Besonders in der Anfangszeit der Unternehmensgründung, erweist sich die Preisgestaltung als ein großes Problem. So manche Jungunternehmerin und so mancher Jungunternehmer staunt nicht schlecht, wenn ihr oder ihm der Steuerberater die erste Gewinn-und- VerlustRechnung präsentiert und die Einnahmen unter den Ausgaben liegen. Schuld daran sind nicht einmal unverhältnismäßig hohe Ausgaben. Vielmehr waren die Einnahmen einfach zu gering um die anfallenden Kosten decken zu können. Viele Existenzgründer legen ihre Preise nach Gefühl fest und vernachlässigen die Preiskalkulation. Häufig ist ihnen auch nicht bewusst was ihre Dienstleistung oder Produkt an Kosten verursacht. Daher sollte der Preis sorgfältig kalkuliert werden. Eine sorgfältige Preiskalkulation orientiert sich an drei wichtigen Aspekten: · · · Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis Der Preis muss einen Umsatz generieren der die Kosten deckt und Gewinn erzielen lässt (Kostenpreis) Der Preis muss am Markt wettbewerbsfähig sein (Marktpreis) Für eine genaue Preiskalkulation muss zunächst ermittelt werden, welche Kosten für das Anbieten eines Produktes oder einer Dienstleistung entstehen. Der Preis sollte diese Kosten decken können (Selbstkostenpreis) und noch einen zusätzlichen Gewinn erwirtschaften. Dabei gilt aber der Marktpreis als Richtwert. Denn häufig lassen sich Produkte und Dienstleistungen die über dem Marktpreis liegen nicht absetzten. Falls dies der Fall ist, sollte versucht werden die Kosten zu senken. Ein weiterer wichtiger Faktor stellt die Nachkalkulation dar. Dies ist besonders bei Dienstleistungen der Fall. Denn die einmal kalkulierten Preise gelten nicht für die immer. Häufig ändern sich Faktoren wie Bezugspreise oder die zuvor veranschlagten Stunden für einen Auftrag wurden zu gering eingeschätzt. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einige Kalkulationsschemen für den Stundenverrechnungssatz und für die Preiskalkulation im Handel- und Dienstleistungsgewerbe. Quelle: BMWI – Gründerzeiten Nr. 28 Quelle: BMWI – Gründerzeiten Nr. 28