Informationen zur Infektiösen Anämie der Einhufer Die Krankheit Die „Equine Infektiöse Anämie“ (EIA), auch als „Infektiöse Anämie der Einhufer“ oder „Ansteckende Blutarmut der Einhufer bzw. Pferde“ bezeichnet, ist eine Viruserkrankung der Einhufer (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel). Der Erreger, ein Lentivirus aus der Familie der Retroviren, vermehrt sich in Blutzellen wie Monozyten und Markrophagen. Die Erkrankung ist weltweit verbreitet und tritt regional gehäuft in Nord- und Südamerika, Afrika, Asien, Australien sowie Süd- und Osteuropa auf. In nord- und mitteleuropäischen Ländern kommt sie nur sporadisch vor. In Deutschland ist das Virus nicht heimisch. Die in den letzten Jahren vereinzelt und in jüngerer Zeit gehäuft auftretenden Fälle betrafen immer nur einzelne Pferde und in der Regel importierte Pferde aus Osteuropa. Gefährdung des Menschen Es liegt keine Gefährdung des Menschen durch EIA vor. Übertragung Die Übertragung erfolgt in erster Linie durch große blutsaugende Insekten wie Pferdebremsen oder Wadenstecher (Tabaniden, Stomoxys). Die Insekten fungieren lediglich als mechanische Vektoren, d.h. sie können bei einer Blutmahlzeit an einem Virus-infizierten Tier infektiöses Blut, das an ihren Mundwerkzeugen haftet, auf ein benachbartes empfängliches Tier übertragen. Das EIA-Virus bleibt aber an den Mundwerkzeugen der Insekten nur kurze Zeit infektiös. Daher kommt eine Übertragung der Infektion über größere räumliche Distanz nicht vor. Eine Verschleppung durch kontaminierte Injektionskanülen und tierärztliche Instrumente ist bei Beachtung der erforderlichen Sorgfaltspflicht (Verwendung von Einwegmaterial, geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen) zuverlässig auszuschließen. Auch Maulkeile, Zahnraspeln und andere Gegenstände können gelegentlich Infektionen übertragen, wenn ihr Gebrauch mit Schleimhautverletzungen und Blutungen verbunden ist. Infektionen sind auch über den Deckakt und intrauterin von Muttertier zu Fohlen möglich. Eine Ansteckung durch Speichel, Milch und Sperma ist theoretisch möglich (zeitweise Ausscheidung während der Virämiephase), dürfte aber wegen der relativ geringen Viruskonzentration sehr selten vorkommen. Krankheitsverlauf Die Inkubationszeit beträgt üblicherweise 1-3 Wochen, in Ausnahmefällen bis maximal 3 Monate. Die Erkrankung zeigt sich in unterschiedlichen Formen. Generell ist ein akuter, chronischer oder auch klinisch unauffälliger Verlauf möglich. Die Symptome sind daher eher unspezifisch und können ebenso bei einer Vielzahl von Infektionskrankheiten sowie bei HerzKreislaufstörungen auftreten. Das Virus entzieht sich nach der Infektion der Immunantwort durch die Ausbildung immer neuer Varianten mit fortlaufender Änderung der Antigeneigenschaften und kann daher nicht aus dem Körper eliminiert werden. Infizierte Tiere bleiben deshalb lebenslang Virusträger. Problematisch ist insbesondere, dass diese Virusträger eine ständige Ansteckungsgefahr für andere Equiden darstellen. Antikörper-positive Tiere sind deshalb immer als Virusträger einzustufen. Akute Erkrankung In milden Fällen wird lediglich Fieber beobachtet, das weniger als 24 Stunden dauern kann. Charakteristisch für schwere Verläufe ist mehrere Tage anhaltendes hohes Fieber (40-42°C). Daneben können fallweise Depression, Punktblutungen in den Lidbindehäuten und Schleimhäuten, Kreislaufstörung mit Ödembildung, blutiger Durchfall, Anämie und Thrombozytopenie (Reduktion der roten Blutkörperchen bzw. der Blutplättchen), Tachykardie (Herzrasen) und vereinzelt Todesfälle auftreten. Die Anämie (Blutarmut) entsteht vorrangig durch eine immunpathologische Auflösung der roten Blutkörperchen, aber auch durch eine Störung Ihrer Neubildung. Chronische Erkrankung und klinisch unauffälliger Verlauf In den ersten Monaten nach der Infektion können klinische Erkrankungsschübe mit Rückfallfieber, Gewichtsverlust, Abgeschlagenheit, reduzierter Nahrungsaufnahme, Ödembildung, Punktblutungen und Anämie auftreten. Im Blut erkrankter Tiere ist periodisch, meist in Korrelation mit den Erkrankungsschüben, infektiöses Virus nachweisbar. Die Krankheitsanfälle erstrecken sich über ca. 3-5 Tage, gefolgt von 4-6-wöchigen symptomfreien Intervallen, die sich mit der Zeit stetig verlängern. Im Gegensatz zu anderen Infektionen durch Lentiviren, bleiben die Virusträger im weiteren Verlauf häufig klinisch unauffällig. Es wird geschätzt, dass 30-90 % der infizierten Tiere keine klinische Auffälligkeiten entwickeln. Diagnose Die Feststellung einer Infektion mit dem Virus der EIA erfolgt serologisch, d.h. über den Nachweis von Antikörpern im Blut, die in der Regel bis spätestens 45 Tage nach der Infektion auftreten. Der Agargel-Immundiffusionstest (AGID, Coggins-Test) ist der Test der Wahl für die Diagnosestellung. Er erkennt spezifisch EIA-Virus-Antikörper und schließt zuverlässig andere Erkrankungen aus. Bekämpfung Eine Therapie oder Impfung ist weder möglich noch erlaubt. Die EIA ist innerhalb der Europäischen Gemeinschaft anzeigepflichtig und wird in Deutschland seuchenrechtlich durch die „Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)“ reglementiert. Im Verdachtsfall wird der betroffene Bestand gesperrt, d.h. die Tiere werden aufgestallt. Tierbewegungen werden unterbunden und geeignete Desinfektionsmaßnahmen zur Vermeidung der Verschleppung des Erregers werden eingeleitet. Sämtliche Tiere der betroffenen Pferdehaltungen (Ausbruchs- und Kontaktbestände) werden serologisch untersucht. Sollte das Virus nachgewiesen werden, ist das betroffene Tier unverzüglich zu töten. Allgemeine Hinweise • Kein Aufstallen von Pferden mit unklarer Herkunft (eventuell vorhergehende serologische Kontrolluntersuchung, auch in Verbindung mit Turnieren und Pferdehandel) • Stallhygiene (Desinfektion von gemeinsam benutzten Gerätschaften) • Anwendung von Repellentien (Insektenschutz) • Tiere mit unklarer Symptomatik (therapieresistente Fieberschübe) unverzüglich dem Stalltierarzt vorstellen Gesetzliche Pflichten eines jeden Pferdehalters Jeder Halter von Einhufern ist nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung dazu verpflichtet, seinen Bestand beim zuständigen Veterinäramt zu melden (gilt auch für andere Tierarten, z.B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, etc.). Hierbei müssen Name und Anschrift des Tierhalters, Anzahl der gehaltenen Tiere, Nutzungsart und Standort der Pferde angegeben werden. Jede Änderung ist unverzüglich dem Veterinäramt mitzuteilen. Jeder Halter von Einhufern ist nach den Vorgaben des Tierseuchengesetzes verpflichtet, den Ausbruch der EIA oder bereits den Verdacht hierauf dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Kranke und verdächtige Tiere müssen von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, ferngehalten werden. Anschrift: Landratsamt Regen, Abteilung Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz Bergstraße 10 94209 Regen Tel 09921 601403 Fax 09921 601400 [email protected]