noch übliche Praxis der Verordnung von z. B. hochpotenten Depot-Neuroleptika (z. B.
Imap) zur Behandlung von psychovegetativen Spannungszuständen, insbesondere bei Frauen in den
Wechseljahren, ist kontraindiziert. Zugelassen ist dieses Medikament nur bei akuten und
chronischen schizophrenen Psychosen und hat wie alle Neuroleptika ein erhebliches
Nebenwirkungsspektrum bis hin zu irreversiblen Spätdyskinesien.
4.
Einschleichende und individuelle Dosierung
Psychopharmaka sollten während der Akuterkrankung nicht in größeren Mengen verschrieben
werden, sondern mit einer einschleichenden Dosierung und individuellen Dosisanpassung,
insbesondere bei älteren Patienten, auch aufgrund deren möglicherweise bereits eingeschränkten
Leber- und Nierenfunktion.
Ein Patient mit einer depressiven Erkrankung könnte durch die Einnahme einer 100er Packung eines
Antidepressivums „erfolgreich Suizid begehen“.
Aus suchtmedizinischer Sicht ist die immer noch viel zu häufige ambulante Verordnung von
Distraneurin zum Alkoholentzug zum Teil in 100er Packungen in dieser Form kontraindiziert.
Distraneurin sollte, wenn überhaupt ambulant, nur von suchtmedizinisch erfahrenen Ärzten in
jeweils täglich abzuholenden Eintagesdosen verordnet werden.
5.
Kurzzeitige, möglichst niedrige Dosierung bei Tranquilizern und Hypnotika
Bei akuten Angsterkrankungen, akuten Belastungsreaktionen oder auch erheblichen
Schlafstörungen kann die Indikation für die Vergabe von Tranquilizern und Hypnotika gegeben sein,
wobei die Dosierung möglichst niedrig, aber ausreichend, sein sollte. Tranquilizer sollten in der
Regel nicht länger als 6 – 8 Wochen verschrieben werden, da sich bereits nach dieser Zeit häufig
eine körperliche Abhängigkeit entwickeln kann. Ein Absetzen dieser Medikamente sollte daher durch
eine langsame Dosisreduktion erfolgen mit Übergang auf eine, wenn unbedingt erforderlich,
diskontinuierliche Gabe (Bedarfsmedikation).
Bei Patienten mit einer Abhängigkeitserkrankung sollten in der Regel keine Tranquilizer und
Hypnotika verordnet werden, auch bei niedriger Dosierung ist das Phänomen der
Niedrigdosisabhängigkeit weit verbreitet. Des weiteren darf hier die Gefahr des Umsteigens auf
Ersatzmittel
nicht unterschätzt werden.
6.
Aufklärung und Information des Patienten
Vor der Verordnung eines Psychopharmakons ist der Patient exakt über die Wirkungen und
möglichen Nebenwirkungen sowie Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, insbesondere mit
Alkohol, vom Verordner zu informieren und aufzuklären. Der Medikamenten-Beipackzettel ersetzt
nicht das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient.
7.
Vermeidung der längerfristigen Kombination mehrerer Psychopharmaka
Die längerfristige Kombination mehrerer Psychopharmaka sollte möglichst vermieden werden,
häufig wird die therapeutische Möglichkeit eines Psychopharmakons z. B. durch eine
Dosisanpassung nicht richtig genutzt oder die Wirkung (bei Antidepressiva bis zu 3 Wochen) nicht
abgewartet. Es wird dann frühzeitig auf ein anderes Psychopharmakon „umgestiegen“, ohne das
vorherige dann jedoch abzusetzen. So ist die Gabe von mehreren Antidepressiva oder Neuroleptika
keine Seltenheit. Im Einzelfall ist die Verordnung von verschiedenen Psychopharmaka bei
ausgewählten chronischen psychischen Erkrankungen (z. B. bipolare Störungen, rezidivierende
depressive Störungen) sinnvoll. Für die Behandlung dieser Erkrankungen existieren in der Regel auch
entsprechende Behandlungsleitlinien.
8.
Persönliche Verordnung mit Verlaufskontrollen
Eine persönliche Verordnung der Psychopharmaka mit Verlaufskontrollen ist zum Aufbau einer
tragfähigen Arzt-Patient-Beziehung unumgänglich und trägt maßgeblich zur Compliance des
Patienten bei, die indizierte Medikation auch tatsächlich einzunehmen. Gerade in der Anfangsphase
der medikamentösen Behandlung einer psychischen Störung, z. B. einer schweren depressiven
Episode, ist es notwendig, den Patienten nach einigen Tagen und nicht erst in 2 – 4 Wochen wieder
einzubestellen, um den Verlauf der Erkrankung zu kontrollieren und ggf. frühzeitig die
Medikamentendosis darauf abzustimmen oder andere therapeutische Maßnahmen einzuleiten (z. B.
stationäre Behandlung).
9.
Erstellung eines Gesamtbehandlungsplanes
In einer tragfähigen Arzt-Patient-Beziehung sollte neben der psychopharmakologischen
Behandlung auch ein Gesamtbehandlungsplan der psychischen Störung erstellt werden, der auch
andere Therapieformen umfasst (ärztliches Gespräch, Psychotherapie, physikalische Maßnahmen,
etc.).
10.
Bei Langzeitmedikation Kooperation mit Facharzt
Insbesondere bei einer Langzeitmedikation von Psychopharmaka, z. B. bei der Behandlung
chronischer psychischer Erkrankungen wie rezidivierender depressiver Störungen, bipolarer
affektiver Störungen oder schizophrener Psychosen, sollte zur Überprüfung der Indikationsstellung,
der Dosierung und der Behandlungsdauer mit einem Facharzt kooperiert werden. Eine gesonderte
Aufklärung der Patienten sollte über mögliche Nebenwirkungen bei Langzeitmedikation (z. B.
Spätdyskinesien bei Neuroleptika) erfolgen, ggf. sollte auch ein Pass für die Lithium- und DepotNeuroleptika-Vergabe geführt werden.
Insbesondere bei den o. g. chronischen psychischen Erkrankungen sollte die Beendigung einer
psychopharmakologischen Behandlung fachärztlicherseits überprüft werden, wenn indiziert, sollte
die Behandlung grundsätzlich durch langsam ausschleichende Dosisreduktion beendet werden. Auch
bei nicht abhängigkeitserzeugenden Psychopharmaka kann es beim abrupten Absetzen zu
sogenannten Rebound-Phänomenen kommen, d. h. Symptome, die vor der Behandlung bestanden,
treten wieder gehäuft auf (z. B. Ängste, Unruhe und depressive Verstimmungen). Insbesondere nach
dem abrupten Absetzen von Antidepressiva bei depressiven Störungen und Neuroleptika bei
Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis kann es zu einem Wiederauftreten der
depressiven Störung bzw. der Psychose kommen.
Behandlung komorbider psychischer bzw. psychiatrischer Störungen bei vorliegender
Abhängigkeitserkrankung
Zur Komorbidität von Abhängigkeitserkrankungen mit psychischen bzw. psychiatrischen Störungen liegen
eine Reihe klinischer und auch epidemiologischer Daten vor:
In verschiedenen klinischen Untersuchungen fanden sich Prävalenzraten für Alkoholabhängigkeit bei
Schizophrenen zwischen 20 bis über 50 %. Auch affektive Erkrankungen wie depressive Störungen,
bipolare affektive Störungen, Dysthymien und Angsterkrankungen weisen eine hohe Komorbidität mit
Abhängigkeitserkrankungen auf mit Prävalenzraten von bis zu 40 %.
Man geht nach einigen Studien davon aus, dass ca. die Hälfte der Personen mit Substanzmissbrauch oder
-abhängigkeit noch eine andere psychische komorbide Störung aufweisen.
Eine individuell ausgerichtete Therapie von Abhängigkeitserkrankten muss auch eine evtl. vorhandene
Komorbidität berücksichtigen. Der Hinweis unter vielen Entlassungsberichten aus Suchtfachkliniken an die
Nachbehandler, bei der Vergabe von psychotropen Medikamenten äußerst zurückhaltend zu sein, sollte
nicht zur Folge haben, dass Psychopharmaka-Behandlungen bei vorliegenden manifesten psychischen bzw.
psychiatrischen Erkrankungen nicht durchgeführt werden. Medikamente wie Tranquilizer und Hypnotika
vom Benzodiazepin-Typ mit hohem Abhängigkeitspotential sollten tatsächlich bei Abhängigen nicht mehr
verordnet werden. Dazu zählen auch die benzodiazepinähnlichen Schlafmittel wie Zopiclon und Zolpiden
mit zunehmender Verbreitung, die angeblich nach Angaben des Herstellers nicht abhängig machen sollen.
Bei beiden Substanzen kann eine Abhängigkeitsentwicklung bei Langzeitgebrauch nicht ausgeschlossen
werden, in Suchtfachkliniken werden mittlerweile Patienten behandelt, die unter einer erheblichen
Abhängigkeit ähnlich die der Benzodiazepine von Zopiclon oder Zolpiden leiden.
Dagegen sollte eine individuell ausgerichtete Therapie von Abhängigkeitserkrankungen auch evtl.
vorhandene komorbide psychiatrische Störungen berücksichtigen, einschließlich der pharmakologischen
Behandlung dieser Erkrankungen bei gegebener Indikation.
Aufgrund ihrer besonderen Häufigkeit seien hier die depressiven Störungen und Angststörungen besonders
hervorgehoben. Wegen der raschen Rückbildung depressiver Syndrome bei Alkoholabhängigkeit nach
Abstinenzbeginn sollte zwei bis vier Wochen gewartet werden, bevor man die Indikation zu einer
medikamentösen antidepressiven Behandlung stellt. (Ausnahme bildet sicher das Vorliegen einer schweren
depressiven Episode mit oder ohne psychotische Symptome.) Die medikamentöse Depressionsbehandlung
sollte nach den allgemeinen Richtlinien zur Verordnung von Psychopharmaka nur nach gezielter Indikation
erfolgen. Bei einer ausgeprägten depressiven Erkrankung ist möglicherweise erst nach Einleitung einer
antidepressiven Behandlung mit einer Besserung der depressiven Symptome (z. B. Antriebsstörung,
Denkhemmung, Grübelneigung bis hin zum Schuldwahn) eine psychotherapeutische Behandlung möglich.
Nicht zu unterschätzen ist die Tatsache, dass allein durch die Behandlung der Suchterkrankung depressive
Symptome meist als Folge einer Anpassungsstörung reduziert bzw. aufgehoben werden können.
Ebenso erscheint die psychopharmakologische Behandlung einer manifesten Angststörung bei einem
Abhängigkeitserkrankten erst sinnvoll, wenn auch nach mindestens zwei- bis vierwöchiger Abstinenz die
Angststörung persistiert.
Zur Dämpfung von akuten und chronischen Ängsten werden leider viel zu häufig Beruhigungsmittel vom
Benzodiazepin-Typ eingesetzt, die zwar in der akuten Situation gut wirksam sind, die aber bei längerem
Gebrauch über mehr als sechs Wochen eher zu einer Chronifizierung der Angsterkrankung und zu einer
zusätzlichen Benzodiazepin-Abhängigkeit führen.
Neuere Studien belegen die Wirksamkeit von selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmern (SSRI) bei
Angsterkrankungen und Panikattacken. Eine frühzeitige psychopharmakologische Behandlung von
ausgeprägten Angsterkrankungen ermöglicht möglicherweise bei diesen Patienten erst eine
psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeit, die vorher aufgrund der ausgeprägten Angstsymptomatik
nicht oder nur schwer möglich gewesen wäre. Psychopharmakologische Behandlungsstrategien haben sich
insbesondere in der Kombination mit kognitiv-verhaltenstherapeutisch orientierten Behandlungen sowie
Entspannungstechniken bewährt.
Aus suchtmedizinischer Sicht ist also die Behandlung schwerer psychischer Störungen wie Depressionen
und Panikattacken mit Antidepressiva unter Beachtung der allgemeinen Richtlinien zur Verordnung von
Psychopharmaka indiziert und hilfreich. Auch die Kombinationstherapie zur Behandlung chronischer
Schmerzen mit Antidepressiva erscheint sinnvoll.
Kritisch ist dagegen anzumerken, dass die Verschreibung von Antidepressiva in Deutschland seit 10 Jahren
kontinuierlich ansteigt, nicht als Folge einer indikationsgerechten Verordnung, sondern als Folge einer viel
zu häufigen ausschließlich symptomorientierten Behandlung von z. B. Unruhe, Spannungs- und unklaren
depressiven Verstimmungszuständen.
Nicht jeder depressive Verstimmungszustand bzw. auch eine Anpassungsstörung bedarf einer
medikamentösen Therapie, insbesondere dann nicht, wenn eine Behandlung der zugrundeliegenden
Ursachen (z. B. soziale und familiäre Probleme) primär indiziert erscheint und damit möglicherweise
blockiert oder verhindert wird.
Klassische Antidepressiva, vor allem mit sedierender Wirkung, werden insbesondere von Abhängigen nicht
selten aufgrund ihrer sedierenden Komponente als Suchtmittel missbraucht, häufig auch in Kombination
mit anderen Suchtmitteln. Vor allem medikamentenabhängige und polytoxikomane Patienten
missbrauchen diese Medikamente zum Teil in Hochdosisbereichen mit erheblichen toxischen
Nebenwirkungen.
Die Gruppe der neuen selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer mit einer überwiegend
stimmungshebenden und aktivierenden Wirkung führen insbesondere bei langfristiger Anwendung nach
neueren Untersuchungen nicht nur beim abrupten Absetzen zu Entzugserscheinungen, sondern offenbar
lässt insbesondere bei Suchtpatienten mit der Zeit ihre Wirkung nach (Toleranzentwicklung), was in der
Folge zu einer Dosissteigerung führen kann. Damit ist bei diesen Medikamenten offenbar auch ein
gewisses Abhängigkeitspotential gegeben.
So ist auch nicht verwunderlich, dass insbesondere der Serotonin-Wiederaufnahmehemmer Fluoxetin
(Fluctin, in Amerika Prozac) überdurchschnittlich häufig aufgrund seiner aktivierenden Wirkung
missbräuchlich nicht nur von Patienten mit einer Abhängigkeitserkrankung konsumiert wird, sondern auch
von psychisch Gesunden als sogenannte Happy-Pill zur Aktivierung und Stimmungssteigerung eingesetzt
wird.
Aus suchtmedizinischer Sicht scheint an dieser Stelle aber auch erwähnenswert, dass sich seit Jahren die
Vorwürfe der Unterdrückung von Negativdaten zur Wirkung der SSRI häufen. In vielen veröffentlichten
klinischen Studien, die meist von den entsprechenden Arzneimittelfirmen finanziell gefördert werden,
erscheinen die positiven Effekte oft „geschönt“. So wird seit einigen Jahren, durchaus mit Erfolg, teilweise
manipulativ die Verordnung von Serotonin-Wiederaufnahmehemmern bei Kindern und Jugendlichen
beworben.
In diesem Zusammenhang werden aber in der Regel negative Auswirkungen der Vergabe von SSRI wie neu
auftretende Angst, Agitation, Nervosität und Schlaflosigkeit nur am Rande erwähnt, die mögliche
Zunahme von Suizidversuchen, absichtlichen Selbstverletzungen, psychotischen Depressionen und
aggressiven Verhaltensweisen in der Regel von den Arzneimittelfirmen verschwiegen. Entsprechende
Hinweise auf den Medikamenten-Beipackzetteln fehlen oder sind nicht eindeutig. Die
Medikamentenhersteller, die gezielt Daten nicht veröffentlichen, gefährden damit die Therapiesicherheit,
weil die Auswahlentscheidungen der Behandler auf einer verzerrten Datenbasis erfolgen.
Die Ursachen für die vermehrte Verordnung von Antidepressiva werden auch in veränderten
gesamtgesellschaftlichen Bedingungen vermutet, welche erhöhte Anforderungen an die individuellen
Bewältigungskompetenzen stellen. Insbesondere verschiedene frauenspezifische psychosoziale und
somatische Faktoren wie sexuelle oder körperliche Gewalterfahrung, Partnerschaftsprobleme sowie
Stimmungsschwankungen (z. B. prämenstruelles Syndrom, pränatale Depression, Klimakterium) können
dazu beitragen, die erhöhte Depressionsrate bei Frauen zu erklären mit der Folge einer Zunahme der
entsprechenden Psychopharmaka-Behandlung, die leider noch viel zu häufig mit Beruhigungsmitteln vom
Benzodiazepin-Typ erfolgt.
Pharmakotherapie versus Psychotherapie?
In früheren Jahren bestand insbesondere in der „analytischen Schule“ die Meinung, dass eine
Psychotherapie in der Regel ohne gleichzeitige bzw. nach weitestgehend abgeschlossener
Pharmakotherapie erfolgen sollte. Dagegen stehen aus heutiger Sicht Untersuchungsergebnisse, die
belegen, dass z. B. bei einer ausgeprägten depressiven Störung oder Angsterkrankung die initiale
Behandlung mit Psychopharmaka erst die Durchführung einer Psychotherapie ermöglichen kann.
Es bestehen verschiedene Wechselwirkungen zwischen Pharmako- und Psychotherapie
Wirkung der Pharmako- auf die Psychotherapie
Positiv
Stärkung von Ich-Funktionen
Symptomatische Besserung macht therapiefähig
Kurzfristige Entlastung
Gewohnte Arzt-Patienten-Interaktion
Seelische Störungen können wir andere
Krankheiten behandelt werden
Negativ
Demotivierung des Patienten
Konfliktvermeidung
Bindung an das Medikament
Verstärkte Abhängigkeit vom Arzt/Autonomieverlust
Verstärkung des Krankheitsgefühls
Wirkung der Psycho- auf die Pharmakotherapie
Positiv
Entspannung und Entlastung des Patienten
Compliance-Verbesserung
Negativ
Symptomatische Verschlechterung
Verstärkung des Krankheitsprozesses
Compliance-Minderung
Diese möglichen Indifferenzen zwischen Pharmako- und Psychotherapie sind deswegen so wichtig, da in
der Regel der Verordner von Psychopharmaka nicht identisch mit dem Psychotherapeuten ist und
diesbezügliche Absprachen in der ambulanten Versorgung, anders als im klinischen Alltag, nicht zur
Tagesordnung gehören.
Hier werden noch viele therapeutische Möglichkeiten nicht genutzt, obwohl bereits einige erfolgreiche
Behandlungskonzepte in der Verhaltensmedizin bestehen, die beide Therapieformen im Rahmen eines
gemeinsamen Behandlungskonzeptes einbinden (z. B. Behandlungsmodule bei bipolaren und depressiven
Störungen).
Abschlussbemerkung
Der in vielen Abschlussberichten von Suchtfachkliniken vorkommende sinngemäße Hinweis
„Bei der Vergabe von psychisch wirksamen Medikamenten ist äußerste Zurückhaltung geboten“
kann aus suchtmedizinischer Sicht, wie in dem Beitrag beschrieben, verstanden werden.
Die Vergabe von Psychopharmaka erscheint also dann gerechtfertigt und hilfreich, wenn sie nach
sorgfältiger Untersuchung und Anamnese-Erhebung bei gezielter Indikation unter Berücksichtigung einer
möglichen Suchtvorgeschichte unter Beachtung der allgemeinen Richtlinien zur Verordnung von
Psychopharmaka angewendet werden.
Vor bzw. neben der psychopharmakologischen Behandlung einer psychischen Störung sollte ein
Gesamtbehandlungsplan erstellt werden, der auch andere Therapieformen wie ärztliche aufklärende
Gespräche und psychotherapeutische Verfahren umfasst.
Literaturangaben
Arznei-Telegramm 2005. Fluoxetin (Fluctin). U A.: „Tresorwissen“ gefährdet Patienten. 36, 1, S. 1-2
Bandelow, B., Bleich, S. & Kropp, S., 2004. Handbuch Psychopharmaka. Göttingen: Hogrefe-Verlag
Berger, M. (Hrsg.) 2004. Psychische Erkrankungen. Klinik und Therapie. München: Urban & Fischer
Börner, R.J. 2004. Citalopram und Escitalopram in der Therapie der Panikstörung mit und ohne
Agoraphobie. In: Psychopharmako-Therapie. 11, 4, S. 110-120
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2002. Bericht zur gesundheitlichen Situation
von Frauen in Deutschland. Schriftenreihe Band 209, S. 221-233. Stuttgart: Kohlhammer-Verlag
Möller, H.J., Laux, G., & Kapfhammer, H.P. (Hrsg.) 2003. Psychiatrie und Psychotherapie. Berlin: SpringerVerlag
Autor:
Arnold Wieczorek
Leitender Abteilungsarzt
Kliniken Daun-Thommener Höhe
54552 Darscheid
Tel.: 0 65 92/2 01-703
Fax: 0 65 92/2 01-751
e-Mail: [email protected]
Herunterladen